EIN KOLLEGENBEITRAG von MICHAEL GRANDT


Gibt es ein geheimes Dokument der Alliierten, das jeder Bundeskanzler unterzeichnen muss, um deren Version vom Ablauf des Zweiten Weltkrieges zu verbreiten und deren Medienhoheit  bis  2099 festlegt?

Die »Kanzlerakte« – Bücher sind darüber geschrieben worden und im Internet wimmelt es von Halbwahrheiten, Lügen und Verschwörungstheorien. Aber was ist dran an diesem »Gerücht«?

Hintergrund: Was ist die Kanzlerakte?

Die »Kanzlerakte« soll ein geheimes Papier sein, das die jeweilige Regierung der Bundesrepublik Deutschland zwingt, im Sinne der Alliierten zu handeln, deren Version vom Ablauf des Zweiten Weltkrieges zu verbreiten und ihnen die Medienhoheit bis zum Jahr 2099 zu sichern. Jeder Bundeskanzler hätte dieses Schriftstück, das ein Teil eines geheimen Staatsvertrages vom 21. Mai 1949 sein soll, nach dem Ablegen seines Amtseides unterzeichnen müssen.

Pro: Die Kanzlerakte existiert

Für diese Behauptung gibt es nur einen einzigen Beleg und zwar das Schreiben eines Staatsministers Dr. Rickermann vom Bundesnachrichtendienst (siehe unten).

Weitere Nahrung für die Existenz der Kanzlerakte gab ein Interview mit Egon Bahr, dem wohl wichtigsten und einflussreichsten Berater Willy Brandts, in der Wochenzeitung Die Zeit am 14. Mai 2009 (Quelle:http://pdf.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet.pdf), hier einige Auszüge (Hervorhebungen durch mich):

  • »Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem Willy Brandt dort eingezogen war. (…) Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin (…). Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm heute passiert war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der USA, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden.« (U.a. angeblich auch die Medienhoheit, obwohl  dies von Bahr nicht erwähnt wird/MGR)
  • »Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, ‚einen solchen Unterwerfungsbrief’ zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger (…) Er (Brandt, Anm. MGR) schloss: ‚Also habe ich auch unterschrieben’ – und hat nie wieder davon gesprochen.«
  • »Schon Adenauer hatte seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Sie passte nicht so recht in die Atmosphäre zehn Tage vor der Staatsgründung, und die drei Mächte hatten auch kein Interesse, diese Voraussetzung für den 23. Mai 1949 an die große Glocke zu hängen. Das blieb kein Einzelfall.(…) Die Sieger pochten auf ihre unkündbaren Kompetenzen während dieser ganzen Zeitspanne, natürlich nicht nur vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik, sondern auch, als sie 1955 zu Verbündeten wurden.(…)«

Die Befürworter sehen Egon Bahrs Erinnerungen als Beweis dafür an, dass die Kanzlerakte wirklich existiert.

Contra: Die Kanzlerakte gibt es nicht …

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Quelle Foto: Siehe Originalblog Michael Grandt


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