Wieder einmal schränkt Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein! Dieser brisante Artikel wird in der Gruppenfunktion blockiert! Bitte teilen! 


 Die Zwei-Klassen-Gutmenschen-Gesellschaft gegen die Einheimischen schreitet voran!

Richter lässt bei kriminellem Algerier Gnade walten wegen „erhöhter Haftempfindlichkeit!“


Adel S., ein algerischer Intensivtäter, der seit 2015 in Plauen lebte, beging in 7 Monaten 6 Straftaten:

Einbruch, Raub und gefährliche Körperverletzung (entstellte einem Opfer mit einem Messer für immer das Gesicht).

Adel S. wurde vom Zwickauer Richter Stephan Zantke am Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Bei der Urteilsverkündung sagte der „Knallhart-Richter“:

„Wir haben genügend deutsche Straftäter, da brauchen wir keine ausländischen.“

Doch der Algerier war mit dem Urteil nicht zufrieden, ging in Berufung.

Und das mit Erfolg!

Er bekam – o welch ein Wunder – Gnade!

„EINHEIMISCHEN-RASSISMUS“ in Leipzig?! – Rentner muss mit monatlich 257 € leben – Behörden lehnen Sozialhilfe ab! – Flüchtlingsvater kassiert 7.300 €!


So wurde seine Strafe auf nur noch zwei Jahre und sechs Monate Haft verkürzt.

Richter Rupert Geußer erklärte, dass die Geständigkeit von Adel S. zu einer „moderateren Strafe als in der ersten Instanz geführt hätte.

Und dann sagt der Richter einen Satz, die sogar die Bild sprachlos machte:

„Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“

Originalquelle hier anklicken!

Das ist so unfassbar, dass ich keine Worte mehr finde!

Jetzt bekommen schon ausländische Straftäter gegenüber einheimischen Kriminellen vor Gericht einen „Bonus“, weil sie anscheinend unter „erhöhter Haftempfindlichkeit“ leiden!

Ist das nicht Einheimischen-Rassismus, Herr Richter?


Foto: Symbolbild Pixabay.com


Wandern Sie aus, solange es noch geht! >>> Klicken Sie hier


gugra-Media-Verlag

Sozialkritisch – couragiert – investigativ – jenseits des Mainstream-Journalismus – spannende, ungewöhnliche + schockierende Belletristik


NEWS UNCENSORED:

DENKEN SIE IMMER DARAN: SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!


8 Gedanken zu „Einheimischen-Rassismus vor Gericht? Richter verkürzt Strafe von kriminellem Algerier wegen „ERHÖHTER HAFTEMPFINDLICHKEIT!““
  1. Nun ja, er hat seinen Amtseid ja auch nur für die Deutschen geleistet!
    Bei allen Anderen kann er also machen wir er lustig ist!
    Ich kann nur noch den Kopf schütteln. Irgendwann kommt aber alles zu einem zurück, Herr Richter, auch zu ihnen!!!

    1. Bei der Rechtfertigung Nürnberg 2.0 wird der Herr Richter Rupert Geußer das erklären müssen.
      Es wird nicht gehen wie 1945/46 als 95 % der Verantwortlchen Verdrücken konnten.
      Diesmal kommt jeder dran.

    1. @asisi1:

      offensichtlich, wie man sieht…

      eine omi stecken diese „richter“ wegen diebstahls von hygiene-artikeln und essen (weil sie hungerte & deren rente nicht ausreicht) gerne in den KNAST…

      DA gibt es keine „haft-hindernisse“…

      ekelhaft ist DAS!!!!

  2. sabine s landet jedoch wegen „gez“ (mickriger rueckstand und eh rechtlich nicht haltbar) fuer 6 monate in ein PRISON u n d soll noch die „kosten“ fuer soetwas „uebernehmen“!!!!)

    eine kleine oma landet in einem prison“, wegen einer „pfandflasche“…

    eine andere kleine omi stahl sich lebensmittel, weil ihre rente nicht reicht und sie hungerte…

    shame on you, „erika“!!!!!

    das ist ja unglaublich, was bei euch geschieht und es wird taeglich SCHLIMMER!!!

    best regards

    ps: top BLOG, guido grandt, vielen dank dafuer 🙂

  3. Die Gemeinden aus der Zeit vor 1914 sind immer rechtsfähig geblieben, das wird ja in diesem Film bestätigt. Die Bundesbürger sind nach 1990 alle komplett staatenlos gemacht worden
    (Siehe unser Buch).Dies hat Andreas Clauss ausgearbeitet. Durch die Gründung der Firma Stadt / Gemeinde wurde die Herde vom Bodenrecht gekappt. Jetzt kann man das Land neu besiedeln
    .
    Die Macher im Hintergrund halten sich an die Verträge ! Sie halten sich an die Haager Landkriegsordnung von 1913 (HLKO) und die Genfer Konventionen. Die Verträge gelten eben nur für Staatsangehörige !!! Nicht aber für Staatenlose !!!

    Also nehmen sie uns die Staatsangehörigkeit. Das geschah 1934 / 1935 durch das sogenannte Staatsangehörigkeitsgesetz / Reichsbürgergesetz.

    Im RuStAG § 1 steht:
    Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

    Hitler hat die Bundesstaatsangehörigkeit abgeschafft. Wir hatten damit nur noch die Reichsangehörigkeit. Deshalb stand bis ca. 1990 in den Ausweisen: „Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher.“ (Deutscher ist ….. RuStAG von 1913)

    Die Treuhand (der Bund seit 1919) muß uns nach ihren Verträgen auf Anforderung die Staatsangehörigkeit bescheinigen (Siehe auch unser Buch).

    Diese Bescheinigung ist die Staatsangehörigkeitsurkunde. Dies gilt aber nur dann, wenn ich meine Vorfahren vor 1914 nachweisen kann. die Urkunden unterscheiden sich durch die Schreibweise des Vornamen / Familiennamen (Siehe unser Buch).

    Ich hoffe das das bis hierhin verstanden wurde.

    Durch die Tat eines Herrn Hitler konnten damit, nach den Verträgen, die deutschen Söldner auf den Rheinwiesen dem Tod preis gegeben werden. Die Städte konnten bombardiert werden. Dresden wurde möglich. Die Vertreibung wurde möglich !

    Das sind juristische Kniffe. Aber für die Macher geht es nunmal um Verträge. Wenn die Bevölkerung zu dumm ist, dann stirbt sie eben. Das ist ihnen egal. Ob 1 Million, 10 Millionen oder 100 Millionen – es ist ihnen völlig egal.

    Leider begreifen bis heute eben nur sehr wenige diese Zusammenhänge.
    Wer glaubt das Hitler gutes im Sinne hatte der irrt.
    Wer glaubt das die BRD gutes im Sinne hat der irrt.

    Es ist der gleiche Verein. Sie arbeiten auf der Grundlage von Hitler.
    Wenn die Bevölkerung diese juristischen Kniffe nicht lernt wird sie vernichtet !!!

Schreibe einen Kommentar zu Para Bellum Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert