Tatsächlich stehen mitunter hinter vielen Morden andere Motive als aus den Ermittlungsakten ersichtlich. Hinter dem Drang zum Töten können auch pseudoreligiöse oder okkult-satanistische Motive stecken. Auch religiöse Zwangs- und Wahnvorstellungen, deren Hintergründe die allerwenigsten Kriminalisten überhaupt erfassen können. Die verborgenen Seelenschichten der Ritualmörder bleibt für sie zumeist undurchdringlich. Der „Mord mit Ritual“ stellt die Ermittler immer wieder vor Rätsel und vor Unglauben. Und deshalb versagen sie auch oft bei der Bearbeitung dieser Fälle. Die wahren, die okkulten Hintergründe der rituellen Morde bleiben fast immer unerkannt. Genau das ist das wirklich Erschreckende! Vieles lässt sich nicht belegen, ist nicht zu dokumentieren. Denn dieser subreligiöse Untergrund mit seinen „Machern“ und Lehren ist streng geheim. Unverständlich und verschleiert für „Nichteingeweihte“. Fast gar nichts dringt nach außen. Und wenn dann nur das, was auch nach außen, an Profane, dringen soll. Vieles hat Methode: Täuschen, Tarnen, Lächerlichmachen kennzeichnet den okkult-satanistischen Untergrund in Deutschland. Denn „Verschwiegenheit“ ist, so ein Insider der Szene, das „A und O!“

Auch wenn Ritualmörder gefasst werden dann gelten sie zumeist als „Geistesgestörte“, als „Irre“, deren Taten nur so ein- und zugeordnet werden können. Selbst wenn bekennende Satanisten oder Okkultisten zugeben im „Namen Satans“ getötet zu haben, wird ihnen dies oftmals von Psychologen, Psychiatern, Staatsanwälten und Richtern mit irgendeinem Krankheitsbild abgesprochen! Als ob es so verwunderlich wäre, dass Religion und Verbrechen nicht nur als Gegensätze zu sehen sind, sondern auch Hand in Hand gehen können.

Mit diesem „Unglauben“ der Exekutive und Judikative bleiben die wahren Motive, die im satanistischen, okkulten oder neuheidnischen Glauben begründet liegen, oftmals verborgen. So gibt es auch Täter die Ermittler ganz bewusst in die Irre führen, machen ihnen etwas anderes glauben, als wirklich geschehen ist, inszenieren falsche Spuren, die beispielsweise auf Sadismus, statt auf magischen Fetischismus (wie etwa bei der Zerstückelung von Leichen) hindeuten sollen, verschleiern damit die wahren Hintergründe und vielleicht auch Hintermänner, tarnen Morde als Taten von psychisch Gestörten, dabei sind es rituelle oder symbolische Tötungen. Der „Ritualmord“ entspricht gewiss zumeist ganz und gar nicht der laienhaften Vorstellung aus zweitklassigen Kinofilmen: ein schwarzer Altar, eine nackte Frau, brennende Kerzen, drum herum in Roben gekleidete Gestalten, der Hohepriester mit einem Dolch, der das Opfer ersticht. Der Ritualmord kann tausend verschiedene Gesichter haben und mitunter wird nicht eines erkannt!

Und während diverse Ermittlungsbeamte hierzulande betreffs Satanismus und seinem Umfeld noch von „organisierter Gruselei“ sprechen, wird vergessen, dass okkulte Dogmen nicht nur an den Rand des Wahnsinns derer führen können, die sich damit einlassen, sondern mitunter eben auch zu einer angeleiteten Bluttat. Dafür gibt es keine Zahlen, keine Statistiken, denn mit diesem „Okkultwahnsinn“ will eigentlich keiner was zu tun haben. Den Ritualmord gibt es statistisch nicht, denn er wird nirgends erfasst. Es ist fast so als wäre der Ritualmord ein Vakuum in den ansonsten exakten Tatbestandserklärungen, in der Überbürokratie der Justiz. Mord ist Mord, könnte man lapidar sagen. Denn nach deutschem Recht (StGB § 211) ist ein Mörder, „wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

Auf meine Anfrage nach statistischen Daten zu Ritualmorden in Deutschland beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden wird mir lapidar mitgeteilt: „Statistische Daten zu Ritualmorden liegen beim BKA nicht vor. ‚Morde’ werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik differenziert nach ‚Mord in Verbindung mit Sexualdelikt’ und ‚Mord in Verbindung mit Raub’…Aufgrund einer nicht vorhandenen (Legal-) Definition zu Ritualmorden werden solche nicht gesondert von den Landespolizeidienststellen an das BKA übermittelt.“

Im Klartext: aufgrund dessen, dass es für „Ritualmorde“ keine „legale Definition“ gibt, wird diese „Mord-Art“ einfach nicht erfasst und damit totgeschwiegen! Und das in einem hochbürokratischen Staat, in dem jedes Fünf-Euro-Knöllchen per Computer erfasst und verfolgt wird.


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