swimming-752431_1280

AFGHANISCHER ASYLBEWERBER BEGRAPSCHT KLEINE MÄDCHEN IM SCHWIMMBAD+++MUTTER ZEIGT IHN AN+++STAATSANWALTSCHAFT SIEHT DAS ALS „HERUMALBERN“ UND STELLT VERFAHREN EIN+++

Die nachfolgende Geschichte macht wütend. Alle. Die Öffentlichkeit und vor allem eine Mutter und ihre Kinder.

Wieder einmal „vertuscht“ ein deutsches Gericht den sexuellen Übergriff eines Flüchtlings auf Kinder.

Der Fall:  In einem Offenburger Hallenbad kommt es im April 2016 zum Eklat durch einen 30-jährigen afghanischen Asylbewerber.

Sechs Kinder (fünf Mädchen, ein Junge im Alter zwischen 5 und 12) sagen unter anderem aus,  dass sie von dem Mann in den Po gekniffen und am Oberschenkel gehalten worden seien. Außerdem habe er das Bikini­oberteil eines Mädchens so weit nach unten gezogen, dass ihre Brust zu sehen gewesen sei. Er hätte versucht, der Elfjährigen in den Schritt zu fassen. Ein Begleiter des Beschuldigten soll am Beckenrand gestanden und deutlich sichtbar eine Erektion gehabt haben.

Logo-FUS1

Mein aktueller Sicherheitsratgeber:

https://ratgeber.benefit-online.de/index.php?id=4297&shop_wkz=FUS5031&np=1

Mutter Maike S. zeigt den Afghanen an. Doch die Staatsanwaltschaft Offenburg stellt das Verfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs zulasten von sechs Kindern ein!

„Ich hab’ viermal laut aufgeschrien“, beschreibt Maike S. ihre Reaktion, nachdem sie das Schrei­ben der Staatsanwaltschaft gelesen hatte. Sie ist entsetzt über die Entscheidung der Justiz. „Es ist der komplett falsche Ansatz, solche Dinge totzuschweigen oder zu beschönigen“, sagt sie. Es sei ihr egal, wo der Mann herkomme, aber sie wolle eine gewisse Gerechtigkeit verspüren. Für sie stelle sich nun die Frage, wie sich die beschuldigte Person in Zukunft verhalten werde, nachdem die Staatsanwaltschaft für den Vorfall noch nicht einmal einen Tadel ausgesprochen habe. Das Urteil sei nicht abschreckend, im Gegenteil: Weiteren Tatbeständen würden Tür und Tor geöffnet, befürchtet Maike S.

Was sie richtig in Rage bringt ist, dass ihrer Meinung nach die Staatsanwaltschaft die Tatsachen verdreht. Denn in der Begründung der Verfahrenseinstellung heißt es:

Die Ermittlungen und Befragungen weiterer Zeugen hätten ergeben, dass den von den Kindern beschriebenen Handlungen eine Beteiligung des Beschuldigten an Ballspielen der Kinder vorausgegangen sei. Der 30-Jährige habe sämtliche ihm zur Last gelegten Handlungen bestritten.  

Die Situation sei von den Kindern gegenüber der Bademeisterin als „Herumalbern“ beschrieben worden. Die Kontakte seien kurz und flüchtig gewesen und seien während eines Spielgeschehens erfolgt. Aus dem Umstand, dass die Kinder an der nackten Haut berührt worden seien, könne nicht zwingend eine Sexualbezogenheit geschlossen werden, da Kinder im Schwimmbad naturgemäß nur gering bekleidet seien und der Beschuldigte für die Durchführung der Handlungen auf der nackten Haut keine Körperstellen habe freilegen müssen. Ebenso verhalte es sich mit dem Ziehen am Bikini und Freilegen der Brust. Auch dies könne nicht eindeutig als sexuelle Handlung qualifiziert werden, sondern Teil des Herumalberns gewesen sein. Zwischen den Handlungen des Beschuldigten und einer eventuell vorhandenen Erektion eines Begleiters könne kein Zusammenhang hergestellt werden. Auch hier liege kein strafbares Handeln vor.

Quelle: http://www.bo.de/lokales/offenburg/mutter-ueber-entscheidung-der-staatsanwaltschaft-entsetzt

Das heißt nichts anderes, so die Staatsanwaltschaft, als dass die Kinder durch Herumalbern den Afghanen animiert hätten, sie zu berühren.

Stellen Sie sich das einmal vor! Jeder Mann, der im Schwimmbad einem kleinen Mädchen in den Po kneift, in den Schritt fasst, das Bikinioberteil runterzieht etc. muss sich völlig zu Recht wegen sexuellen Missbrauchs verantworten.

In diesem Fall aber nicht!

Die Mutter und ihre Töchter sind bestürzt über das Schreiben der Staatsanwaltschaft. Ein Kind sagt, dass es nun so aussehen würde, als ob sie nun die Schuldigen wären!

Maike S. will diese Schande nicht auf sich sitzen lassen, die Sichtweise der Staatsanwaltschaft so nicht hinnehmen, sondern über einen Anwalt prüfen lassen, ob sie Rechtsbeschwerde einlegt. Außerdem hat sie sich an die Öffentlichkeit gewandt, äußerte sich dazu bereits in mehreren öffentlich-rechtlichen TV-Magazinen.

Soweit sind wir also schon! Ein sexueller Übergriff wird als „Herumalbern“ von der Justiz verharmlost und gibt Kindern die Schuld!

Sind denn unsere Kinder schon bald „Freiwild“?


DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT


MEHR HINTERGRÜNDE IN MEINEM AKTUELLEN BUCH:


swimming-752431_1280

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert