Tatort: Wiener Donauinselfest.

Tatzeit: Juni 2017.

Tatbestand: Versuchte Vergewaltigung.

Mutmaßlicher Täter: Ein 18- mittlerweile 19-jährigere Afghane.

Tathergang:

Eine 21-jährige Frau wurde von einer Gruppe männlicher Jugendlicher vor einer Bühne eingekreist und bedrängt. Der Afghane soll sie umklammert und an den Brüsten und im Intimbereich begrabscht haben. Das Opfer konnte sich losreißen und flüchten.

Laut Anklage verfolgte sie der Verdächtige, zerrte sie in ein Gebüsch und riss ihr das T-Shirt vom Körper.

Dabei wurde er von Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) in Zivil beobachtet. Sie kamen der Frau, die unter Alkoholeinfluss stand, sich aber dennoch nach Kräften wehrte, zu Hilfe, zerrten den Burschen weg und sprachen die Festnahme aus.

Der Fall sorgte in Österreich für Aufsehen. Denn der Afghane wurde trotz einer Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung auf freien Fuß gesetzt. Erst nach dem Einreichen des schriftlichen Polizeiberichts beantragte die Staatsanwaltschaft die Erlassung einer Festnahmeanordnung.

 Quelle

Doch jetzt die überraschende Wende:

Nachdem sich im Prozess in Wien das Gericht zur zeugenschaftlichen Einvernahme des 21- jährigen Opfers auf unbestimmte Zeit vertagt hatte, gab der Senat plötzlich einem Enthaftungsantrag der Verteidigerin statt. Der Tatverdächtige ist also bis zur Fortsetzung der Verhandlung auf freiem Fuß.

Der Afghane wurde gegen – wie es in Österreich heißt – „gelindere Mittel“ nach einer sechswöchigen U-Haft wieder auf freien Fuß gesetzt.

Der Senat geht zwar weiter von dringendem Tatverdacht in Richtung versuchter Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung aus, bei einem unbescholtenen Angeklagten in fast noch jugendlichem Alter sei aber nicht zwangsläufig anzunehmen, dass dieser erneut strafbare Handlungen begehen wird, sodass in Verbindung mit speziellen Weisungen die U- Haft aufgehoben werden könne, erläuterte Richter Norbert Gerstberger.


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Die Kronenzeitung berichtet weiter:

Etwas befremdlich mutet der Spruch trotzdem an, da der 19- Jährige kurz nach seiner Verhaftung wegen Tatbegehungsgefahr überhaupt erst in U- Haft genommen worden war.

Der Afghane muss sich wöchentlich beim Gericht melden und bald eine Wohnanschrift und eine Beschäftigung nachweisen. Angeordnet wurde eine vorläufige Bewährungshilfe.

Das ‘Beste” kommt aber noch:

Außerdem soll ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden, um abzuklären, ob bei dem 19- Jährigen überhaupt Zurechnungsfähigkeit gegeben ist.

Denn:

In den jugendgerichtlichen Erhebungen finden sich Hinweise auf eine verzögerte sexuelle Reife des Afghanen.

Das Verfahren gegen den 19- jährigen Afghanen ist auf unbestimmte Zeit vertagt. Beim nächsten Mal soll die 21 Jahre alte Slowakin – allenfalls im Wege einer Videokonferenz – als Zeugin vernommen werden.

Quelle

Also nochmal zum Mitschreiben:

Der 19-jährige afghanische Sex-Täter wird „enthaftet“, wie es im Jargon unserer Nachbarn heißt, weil es u.a. Hinweise auf eine „verzögerte sexuelle Reife“ gibt.

Noch Fragen?

Siehe auch:

FLÜCHTLINGSKRIMINALITÄT: So jongliert der Mainstream mit Zahlen & Fakten!

INTEGRATION ADE: Elfköpfige irakische Flüchtlingsfamilie wütet & randaliert im Sozialamt!

VERKAUFT UNS NICHT FÜR BLÖD! – SO werden Migranten-Krawalle & sexuelle Übergriffe „SCHÖNGEREDET“ & „WEGMANIPULIERT!“

ICH SCHWEIGE NICHT! – Alltäglicher Flüchtlings-Kriminalitätswahnsinn in Deutschland: „Sexuelle Belästigung von Mädchen & Körperverletzung von Frauen!“


Foto: Symbolbild Pixabay.com


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6 Gedanken zu „Österreich: Afghanischer SEX-TÄTER wird (auch) wegen „VERZÖGERTER SEXUELLEN REIFE“ enthaftet!“
  1. […] Guido Grandt berichtet: Tatort: Wiener Donauinselfest. Tatzeit: Juni 2017. Tatbestand: Versuchte Vergewaltigung. Mutmaßlicher Täter: Ein 18- mittlerweile 19-jährigere Afghane. Tathergang: Eine 21-jährige Frau Übernommen von: Guido Grandt Weiterlesen auf Österreich: Afghanischer SEX-TÄTER wird (auch) wegen „VERZÖGERTER SEXUELLEN REIFE“ enthaftet! […]

  2. Ach, das ist aber schön. Der arme 19-jährige (wenn er denn 19 ist und die blöden Kuffar nicht verarscht hat) ist reifeverzögert. Ja was machen wir denn da? Vielleicht wollen der Herr Psychologe oder auch der Herr Richter beim nächsten Vergewaltigungsversuch beim Reinstecken helfen, damit die Reifeverzögerung behoben ist??

  3. Wahrscheinlich war er so besoffen und mit Drogen voll gepumpt, dass sein Zabatäus nicht mehr stehen konnte??
    Wurde er dahingehend untersucht, sprich Blutprobe etc?
    Wenn es ein Deutscher bzw. ein Österreicher gewesen wäre, der hätte mitnichten seine Freiheit wieder bekommen!
    Was sind das nur für Anwälte/innen, die solchen Tätern wieder zur Freiheit verhelfen, pfui Teufel?
    Alles nur noch korrupte Richter, Anwälte, Staatsanwälte! Aber wie heißt es so schön, alles kommt zu einem zurück!
    Wir können es abwarten!

  4. In Sibirien jetzt auch Messerterrorangriff!! Polizei erschoss Messerstecher, mehrere Verletzte!
    In Australien fährt ein Auto in Menschenmenge, noch unklar ob Terror!
    Bekommen wir jetzt den Terrorhype, der sich zum Krieg hochschaukeln wird?

  5. https://www.unzensuriert.at/content/0024739-Toter-Fluechtlingsbub-war-allen-Medien-fuenf-tote-Kinder-nach-Barcelona-Terror

    so wie war das 2015, mit dem Bild um die Welt wurde auf die Tränendrüse gedrückt und noch mehr Flüchtlinge ins Land geflutet!!
    Gestern beim Terroranschlag in Barcelona starben fünf Kinder auf offener Strasse!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ist dies nicht erwähnenswert, oder anders, läuft das nicht zur Merkelwahlprobanganda?
    Ja klar, es sind ja nur europäische Kinder, die von den lieben Refugees welcome Terroristen umgefahren wurden!!!

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