Dieses Mal bitte ich alle meine Leser, diesen Artikel in den sozialen Netzwerken weiter zu verteilen und damit mitzuhelfen, den seit 9,5 Jahren verschwundenen Felix Heger (damals 3 Jahre) alt zu finden.
Teil 1 hier: https://guidograndt.wordpress.com/2015/06/30/missing-das-mysteriose-verschwinden-des-kleinen-felix-heger-bitte-helft-mit-ihn-zu-finden-1/
Teil 2 hier: https://guidograndt.wordpress.com/2015/07/01/missing-das-mysteriose-verschwinden-des-kleinen-felix-heger-bitte-helft-mit-ihn-zu-finden-2/
Zu diesem Fall habe ich mit den Redaktions-, Regie- und Autorenkollegen der Redaktion Aktenzeichen XY als Realisator einen Filmbeitrag umgesetzt, der am 30.03. 2011 im ZDF ausgestrahlt wurde.
Hier:
Das mysteriöse Verschwinden des kleinen Felix ist bis heute nicht restlos aufgeklärt und hat mich nie losgelassen.
BITTE HELFT MIT!!!
DANKE!!!
Nachfolgend ein Interview das ich mit Rechtsanwalt Alexander Moser (zugelassen in Deutschland bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, zusätzlich Schweizer Zulassung (Obergericht Luzern EU/EFTA)) geführt habe.
RA Moser begleitet den Fall Heger sowie Felix Großeltern von Anfang und ist wohl der beste Kenner der Materie.
Seine Antworten auf meine Fragen sind kursiv gesetzt.
Rechtsanwalt Alexander Moser (info@ramo. de)
Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?
Die Ermittlungsverfahren wurden im Laufe der letzten Jahre mehrfach eingestellt, mussten aber aufgrund diverser Beschwerdeverfahren und dem durch die Öffentlichkeit ausgeübten Druck immer wieder neu aufgenommen werden. Nach der letzten Einstellung des Verfahrens habe ich Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die verantwortlichen Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Baden-Baden und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingelegt, was zu einer Anweisung des Justizministeriums zur Durchführung weiterer konkreten Ermittlungen führte. Für diese war es nun aber teilweise schon zu spät und sie können auch nicht mehr nachgeholt werden. Immerhin liegt mir die Zusicherung der Staatsanwaltschaft vor, dass sie unbeschadet der unlängst erneut erfolgten Einstellung des Ermittlungsverfahrens weiter jedem ernstzunehmenden Hinweis auf den Verbleib von Felix und auch auf die näheren Umstände des Todes von Michael Heger nachgehen werde.
Welche Versäumnisse werfen Sie den Ermittlern vor?
Der größte Fehler der Ermittler war es, die Angelegenheit von Anfang an unter einem erweiterten Suizid abzuhaken und sich sämtlichen Gegenargumenten völlig zu verschliessen. So stütze die Staatsanwaltschaft ihre Selbstmordtheorie hauptsächlich auf am Fundort der Leiche des Vaters gefundenen leeren Schnapsflaschen und einer leeren Packung Schlaftabletten. Sie blieb bei dieser Theorie selbst dann noch, nachdem als Ergebnis der Leichenobduktion feststand, dass der Vater zum Zeitpunkt seines Todes überhaupt keinen Alkohol getrunken hatte und es sich bei den Schlaftabletten um ein zur Durchführung eines Suizids völlig untaugliches, rezeptfrei erhältliches Einschlafmittel handelte.
Auch die anlässlich der Obduktion lediglich als Vermutung festgestellte Todesursache des Vaters, nämlich schwere Brust- und Lungenverletzungen, lassen nun ebenfalls nicht gerade zwingend auf einen Selbstmord schliessen. Hier drängt sich nun einmal der Verdacht auf, dass diese Gegenstände lediglich zur Vortäuschung eines Suizids am Fundort platziert wurden. Meine permanente Forderung auf eine Spurensicherung an den Schnapsflaschen und der Tablettenpackung hat die Staatsanwaltschaft jedoch mit der höchst irritierenden Begründung abgelehnt, dass sich auf den Gegenständen auch Spuren von Dritten befinden könnten, welche mit der Sache überhaupt nichts zu tun haben.
Als es nun auf Weisung des Justizministeriums endlich zur Spurensicherung an den Gegenständen kommen sollte, stellte sich heraus, dass diese jetzt nicht mehr möglich war, denn nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wurden diese nicht mehr weiter asserviert.
Worauf stützen Sie Ihre Theorie, dass der Vater Opfer eines Verbrechens wurde?
Der Rückschluss auf eine fremdverschuldete Tötung des Vaters ergibt sich bereits daraus, dass seine Leiche am Fundort nur abgelegt worden sein kann. Nach der Selbstmordtheorie der Staatsanwaltschaft hätte sie dort sonst über 6 Wochen gut sichtbar direkt neben einem Waldweg liegen müssen und auch noch genau dort, wo mehrere Hundertschaften der Polizei mit Unterstützung von Suchhunden, Bergwacht und Hubschrauber tagelang alles abgesucht hatten. Unerklärlich ist auch, weshalb der tote Vater trotz eisiger Temperaturen keine Jacke trug und ein Fuss völlig nackt war. Der noch getragene Schuh (ein knöchelhoher fester Wanderschuh) war innenseitig mit Laub, Tannennadeln und Erdabtragungen verdreckt, die Hose darüber war zerrissen und der Unterschenkel war zerkratzt, was deutlich auf ein Schleifen der Leiche zum Fundort hindeutet. Auch das Platzieren der nicht konsumierten leeren Schnapsflaschen und der leeren Packung mit den suiziduntauglichen Einschlaftabletten ergibt nur dann Sinn, wenn ein Selbstmord lediglich vorgetäuscht werden sollte. Auch die offizielle Todesursache, also die schweren Brust- und Lungenverletzungen, sprechen natürlich gegen einen Selbstmord, zumal völlig unerklärlich ist, wie sich der Vater diese Verletzungen denn (selbst?) zugefügt haben sollte. Im übrigen wurde diesbezüglich durch einen äusserst erfahrenen Spezialisten für Brust- und Lungenverletzungen gutachterlich dargelegt, dass die offiziell genannte Todesursache falsch ist. Der Spezialist kam vielmehr zu dem Ergebnis, dass die Brust- und Lungenverletzungen zwar schmerzhaft aber keineswegs tödlich gewesen seien. Auch die Rechtsmedizin in Freiburg, welche die Obduktion des Vaters vornahm, äusserte diese Todesursache lediglich als Vermutung und empfahl der Staatsanwaltschaft die Anfertigung eines toxikologischen Gutachtens, nachdem an einem Handgelenk des Vaters eine kleinere Wunde festgestellt wurde, bei welcher es sich um eine Einstichstelle gehandelt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft lehnte dieses Gutachten jedoch wegen fehlender Notwendigkeit ab. Auch dieses Gutachten kann nun nicht mehr nachgeholt werden. Im Gegensatz zu früheren Einstellungen schliesst es die Staatsanwaltschaft allerdings nun im letzten Einstellungsbescheid nicht mehr aus, dass der Vater Opfer eines Tötungsdeliktes wurde.
Existiert denn noch eine Spur, welcher nachgegangen werden könnte?
Diese Spur gibt es tatsächlich. Ein Polizeispürhund hatte die Ermittler nach einer Geruchsprobe des Vaters direkt in eine dem Leichenfundort nahe gelegenen Dachgeschosswohnung geführt, in welcher unter anderem auch Blutspuren sichergestellt wurden. Die dort wohnenden Mieter, ein junges Paar, erklärten, hierzu keine Angaben machen zu können, weil die Wohnung seinerzeit nicht durch sie selbst, sondern durch einen Einbrecher bewohnt wurde (!). Diese Behauptung scheint natürlich höchst befremdlich, gleichwohl lehnte es die Staatsanwaltschaft bei sämtlichen vorangegangenen Ermittlungen ab, einen Abgleich der dort sichergestellten Blutspuren mit der zentralen DNA-Kartei vorzunehmen und begnügte sich mit der Feststellung, dass das Blut aus der Wohnung nicht von Felix oder seinem Vater stammte. Weitere Ermittlungen lehnte sie im Hinblick auf ihre Selbstmordtheorie ab. Der DNA-Abgleich mit der zentralen DNA-Kartei geschah erst jetzt im Rahmen der neu aufgenommenen Ermittlungen, verlief jedoch ergebnislos.
Zunächst muss natürlich von der Richtigkeit der durch den Polizeihund verfolgten Spur und demzufolge von der Anwesenheit von Felix und seinem Vater in dieser Wohnung ausgegangen werden. Dass sie sich dort mit einem Einbrecher getroffen haben sollen, scheint wenig glaubhaft. Auch die weiteren Einlassungen der Mieter geben Rätsel auf. So behauptete die Mieterin, dass sie einmal bei einer Vorbeifahrt von ihrer anderen Wohnung zur Arbeit den Einbrecher auf der Dachterrasse habe stehen sehen. Gleichwohl rief sie nicht die Polizei, sondern beschränkte dich darauf, ihren Freund zu informieren. Aber auch dieser hat schlicht nichts unternommen. Die Mieterin betonte auch, wie einfach es der Einbrecher gehabt habe, in die Wohnung einzubrechen (und sich dort dann anscheinend sogar dauerhaft niederzulassen), weil die Wohnungstür nach einem früheren Einbruch nur habe aufgedrückt werden müssen. Dies stellte sich nach Feststellungen der Polizei genauso als unwahr heraus wie ihre weitere Aussage, dass die Wohnung bereits vor mehreren Monaten aus finanziellen Gründen gekündigt wurde. Die Wohnungskündigung erfolgte nämlich erst am Tag der polizeilichen Vernehmung. Die Mieterin erklärte auch, in dieser Wohnung niemals – zu keinem Zeitpunkt – Besuch empfangen zu haben. Die Nachbarin sagte hingegen aus, dass dort derart viele Besucher ein- und ausgegangen sind, dass sie lange Zeit noch nicht einmal wusste, wer denn dort der eigentliche Mieter sei.
Es wurde gegen die zwei Mieter ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Mordes am Vater von Felix geführt. Der Mieter verweigerte die Aussage und seine Freundin verwickelte sich noch in weitere Widersprüche, gleichwohl wurde der Spur nicht mehr weiter nachgegangen.
Worauf stützen Sie Ihre Meinung, dass Felix noch am Leben ist?
Die von der Staatsanwaltschaft bisher vertretene Auffassung, dass der Vater zunächst seinen Sohn und dann sich selbst tötete, wird jede Grundlage entzogen, wenn der Vater selbst Opfer eines Verbrechens wurde. Und dies ist bei objektiver Betrachtung der Fakten höchst wahrscheinlich. Dann wäre es nun aber absurd, zu behaupten, dass er vor seiner eigenen Ermordung noch seinen Sohn ermordete. Es existiert auch nicht ein einziger Hinweis darauf, dass Felix körperlich zu Schaden gekommen sein könnte. Er ist einfach nur verschwunden. Bei diesem Sachverhalt scheint es doch sehr naheliegend, dass sich Felix seit dem Tod seines Vaters in fremder Obhut befindet, möglicherweise sogar bei demjenigen, der für den Tod des Vaters verantwortlich ist. Und solange es keinerlei Hinweise auf den Tod von Felix gibt, wäre es auch völlig verfehlt, die Suche nach ihm aufzugeben.
Gibt es denn Hinweise auf den Verbleib von Felix?
Es existieren hierzu zahlreiche Theorien, aber es sind eben nur Theorien. In erster Linie beschäftigen sich diese mit der Unterbringung von Felix in einer Sekte, nachdem sein Vater auch tatsächlich Kontakte in diese Richtung hatte. Weitere Theorien mutmaßen eine Tat mit pädophilem Hintergrund. Ich persönlich gehe davon aus, dass der Vater seinen Sohn gezielt ins Ausland verschleppt hat. Hierfür spricht, dass der Vater mit Felix unmittelbar nach seinem Verschwinden von mehreren Zeugen am deutsch-französischem Grenzübergang in Iffezheim gesehen wurde. Ausserdem hob der Vater unmittelbar vor seinem Verschwinden einen grösseren Bargeldbetrag ab, welchen er aber bei seinem Auffinden im Wald nicht mehr bei sich hatte und daher für seine Reise ins Ausland verbraucht haben könnte. Ausserdem gab es in Deutschland in sämtlichen Medien unzählige Veröffentlichung von Fotos, die Felix im Alter seines Verschwindens (4), aber auch mittels wissenschaftlich entwickelten Fotos im Alter von 6 und 8 Jahren zeigen. Gleichwohl gab es niemals einen sachdienlichen Hinweis auf seinen Aufenthaltsort, weswegen davon auszugehen ist, dass er sich im Ausland befindet.
Herzlichen Dank für dieses konstruktive Interview!
Hinweise, die auf den Verbleib von Felix Heger deuten können, bitte an die nächste Polizeidienststelle.
Oder an den Anwalt Alexander Moser: info@ramo. de
Oder an das Kontaktformular der offiziellen Felix Heger-Suchhomepage: http://www.felix-info.net/kontakt-u-wolf-1.html
Oder an mich: guidograndt@web.de
Vielen Dank!