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Die neue Geldordnung heißt nichts anderes als Vermögens-Enteignung! Ich zeige Ihnen auf, warum!


Liebe Leser,

hinter Ihrem Rücken wurde und wird schon längst eine neue Geldordnung beschlossen.

Nur, keiner merkt es!

Diese neue Geldordnung bedeutet für Sie nichts anderes, als eine Enteignung von Ihrem Vermögen. Und das auch noch auf „legale“ Art und Weise sozusagen.

Eine dieser Enteignungen ist das sogenannte „Bail-In“. Die Beteiligung von Anteilseignern und Gläubigern einer Bank an deren Verlusten.

Sie wissen nun, dass Sie und Ihr Vermögen damit gemeint sind.

Ein Beispiel hierfür gibt es bereits, das ich noch einmal aufführen möchte. Zeigt es doch, dass die EU-Verantwortlichen nicht zögern werden, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um Banken zu retten. Oder das sinkende EU-Schiff.

Die Zypern-Enteignung

Im Zuge der Staatsschuldenkrise stand das einstige Niedrigsteuerland Zypern vor dem Staatsbankrott. Das Bankensystem war nicht nur marode, sonder aufgebläht. Es stand vor der Pleite.

Ein „Bail-In“ sollte den Inselstaat retten:

Guthaben über 100.000 Euro waren hauptsächlich davon betroffen. Die Hälfte darüber wurde in Aktien der jeweiligen Bank umgewandelt. Ein weiterer Teil eingefroren.

Doch der IWF wollte auch, dass Anleger unter 100.000 Euro keineswegs davon ausgenommen werden sollten. Zusammen mit der Troika forderte er eine Beteiligung von Sparern, die weniger als 100.000 Euro besitzen, von 6,75 Prozent.

Dieser perfide Plan wurde damals nicht umgesetzt, aus Angst vor Massenprotesten. Kleinsparer kamen noch einmal mit einem blauen Auge davon.

Aber ich sage Ihnen: das Bail-In in Zypern war nichts anderes als eine Blaupause für die EU!

Auch das eine Verschwörungs-Theorie?

Mitnichten! Nachfolgend werde ich die Fakten sprechen lassen.

  1. August 2013

An diesem Tag wurde ohne Beratung und ohne jegliche Abstimmung im EU-Parlament, eine neue EU-Richtlinie eingeführt. Natürlich hat die Bankenlobby daran mitgewirkt.

Ein weiterer Schritt zur neuen Geldordnung, die nicht nur nachhaltig wirkt, sondern auch zukünftig wirken wird.

In der Richtlinie heißt es unter anderem, dass Banken mit einer Kapitallücke dafür sorgen müssen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten sollen.

Und zwar bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können.

Was das für Sie tatsächlich heißt

Kompliziert? Ich „verdeutsche“ Ihnen das mal:

Mit „nachrangigen“ Gläubigern sind vor allem Kleinanleger und Kleinaktionäre gemeint. Also Sie!

Im Gegensatz dazu gibt es die „vorrangigen“ Gläubiger. Das sind Banken, Behörden oder Finanzorganisationen.

Diese allerdings sollen von einem „Bail-In“ verschont bleiben!

Ran an den Milliarden-Topf

Das heißt nichts anderes, als dass die Beteiligung von Anlegern an den Bankenmiseren europaweit juristisch festgeschrieben wurde.

So können nun auch die 860 Milliarden Euro an ungesicherten Einlagen der Euro-Zonen-Länder für ein Bail-In herangezogen werden.

Der eigentliche Skandal

Der Skandal ist, dass Ihnen erzählt wird, dass Sie sich als Steuerzahler nicht mehr an der Bankenrettung beteiligen müssen.

Dafür aber sollen Sie aber als „nachrangiger“ Gläubiger zur Kasse gebeten werden!

Die Risiken der Banken nehmen zu!

Der Bankensektor in Europa ist mitnichten so stabil, wie offiziell verlautbart wird. Das erkannte auch der IWF schon vor Monaten.

Denn in einem entsprechenden Papier heißt es, dass die „potentiellen Risiken“ die systemrelevante Finanzinstitute für die Finanzstabilität darstellen, „zugenommen“ haben!

Dazu gehört auch das „Schattenbankensystem“, das unterreguliert ist. Ich habe bereits darüber berichtet.

Aus diesen Gründen fährt das Enteignungs-Karussell weiter. Denn das alles ist erst der Anfang, wie ich Ihnen an einem konkreten und sehr aktuellen Beispiel aufzeigen werde!

Herzlichst Ihr

Guido Grandt

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