♦ No. 520 (58/2015) ♦
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Die Diskussion um Flüchtlinge und Asylbewerber wird hierzulande immer härter geführt.
Politiker wissen nicht mehr, wie sie ihre „Asyl- und Flüchtlingspolitik“ dem gemeinen Volk verkaufen sollen, das sich zunehmend gegen die Menschenflut aus dem Nahen und Mittleren Osten, Nordafrika und Afrika wehrt.
Rechtsextreme bekommen Zulauf.
Deutschland vor der Zerreißprobe.
Und oftmals bleibt eines auf der Strecke: Die Wahrheit.
Zeit also, Licht in die dunklen Hintergründe zu bringen, Fakten und Zahlen auf den Tisch zu legen.
Fakt 1: Das Bundesamt für Migration erwartet in diesem Jahr 300.000 Asylanträge. Das sind so viele wie seit 20 Jahren nicht mehr.
Fakt 4: Derzeit leben hierzulande zusätzlich noch mehr als 100.000 Geduldete. Damit sind jene gemeint, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden.
Fakt 5: Auch den Geduldeten will die Bundesregierung mehr Chancen auf ein sicheres Bleiberecht geben, wenn sie seit mehreren Jahren hier leben, ausreichende Deutschkenntnisse haben und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern können.
Fakt 6: Abgeschoben wurden 2014 lediglich 10.884 Menschen.
Fakt 7: 2013 hat der Staat und damit der Steuerzahler rund 1,5 Milliarden Euro für Asylbewerberleistungen ausgegeben. Das sind 38 Prozent mehr als 2012. Die Zahl dürfte 2014 und 2015 um ein Vielfaches höher liegen.
Fakt 8: Ende 2013 bezogen rund 225.000 Asylbewerber staatliche Leistungen. Das sind 36 % mehr als 2012 und der vierte Anstieg in Folge. 2014/2015 durfte die Summe um ein Vielfaches höher sein.
Fakt 9: Das bekommen Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Ein Haushaltsvorstand erhält monatlich 156 Euro Taschengeld, sein Ehepartner rund 140 Euro, minderjährige Kinder – je nach Alter – rund 90 Euro. Nach ihrer Ankunft erhalten Asylbewerber außerdem einmalig einen Kleidergutschein über 164,90 Euro. Aber 2014 wurde beschlossen, dass die Leistungen erhöht werden. Das Existenzminimum für Flüchtlinge soll und darf nicht „migrationspolitisch relativiert“ werden (Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012). Es darf also nicht anders berechnet werden als für andere Menschen. Die Leistung soll wie Hartz IV ermittelt werden. Dazu gehören Sachleistungen wie Essenspakete und Taschengeld. Die Zeit, in der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, wird von 48 Monaten auf 15 Monate gekürzt. Danach gibt es in der Regel höhere Leistungen entsprechend Sozialhilfe. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben künftig mehr Anspruch auf Leistungen wie Schulessen, Ausflüge oder Lernförderung.
Fakt 10: Die Anerkennungsquoten in Asylverfahren sind derzeit bundesweit so hoch wie seit Jahren nicht mehr: Im zweiten Quartal 2014 erhielt fast jeder dritte (29,2 Prozent) Asylsuchende einen Schutzstatus. Doch: Rechnet man die Asylbewerber heraus, die bereits in einem anderen Land ein Verfahren beantragt haben, in dieses zurückverwiesen werden und möglicherweise dort Asyl bekommen, liegt die Quote wesentlich höher: bei einer Anerkennungsquote von 45,3 Prozent – zehnmal so hoch wie 1993, als 4,5 Prozent der Flüchtlinge einen Schutzstatus zugesprochen bekamen.
Fakt 11: Fast alle syrischen Flüchtlinge in Europa haben den Weg über Italien genommen. Nach Angaben des UN-Flüchtlingswerks haben insgesamt zwischen April 2011 und Dezember 2014 insgesamt 217.724 Syrer EU-Asylanträge gestellt. Nur ein Prozent dieser Flüchtlinge, also 1.967 Personen, sind in Italien geblieben. Die beliebtesten Reiseziele sind die Länder Nordeuropas und Skandinaviens. In Deutschland haben 59.529, in Schweden 53.750 und in den Niederlanden 11.710 Flüchtlinge Asylanträge gestellt.
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Ihr und euer
GUIDO GRANDT
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Quellen:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article137611348/Bundesamt-fuer-Migration-erwartet-300-000-Asylantraege.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article131919754/Immer-mehr-Asylbewerber-bekommen-Geld-vom-Staat.html
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/04/14/italien-schickt-syrien-fluechtlinge-ohne-kontrolle-nach-nord-europa/