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Die Welt ist aus den Fugen geraten. Auch im World Wide Web – in den sozialen Netzwerken.

Die Gespenster von „Fake News“ & „Hate Speech“ gehen um.

So prüft und löscht u.a. Facebook beanstandete Postings, Bilder, Videos und Kommentare, wenn sie gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen.

Bevor ich auf die geheimen „Löschregeln“ eingehe, möchte ich Ihnen die herkömmlichen Community-Standards von FB aufzeigen, die Ihnen so sicher nicht geläufig sind:


Das sind die offiziellen FB-Gemeinschaftsstandards (Auszug):

(…)
Wir möchten, dass sich die Menschen sicher fühlen, wenn sie Facebook verwenden. Aus diesem Grund haben wir eine Reihe von Gemeinschaftsstandards ausgearbeitet, die nachfolgend dargelegt werden. In diesen Richtlinien wird dir vermittelt, welche Inhalte auf Facebook geteilt werden können und welche uns unter Umständen gemeldet und von uns entfernt werden müssen. Angesichts dieser Vielfalt, die unsere globale Gemeinschaft kennzeichnet, solltest du beachten, dass Inhalte, die auf dich möglicherweise unangenehm oder störend wirken, nicht unbedingt gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen.

Direkte Bedrohungen: So helfen wir Menschen, die sich von anderen auf Facebook bedroht fühlen.

Wir prüfen sorgfältig Berichte mit bedrohlicher Sprache, um ernste Bedrohungen der öffentlichen und persönlichen Sicherheit zu ermitteln. Wir entfernen glaubwürdige körperliche Bedrohungen, die sich an einzelne Personen richten. Außerdem entfernen wir konkrete Fälle, in denen mit Diebstahl, Vandalismus oder finanziellen Schäden gedroht wird.

Dabei berücksichtigen wir bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Bedrohung unter Umständen Faktoren wie den physischen Standort oder die öffentliche Sichtbarkeit einer Person. Beispielsweise nehmen wir Bedrohungen ernst, die sich an Personen aus gefährlichen und instabilen Regionen richten.


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Selbstverletzung: So möchten wir dazu beitragen, dass Selbstverletzung und Selbstmord verhindert wird.

Die Unterstützung von Selbstverletzung oder Selbstmord ist nicht erlaubt. Wir arbeiten weltweit mit Organisationen für selbstmordgefährdete Personen zusammen, um Menschen in Not zu helfen. Inhalte, die zu Selbstmord oder anderen Formen der Selbstverletzung aufrufen, einschließlich Selbstverstümmelung und Essstörungen, sind verboten. Body-Modification ist nach unserer Definition keine Form der Selbstverletzung. Darüber hinaus entfernen wir alle Inhalte, in denen Opfer oder Überlebende von Selbstverletzungen oder Selbstmordversuchen mit der Intention dargestellt werden, sie auf ernste oder humoristische Weise anzugreifen. Personen können jedoch Informationen zum Thema Selbstverletzung oder Selbstmord teilen, die diese Themen nicht fördern.

Gefährliche Organisationen: Bestimmte Arten von Organisationen sind auf Facebook verboten.

Organisationen, die an den folgenden Aktivitäten beteiligt sind, ist es untersagt, eine Präsenz auf Facebook zu unterhalten:

  • terroristische Aktivitäten oder
  • organisierte Kriminalität.

Außerdem entfernen wir Inhalte, mit denen Gruppen unterstützt werden, die die oben genannten gewalttätigen oder kriminellen Verhaltensweisen aufweisen. Es ist untersagt, die führenden Persönlichkeiten in solchen Organisationen zu unterstützen oder zu huldigen oder ihre gewalttätigen Aktivitäten zu billigen.

(…)

Mobbing und Belästigung: So reagieren wir auf Mobbing und Belästigung.

Wir tolerieren keine Form von Mobbing und Belästigung. Es ist dir gestattet, frei deine Meinung zu Themen und Personen des öffentlichen Interesses zu äußern. Jedoch entfernen wir Inhalte, mit denen absichtlich Privatpersonen getroffen werden sollen, um diese herabzuwürdigen oder zu beschämen. Unter anderem sind folgende Inhalte untersagt:

  • Seiten, die Privatpersonen zu erkennen geben und beschämen,
  • Bilder, die verändert wurden, um Privatpersonen herabzuwürdigen,
  • Fotos oder Videos, die körperliches Mobbing zeigen und gepostet werden, um das Opfer zu beschämen,
  • Geteilte persönliche Daten, um Personen zu erpressen oder zu belästigen, sowie
  • Wiederholtes Ansprechen von Personen mit unerwünschten Freundschaftsanfragen oder Nachrichten.

Unter Privatpersonen verstehen wir Menschen, die aufgrund ihrer Aktivitäten oder ihres Berufs weder in den Nachrichten Thema sind, noch im öffentlichen Interesse stehen.

Angriffe auf Personen des öffentlichen Lebens: So werden Personen des öffentlichen Lebens auf Facebook geschützt.

Grundsätzlich sind offene und kritische Diskussionen zu Personen erlaubt, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Aktivitäten in den Nachrichten Thema sind oder über eine große öffentliche Zielgruppe verfügen. Wir entfernen jedoch glaubhafte Drohungen sowie Hassbotschaften, die sich an Personen des öffentlichen Lebens richten, genauso wie bei Privatpersonen.

Kriminelle Aktivitäten: So behandeln wir Berichte zu kriminellen Aktivitäten auf Facebook.

Es ist verboten, Facebook zur Förderung oder Organisation krimineller Aktivitäten zu nutzen, bei denen Personen, Unternehmen oder Tieren körperlicher Schaden zugefügt wird oder die Personen oder Unternehmen finanziell schaden. Wir arbeiten mit Strafverfolgungsbehörden zusammen, wenn wir zu dem Entschluss kommen, dass ein echtes Risiko physischer Gewalt oder eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit besteht.

Begangene kriminelle Aktivitäten zu zelebrieren ist ebenfalls untersagt. Allerdings ist es gestattet, über die Rechtmäßigkeit krimineller Aktivitäten zu diskutieren oder diese zu verteidigen und sie auf humoristische oder satirische Art und Weise zu beleuchten.


DIE FAKE NEWS-VERSCHWÖRUNG: „Medien-Rassismus, Kritik-Terroristen & die Abschaffung der Pressefreiheit!“


Sexuelle Gewalt und Ausbeutung: So bekämpfen wir sexuelle Gewalt und Ausbeutung auf Facebook.

Inhalte, die mit sexueller Gewalt und Ausbeutung drohen oder diese unterstützen, werden entfernt. Hierzu gehören auch die sexuelle Ausbeutung Minderjähriger und sexuelle Übergriffe. Um Opfer und Überlebende zu schützen, werden außerdem Fotografien und Videos, die Vorfälle von sexueller Gewalt zeigen, sowie Bilder, die aus Rache oder ohne die Zustimmung der darin abgebildeten Person geteilt werden, entfernt.

Laut unserer Definition gehört zu sexueller Ausbeutung die Anforderung sexueller Materialien, sämtliche sexuelle Inhalte, bei denen Minderjährige eine Rolle spielen, Erpressungen, bei denen es um das Teilen intimer Bilder geht, sowie das Anbieten sexueller Dienstleistungen. Gegebenenfalls verwenden wir solche Inhalte zum Zwecke der Strafverfolgung. Angebote sexueller Dienstleistungen umfassen Prostitution, Escortservices, sexuelle Massagen und gefilmte sexuelle Aktivitäten.

(…)

Respektvollen Umgang fördern

Menschen sind auf Facebook aktiv, um ihre Erfahrungen zu teilen und das Bewusstsein für bestimmte Themen zu erhöhen, die ihnen wichtig sind. Das bedeutet, dass du unter Umständen Meinungen begegnest, die sich von deiner unterscheiden. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass dies wichtige Diskussionen zu schwierigen Themen auslösen kann. Um dazu beizutragen, die Bedürfnisse, Sicherheitsanforderungen und Interessen dieser vielfältigen Gemeinschaft in Einklang zu bringen, können wir bestimmte sensible Inhalte entfernen oder die Zielgruppe einschränken, die diese sehen. Hier erfährst du mehr darüber, wie wir dies konkret umsetzen.

Nacktheit

Manchmal teilen Personen Inhalte mit Nacktdarstellungen, beispielsweise im Rahmen von Kunstprojekten oder Kampagnen, um das Bewusstsein für ein bestimmtes Problem zu erhöhen. Facebook schränkt die Darstellung von Nacktheit ein, da einige Zielgruppen innerhalb unserer globalen Gemeinschaft auf diese Arten von Inhalten unter Umständen sensibel reagieren können, insbesondere aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds oder Alters. Um alle Menschen fair zu behandeln und auf Meldungen schnell zu reagieren, ist es absolut notwendig, Richtlinien in Kraft zu setzen, die unsere globale Gemeinschaft beim Prüfen von Inhalten einheitlich und problemlos anwenden kann. Deshalb sind unsere Richtlinien manchmal breiter gefasst als uns lieb wäre und beschränken unter Umständen Inhalte, die aus legitimen Gründen geteilt wurden. Wir arbeiten stetig daran, diese Inhalte besser einschätzen zu können und unsere Richtlinien durchzusetzen.

Wir entfernen Fotos von Personen, auf denen Genitalien oder vollständig entblößte Pobacken zu sehen sind. Außerdem beschränken wir Bilder mit weiblichen Brüsten, wenn darauf Brustwarzen zu sehen sind. Fotos von Frauen, die beim Stillen oder mit Vernarbungen aufgrund von Brustamputationen gezeigt werden, sind jedoch in jedem Fall erlaubt. Außerdem sind Fotos von Gemälden, Skulpturen und anderen Kunstformen erlaubt, die nackte Figuren zeigen. Einschränkungen zur Darstellung von Nacktheit oder sexuellen Handlungen gelten auch für digital erstellte Inhalte, es sei denn, die Inhalte wurden zu Bildungszwecken gepostet oder es handelt sich um humorvolle oder satirische Darstellungen. Explizite Bilder, die Geschlechtsverkehr zeigen, sind verboten. Außerdem können Beschreibungen von sexuellen Handlungen entfernt werden, die überaus anschaulich beschrieben werden.

Hassbotschaften

Facebook entfernt sämtliche Hassbotschaften, d. h. Inhalte, die Personen aufgrund der folgenden Eigenschaften direkt angreifen:

  • Rasse,
  • Ethnizität,
  • Nationale Herkunft,
  • Religiöse Zugehörigkeit,
  • Sexuelle Orientierung,
  • Geschlecht bzw. geschlechtliche Identität oder
  • Schwere Behinderungen oder Krankheiten.

Die Präsenz von Organisationen und Personen, die Hass gegen diese geschützten Gruppen schüren, ist auf Facebook nicht zulässig. Wie bei allen unseren Standards vertrauen wir darauf, dass unsere Gemeinschaft uns entsprechende Inhalte meldet.

Personen können Facebook nutzen, um Ideen, Institutionen und Gepflogenheiten zu hinterfragen. Nur so können Diskussionen und mehr Verständnis füreinander gefördert werden. Manchmal teilen Menschen Inhalte, die Hassbotschaften anderer Personen enthalten, um das Bewusstsein für ein bestimmtes Thema zu erhöhen oder andere über solche Hassbotschaften aufzuklären. In einem solchen Fall erwarten wir, dass diese Personen ihr Ziel eindeutig vermitteln, sodass wir besser verstehen können, weshalb sie diese Inhalte geteilt haben.

Humor, Satire oder soziale Kommentare zu diesen Themen sind zulässig. Wir sind der Ansicht, dass Personen – wenn sie ihre wahren Identitäten verwenden – eine größere Verantwortung beim Teilen dieser Art von Kommentaren zeigen. Aus diesem Grund möchten wir Seiteninhaber bitten, ihren Namen und ihr Facebook-Profil mit sensiblen Inhalten zu verknüpfen, auch wenn diese nicht gegen unsere Richtlinien verstoßen. Wie immer verlangen wir, dass Personen beim Teilen solcher Inhalte stets ihre Zielgruppe berücksichtigen.

Zwar bemühen wir uns sehr, Hassbotschaften zu entfernen. Wir stellen dir aber auch Funktionen zur Verfügung, um geschmacklose (und häufig beleidigende) Inhalte zu vermeiden. Erfahre mehr über die Funktionen, die wir bereitstellen, um die Inhalte zu kontrollieren, die du siehst. Du kannst Facebook auch nutzen, um auf etwas aufmerksam zu machen und um die Gemeinschaft in deiner Nähe aufzuklären. Gegenargumente in Form von genauen Informationen und anderen Sichtweisen können zu einer sichereren und respektvolleren Umgebung beitragen.

Gewalttätige und explizite Inhalte

Facebook ist seit jeher ein Ort, an dem Menschen Erfahrungen austauschen und auf wichtige Probleme hinweisen. Diese Erfahrungen und Probleme enthalten teils gewalttätige und explizite Inhalte, die von öffentlichem Interesse oder besorgniserregend sind, wie die Missachtung von Menschenrechten oder Terrorismus. Wenn Personen solche Inhalte teilen, geht es in vielen Fällen darum, diese zu verurteilen oder das Bewusstsein für diese zu erhöhen. Wir entfernen explizite Inhalte, wenn sie zum sadistischen Vergnügen oder zum Verehren und Verherrlichen von Gewalt geteilt werden.

Wenn Personen Inhalte auf Facebook teilen, erwarten wir, dass sie dabei verantwortungsbewusst handeln und sorgfältig auswählen, wer diese Inhalte sehen kann. Wir fordern diese Personen außerdem dazu auf, ihre Zielgruppe entsprechend zu warnen, wenn die Inhalte explizite Gewaltdarstellungen zeigen.

Quelle


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Es gibt jedoch bei FB noch ein „Regelwerk“, das geheim ist, damit User mit zu viel Detailwissen es nicht umgehen können.

Dazu bedient sich der weltgrößte Social-Media-Konzern auch Fremdfirmen, wie beispielsweise die Bertelsmann-Tochter Arvato.

Zunächst einmal prüfen die sogenannten „Content-Moderatoren“,  ob die beanstandeten Inhalte überhaupt von einem Echtnamen-Profil stammen. Handelt es sich um einen erfundenen Account, wird es sofort gelöscht.

Hier von mir zusammengefasste Auszüge aus den geheimen Lösch-Regeln von FB:

Verboten sind:

  • „Bejubeln“ von Fotos von Gewaltdarstellungen.
  • Herabwürdigende Bildbearbeitungen hinsichtlich eindeutigem Vergleich zwischen einem Mensch und einem Tier.
  • Mobbing durch Äußerungen (Kommentaren) von Ekel für Körperfunktionen.
  • Vergleiche von Migranten mit „Dreck“ oder „Ungeziefer“.
  • Zuschreibungen von Migranten als „Terrorist, Mörder oder Sexualstraftäter.“
  • Hinrichtungsbilder mit Kommentaren, die auf eine „geschützte Personengruppe“ hinweisen (z.B. „Hängt diesen Schwulen auf!“)

Quelle

Grundsätzlich soll Facebook Dinge als Hatespeech einstufen,

wenn sie auf irgendeine Weise auf eine „Protected Category“ (PC) abzielen. So sind Mitglieder einer Religion eine solche Kategorie. Die Religion an sich ist dabei aber nicht grundsätzlich geschützt. Insgesamt gibt es acht dieser geschützten Kategorien und dazu noch mit dem Thema „Flüchtlinge“ eine QPC (Quasi Protected Category) – alles in allem also neun Kategorien, zwischen denen unterschieden wird.

QPC ist dabei eine abgemilderte Kategorie, bei der Facebook eher Dinge laufen lässt als bei den anderen Kategorien. Zum Beispiel ist „Wir wollen keine Asylanten hier“ nach Facebook-Statuten legitim, nicht aber, wenn gegen Asylbewerber Gewalt angedroht wird. Hier habt ihr die insgesamt neun Kategorien im Überblick, nach denen bei Hatespeech unterschieden wird:

PC:

  • race
  • ethnicy
  • national origin
  • serious disability
  • gender
  • sex
  • religious attention
  • sexual orientation

QPC:

  • migrants

Damit nun Hatespeech vorliegt, muss also eine Attacke vorliegen, die sich gegen die oben genannten Kategorien richtet. Zu diesen Attacken gehören:

  • calling for violence, exclusion, segregation
  • degrading generalizations
  • slurs
  • dismissing
  • cursing

Dabei gibt es Dinge, die pauschal nicht durchgehen, andere Punkte, die durchgewunken werden und dazwischen eben auch viele strittige Punkte. So ist beispielsweise eine Beleidigung zu ahnden, die sich gegen eine der PCs oder der QPC richtet, nicht aber automatisch, wenn sie unabhängig davon ausgesprochen wird.

Ein Beitrag wird in jedem Fall gelöscht, wenn zu Gewalt gegen Flüchtlingen aufgerufen wird, oder wenn Flüchtlinge entmenschlicht werden (beispielsweise, indem man sie als Untermenschen bezeichnet oder sie mit Tieren vergleicht).

Es stellt auch einen Unterschied dar, ob die gemeldete Formulierung eine Inklusion oder eine Exklusion darstellt. Beispiel: „Nur für Weiße“ ist eine Inklusion und geht durch, „Hier nicht für Schwarze“ wäre eine Exklusion und damit nicht okay für Facebook.

Quelle

„Facebook entfernt sämtliche Hassbotschaften, d. h. Inhalte, die Personen aufgrund der folgenden Eigenschaften direkt angreifen:

  • Rasse,
  • Ethnizität,
  • Nationale Herkunft,
  • Religiöse Zugehörigkeit,
  • Sexuelle Orientierung,
  • Geschlecht bzw. geschlechtliche Identität oder
  • Schwere Behinderungen oder Krankheiten.

Quelle

Hier ein kurzes Video dazu: DAS FACEBOOK-MELDESYSTEM, GEZEICHNET VON SANDRA MARTIN, DOODLE JUNKIE:

Quelle 

Dass die ganze Thematik noch viel komplizierter ist, zeigt dieser Sachverhalt:

ES KOMMT AUF DEN KONTEXT AN: GEWALTVERHERRLICHUNG ODER DOKUMENTATION

Denn es ist dieser Kontext, der so wichtig ist und zur Entscheidung führt, ob ein Inhalt gelöscht wird, oder ob er – unter bestimmten Einschränkungen bleiben kann. Es wird ein Unterschied gemacht zwischen Gewaltverherrlichung und Dokumentation.

Wird zum Beispiel ein Video von einem Mann, der auf so grausame Art gefoltert und getötet wird, geteilt mit der Nachricht: „Er hat es verdient, er muss sterben, und das ist die beste Art Leute wie ihn zu töten!“ Dann ist das Gewaltverherrlichung und wird sofort von den Facebook-Supportern gelöscht.

Steht im Begleittext zum gleichen Video bei einem anderen User, der es veröffentlicht hat: „Hier wurde ein Mann getötet, indem er eingegraben wurde.“ dann ist das keine Gewaltverherrlichung, sondern die Dokumentation von Gewalt.

FACEBOOK IST NICHT UNTÄTIG UND SCHÜTZT JUGENDLICHE UND AUCH UNS ERWACHSENE:

Das mag einigen Nutzern nicht gefallen, doch genau genommen kann es tatsächlich nicht die Aufgabe eines Netzwerks sein, die Dokumentation von Gewalt, die ganz real in unserer Welt stattfindet, auszublenden. Denn diese Gewalt verschwindet nicht, nur weil wir sie nicht mehr sehen. Sie ist Teil dieser Zeit. Und sie betrifft auch uns.

Facebook ist zudem nicht untätig, wenn drastische Darstellungen im dokumentarischen Kontext gezeigt werden. Der Supporter legt dann einen ‚Graphic Layer‘ über das Foto oder das Video, das den Betrachter warnt: Dieser Inhalt enthält möglicherweise verstörende Inhalte.

So kann jeder selbst entscheiden, ob er sich das Bild oder Video tatsächlich anschauen möchte. Jeder, der über 18 ist. Mit dem Graphic Layer versehene Inhalte werden nämlich auch nur noch in Profilen von Erwachsenen angezeigt. Jugendliche unter 18 Jahren bekommen diesen Inhalt, wenn er einmal gemeldet wurde, nicht mehr zu sehen.

Wichtig zu wissen: Hat jemand bereits den Inhalt angesehen, sieht er keinen Graphic Layer mehr. Das führt häufig zu Missverständnissen und die Nutzer, die den Inhalt gemeldet haben zürnen dann: „Aber ich sehe das Video direkt, es läuft sofort los!“

Hier könnte Facebook den Layer besser einfach immer anzeigen, denn auch jemand, der schon mal – vielleicht zufällig – ein solches Video im Stream gesehen hatte, möchte später weiterhin gewarnt werden, wenn es wieder auftauchen sollte.

Wer diesen Inhalt nie wieder sehen möchte, klickt im Beitragsdialog oben rechts auf „Beitrag verbergen.“ Dann ist er wenigstens für einen selbst gesperrt.

Quelle


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Sind Sie gegen einen neuen Krieg gerüstet?

Die westliche Welt steht vor einer Katastrophe, die es seit 65 Jahren nicht mehr zu sehen gab. Für Sie geht es jetzt nur noch um eine einzige Sache: Überleben!

Über die Lösch-Teams ( auch anderer Firmen) ist bekannt,

dass sie intern als „Content-Moderatoren“ bezeichnet werden, nicht zwingend deutsch können müssen, Büro-Sprache sei überwiegend Englisch. Wichtig ist die Muttersprache, so arbeiten syrische Flüchtlinge neben Schweden und Spaniern. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden und der Einstiegslohn liegt bei rund 1.500 Euro. Also knapp über dem Mindestlohn.

Und: Unbeantwortet bleibt zudem die Frage, ob die Lösch-Teams nicht sogar juristisch verpflichtet wären, alle vermeintlich verbotenen Inhalte in Deutschland sofort zur Anzeige zu bringen. 

Quelle

Andererseits wird heutzutage bei allen größeren Social Networks bereits kräftig ausgesiebt. Denn diese besitzen

ein ausgeklügeltes System von Filtern und Algorithmen, mit dem anstößige Inhalte recht zuverlässig erkannt und entweder schon während oder aber kurz nach ihrer Veröffentlichung entfernt werden könnten, sofern sie gegen die bei Facebook „Gemeinschaftsstandards“ getauften Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen. Diese Algorithmen erkennen sowohl Wörter, die in einer mehr oder weniger sorgsam gepflegten Blacklist stehen als auch Bilder, die z.B. zu viel Haut oder Blut enthalten. Sogar Texte und Melodien in YouTube-Videos oder ganze Film-Sequenzen in selbigen können auf Grundlage dieser Algorithmen recht zuverlässig klassifiziert werden und landen u.U. automatisiert auf einer vorläufigen Sperrliste – oder im virtuellen Mülleimer. 

Quelle

Inzwischen plant die Bundesregierung eine Gesetzes-Offensive.

In einer ersten Reaktion Bundesjustizminister Heiko Maas : „Wir erwarten, dass sich die Löschpraxis von Facebook deutlich verbessert – der Maßstab für das Löschen muss das deutsche Recht sein.“ Weiter sagt er: „Wir haben eindeutige Anforderungen an Facebook formuliert. Wir werten die Praxis des Löschens von strafbaren Inhalten in einem externen Monitoring noch bis Anfang kommenden Jahres aus.“ Wenn dann noch immer zu wenige strafbare Inhalte gelöscht werden würden, „müssen wir dringend rechtliche Konsequenzen ziehen“.

Die Planung im Kampf gegen Fake-News scheinen sogar noch konkreter zu sein. So erklärt Parteikollege Oppermann im Spiegel, dass er Facebook gesetzlich verpflichten will, „auf deutschem Boden eine an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden erreichbare Rechtschutzstelle einzurichten“.

Quelle


Foto: Pixabay.com (Symbolfoto)


Denken Sie immer daran:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

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Ihr und euer

GUIDO GRANDT


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Ein Gedanke zu „Das sind die "geheimen" Lösch-Regeln von Facebook!“

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