Was sich bereits Ende August 2017 abgespielt hat, ist weitgehend in der Berichterstattung untergegangen. Dabei ist dieses Thema hochumstritten und brisant.

Es geht um muslimische Migranten und ihre Zweitfrauen. Und ob sie trotz Bigamie Deutsche werden oder bleiben können.

Hintergrund:

Laut dem Koran darf ein Mann eine zweite Frau heiraten.
Dem kam auch ein 36-jährige gebürtiger Syrer nach, den wir einfach Ali nennen wollen. Er reiste 1999 nach Deutschland ein, studierte hier und trat 2008 eine Stelle als Bauingenieur an.
Im selben Jahr heiratete er eine Deutsche und beantragte die deutsche Staatsbürgerschaft, die ihm 2010 überreicht wurde.
 
Zwischen 2010 und 2015 brachte Alis deutsche Frau drei Kinder zur Welt. Seltsamerweise erkannte er die Vaterschaft für ein weiteres Kind an, das 2012 in Damaskus geboren wurde.
Es stellte sich heraus, dass Ali 2008 nicht nur eine deutsche Frau heiratete, sondern auch sieben Wochen später in Syrien eine zweite Frau ehelichte.
Nämlich seine Cousine!

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Daraufhin widerrief die Stadt Karlsruhe die Einbürgerung mit der Begründung, Ali habe in seinen Erklärungen unvollständige Angaben gemacht. Außerdem verstoße die Mehrehe gegen die Menschenwürde im Grundgesetz.
Und natürlich gegen das Strafgesetzbuch:
§ 172 StGB stellt etwas unter Strafe, das in unserer westlichen Wertordnung nicht akzeptiert wird: die Doppelehe (Bigamie).

„Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 172 StGB bestraft also denjenigen, der trotz einer bestehenden Ehe nochmals heiratet. Auch der nicht verheiratete Partner macht sich strafbar, wenn ihm die Ehe des anderen bekannt ist (erforderlicher Vorsatz gemäß § 15 StGB). Vollendet ist die Tat mit dem formell gültigen Abschluss der zweiten Ehe.

Quelle

Das ganze landete schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim.

Dort kamen die Richter zu einem skandalösen und bahnbrechenden Urteil!

Sie hoben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe auf, das dem gebürtigen Syrer die deutsche Staatsbürgerschaft entzog.
Mehr noch: Der VGH kam zu einer gegenteiligen Entscheidung!

Demnach kann, wer im Ausland eine Zweitehe eingeht, dennoch zu einem „guten und treuen Bundesbürger“ taugen.

So der Tenor der obersten Verwaltungsrichter.

Sie verwiesen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg: Wer gegen das Verbot der Mehrehe verstoße, sei deshalb noch kein „Verfassungsfeind“, habe es da „plakativ, wie treffend“ geheißen.

Im vorliegenden Fall würdigte das ­Gericht auch die besonderen Umstände. Demnach gab der Kläger an, er habe die Frau, bei der es sich um seine Cousine handle, geheiratet, weil sein im Jahr 2006 gelebtes Verhältnis mit ihr aufgeflogen sei. Nur so habe er sie vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Sein muslimischer Glaube lasse eine Mehrehe für Männer zu. Umgekehrt könne er sich allerdings nicht vorstellen, einer von mehreren Ehemännern zu sein, räumte er ein.

Und so „trickste“ der VGH bei seiner Entscheidung:

Im Antragsformular zur Einbürgerung sei nicht nach „weiteren“ Ehen, sondern lediglich nach „früheren“ Ehen gefragt worden.

Dennoch lägen die Richter der Vorinstanz nicht falsch, wenn sie meinten, dass eine Zweitehe hier „erst recht“ hätte angegeben werden müssen.

Gleichwohl teile der Senat nicht die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei.

Übrigens:

Nach Umwegen über Istanbul, Abu Dhabi und Schweden lebt die (Zweit-)Frau nun ebenfalls in Karlsruhe, allerdings in einer eigenen Wohnung. Seine Erstfrau habe von ihr immer gewusst. Eheliche Kontakte gebe es keine.

Die Stadt Karlsruhe hat Rechtsmittel gegen das Urteil des VGH eingelegt.

Quelle

Also nochmal:

Die obersten Verwaltungsrichter Deutschlands entschieden, dass das „Prinzip der Einehe“ KEIN Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist!

Das Schlupfloch für alle muslimischen Migranten mit Zweitfrau:

Das Eingehen der Doppelehe in Deutschland wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, nicht aber die Fortführung einer Zweitehe, die in einem Staat geschlossen wurde, in dem dies erlaubt ist. Wird die zweite Ehe in Deutschland geschlossen, machen sich beide strafbar – sofern der neue Ehepartner von der ersten Ehe wusste.

Claudia Hohmeister, Fachanwältin für Familienrecht, erläutert den Fall u.a.:

Die Realität ist bunt: verheimlichte oder offene­ Doppelehen, bereits doppelt verheiratete Immigranten, Fälle, in denen zivilrechtlich erstverheiratete Männer eine oder mehrere Frauen religiös „dazuheiraten“ – so unterschiedlich wie diese ehelichen Beziehungen, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Konsequenzen. Theoretisch könnte es Ketten-Doppelehen oder „Baukastenehen“ geben, und zwar, wenn auch die gleichgeschlechtlichen Teilnehmer der Ehe untereinander eine Lebenspartnerschaft schließen könnten.

Soweit und solange zwei Ehen zivilrechtlich wirksam bestehen – wie im vorliegenden Fall –, werden wohl beide Frauen gleichermaßen Anspruch haben, zum Beispiel auf einen Teil der Witwenrente oder auf Versorgungsausgleich. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch besteht die Möglichkeit zur Aufhebung der Ehe durch jeden der Ehepartner sowie durch die zuständige Verwaltungsbehörde.

Quelle


Foto: Symbolbild Pixabay.com


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21 Gedanken zu „SKANDAL-URTEIL: Trotz ZWEITFRAU darf gebürtiger Syrer STRAFFREI Deutscher bleiben!“
  1. ich kann es wirklich nicht mehr hören, was für ein schei… diese richter von sich geben. wir leben hier in Deutschland , nach unserem recht und unserer Ordnung!! die richter werden von unserem abgepressten Steuergeld bezahlt. wenn es ihnen hier nicht gefällt, sollen sie doch irgendwo nach muselmanien ziehen, denn hier erwartet sie in Zukunft nichts gutes!

  2. Null Vertrauen in das Rechtssystem des Vereinigten Wirtschaftsgebietes.

    Ihr „Richter“ verurteilt besser Parksünder und GEZ-Verweigerer…

  3. nun die scharia gehört nunmal zu schland, das deut lass ich mal weg weil es keinen deut besser werden wird .
    Die Richter haben es wohl bereits verinnerlicht das deutsche gesetze nur für deutsche gelten.

    Ansonsten gelten der Koran und die Scharia zu dem teil der Menschen die hier offensichtlich sehr gut und sehr gerne leben, aber ansonsten sich gebären wie Neandertaler auf Speed .

    Tja sagte nicht der Gauk vor GAAR nicht allzulanger zeit „die Bevölkerung ist das Problem“ ?
    Die Antwort von Merkel ? Wir müssen wohl mit der Migrantengewalt leben (wer ist hier bitte schön WIR ???)

    Tja armes schland , diejenigen die Steuern zahlen werden nach und nach ausgetauscht für diejenigen die gut und gerne von steuern leben . wie das wohl ausgeht wenn keine umma mehr kommt ?

    (IRONIE AN)
    (eilmeldung) München: es war kein terror (Polizei) ,natürlich nicht , (wie kommt man auch darauf kann ja nur ein verwirrter einzeltätiger reichsbürger gewesen sein ) NÖÖÖ das war eine Marketingaktion von stichschutzwestenherstellern , hat funktioniert
    ironie aus

    1. Nachtrag :
      Schäuble (erinnert mich irgendwie immer an Gollum) warnt vor den inzesteuropäern , ha wie böse diese öropse doch sind(wer darf sich laut ihren/deren religiösen gesetzen eigentlich auch an tieren vergehen ?? ,ok das ist ne fangfrage aber was solls ) , wer hat da seine cousine geheiratet ??

      diese permanenten Kniefälle vor dieser friedvollen Religion (man könnte es auch sekte nennen) werden uns inschalla mäßig so richtig in eine tolle Firevolle zukunft führen , ups sollte natürlich friedvoll heissen, habe mich versprochen .

      erinnert mich irgendwie an ein Lied , wo sind die blumen hin , wo sind sie geblieben

      naja alle arschbar oder wie das in meinen poren klingt .

      wünsche einen sorgenfreien sonntag

  4. Der Wahnsinn kennt in Deutschland halt keine Grenzen!! Leben beide Frauen von unserer Sozialhilfe? Zur Aufbesserung der finanziellen Situation könnte er ja noch mal 2 weitere Frauen heiraten und nach D holen. Sicher gibts da noch mehr Cousinen, die nur darauf warten bei uns eiune Wohnung gestellt zu bekommen.

    1. und nicht die kinder vergessen, die dieser mann noch macht!
      die muselmannen können wegen Rückenschmerzen nicht arbeiten, aber fick… bis der Arzt kommt!
      der deutsche der sich im staßenbau den rücken ruiniert hat, bekommt darauf keine rente!

  5. Verstehe ich das richtig? Kann also z. B. einen Einbruch (Straftat) begehen. Eine Bestrafung aber ablehnen, weil ich trotzdem ein guter Bürger sein kann. Ansonsten soll doch in Deutschland das Grundgesetz gelten?
    Wie berichtet ARD und ZDF so gerne „Eine Islamisierung findet nicht statt“.

      1. Ja Wolfgang,
        was muss noch kommen, damit wir den Ar– bewegen und uns zusammen tun.
        Gerade weil wir nichts tun, fühlen die sich da oben doch sicher und werden immer unverschämter in ihrem Tun, ohne Sinn und Verstand!
        Somit sind wir mit schuldig. So einfach ist das!

        1. es ist noch nicht 1944 , das muss erst noch sehr viel schlimmer werden bis einige wenige begreifen was sache ist und handeln werden und die werden dafür bitter bezahlen , aber keine sorge hinterher will keiner was gewusst haben , das spiel läuft schon seit zig tausend jahren ,
          die menschheit ist ein bekloppter haufen von irgendwas , was auch immer, ich finde nichtmal ein wort dafür

    1. ja, wir machen etwas falsch. und zwar lassen wir uns seit 100 jahren lügen auftischen !!!das schlimmste daran ist, der Michel glaubt auch noch diesen Schwachsinn!

  6. http://www.gewaltenteilung.de/im-namen-der-eile/

    § 38 deutsches Richtergesetz

    der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

    Ich schwöre, das Richteramt getreu dem GG für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.

    Der Eid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe, geleistet werden!

    Durch Merkel und Konsorten, auch Herrn Maas, wird selbst das bestehende Recht und Gesetz so verbogen und zurecht gezimmert, wie es denen passt und zu den jeweiligen Fällen genehm ist!
    Der Rechtsstaat ist somit genauso ausgehebelt worden, wie die Moral immer mehr in den Keller geht!
    Lest euch mal den Link durch, was da ein Richter sagt!

  7. Ich schließe mich den Meinungen hier an!

    Dieses Zitat stammt aus u.a. Artikel und passt hierzu:

    „Hier spricht Merkel im ZDF „was nun?“ Interview ganz deutlich aus, dass sie aus Illegalität Legalität machen wird:
    „Ich kämpfe für den Weg, den ich mir vorstelle, für meinen Plan, den ich habe, an den Fluchtursachen anzusetzen:
    Aus Illegalität Legalität zu machen, und dafür mit aller Kraft anzustehen.“

    hier weiterlesen (sehr lesenswert!!!!)
    Frau Merkel, ich verachte Sie zutiefst!

    http://www.journalistenwatch.com/2017/10/21/frau-merkel-ich-verachte-sie-zutiefst/
    ——-
    Vorschriften, Regeln und Gesetze gelten in ganzer Härte und Schlimmer für uns Deutsche, für die Zuwanderer gibts angenehme Sonderbehandlung mit einer riesen Portion Anarchie.
    Wie ich es immer sage…eine verkehrte Welt ist das!

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