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ASYLBEWERBER BELEIDIGEN AMTSMITARBEITER AUFS ÜBELSTE+++STREUEN HASSKOMMENTARE IM NETZ+++STAATSANWALTSCHAFT ESSEN STELLT ANZEIGE EIN WEIL KEIN ÖFFENTLICHES INTERESSE BESTEHT+++


Wieder einmal zeigt Deutschlands Justiz sein „hässliches“ Gesicht. Denn nun muss es sich den Vorwurf machen lassen, dass es zwei Rechtssysteme gibt: Eines für Einheimische. Ein anderes für Zuwanderer/Migranten/Asylbewerber.

Doch der Reihe nach.

Wenn Sie einen Beamten oder Mitarbeiter einer Behörde beleidigen, haben Sie das zu erwarten:

Wer einen Amtsträger beleidigt, begeht eine Beamtenbeleidigung – so ist die allgemeine Auffassung, und diese ist auch korrekt. Eine explizite gesetzliche Definition für die Beamtenbeleidigung existiert jedoch nicht. Vielmehr wird sie als eine Beleidigung185  StGB angesehen und auch so gesetzlich geregelt: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Im Gegensatz zu Beleidigungen unter Zivilpersonen werden Fälle von Beamtenbeleidigung sehr schnell gerichtlich behandelt – und auch sehr streng. Die diesbezüglichen Bußgelder sind nicht gerade als „gering“ zu bezeichnen.

Was kostet eine Beamtenbeleidigung?

Ein unbedachtes Wort kann teuer werden: je nach Schwere der Beleidigung kann sie den Verursacher zwischen einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro kosten. In welcher Höhe das Bußgeld individuell ausfällt, steht nicht im Bußgeldkatalog, sondern wird vom jeweiligen Richter festgelegt.

Quelle


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In Fällen massiver Beamtenbeleidigung (z.B. von Polizisten) schließt sich der Polizeipräsident den Strafanzeigen seiner Mitarbeiter an, die dann in der Regel mit Strafen oder Verurteilungen endeten.

Das also wartet auf Sie, auf Einheimische, wenn Sie einen Beamten oder Behördenmitarbeiter beleidigen.

In Essen scheint jedoch eine Paralleljustiz zu existieren.

Dort sind drei Mitarbeiter der Ausländerbehörde übelst beschimpft und beleidigt worden („Arschloch“, „Hurensohn“, „Fi,,,“). Mehr noch, die Hasskommentare wurden auf Facebook gepostet.

Zu den Urhebern macht die Stadt keine präzisen Angaben. Es handele sich um die zweite oder dritte Generation von Zuwanderern mit Duldungsstatus, im Behördenjargon „Ungeklärte“.

Kurzum: Asylbewerber.

Nach den massiven Beleidigungen und Hasskommentaren im Netz hat die Stadt Essen Strafanzeige gegen die Übeltäter erstattet.

Und unfassbares geschieht – die Staatsanwaltschaft weist die Strafanzeige ab!

Die Justizbehörde hatte die Strafanzeige mit der Begründung abgewiesen, es liege kein öffentliches Interesse vor.

Nahegelegt wurde den Beleidigten eine Privatklage. Eine Empfehlung, die ihren obersten Dienstherrn, OB Thomas Kufen, „wütend“ macht, zumal sich die Hasstiraden gegen Amts- und nicht gegen Privatpersonen gerichtet hätten. Seinem Tadel schlossen sich die Fraktionen von SPD, CDU und FDP an. Auch Personalratschef Kai-Uwe Gaida ist daran gelegen, dass die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige weiter verfolge. Dass Kollegen sogar mit Schimpfworten begrüßt würden, sei längst die Regel. „Es gibt Kundengruppen, die keine Hemmungen mehr kennen“, berichtet Gaida.

Quelle

Unglaublich!  Weil anscheinend „kein öffentliches Interesse“ vorliegt, was die üblen Beleidigungen und Hasskommentare der Asylbewerber gegen Behördenmitarbeiter anbelangt, weist die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige ab!

Sie wären dafür garantiert vor Gericht gekommen und zu einer hohen Strafe verurteilt worden!

Die hässlichen Pöbeleien gegen Stadtbedienstete und die abgewiesene Beleidigungs-Anzeige sorgt weiter für Unmut. Nach der heftigen Justizschelte des Oberbürgermeisters hat die Staatsanwaltschaft Essen jetzt reagiert. „Wir werden den Fall noch einmal prüfen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die abermalige Prüfung der Beleidigungsanzeige sei „ergebnisoffen“ und werde einige Zeit in Anspruch nehmen, so Oberstaatsanwältin Anette Milk. Sie schließt nicht aus, dass die Entscheidung revidiert werden könnte.

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Wie schrieb mir vor Kurzem ein Leser: Der deutsche Michel darf seine Meinung nicht mehr sagen, muss aber für alles blechen und wird im eigenen Land fast gar als „Mensch zweiter Klasse“ angesehen.

Wenn man solche Fakten, wie oben genannt, liest, muss man dem fast zustimmen.

Und was die von den Asylbewerbern im Netz gestreuten Hasskommentare gegen die Behördenmitarbeiter anbelangt: Wo sind Sie nun mit Ihrer „Facebook-Polizei“, Herr Bundesjustizminister Heiko Maas?


DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT


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Ein Gedanke zu „Justizskandal in Essen: Für Asylbewerber scheinen andere Gesetze als für Einheimische zu gelten!“

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