Blutiges Wochenende in Deutschland!

Immer mehr Messerattentate!


Angriffe mit Messern, überwiegend von Jugendlichen, nehmen deutlich zu. 

Alleine am Wochenende gab es hierzulande zwölf solcher Bluttaten!

Hier:

  1. Burgwedel (Niedersachsen):

Am Samstagabend ging eine 24-jährige Frau mit ihrem Lebensgefährten einkaufen. Dort trafen sie auf zwei Brüder (13 + 14). Es gab Streit, das Paar verließ den Supermarkt. Auf dem Heimweg begegneten sie den Jugendlichen wieder, die einen weiteren Bruder (17) mit einem Messer dazu geholt haben. Erneut gab es Streit. Dann stach der 17-jährige zu, traf die Frau und verletzte sie lebensgefährlich mit einem Bauchstich. Die Angreifer flüchteten, wurden von der Polizei jedoch gefasst. Gegen den ältesten Bruder wurde ein Haftbefehl erlassen, die beiden anderen kamen frei. Obwohl auch gegen den 14-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird. Das Motiv ist bislang noch unklar.

Täter: Syrer.

2. Hamburg:

Zwei Männer gingen am Bahnhof Barmbek mit Messern aufeinander los und verletzten sich gegenseitig.

Täter: Ein Deutsch-Tunesier und ein Tunesier.

3. Bochum:

Ein 16-Jähriger sticht bei einer Massenschlägerei in der Nähe der Schule einen 15-Jährigen nieder, wird schwer verletzt.

Täter: Syrer.

4. Wiesbaden:

Am Hauptbahnhof verletzte ein Messerstecher drei Menschen aus einer achtköpfigen Gruppe und flüchtete.

Täter: Mutmaßlicher Afghane.

5. Neumünster (Schleswig-Holstein):

Bei einem Streit in einer Unterkunft für Asylbewerber wurden mit einem Messer drei Männer verletzt!

Täter: Nichtnäher benannte Asylbewerber.

6. Nordhorn (Niedersachsen):

Rund 40 Männer aus zwei Großfamilien gingen mit Messern, Macheten, Schlagstöcken und Baseballschlägern aufeinander los. Ein Großaufgebot der Polizei konnte sie trennen.

Täter: Iraker und Libanesen.


Was gerade in Deutschland passiert ist ein absoluter Skandal! Einbrecherbanden ziehen auf einem Raubzug durchs Land, nachts traut man sich kaum noch auf die Straße, der IS plant Terror-Anschläge in Deutschland … Die Leidtragenden sind wir Bürger! Denn die nachlassende Sicherheit in unserem täglichen Leben bedroht mittlerweile unsere Demokratie, ja sogar unsere persönliche Freiheit! Wenn auch Sie sich endlich schützen möchten, dann klicken Sie jetzt hier und erfahren Sie mehr über meine Initiative für mehr Sicherheit in unserem Land!


7. Berlin:

Neun Männer verfolgten in Kreuzberg einen anderen nach einem Club-Besuch. Einer aus der Gruppe rammte ihm ein Messer in den Oberschenkel.

Täter: Nicht näher benannt.

8. Hannover:

Zwei Männer sprühten einem 18-Jährigen erst Pfefferspray ins Gesicht und stachen dann auf ihn ein. Das Opfer schwebt in Lebensgefahr.

Täter: Nicht näher benannt.

9. Hannover:

In derselben Nacht stachen drei Maskierte einem 17-Jährigen ins Bein. Grund: Das Opfer wollte sein Handy nicht herausgeben!

Täter:  Sprachen „Hochdeutsch“.

10. Nürnberg:

Eine Frau beschwerte sich bei ihrem Nachbarn über zu laute Musik. Daraufhin ging dieser mit einem Jagdmesser auf sie los. Er griff auch Polizisten an und wurde überwältigt.

Täter: Nicht näher benannt.

11. Duisburg:

In einer Straßenbahn griff ein Mann zu einem Messer, bespuckte und bedrohte einen dunkelhäutigen Mann.

Täter: Nicht näher benannt.

12. Weimar:

Ein Räuber bedrohte eine Kiosk-Angestellte mit einem Küchenmesser. Dann flüchtete er ohne Beute.  Vermutlich derselbe Täter bedrohte danach eine Bank-Kundin nach dem Geldabheben. Als ein Zeuge kam, flüchtete er wieder ohne Beute.

Täter: Nicht näher benannt.

Quelle 1   Quelle 2

Zu dieser Thematik habe ich bereits hier auf meinem Blog geschrieben:

Vermutet wurde es schon immer – aber als rechte Verschwörungstheorie abgetan!

Nach den letzten tödlichen Messerattacken forderte nun auch Oliver Malchow, Chef der Polizeigewerkschaft (GdP), endlich eine Statistik über diese Angriffe einzuführen.

Ob möglicherweise junge Männer aus eingewanderten Familien eine größere Rolle spielen, wisse er aber nicht.

Dem widerspricht der AfD-Politiker Carsten Hütter(Ex-Bundeswehr-Unteroffizier, sicherheitspolitischer Sprecher und Mitglied des Innenausschusses, der Parlamentarischen Kontrollkommission und des NSUUntersuchungsausschusses des Sächsischen Landtags) :

Es ist schon mehr als peinlich, dass der Chef der Polizeigewerkschaft nicht weiß, dass die Zunahme der Messerattacken auf Migranten zurückgeht (…)

Hier kann die AfD-Fraktion helfen. Bereits im Herbst haben wir mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 6/11246) herausgefunden, dass bei Straftaten, die mit einem gefährlichen Gegenstand begangen wurden, überproportional häufig Ausländer die Täter waren. In den allermeisten Fällen dürften Messer die Tatwaffe gewesen sein.

So wurden in den letzten drei Jahren in Sachsen folgende Straftaten mithilfe gefährlicher Gegenstände verübt:

Bei 91 Morden waren 41 Ausländer die Täter, von elf Vergewaltigungen wurden sechs von Ausländer begangen und von 1.461 Körperverletzungen waren 714 Migranten verantwortlich.

Es ist nun überfällig, endlich eine genaue Statistik über Messerangriffe zu führen. Zudem muss die Polizei verstärkt Messer-Kontrollen an Kriminalitätsschwerpunkten durchführen. Messer mit mehr als zwölf Zentimeter Klinge fallen unter das Waffengesetz und müssen beschlagnahmt werden.“

Originalquelle hier anklicken!


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NEWS UNCENSORED:

DENKEN SIE IMMER DARAN: SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!



17 Gedanken zu „WAHNSINN: Blutiges Wochenende in Deutschland – Gemessert, gemeuchelt, erstochen!“
  1. man kann es einfach nicht mehr lesen. mein hass ist mittlerweile so groß, das ich das nicht mehr beschreiben kann.
    ich warte nur noch auf den großen knall, dann gibt es richtig zunder!

    1. @asisi1:

      oooch,das sind doch „alles nur einzelfaelle“….

      satire AUS…

      es geht jedem mittlerweile so….selbst jenen, die auswanderten…

      dennoch wird weiter gelogen,dass sich die balken biegen….
      siehe KANDEL….

      aber, der widerstand wird immer groesser und heftiger.. morgen ist wieder MONTAG…. 😉

      es dauert noch etwas…aber DANN…

      best regards

  2. @guido grandt:

    schon wieder….

    eigenartiger weise erscheint meine adresse NICHT auf anderen seiten, wenn ich kommentiere….
    meine laptops wurden alle gecheckt… kein virus oder sonstwas….

    seltsam, oder?

    best regards

  3. @Guido Grandt:

    du stellst derartige aussagen frei?

    oh WOW..

    @Wolfgang:
    loesche besser diesen „kommentar“
    dieser ist „der sache“ NICHT dienlich!
    kein mensch will „kz’s“ (die eigentlich sich „KL“ nannten“…

    du foerderst mit diesem „kommentar“ nur das „denken“ der links/gruenen“, dass alle, die gegen diese jetzt herrschende „politik“ in „germoney“, „rechts-radikale“ seien…
    LAG D A S ETWA IN DEINER ABSICHT????

    es erscheint mir so…

    alle sind gegen das desaster, das in „deutschland“ geschieht… ABER hier nun von „konzentrations-lagern“ zu posten, (diese nannten sich KL), ist derart unangemessen, dass du nur den etablierten „in die haende spielst“!!!

    lass biite kuenftig derartige aussagen.
    danke

    1. Wenn ich solche Kommentare zur Kenntnis bekomme, lösche ich diese sofort! Ich sitze nur nicht 24 Stunden hier rum und warte auf Kommentare. Sobald ich heikle lese, fliegen die raus. Deshalb noch einmal an alle meine Leser: Bitte konstruktiv kommentieren, keine Hetze, keine Nazi-Propaganda oder ähnliches!

  4. Tja, die Langeweile hat ein Ende in unserem Land, dass haben wir schon immer gebraucht, oder??
    Mich kotzt nur an, dass es immer junge Leute hier erwischt, aber nie diejenigen, die die Hauptverantwortung tragen!
    Aber die sind durch ihre Bobygards geschützt und somit interssiert es die eh nicht.
    Ausserdem sind das doch alle ganz arg Geschädigte, wir müssen für solche Empathie empfinden und uns möglichst noch dafür bedanken!
    Es wird irgendwann in einem Bürgerkrieg enden und ich hoffe sehr, dass es bald soweit ist, denn anders werden wir dem nicht mehr Herr; zumal wir diese eingeschleusten, von Merkel eingeschleusten, nicht mehr los bekommen, auf dem rechtlich normalen Weg: Unsere Gerichte geben denen noch Recht. Ein Irrenhaus ist eine Lachnummer gegen das, was bei uns abgeht!
    Sagte mir gestern ein Russendeutscher!

  5. @EMI:

    genau DAS sagen die deutsch-americaner hier auch….
    ihr glaubt gar nicht, wieviele hier nach deutschland schauen und nur noch den kopf schuetteln….

    uebrigens: wer fungernaegel bis fast auf die wurzel abknabbert, leidet unter welcher krankheit?

    nur mal so…als gedanke…. 😉

  6. http://www.gemeinde-neuhaus.de

    Einschreiben mit Rückschein.

    An das Bundesverfassungsgericht
    Schloßbezirk 3

    [76131] Karlsruhe gerichtsfest per Fax vorab an: 0721 9101-382

    Neuhaus, den 15. März 2018

    Eilantrag zu einer VERFASSUNGSBESCHWERDE
    gegen den Deutschen Bundestag und den Wahlprüfungsausschuß, vertreten durch Prof. Dr. Norbert Lammers, vertreten durch Oberamtsrätin Marion Pohl,
    vertreten durch Dr. Wolfgang Schäuble, sowie gegen den Bund vertreten durch Dr. Frank-Walter Steinmeier

    Beschwerdeführer ist der Unterzeichner dieser Verfassungsbeschwerde. Er vertritt sich selbst.
    Es wird der vorläufige Antrag gestellt, daß der Verwaltungsakt weiter bearbeitet wird. (GeschO-BVerfG §§ 61 bis 65)

    Die Grundrechtsverletzung wird durch die nicht stattgefundene Wahlprüfung des Deutschen Bundestages nach Artikel 41 des Grundgesetzes ausgelöst. Es wurde eine neue „Regierung“ der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 14. März 2018 gewählt, ohne vorher die Richtigkeit und die Gültigkeit der Wahl vom 24. September 2017 zu prüfen.
    Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat keinen Einspruch eingelegt sondern am 14. März 2018 die Bundesregierung bestätigt.

    Daher erhebe ich hiermit Verfassungsbeschwerde
    gegen die Grundrechtsverletzung durch die nicht stattgefundene Wahlprüfung des Deutschen Bundestages nach Artikel 41 des Grundgesetzes. Es wurde eine neue „Regierung“ der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 14. März gewählt, ohne vorher die Richtigkeit und die Gültigkeit der Wahl vom 24. September 2017 zu prüfen.
    Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat keinen Einspruch eingelegt und die Bundesregierung am 14. März 2018 eingesetzt.

    Sehr geehrter Herr Dr. Hiegert,
    sehr geehrter Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof,
    sehr geehrter Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Voßkuhle,

    der Einspruch, die Anfechtung gegen die Bundestagswahl vom 24. September 2017 wurde am 17. Oktober 2017 an den Deutschen Bundestag per Fax versandt. Bis zum heutigen Tage hat der Wahlprüfungsausschuß keine Beschlußempfehlung getroffen (Nichttätigkeit).
    Am 17. Oktober 2017 wurde durch die wahlberechtigte natürliche Person Matthias xxxxx, Besitzer einer Staatsangehörigkeitsurkunde (mit dem Nachweis seiner Vorfahren bis Mitte des 19. Jhdt.), Einspruch / Anfechtung gegen die Bundestagswahl per Fax am 24. September 2017 eingelegt.

    An 20. Oktober 2017 antwortete Frau Dr. Christina Ziegenborn im Auftrag von Oberamtsrätin Marion Pohl vom Wahlprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages.

    Am 12. Januar 2018 wurde per Fax und mit Terminsetzung die Bearbeitung durch den Wahl- prüfungsausschuß angemahnt. Bis zum heutigen Tag sind fast ein halbes Jahr vergangen, ohne Bearbeitung (Nichttätigkeit).

    Am gleichen Tag wurde mit Terminsetzung ein Fax an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier gesandt (Bund – Treuhand) und um Einflußnahme gebeten.

    Siehe dazu die folgend genannten Anlagen:
    Staatsangehörigkeitsurkunde:
    „Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird.“ (STAG § 30, das sich auf 1913 bezieht).
    Im RuStAG vom 22.07.1913 steht direkt im ersten Artikel geschrieben: “Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsan- gehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.”

    Schreiben vom 17. Oktober 2017 an den Bundestag (Einspruch)
    Antwortschreiben des Bundestag Wahlprüfungsausschuß vom 20. Oktober 2017
    Schreiben vom 12. Januar 2017 an den Bundestag (Anmahnung mit Terminsetzung)
    Schreiben vom 12. Januar 2017 an den Bundespräsidenten (Anmahnung und Terminsetzung)

    Der Sachvortrag wird per Fax und mit separater Post versandt.

    Der Bundestag, die Bundesregierung und der Bundespräsident haben insbesondere die Grundrechte nach Art. 1 Grundgesetz (Schutz der Menschenwürde), Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz), Art. 17 GG (Petitionsrecht), Art. 19 GG (Einschränkung der Grundrechte), Artikel 20 (Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht), Artikel 38 (Wahl), Artikel 41 (Wahlprüfung) verletzt.

    Eine genauere Begründung folgt im Sachvortrag weiter unten.

    Die Klage ist aus folgendem Grund geboten:

    Die Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgericht ist dann zu bejahen, wenn Fehler in der Auslegung einfachen Rechts durch den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundespräsidenten sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 (92))

    und am 21. 10. 1987 beschloß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG): “Aus dem Wahrungsgebot [des GG] folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten” (2 BvR 373/83)

    und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, II Teil – Allgemeine Verfahrensvorschriften § 31
    (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

    Antrag:

    Es werden eindeutig Fehler in der Auslegung unseres höchsten Rechts (dem GG) durch den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundespräsidenten sichtbar. Es wird der Antrag gestellt, die nach dem Grundgesetz verfassungswidrige Nichteinhaltung des Grundgesetzes zu rügen, die Bundestagswahl vom 24. September 2017 aufzuheben und Anweisungen zu einer nach dem Grundgesetz vorgegebenen Neuwahl zu geben.

    Folgende Artikel des Grundgesetzes wurden nicht beachtet:

    Der Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) wurde nicht beachtet. Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 § 4.1, der seinen Willen deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 4.1 zu sein an die UNO, die vier Mächte und alle Behörden der BRD versandt hat, nicht nach internationalem deutschen Recht behandelt wird, sind seine Grundrechte nicht gewahrt. Bis heute hat der Wahlprüfungsausschuß keine Entscheidung gefällt.

    Der Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) Niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Heimat und Herkunft oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Deutsche Staatsangehörige müssen nach dem internationalen Recht, z.Bsp. dem BGB von 1896, behandelt werden. Das Recht wird durch Nichtanwendung verletzt. Staatsangehörige mit einem Staatsangehörigkeitsausweis dürfen auch nicht als sogenannte „Reichsbürger“ diskreditiert und politisch und gerichtlich verfolgt werden, was die Organe der BRD jedoch zunehmend tun.

    An dieser Stelle ist es erforderlich den erfundenen Begriff „Reichsbürger“ zu klären.

    Es existieren zwei Definitionen für den Begriff „Reichsbürger“ !

    1. Definition des ‘Verfassung’sschutzes / ‘Staat’sschutz:
    „Reichsbürger sind jene Personen, die sich offen gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“ (aus dem Handbuch von Dirk Wilking).
    Der ‘Verfassung’sschutz definiert den Begriff willkürlich und bewußt unpräzise, um jeden Andersdenkenden in diese „Schublade stecken“ zu können. Diese Definition besitzt zudem keine rechtliche Grundlage !

    2. Die originale juristische Definition basiert auf dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1934 und dem Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935. Es ist die einzige gültige Definition! Seit dem Reichsbürgergesetz von Adolf Hitler steht im PERSONALausweis und im Reisepass der Begriff „DEUTSCH“ oder „Deutsches Reich“.
    Vor dem Nationalsozialismus stand in den Ausweisen die Bundesstaatsangehörigkeit, wie z.Bsp. Bayern, Sachsen, Preußen etc. Siehe dazu das Bundesverfassungsgericht: Urteil BVG 2 BvF 1/73.

    „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger ist.“
    Die Mitglieder der vielen reaktivierten Gemeinden (reaktivierte Gemeinden meint: ‘aus den Verträgen genommen’) knüpfen an die Staatlichkeit von vor 1914 an.

    Reaktivierte Gemeinden, wie zum Beispiel die Gemeinde Neuhaus in Westfalen (www.gemeinde-neuhaus.de), berufen sich auf das Grundgesetz in der genehmigten Fassung vom 23.05.1949 und respektieren die freiheitlich demokratische Grundordnung.

    Reaktivierte Gemeinden berufen sich auf das Wiedervereinigungsgebot des gültigen Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 (Wiedervereinigungsgebot):

    „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

    Im Zusammenhang mit dem Pseudobegriff „Reichsbürger“ ist es leider auch eine üble Nachrede, ehrenhafte Bemühungen zu einen Friedensvertrag (siehe dazu die Petition: http://www.change.org/p/deutschland-will-den-friedensvertrag) zum ersten Weltkrieg in den Schmutz der Nazi-Zeit zu ziehen.

    Der Art. 17 GG (Petitionsrecht) würde bei Ablehnung der Verfassungsbeschwerde verletzt werden.

    Der Art. 19 GG (Einschränkung der Grundrechte) würde bei Ablehnung der Verfassungs- beschwerde verletzt werden.

    Der Art. 20 GG (Widerstandsrecht) wird verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.07.2012 eine Entscheidung zum Wahlrecht gefällt (Az.: 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11).

    Verstöße beim Artikel 38 GG (Wahl)

    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
    (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

    Verstoß gegen Artikel 38 GG: Es finden keine unmittelbaren (direkten) Wahlen statt. Diese Feststellung hat bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2012 gemacht. (Az.: 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11)

    BWahlG § 12 Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
    1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben …

    BWahlG § 15 Wählbarkeit

    (1) Wählbar ist, wer am Wahltage
    1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
    2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

    Dieser Artikel des Grundgesetzes wird nicht eingehalten. Es kann jeder wählen und es kann jeder gewählt werden der in diesem Land einige Zeit wohnt. Nach dem BWahlG sind aber nur Deutsche nach dem Artikel 116 1+2 wahlberechtigt oder wählbar.

    Beachtenswert ist auch die Aussage des Innenministerium Bayern in seinem Internetauftritt:
    „Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ..[..]“

    Verstoß gegen Artikel 38 GG: Deutscher nach dem Grundgesetz Art. 116 1+2 und damit Wahlberechtigt ist aber nur derjenige, der eine Staatsangehörigkeitsurkunde besitzt.

    Denn:

    Am 15.07.1999 wurden unter der SPD-Regierung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder alle BRD-Angehörigen zu Kolonieangehörigen: “Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare Reichsangehörigkeit [. . . ] besitzt.” (siehe StAG). Das Wort “unmittelbar” bedeutet Reichsangehörigkeit, während “mittelbar” die Angehörigkeit in einem Bundesstaat mit Bodenrecht meint.

    Seit dem 21.08.2002 heißt es: “Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare /*Reichs */ angehörigkeit [. . . ] besitzt.” Damit sind alle Bundesbürger ab diesem Zeitpunkt staatenlos. Bei der Notation “/* */” scheint es sich juristisch um eine Ausklammerung zu handeln.

    Am 08.10.2010 erfolgte der große Staatsstreich und die Reichsangehörigkeit (unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit) wurde gänzlich beseitigt. Damit wurden alle Bundesbürger der Bundesrepublik Deutschland endgültig staatenlos! Der Bezug auf das letzte Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913 (RuStAG) wurde endgültig beseitigt. Hierbei handelt es sich um die Vorbereitung auf die Überführung in die sogenannte EU- Staatsbürgerschaft ohne echte Staatsangehörigkeit. Siehe auch:

    Seit dem Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8. Dezember 2010 (BGBl 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010, Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-1)) ist die Staatsangehörigkeit für die Bundesbürger abgeschafft.

    „Das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist“.

    „Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses Gesetzes hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die „Reichsangehörigkeit vermittelnde Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.“

    3. Verstoß gegen Artikel 38 GG: Das verstößt eindeutig gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 – UN Resolution 217 A (III) und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (unterzeichnet von der DDR und BRD).

    Der Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erklärt:

    1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

    2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

    Verstoß gegen Artikel 41 GG (Wahlprüfung)

    (1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.
    (2) Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.
    (3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Mit der Einführung der ‘neuen Regierung’, durch den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier am 14. März 2018, kann es dementsprechend keine Wahlprüfung gegeben haben !

    Jedoch: Seit 2012 wurden die Wahlen für ungültig erklärt. (Az.: 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11)

    Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle äußerte sich damals wie folgt:

    “Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd.[…] Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren.”

    Das Bundesverfassungsgericht hatte den verfassungswidrigen Zustand bereits Jahre zuvor festgestellt und eine “großzügig bemessene dreijährige Frist” gesetzt, damit sich der “Wahlgesetzgeber” anpassen kann.

    Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, daß unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.

    Das Bundesverfassungsgericht urteilt: Die BRD ist als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand. Damit sind alle seit 1956 erlassenen “Gesetze” nichtig!

    So zum Beispiel ist das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, das OWiG, das StGB, das BGB, die ZPO und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker überhaupt nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag überhaupt hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und anderen Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand!

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist rechtskräftig, da der § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) mit dem Ausfertigungsdatum 12.03.1951 – und damit vor 1956 – erlassen wurde.

    Besondere Bedeutung hat in diesem Fall das Grundrecht des Schutzes durch das Völkerrecht (Art. 25 GG), der Schutz als Deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 § 4.1 (Art. 116 GG). und der Schutz des Eigentum (Art. 14 GG).

    Ich darf Sie, werte vorsitzende Verfassungsrichter höflichst bitten, Ihr einst so wichtiges Urteil (Az.: 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11) zur Durchsetzung zu verhelfen.

    Sollte weiterer Sachvortrag notwendig sein, so bittet der Unterzeichner um richterlichen Bescheid.

    Matthias XXXXX
    RuStAG 1913 4.1
    Without Prejudice entsprechend UCC 1-308
    Alle Rechte vorbehalten

    Anlagen:
    Staatsangehörigkeitsurkunde
    Einspruch an den Deutschen Bundestag (BT) am 17. 10. 2017
    Antwortschreiben des Wahlprüfungsausschusses des BT vom 20. 10. 2017
    Anmahnung an den BT mit Terminsetzung am 12. 01. 2018
    Anmahnung an den Bundespräsidenten mit Terminsetzung am 12. 01. 2018

    1. alles bekannt….du wurdest mehrfach (!!!) gefragt, was aus deinem schreiben aus OKTOBER/2017 wurde….
      DU hast in KEINSTER weise REAGIERT…nun postest DU schon zum WIEDERHOLTEM mal das SELBE
      schreiben….

      nun, WAS geht aus deinem „posting“ hervor?
      WAS moechtest DU uns mitteilen????

      bist du gar der „herr schaebel“?

      best regards

  7. Deutsche Verzweiflung (Zum Nachdenken !)

    Nicht Mord, noch Brand, noch Kerker,
    Noch Standrecht obendrein,
    Es muß noch kommen stärker,
    Wenn’s soll von Wirkung sein.

    Zu Bettlern sollt ihr werden,
    Verhungern allesamt.
    Zu Mühen und Beschwerden
    Verflucht sein und verdammt.

    Euch soll das bißchen Leben
    So gründlich sein verhaßt,
    Daß ihr es weg wollt geben
    Wie eine schwere Last.

    Dann, dann vielleicht erwacht doch
    In euch ein neuer Geist,
    Ein Geist, der über Nacht noch
    Euch hin zur Freiheit reißt!

    Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 – 1874)

    Das war – unter anderem – die Zeit als Napoleon die deutschen
    Völker besetzt hatte. Leider hat sich bisher wenig verändert.

    1. was wurde aus deinem schreiben?
      kam ein reaktion in wie auch immer gearteter weise?
      ein antwort waere sehr nett, vielen dank.

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