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Erst vor wenigen Tagen stellte Bundesinnenminister Thomas de Maizière und BKA-Präsident Holger Münch  das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität (OK) 2015 vor.

Demnach führten im letzten Jahr die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland 566 (2014: 571) OK-Ermittlungsverfahren. In den meisten Verfahren (208; 36,7 Prozent) geht es um Rauschgiftkriminalität im großen Stil, gefolgt von Eigentums- (84; 14,8 Prozent) und Wirtschaftskriminalität (67; 11,8 Prozent). Zunehmend verlagern die Täter ihre Handlungen in das Internet. Dabei nehmen längerfristige Täterzusammenschlüsse im Sinne klassischer Organisierter Kriminalität zu. Wurde in Deutschland im Jahr 2014 noch gegen zwölf OK-Gruppierungen ermittelt, waren es in 2015 schon 22.

Der Anteil der deutschen Staatsangehörigen an den insgesamt 8675 Tatverdächtigen ist weiter leicht gesunken, rund zwei Drittel der Tatverdächtigen sind ausländische Staatsangehörige.

Ein hoher Anteil international agierender Tätergruppen und deren Mobilität sind prägende Merkmale der OK – 80 Prozent der Ermittlungsverfahren weisen internationale Bezüge auf.


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Hinzu kommt die Vielfältigkeit der OK-Phänomene: Drogenhandel, Wohnungseinbruch- und Ladendiebstahl, Rocker und Betrüger.

BKA-Präsident Holger Münch: „Wir dürfen uns nicht mehr nur an der klassischen Definition von Organisierter Kriminalität orientieren. Kriminelle agieren mittlerweile stärker in Netzwerken. Diese kriminellen Netzwerke werden häufig als Klein- und Massenkriminalität wahrgenommen. Dahinter stehen aber vielfach international organisierte Banden, die ebenso in den Fokus unserer Bekämpfungsstrategien gehören wie die klassischen Formen der Organisierten Kriminalität.“

OK-Gruppierungen sind professionell, kommunizieren verschlüsselt oder anonymisiert und agieren international. Das macht die OK zu einem sich ständig wandelnden Kriminalitätsphänomen. An dieser Entwicklung muss die Polizei ihre Strategien und Instrumente zur Bekämpfung dieser Form von Kriminalität ausrichten.

Weitere wesentliche Instrumente zur OK-Bekämpfung sind Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung. So wurden im letzten Jahr 65 Millionen Euro vorläufig gesichert. Dem gegenüber stehen verursachte Schäden in Höhe von 424 Millionen Euro und erzielte kriminelle Erträge von 230 Millionen Euro.

Bundesminister Dr. de Maizière erläutert: „Zentral für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in all ihren Formen ist das Mittel der Vermögensabschöpfung. Denn bei der Organisierten Kriminalität geht es im Kern darum, viel Geld zu verdienen. Deswegen treffen wir gerade diese Kriminellen empfindlich, wenn wir genau hier ansetzen und ihnen ihre Beute abnehmen. Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung haben wir den Einsatz dieses Instrumentes deutlich erleichtert: Vermögen unklarer Herkunft kann künftig eingezogen werden, auch wenn die konkrete Straftat, aus der die Gelder gewonnen wurden, nicht nachweisbar ist. Das ist ein wichtiger Schritt, um der Organisierten Kriminalität ihren Boden, die finanziellen Ressourcen zu entziehen.“

Quelle: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2016/Presse2016/161014_BundeslagebildOK.html


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