Heute in meinem Unangreifbar Leben-Newsletter  (Gevestor-Verlag) …  


Eine neue Regierung gibt es noch immer nicht. Obwohl schon seit Monaten Politiker aller Couleur darüber verhandeln.

 Wie Sie wissen, zunächst bei den Jamaika-Verhandlungen zwischen Union, FDP und Grünen und zuletzt bei den Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD.

Zumindest liegen nun einige Karten auf dem Tisch, was eine zukünftige Regierung – oder auch einzelne Politiker – wirklich wollen. Natürlich betrifft vor allem Sie das. Und das garantiert nicht zu Ihrem Besten.

Die Wahrheit ist mehr als bitter

Also ganz egal, welche Regierung nachher das Ruder in die Hand nimmt, ob unter einer GroKo oder nicht – nachdem Sie meine neue Beitrags-Reihe über die Politik-Strategie der Sozialdemokraten und Christdemokraten gelesen haben, werden Sie auf bittere Art und Weise erfahren, dass Sie im Endeffekt der große Verlierer sind.

Sie müssen die Zeche bezahlen, die noch weitaus größer sein wird, als bisher…

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4 Gedanken zu „UNANGREIFBAR LEBEN News (N0. 1107): „So werden Sie von der zukünftigen Bundesregierung zum Zahlmeister gemacht!““
  1. Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1. [11011] B e r l i n
    Fax Nr.: 030 227-36097 12. Januar 2018
    Betr.: Anfechtung / Einspruch der Bundestagswahl 2017 nach dem WahlPrüfG § 2

    Sehr geehrter Prof. Dr. Norbert Lammert,
    sehr geeehrte Oberamtsrätin Marion Pohl,
    sehr geehrte Dr. Cristina Ziegenhorn,

    am 17. Oktober 2017 legte ich Einsruch gegen die Bundestagswahl 2017 ein. Seit fast drei Monaten wurde keine Entscheidung getroffen. Als deutscher Staatsangehöriger mit Nachweis der Vorfahren von / vor 1914 (siehe ESTA-Register) setze ich ihnen eine Frist zur Entscheidung des Einspruchs bis zum 22. Janurar 2018 !

    Siehe Begründung !

    Seit dem Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 – 2 BvF 3/11 – – 2 BvR 2670/11 – – 2 BvE 9/11 sind die Bundestagswahlen nach Art. 14 des Grundgesetzes verfassungswidrig.
    Ich lege hiermit als deutscher Staatsangehöriger nach dem GG Art. 116 Abs. 1 und 2 Einspruch gegen die Bundestagswahl vom 24 September 2017 ein !
    Nach dem § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGE sind alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder, sowie alle Gerichte und Behörden an die Urteile des Bundesverfassungs- gerichtes gebunden. Die Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 lauten wie folgt:

    Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäߧ 6Abs. 1Satz 1BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.
    Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäߧ 6Abs. 1Satz 1BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.

    a) In dem vom Gesetzgeber geschaffenen System der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl sind Überhangmandate (§ 6 Abs. 5 BWG) nur in einem Umfang hinnehmbar, der den Grundcharakter der Wahl als einer Verhältniswahl nicht aufhebt.
    b) Die Grundsätze der Gleichheit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien sind bei einem Anfall von Überhangmandaten im Umfang von mehr als etwa einer halben Fraktionsstärke verletzt.

    Die Gründe für eine Wahlanfechtung liegen auf der Hand: 709 Abgeordnete sind in die Volksvertretung eingezogen. Es gibt dort regulär aber nur 598 Sitze. Das sind 111 Volksvertreter mehr, als das Hohe Haus bei normaler Besetzung Plätze zu bieten hat. Das ist aber nicht der springende Punkt. Mehr als 15 Überhänge sind unzulässig und verfassungswidrig. So hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Grundsatzentscheidung (BVerfGE 131, 316) vom 25.7.2012 geurteilt. „Überhangmandate“ sind zulässig, aber gedeckelt. Es dürfen also nicht zu viele werden. Gibt es mehr als 15 Überhänge, ist die Wahl ungültig. Es sind aber 46 – verfassungswidrige – Überhänge entstanden. Und damit ist es höchstrichterlich entschieden: Die Wahl vom 24.9.2017 ist ungültig.

    Laut Art. 41 des Grundgesetzes sind sie für die Prüfung der Bundestagswahl zuständig. Ich bitte um kurzfristige Benachrichtigung bis spätestens zum 01.November 2017.


    Mit freundlichen Grüßen

  2. von diesem angeblichen „Verfassungsgericht“ haben wir deutsche nichts zu erwarten. die urteile dieser richter haben für den kleinen mann bisher nichts gutes gebracht. es wird auch in Zukunft nichts bringen!

  3. Die 5 relevantesten Marktrisiken für Milliardäre
    1. Die Rückkehr der Inflation
    2. Die globale Weltverschuldung auf Rekordhöhe
    3. Die Blasenbildung an den Anleihenmärkten
    4. Schwarze Schwäne in der Geopolitik
    5. Aktionismus und Risiken ausgehend von den Zentralbanken

    Die 5 wichtigsten Kapitalschutz-Strategien für Milliardäre
    1. Erwerb von Edelmetallen wie Gold und Silber
    2. Investitionen in strategische Rohstoffe
    3. Kauf von spezifischen Aktien und Immobilien
    4. Reduktion von Klumpenrisiken durch weitere Diversifikation
    5. Investition in Werte außerhalb des Finanz- und Bankensystems

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