GUIDO-KOLUMNE-MIX

♦ No.  597 (15/2016) ♦


Es ist soweit: Eine 25-jährige deutsche Mutter zweier Kleinkinder muss in einem Flüchtlingscontainer leben! Da wurde sie von der Gemeinde einquartiert!

Eine unglaubliche Geschichte, von der die Badische Zeitung berichtet …

Selina hatte alles: eine abgeschlossene Ausbildung, eine Arbeit, eine Wohnung, einen Mann. Als sie ihr erstes Kind erwartet, kündigt dieser jedoch seinen Job. Wie die Miete bezahlt wird, ist ihm egal, obwohl seine Frau aufgrund der Tochter, die sie inzwischen zur Welt gebracht hat, nicht arbeiten kann. Erst später erfährt sie von seiner Drogensucht. Da die Miete nicht beglichen wird, folgt die Kündigung der Wohnung.

Sechs Monate lang unterstützt die Gemeinde March die junge Mutter bei der Mietzahlung, die sich in dieser Zeit von ihrem Mann trennt. Diese erwartet ein zweites Kind, einen Sohn. Die Suche nach einer neuen Wohnung bleibt erfolglos. Auch Sozialwohnungen gibt es keine mehr. Die Miethilfe wird von der Gemeinde nachgefordert

So wurde Selina kurzerhand von der Gemeinde in einen Flüchtlingscontainer einquartiert! Auf genau 15,3 Quadratmetern.

Nummer 5 ist nun für sie und ihre Kleinkinder das neue Zuhause. Die erste Einrichtung: ein Bett, ein Schrank, ein Tisch.

Seit April 2015 lebt Selina schon in dem Flüchtlingscontainer. Ihr Sohn ist 13 Monate alt. Die Tochter zweieinhalb. Ihre Nachbarn kommen aus Eritrea und Serbien, sind nett und herzlich. Gekocht wird in der Containerküche. Eine eigene Toilette für sich und ihre Kinder – Fehlanzeige. Stattdessen muss sie jedes Mal aus hygienischen Gründen, wie sie sagt, Desinfektionsspray mitnehmen.

Doch überall wird geraucht, obwohl dies verboten ist. Laut Kinderärztin ein Problem für Selinas Kinder, die selbst Nichtraucherin ist.

Bei der Wohnungssuche bekommt sie von der Gemeinde keine Unterstützung. Flüchtlingsfamilien jedoch schon.

„Im August haben zwei Frauen hier Kinder zur Welt gebracht, für die wurden von der Gemeinde Wohnungen organisiert“, sagt die junge Mutter. „Mir wird dagegen gesagt, dass ich froh sein kann, ein Dach über dem Kopf zu haben. Um alles andere muss ich mich selber kümmern.“

Vermieter, bei denen sie sich meldet, denken, dass sie im Flüchtlingscontainer wohnt, weil sie keine Miete bezahlen kann. Doch dies ist ein Trugschluss.

Selina muss nämlich für ihre 15,3 Quadratmeter im Container mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad sage und schreibe 510 Euro Miete aufbringen! Und das jeden Monat.
Der Betrag ergibt sich aus einer Pro-Kopf-Pauschale. Die Kinder zählen zusammen als eine Person.

Ihre große Angst ist, dass sie hier nicht mehr weg kommt. Denn ihre Kinder sollen den Container keinesfalls als ihr Zuhause ansehen.

Und was sagt die Gemeinde dazu?

Die Anlage gelte auch als Obdachlosenunterkunft, erklärt Hauptamtsleiter Joachim Heinrich. Selina und ihre Kinder wären obdachlos.

Quellen:
http://www.badische-zeitung.de/mutter-wohnt-mit-zwei-kindern-in-marcher-fluechtlingscontainer
http://www.badische-zeitung.de/march/wie-march-die-unterbringung-einer-deutschen-mutter-im-fluechtlingscontainer-erklaert–116105643.html
Die Badische Zeitung weiter:

Verstehen kann sie (Selina) nicht, dass sie weiter im Container leben muss. Zwei Flüchtlingspaare aus Afrika, die erst nach ihr in die Container kamen, erhielten von der Gemeinde neue und teurere Wohnungen zugewiesen, als sie jeweils Nachwuchs erwarteten. Die Gemeinde hatte dazu eigens einen Aufruf im Gemeindeblatt gemacht. Nicht so für Selina R. Ihr, so erklärt die Mutter, sei gesagt worden, sie könne ja in dem Blatt selbst eine Anzeige – die Geld gekostet hätte – aufgeben.

„Wir sind auch bemüht, für die Frau etwas anderes zu finden“, versichert Amtsleiter Joachim Heinrich. Bei den Flüchtlingspaaren sei dies gelungen. Vermieter wurden für sie wohl auch deshalb gefunden, weil die Gemeinde als Mietvertragspartei auftritt. Warum nicht auch bei Selina R.? „Bei Flüchtlingen wissen wir, dass wir die Unterkunftskosten vom Landratsamt erstattet bekommen“, erklärt Bürgermeister Mursa dazu. Nicht so bei Selina R.: Die direkte Übertragung der ALG-II-Unterkunftsleistungen auf die Gemeinde als Wohnungsgeber sei nicht möglich. Darum gehe es auch nicht, als Gemeinde eine Wohnung für Selina R. und ihre zwei Kinder anzumieten, weil der garantierte Zugriff auf die Unterkunftsleistung fehle.

Selina R. versucht nun, bei Freunden eine andere Bleibe zu finden. 

Quelle: http://www.badische-zeitung.de/march/wie-march-die-unterbringung-einer-deutschen-mutter-im-fluechtlingscontainer-erklaert–116105643.html
 Auch das scheint das von Angela Merkel vielbeschworene Neue Deutschland zu sein: eine deutsche Mutter mit zwei Kleinkindern, die zum Sozialfall geworden ist, wird von der Gemeinde in einem 15-Quadratmeter kleinen Flüchtlingscontainer eingepfercht und muss dafür auch noch satte 510 €uro Miete bezahlen. Während gleichzeitig die Gemeinde als Mietvertragspartei bei Flüchtlingsfamilien Pate steht, die neue, teure Wohnungen zugewiesen bekommen!

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 Ihr und euer

GUIDO GRANDT

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Klaus von Dohnanyi (SPD)

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