Sozialdemokraten brauchen neue Stimmen!

Ausländer sollen wählen dürfen!

Ohne den Besitz der Staatsbürgerschaft!


Nicht nur die deutschen Sozialdemokraten haben bei den letzten Wahlen kräftig Federn lassen müssen. Sondern auch jene in Österreich.

Ungeachtet dessen, wie die Stimmung im Volk tatsächlich ist, gehen die Wiener Sozialdemokraten noch einen Schritt weiter.

So fordert die dortige SPÖ-Sektion eine österreichweite Änderung des Wahlrechts:

Demnach soll künftig jedem Ausländer das aktive Recht auf eine Stimmabgabe bei sämtlichen Urnengängen ermöglicht werden – und zwar bereits drei Jahre nach seiner Ankunft in Österreich.

Der Besitz einer Staatsbürgerschaft soll dafür nicht erforderlich sein.

Also würde das auch Asylberechtigte miteinbeziehen.

Dieses „Wahlrecht für alle“ soll auf Bundesebene für Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen sowie auf Landes- und Gemeindeebene gelten.

Der Antrag der Wiener SPÖ strebt eine Verfassungsänderung an. Eine Stellungnahme der Bundes-SPÖ gibt es dazu noch nicht.

Übrigens: Vor Kurzem erst wurde die im Irak geborene Kurdin Saya Ahmad zur neuen SPÖ-Bezirksvorsteherin von Wien-Alsergrund gewählt.

Mit dem Ausländer-Wahlrecht sollen vor allem „Mitbürger mit Migrationshintergrund“ aber auch EU-Bürger besser integriert werden.

Originalquelle hier anklicken!

Ich sage Ihnen jedoch:

Die Sozialdemokraten versuchen so, neue Wähler zu rekrutieren.

Gerade die Sozialdemokratie, so ist aus politischen Kreisen zu erfahren, sei die „natürliche politische Heimat“ vieler Ausländer.


Was gerade in Deutschland passiert ist ein absoluter Skandal! Einbrecherbanden ziehen auf einem Raubzug durchs Land, nachts traut man sich kaum noch auf die Straße, der IS plant Terror-Anschläge in Deutschland … Die Leidtragenden sind wir Bürger! Denn die nachlassende Sicherheit in unserem täglichen Leben bedroht mittlerweile unsere Demokratie, ja sogar unsere persönliche Freiheit! Wenn auch Sie sich endlich schützen möchten, dann klicken Sie jetzt hier und erfahren Sie mehr über meine Initiative für mehr Sicherheit in unserem Land!


Foto: Symbolbild Pixabay.com


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NEWS UNCENSORED:

DENKEN SIE IMMER DARAN: SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!


9 Gedanken zu „ZÜNDSTOFF: Sozialdemokraten in Österreich fordern Wahlrecht für ALLE Ausländer! – Auch ohne Staatsbürgerschaft!“
  1. ja, ja , solange das geld noch aufs Konto kommt, können sie jeden Blödsinn rauslassen.
    aber wehe, es kommt mal nichts mehr!!!!

  2. Völlig absurd, widersprüchlich und selbstvernichtend!
    Das darf niemals zugelassen werden! Niemals!
    Ob sich die Sozialdemokraten hierbei gesunden, ist mehr als fraglich. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sich die Zugewanderten selbst organisieren und eigene Parteien (wie in NL), gründen werden! Der nächste Schritt wäre dann die totale Machtübernahme! Auch gehört dieser Vorschlag zum Plan der NWO! Offenen Grenzen, Multikulti, alle Menschen haben gleiche Rechte oder besser Pflichten und sind die gleichen Sklaven….nur dass sich hier die Pläne einer Islamisierung des Westens durchsetzen werden, früher oder später! Das darf auf gar keinen Fall zugelassen werden! Wenn das geschehen sollte, werden die Einheimischen zu Fremden im eigenen Land werden! Never ever, darf das passieren! Never! Hieran sieht man, wie Machtversessen die Sozis sind und vorallem, dass sie nicht verlieren können. Doch mit dieser Forderung werden sie sich selbst und alles andere auch, vernichten! Hier wurde nicht zu Ende gedacht, oder vielleicht doch?!
    Es kommt einer Zeitungsanzeige gleich, in der steht:“Staat/Land mit Volk zu verschenken“!
    Sollte Österreich dies zulassen (Gnade Gott, lass dies niemals zu), wird dies in anderen EU Ländern Schule machen. Dies sind einfach nur noch unfassbare kranke Gedanken, die diese machtbesessenen Idi…ten in ihren Köpfen haben. Sie fordern die Vernichtung ihres eigenen Landes und letztlich ihres eigenen Lebens!

  3. Hieran sieht man überigens auch, dass denen geltende Gesetze völlig egal sind und sich über alles hinwegsetzen, was ihnen den Weg versperrt! Wie krankmachenden Zecken! Völlig verbissen, können nicht loslassen und hinterlassen ein einziges Chaos!

  4. Um seine Macht zu erhalten wird in der Poltik mittlerweile über Leichen gegangen!
    Das ist nicht nur in Österreich so!
    Sind die sich eigentlich noch bewußt, was sie dem Volk und Land antun? Krank reicht da nicht mehr, um das, an was die leiden, zu benennen!
    Sie haben von oben, was das oben auch immer sein mag, einen Befehl erhalten, der gilt es durchzusetzen auf biegen und brechen, nach mir die Sintflut!
    Was haben die alle für einen Dreck am Stecken, um sich so erpressbar zu machen!!
    Ich sehe hier ein Naziregime, aber diesesmal in umgekehrter Form! Nicht mehr für das Volk, sondern gegen das Volk!
    Wie lange lässt sich dieses das noch gefallen, bis es BUMM macht!!??

  5. http://www.gemeinde-neuhaus.de
    Einschreiben mit Rückschein.
    An das Bundesverfassungsgericht
    Schloßbezirk 3
    [76131] Karlsruhe gerichtsfest per Fax vorab an: 0721 9101-382

    Neuhaus, den 15. März 2018

    Eilantrag zu einer VERFASSUNGSBESCHWERDE
    gegen den Deutschen Bundestag und den Wahlprüfungsausschuß, vertreten durch Prof. Dr. Norbert Lammers, vertreten durch Oberamtsrätin Marion Pohl,
    vertreten durch Dr. Wolfgang Schäuble, sowie gegen den Bund vertreten durch Dr. Frank-Walter Steinmeier

    Beschwerdeführer ist der Unterzeichner dieser Verfassungsbeschwerde. Er vertritt sich selbst.
    Es wird der vorläufige Antrag gestellt, daß der Verwaltungsakt weiter bearbeitet wird. (GeschO-BVerfG §§ 61 bis 65)

    Die Grundrechtsverletzung wird durch die nicht stattgefundene Wahlprüfung des Deutschen Bundestages nach Artikel 41 des Grundgesetzes ausgelöst. Es wurde eine neue „Regierung“ der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 14. März 2018 gewählt, ohne vorher die Richtigkeit und die Gültigkeit der Wahl vom 24. September 2017 zu prüfen.
    Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat keinen Einspruch eingelegt sondern am 14. März 2018 die Bundesregierung bestätigt.

    Daher erhebe ich hiermit Verfassungsbeschwerde
    gegen die Grundrechtsverletzung durch die nicht stattgefundene Wahlprüfung des Deutschen Bundestages nach Artikel 41 des Grundgesetzes. Es wurde eine neue „Regierung“ der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 14. März gewählt, ohne vorher die Richtigkeit und die Gültigkeit der Wahl vom 24. September 2017 zu prüfen.
    Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat keinen Einspruch eingelegt und die Bundesregierung am 14. März 2018 eingesetzt.

    Sehr geehrter Herr Dr. Hiegert,
    sehr geehrter Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof,
    sehr geehrter Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Voßkuhle,

    der Einspruch, die Anfechtung gegen die Bundestagswahl vom 24. September 2017 wurde am 17. Oktober 2017 an den Deutschen Bundestag per Fax versandt. Bis zum heutigen Tage hat der Wahlprüfungsausschuß keine Beschlußempfehlung getroffen (Nichttätigkeit).
    Am 17. Oktober 2017 wurde durch die wahlberechtigte natürliche Person Matthias xxxxx, Besitzer einer Staatsangehörigkeitsurkunde (mit dem Nachweis seiner Vorfahren bis Mitte des 19. Jhdt.), Einspruch / Anfechtung gegen die Bundestagswahl per Fax am 24. September 2017 eingelegt.

    An 20. Oktober 2017 antwortete Frau Dr. Christina Ziegenborn im Auftrag von Oberamtsrätin Marion Pohl vom Wahlprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages.

    Am 12. Januar 2018 wurde per Fax und mit Terminsetzung die Bearbeitung durch den Wahl- prüfungsausschuß angemahnt. Bis zum heutigen Tag sind fast ein halbes Jahr vergangen, ohne Bearbeitung (Nichttätigkeit).

    Am gleichen Tag wurde mit Terminsetzung ein Fax an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier gesandt (Bund – Treuhand) und um Einflußnahme gebeten.

    Siehe dazu die folgend genannten Anlagen:
    Staatsangehörigkeitsurkunde:
    „Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird.“ (STAG § 30, das sich auf 1913 bezieht).
    Im RuStAG vom 22.07.1913 steht direkt im ersten Artikel geschrieben: “Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsan- gehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.”

    Schreiben vom 17. Oktober 2017 an den Bundestag (Einspruch)
    Antwortschreiben des Bundestag Wahlprüfungsausschuß vom 20. Oktober 2017
    Schreiben vom 12. Januar 2017 an den Bundestag (Anmahnung mit Terminsetzung)
    Schreiben vom 12. Januar 2017 an den Bundespräsidenten (Anmahnung und Terminsetzung)

    Der Sachvortrag wird per Fax und mit separater Post versandt.

    Der Bundestag, die Bundesregierung und der Bundespräsident haben insbesondere die Grundrechte nach Art. 1 Grundgesetz (Schutz der Menschenwürde), Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz), Art. 17 GG (Petitionsrecht), Art. 19 GG (Einschränkung der Grundrechte), Artikel 20 (Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht), Artikel 38 (Wahl), Artikel 41 (Wahlprüfung) verletzt.

    Eine genauere Begründung folgt im Sachvortrag weiter unten.

    Die Klage ist aus folgendem Grund geboten:

    Die Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgericht ist dann zu bejahen, wenn Fehler in der Auslegung einfachen Rechts durch den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundespräsidenten sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 (92))

    und am 21. 10. 1987 beschloß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG): “Aus dem Wahrungsgebot [des GG] folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten” (2 BvR 373/83)

    und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, II Teil – Allgemeine Verfahrensvorschriften § 31
    (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

    Antrag:

    Es werden eindeutig Fehler in der Auslegung unseres höchsten Rechts (dem GG) durch den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundespräsidenten sichtbar. Es wird der Antrag gestellt, die nach dem Grundgesetz verfassungswidrige Nichteinhaltung des Grundgesetzes zu rügen, die Bundestagswahl vom 24. September 2017 aufzuheben und Anweisungen zu einer nach dem Grundgesetz vorgegebenen Neuwahl zu geben.

    Folgende Artikel des Grundgesetzes wurden nicht beachtet:

    Der Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) wurde nicht beachtet. Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 § 4.1, der seinen Willen deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 4.1 zu sein an die UNO, die vier Mächte und alle Behörden der BRD versandt hat, nicht nach internationalem deutschen Recht behandelt wird, sind seine Grundrechte nicht gewahrt. Bis heute hat der Wahlprüfungsausschuß keine Entscheidung gefällt.

    Der Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) Niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Heimat und Herkunft oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Deutsche Staatsangehörige müssen nach dem internationalen Recht, z.Bsp. dem BGB von 1896, behandelt werden. Das Recht wird durch Nichtanwendung verletzt. Staatsangehörige mit einem Staatsangehörigkeitsausweis dürfen auch nicht als sogenannte „Reichsbürger“ diskreditiert und politisch und gerichtlich verfolgt werden, was die Organe der BRD jedoch zunehmend tun.

    An dieser Stelle ist es erforderlich den erfundenen Begriff „Reichsbürger“ zu klären.

    Es existieren zwei Definitionen für den Begriff „Reichsbürger“ !

    1. Definition des ‘Verfassung’sschutzes / ‘Staat’sschutz:
    „Reichsbürger sind jene Personen, die sich offen gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“ (aus dem Handbuch von Dirk Wilking).
    Der ‘Verfassung’sschutz definiert den Begriff willkürlich und bewußt unpräzise, um jeden Andersdenkenden in diese „Schublade stecken“ zu können. Diese Definition besitzt zudem keine rechtliche Grundlage !

    2. Die originale juristische Definition basiert auf dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1934 und dem Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935. Es ist die einzige gültige Definition! Seit dem Reichsbürgergesetz von Adolf Hitler steht im PERSONALausweis und im Reisepass der Begriff „DEUTSCH“ oder „Deutsches Reich“.
    Vor dem Nationalsozialismus stand in den Ausweisen die Bundesstaatsangehörigkeit, wie z.Bsp. Bayern, Sachsen, Preußen etc. Siehe dazu das Bundesverfassungsgericht: Urteil BVG 2 BvF 1/73.

    „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger ist.“
    Die Mitglieder der vielen reaktivierten Gemeinden (reaktivierte Gemeinden meint: ‘aus den Verträgen genommen’) knüpfen an die Staatlichkeit von vor 1914 an.

    Reaktivierte Gemeinden, wie zum Beispiel die Gemeinde Neuhaus in Westfalen (www.gemeinde-neuhaus.de), berufen sich auf das Grundgesetz in der genehmigten Fassung vom 23.05.1949 und respektieren die freiheitlich demokratische Grundordnung.

    Reaktivierte Gemeinden berufen sich auf das Wiedervereinigungsgebot des gültigen Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 (Wiedervereinigungsgebot):

    „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

    Im Zusammenhang mit dem Pseudobegriff „Reichsbürger“ ist es leider auch eine üble Nachrede, ehrenhafte Bemühungen zu einen Friedensvertrag (siehe dazu die Petition: http://www.change.org/p/deutschland-will-den-friedensvertrag) zum ersten Weltkrieg in den Schmutz der Nazi-Zeit zu ziehen.

    Der Art. 17 GG (Petitionsrecht) würde bei Ablehnung der Verfassungsbeschwerde verletzt werden.

    Der Art. 19 GG (Einschränkung der Grundrechte) würde bei Ablehnung der Verfassungs- beschwerde verletzt werden.

    Der Art. 20 GG (Widerstandsrecht) wird verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.07.2012 eine Entscheidung zum Wahlrecht gefällt (Az.: 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11).

    Verstöße beim Artikel 38 GG (Wahl)

    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    (….)

  6. Sowas darf niemals geschehen dass Ausländer das Wahlrecht kriegen. So langsam reichts. Ösis steht endlich auf und wehrt euch bevor der Islam euer Land übernimmt.
    Der Türken-Louis dreht sich im Grabe um.

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