Es ist ein Tabuthema in Deutschland: Zwangsverheiratung von Migrantinnen und solchen Mädchen und Frauen, die einen Migrantenhintergrund haben.

Erstmals führte jetzte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Studie durch: „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“.

Nachfolgend möchte ich die Kurzfassung dieser Studie wiedergeben (mit Ausnahme der zahlreichen Fußnoten, die bei der Originalquelle (siehe Ende des Artikels) nachgelesen werden können):

ABSTRACT

Mit der Studie „Zwangsverheiratungen in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ wurde erstmals bundesweit das Wissen von Beratungseinrichtungen über Menschen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind, erhoben und systematisch ausgewertet. Kernstücke dieser Untersuchung stellen eine schriftliche Befragung in Beratungs- und Schutzeinrichtungen und eine sechsmonatige Dokumentation von individuellen Bera-tungsfällen dar. Daneben wurden flankierende Untersuchungen in ausgewählten Handlungsfeldern wie Schulen, Integrationszentren, Einrichtungen der Jugendhilfe und bei Migrantenselbstorganisa-tionen durchgeführt. Diese Kombination von Erhebungsmethoden hat es ermöglicht, das Thema Zwangsverheiratungen aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Perspektiven zu beleuchten.Wenn Zwangsverheiratungen in der Öffentlichkeit diskutiert werden, steht häufig zunächst die Frage nach einer genauen Zahl der betroffenen Personen im Vordergrund. Hierauf wird auch die in Auftrag gegebene Studie keine abschließende Antwort geben können und wollen. Die ermittelte Größenordnung beruht auf einer weiten Definition von Zwangsverheiratung. Insgesamt wurden 3.443 Personen im Jahr 2008 in insgesamt 830 Beratungsstellen erfasst; die Zahlen betreffen rd. 60 % angedrohte und 40 % vollzogene Zwangsverheiratungen. In den erfassten Fällen sind auch in einem bestimmten Umfang Mehrfachzählungen enthalten. Je nach Art der Beratungseinrichtungen liegt der Anteil derjenigen, die mehrere Einrichtungen aufsuchten, schätzungs weise zwischen 14 und 43 %. Allerdings liegt hinter den beobach teten Fällen ein gro-ßes Dunkelfeld nicht erfasster Betroffener.Die Studie setzt sich mit den unterschiedlichen Zugängen zur Beratung auseinander und diskutiert Anforderungen, die an eine repräsentative Erhebung zu stellen wären. In den Blick genommen werden soziale Hintergründe, Umstände von Zwangsverheiratung sowie spezifische Gruppen von Bedrohten bzw. Betroffenen.In Deutschland waren überwiegend Menschen mit Migrations-hintergrund im Alter zwischen 18 und 21 Jahren von Zwangsverhei-ratung bedroht und betroffen, in vielen Fällen hatten sie die deut-sche Staatsangehörigkeit.Nicht erst der Vollzug, schon die Androhung von Zwangsverheira-tung ist Gewalt. Wie die Daten zeigen, war die Zwangsverheiratung häufig noch nicht vollzogen, wenn die Personen Beratung aufsuch-ten, ein Drittel war jedoch bereits gegen den Willen verheiratet wor-den. Dies hatte – neben den erheblichen physischen und psychischen Folgen einer (angedrohten) Zwangsverheiratung – auch in Hinblick auf die Bildungssituation der Betroffenen gravierende Konsequenzen.Unabhängig vom Alter hatten die Verheirateten ein deutlich niedrigeres Schul- und Berufsbildungsniveau als diejenigen, die noch nicht verheiratet wurden. Häufig geht eine Verheiratung mit Schul- und Ausbildungsabbrüchen einher. Zudem sind die Betrof-fenen in hohem Maße davon bedroht, für die Ehe zukünftig im Ausland leben zu müssen. Ebenso waren auch Jungen und Männer in Deutschland von Zwangsverheiratungen bedroht oder betroffen. Für viele von ihnen unterscheiden sich aber die Konsequenzen einer Verheiratung sowie der Umgang mit Zwang. Nur wenige suchten Beratungsstellen auf, eine entsprechend spezialisierte Beratungs-struktur fehlt. Aber diejenigen, die Beratungseinrichtungen auf-suchten, waren ebenso wie Mädchen und Frauen massiv von Gewalt zur Durchsetzung einer Zwangsverheiratung betroffen.Durchgeführt wurde die Studie in den Jahren 2009 bis 2010 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Lawaetz-Stiftung/Hamburg und Torsten Schaak – Büro für Sozialpolitische Beratung/Bremen in Zusammenarbeit mit TERRE DES FEMMES e. V., Tübingen.

I.

Hintergrund und Kontext der Untersuchung

Erzwungene Heiraten werden seit Langem in verschiedenen Kon-texten diskutiert, seit einigen Jahren sind sie auch in Deutschland Gegenstand einer breiten öffentlichen und politischen Diskussion. Einigkeit besteht darüber, dass es sich dabei um eine eklatante Men-schenrechtsverletzung handelt, von der in den meisten Ländern Europas überwiegend Migrantinnen betroffen sind. In der Forschung besteht ebenso Einigkeit darüber, dass sich Zwangsverheiratungen nicht auf bestimmte religiöse Traditionen zurückführen lassen, sie kommen in unterschiedlichen sozialen, ethnischen und kulturellen Kontexten überall auf der Welt – und auch in Europa – vor.Erst in den letzten Jahren haben eine Reihe sogenannter „Ehren-morde“ in verschiedenen europäischen Ländern sowie biogra fische Falldarstellungen dazu beigetragen, das Thema in die Medien-berichterstattung zu bringen und damit zum Gegenstand einer breiten öffentlichen und politischen Debatte zu machen. Entspre-chend wurde in den letzten Jahren in Europa auch eine Reihe von Situationsberichten, Strategiepapieren, Studien und Empfehlungen veröffentlicht. Auf Ebene des Europarats ergingen mehrere Empfeh-lungen zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen.

1Diskutiert werden Zwangsverheiratungen in Europa vor allem in Hinblick auf Menschen mit Migrationshintergrund – und in Deutschland insbesondere auf solche mit türkischer Herkunft. Dabei erfolgt die Debatte unter verschiedenen Perspektiven: im Kontext der Migrations- und Integrationsdebatte, im Zusammen-hang mit familiärer Gewalt – und hier insbesondere unter dem Aspekt Gewalt gegen Frauen – sowie unter dem Aspekt der Men-schenrechtsverletzungen.2

1.1 Diskussion und Maßnahmen in Deutschland

In Deutschland stehen die Bekämpfung und Verhinderung von Zwangsverheiratungen seit einigen Jahren auf der politischen Agenda und sie werden als eine der wichtigen gleichstellungspoliti-schen und integrationspolitischen Herausforderungen angesehen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene wurden seitdem vielfältige Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Zwangsverheiratung gefördert.

Bereits seit Februar 2005 ist Zwangsverheiratung als ein besonders schwerer Fall der Nötigung mit einem Strafrahmen von 6 Mona-ten bis zu 5 Jahren strafbar. Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005, am 10. Februar 2006 sowie am 12. Februar 2010 den Entwurf für ein Zwangsverheiratungs-Bekämpfungsgesetz beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Bereits seit Februar 2005 ist Zwangsverheiratung als ein besonders schwerer Fall der Nötigung mit einem Strafrahmen von 6 Mona-ten bis zu 5 Jahren strafbar. Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005, am 10. Februar 2006 sowie am 12. Februar 2010 den Entwurf für ein Zwangsverheiratungs-Bekämpfungsgesetz beschlossen und in den Bundestag eingebracht.

Am 17.03.2011 verabschiedete der Bun-destag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Änderungen“ in einer auf Antrag von Union und FDP geänderten Fassung.

Diese beinhaltet die Aufnahme eines eigenständigen Straftatbestandes gegen Zwangs-heirat im Strafgesetzbuch. Außerdem wurde das Rückkehrrecht für Betroffene, die gegen ihren Willen im Ausland festgehalten und verheiratet werden, von derzeit 6 Monaten unter bestimmten Voraussetzungen auf 5 bzw. 10 Jahre verlängert. Zugleich wurde die Ehebestandszeit beim eheabhängigen Aufenthaltsrecht von 2 auf 3 Jahre erhöht. Letzteres wird gerade von Nichtregierungsorganisa-tionen als eine erhebliche Verschlechterung für die von Zwangsver-heiratung betroffenen Menschen eingeschätzt. Aber auch seitens der Länder gab es Kritik an der vorgesehenen Erhöhung.

Daneben wurden Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsver-heiratungen Bestandteil des Nationalen Integrationsplans und des Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Zahlrei-che Maßnahmen wie beispielsweise ein Onlineberatungsprojekt, Nothilfe-Flyer, Empfehlungen, Handreichungen und Workshops zum Thema Zwangsverheiratung als Menschenrechtsthema für spezifische Zielgruppen wurden unterstützt. In den letzten Jahren wurden auch einige nicht repräsentative und qualitative Studien veröffentlicht, die u. a. transnationale Eheschlie-ßungen, Partnerwahl, Zwangsverheiratung und die Situation türki-scher Männer untersuchen. In Baden-Württemberg sowie in den Städten Berlin und Hamburg wurden Befragungen von Beratungs-einrichtungen sowie Behörden und Institutionen durchgeführt.

1.2 Anlass der vorliegenden Studie

Trotz der intensiven öffentlichen Debatte besteht in Deutschland – wie in anderen europäischen Ländern – bisher ein erhebliches Defi-zit an empirischen Erkenntnissen über Zwangsverheiratungen. Bei den bisher vorliegenden Untersuchungen zum Thema handelt es sich vor allem um qualitative Studien, die sich in der Regel nur auf die Situationen einzelner Städte bzw. Bundesländer beziehen.Angesichts der Wissensdefizite über den Kontext von Zwangsver-heiratungen und der dargestellten Erhebungsprobleme, folgt die vorliegende Untersuchung einem Zugang, der unterschiedliche Methoden verbindet. In konzeptioneller Hinsicht orientiert sie sich an zwei übergreifenden Bezugspunkten:I Zum einen geht es un ter inhaltlichen Aspekten um eine Einschät-zung des Ausmaßes von Zwangsverheiratung unter Berücksich-tigung des sozioökonomischen Kontextes und der Lebenswelten der von Zwangsverheiratungen Bedrohten und Betroffenen.

Zum anderen dient die Studie auch dazu, die Zuverlässigkeit und Belastbarkeit spezifischer Erhebungsverfahren methodisch zu reflektieren und weiterzuentwickeln.Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 2009 eine Studie über Struk-tur, Umfang und Formen von Zwangsverheiratung in Deutschland in Auftrag gegeben. Diese Untersuchung sollte auf dem vom BMFSFJ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrech-te 2007 herausgegebenen Sammelband zum Thema Zwangsver-heiratung aufbauen. Zur begleitenden Beratung in methodischen und inhaltlichen Fragen wurde ein Beirat eingesetzt. Die im Beirat vertretenen Personen kamen teils aus der universitären Forschung, teils aus der praktischen Arbeit sowie aus ministeriellen Arbeitszu-sammenhängen (s. Anhang 5.2).

II.

Grundlagen der Untersuchung

2.1 Anlage der Studie

Die Studie beruht wesentlich auf einer systematischen Erhebung des Wissens einschlägiger Praktikerinnen und Praktiker durch eine bundesweite Erhebung in 1.500 Beratungseinrichtungen (Bera-tungsstellenbefragung) und einer anschließenden sechsmonatigen Dokumentation individueller Beratungsfälle in rd. 100 Beratungs-einrichtungen (Falldokumentation). Dabei wurden mit der Beratungs-stellenbefragung – bezogen auf das Jahr 2008 – Daten über die Anzahl der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen ermittelt. Mit der Falldokumentation wurden im Jahr 2010 Angaben über die Personen selbst und ihre Herkunftsfamilien, die Umstände der Ehe-schließung sowie Informationen über einen Auslandsbezug der Ehe erhoben. Zusätzlich fand eine schriftliche Befragung in allgemein- und berufsbildenden Schulen statt (Schulbefragung); zu Teilfragen, insb. die Frage nach der Betroffenheit von Jungen und Männern, wur-den qualitative Erhebungen durchgeführt (ergänzende Experteninter-views). Zudem erfolgte eine schriftliche Befragung von Organisationen und Schlüsselpersonen aus verschiedenen Migrantencommunitys.Die Ergebnisse der Untersuchung wurden unter methodischen und inhaltlichen Gesichtspunkten mit Expertinnen und Experten, vor allem aus der Wissenschaft, im Rahmen eines Workshops diskutiert (Teilnehmerinnen und Teilnehmer s. Anhang 5.3).Das primäre Ziel der Untersuchung galt einer empirisch gestützten Annäherung an Betroffenheit und Umfang von Zwangsverheiratun-gen in Deutschland. In der Studie werden verschiedene Sichtweisen auf das Thema Zwangsverheiratung verknüpft.

Der Erhebung der Befunde liegt wesentlich die Perspektive der befragten Expertinnen und Experten aus der Beratungspraxis zugrunde (Beobachtungsperspektive). Als Beobachterinnen und Beobachter verfügen diese über ein spezifisches Wissen, ihre Sicht unterscheidet sich aber von der Sicht der Betroffenen selbst, die nicht befragt wurden. Dies ist bei der Bewertung der Befunde immer mitzudenken.

2.2 Exkurs: Ergebnis des Expertenworkshops zu Voraussetzungen und Möglichkeiten einer repräsentativen Untersuchung

Im Rahmen des durchgeführten Workshops mit Expertinnen und Experten aus dem wissenschaftlichen Bereich wurden u. a. Voraus-setzungen und Möglichkeiten einer repräsentativen Untersuchung diskutiert. Als ein wesentliches Problem einer repräsentativen Erhebung wurde die Bestimmung der Grundgesamtheit diskutiert: Teils wurde die Ansicht vertreten, dass ein methodisch adäquates Vorgehen zunächst eine Dunkelfeldanalyse, etwa an Berufsschulen oder im allg. Schulbereich, verlange. Teils wurde unterstrichen, dass repräsentative Erhebungen auf regionaler Ebene sehr wohl mög-lich seien, dann müsste allerdings sorgfältig geprüft werden, ob die Befunde auf andere Regionen übertragbar oder auf Deutschland hochrechenbar seien.Eine Behandlung des Themas im Rahmen allgemeiner Bevölke-rungsumfragen sei zwar nicht unmöglich, aber äußerst aufwendig. Grundsätzlich jedoch gelte: Repräsentativität ist ein sehr hoher Anspruch. Stichproben von 2.000 Fällen seien bereits sehr teuer, dabei stelle sich immer die Frage, ob die ermittelten Fallzahlen hoch genug sind, um belastbare Aussagen treffen zu können. Darüber hinaus erfordere der hier anvisierte Untersuchungsgegenstand erhebungstechnisch besondere Aufmerksamkeit (z. B. notwendige Übersetzungen der Fragebögen, Durchführung persönlicher Befra-gungen durch Interviewerinnen und Interviewer etc.).

Neben Schwierigkeiten der Ansprache wurde auch die Bestimmung der zu befragenden Grundgesamtheit problematisiert: Welche Alterskohorten sollten hier z. B. zugrunde gelegt werden? Sollten nur Menschen mit Migrationshintergrund befragt werden – und falls ja, wäre die Bandbreite unterschiedlicher Definitionen für „Migrationshintergrund“ zu berücksichtigen. Demgegenüber wur-de darauf hingewiesen, dass öffentlich geförderte Untersuchungen grundsätzlich die gesamte Bevölkerung berücksichtigen und nicht einzelne Gruppen herausgreifen sollten.Eine wichtige Frage, die sich bei der Erhebung der Anzahl der von Zwangsverheiratung betroffenen Personen stelle, sei auch die der begrifflichen Abgrenzung: Was genau soll hier gezählt werden? Wie lassen sich arrangierte Ehen von Zwangsverheiratungen abgrenzen, und auf welche Zeitpunkte sollte abgestellt werden? Von nicht zu unterschätzender Bedeutung sei auch, in welchen Diskurs das Thema Zwangsverheiratung eingeordnet werde, also etwa in den Kontext der Gewalt oder der Migration.Sofern in den Erhebungen weitere Beobachtende (etwa Beraterin-nen und Berater) eine Rolle spielen, müsse sichergestellt werden, dass diese über den erhebungsspezifischen Begriff des Gegenstan-des verfügen bzw. ihn anwenden können.Angesichts der methodischen Problematik und des finanziellen Aufwands, den bundesweit angelegte Repräsentativerhebungen erfordern, müsste der mögliche Ertrag derartiger Untersuchungen vorab sehr genau bedacht werden. Mit Blick auf konkrete sozialpo-litische bzw. sozialpädagogische Handlungsbedarfe seien zumeist kleinräumiger zugeschnittene Untersuchungen – konzentriert auf Städte mit hohen Migrationsquoten (etwa Berlin, München, Frank-furt oder Stuttgart) – in der Kombination quantitativer und qualita-tiver Verfahren angemessener.

2.3 Definition von Zwangsverheiratung

Eine eindeutige Definition von Zwangsverheiratung – zumal in Abgrenzung von sog. arrangierten Ehen – ist alles andere als selbstverständlich. In Abstimmung mit dem Beirat wurde der Untersuchung folgende – eher weite – Definition zugrunde gelegt:

Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel zum Eingehen einer formellen oder infor-mellen (also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen wird und mit seiner Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen.“Im Unterschied dazu soll von einer arrangierten Ehe die Rede sein, wenn die Heirat zwar von Verwandten, Bekannten oder von Ehever-mittlern bzw. -vermittlerinnen initiiert, aber im vollen Einverständ-nis der Eheleute geschlossen wird. Bei Zweifeln in der Zuordnung sollte die Perspektive der Betroffenen zugrunde gelegt werden.Der Status der Zwangsverheiratung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Eheschließung, hier wird zwischen angedrohter sowie bereits erfolgter Zwangsverheiratung unterschieden. Erfasst wurden erfolg-te bzw. geplante Eheschließungen sowohl in staatlich anerkannter Form als auch Eheschließungen ohne rechtliche Verbindlichkeit.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Zwangsverheiratung-in-Deutschland-Anzahl-und-Analyse-von-Beratungsf_C3_A4llen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

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