EIN KOLLEGENBEITRAG von MICHAEL GRANDT


Bin ich KEIN Deutscher, wenn ich einen deutschen Ausweis besitze? 

Nein, denn Ihr Reisepass und Ihr Personalausweis weisen Sie NICHT als deutschen Staatsbürger aus.

Hier meine Fragen an die Behörden und deren unglaubliche Antworten!


Vorbemerkung:

Einer meiner Leser informierte mich darüber, dass er in den USA ein Unternehmen gründen wollte. Dazu musste er aber seine deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen. Die dortige Behörde kannte seinen Reisepass und Personalausweis jedoch NICHT als Legitimation der Staatsbürgerschaft an. DAS machte mich neugierig.

Wann bin ich ein »Deutscher«?

Neben dem Personalausweis, der nach dem Verständnis von Otto Normalverbraucher eigentlich unsere Staatsbürgerschaft dokumentieren und legitimieren müsste, gibt es hierzulande aber auch noch einen Staatsangehörigkeitsausweis. Warum ist das so? Bin ich denn KEIN Deutscher, wenn ich NUR einen deutschen Ausweis besitze?

Diese Fragen trieben mich um und deshalb wandte ich mich als Journalist offiziell an eine staatliche Stelle und zwar an das Landratsamt (LRA) in meinem Wohnort, um dem auf den Grund zu gehen.

Die Mitarbeiter waren telefonisch mit meinen Fragen total überfordert. Ich formulierte sie deshalb schriftlich, damit diese mit höheren Stellen in der Behörde besprochen und beantwortet werden konnten.

Hier meine Fragen und die Antworten dazu (Hervorhebungen jeweils durch mich):

Ein Pass und ein Ausweis begründen nur eine »Vermutung«

Frage von Michael Grandt:
Kann ich mich mit meinem Personalausweis als deutscher Staatsbürger legitimieren oder ist dies nur ein Nachweis, dass ich in Deutschland wohne?

Antwort LRA:

»Der Personalausweis dient der Identitätsfeststellung (§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG): ‘Deutsche (…) sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen (…).’). Ein Reisepass bzw. Personalausweisbegründen zunächst die Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.«

Frage von Michael Grandt:

Wieso gibt es den Staatsangehörigkeitsausweis?

Antwort LRA:

»Der Staatsangehörigkeitsausweis dient dazu, die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachzuweisen. Nach § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist.  Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist in Einzelfällen erforderlich für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte, z. B.: Adoptionen mit Ausländerbeteiligung; teilweise bei der Zulassung zum Staatsdienst, Verbeamtung, oder staatliche Zulassung für Ausübung bestimmter Berufe (z. B. Approbation als Arzt); Staatsangehörigkeitsfeststellung von Deutschen, die im Ausland geboren wurden.«

Deutsche Staatsangehörigkeit muss festgestellt werden


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Ich habe noch einmal beim Landratsamt nachgehakt:

Fragen von Michael Grandt:
Sie schreiben, dass beim Inhaber eines Passes/Ausweises VERMUTET wird, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, diese aber damit nicht rechtsverbindlich nachgewiesen ist. Ist der bloße Inhaber eines deutschen Passes demnach formal zunächst KEIN deutscher Staatsangehöriger bis seine Staatsbürgerschaft nachgewiesen wurde?

WARUM gibt es einen Personalausweis und einen Reisepass, wenn dieser doch die Staatsangehörigkeit nicht legitimiert?  Legitimiert der PA also nur das Wohnland, nicht aber die Staatsangehörigkeit?

Antwort LRA:

»Der Personalausweis dient der Identitätsfeststellung. Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen das Innenministerium Baden-Württemberg zur Verfügung.«

Frage von Michael Grandt:
Auf dem Personalausweis steht bei Staatsangehörigkeit »deutsch« aber NICHT »Deutscher/Deutsche«. Was hat es damit auf sich?

Antwort LRA:

»Entsprechend Anlage 11 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) sind im Feld Staatsangehörigkeit nur sieben Zeichen pro Zeile erlaubt

Frage von Michael Grandt:

Wieso wird der  Staatsangehörigkeitsausweis nicht jedem automatisch zugestellt?

Antwort LRA:

»Nach § 30 StAG wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antragfestgestellt.«

Frage von Michael Grandt:

Welche Unterlagen benötigt man, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen und was kostet dieser?

»Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kostet 25,- Euro. Hinzu kommen ggfs. noch Gebühren für die beizufügenden Geburts-/Heiratsurkunden des Antragstellers bzw. dessen Vorfahren, Aufenthaltsbescheinigungen etc. Welche Unterlagen genau vorzulegen sind, zeigt sich im Einzelfall. Anträge sind in der Regel beim jeweiligen Bürgermeisteramt vorrätig.«

Kommentar Michael Grandt:

  • Der Reisepass und der Personalausweis dienen also nur als Identitätsnachweis (der Person), NICHT aber der Staatsangehörigkeit. Diese ist nur eine VERMUTUNG!
  • Ich wiederhole: Unser deutscher Personalausweis und unser deutscher Reisepass legitimieren uns NICHT als deutsche Staatsbürger. Dies muss erst von Amts wegen durch die Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt werden!
  • Mit einem »normalen« Ausweis können Sie NICHT ALLE Rechtsgeschäfte durchführen.
  • Nur ein Staatsangehörigkeitsausweis weist die deutsche Staatsangehörigkeit VERBINDLICH nach!

Meine abschließende Frage, ob es ein Land in der Welt gibt, mit dem man seine Staatsangehörigkeit mit dem Pass/Ausweis NICHT nachweisen kann, wurde nicht beantwortet. Das LRA verwies mich an das Auswärtige Amt. Das Thema ist für mich noch nicht abgeschlossen.

Alles Schall und Rauch?

Hier noch zwei Antworten der Landesregierung Baden-Württemberg auf eine Kleine Anfrage der AFD, die SEHR aufschlussreich sind (Drucksache 16 /4136 vom 14. 06. 2018)

Frage AFD: Warum dürfen an Landtagswahlen in Baden-Württemberg bzw. an Bundestagswahlen Personen teilnehmen, die keinen Staatsangehörigkeitsausweis der Bunrepublik Deutschland besitzen, obwohl der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit in Bezug auf diese Wahlen rechtserheblich ist?
Antwort der Landesregierung BW:
Die rechtlichen Vorgaben für die Wahrnehmung des Wahlrechts sehen die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises nicht vor.
Ich frage mich: Wie können unsere Wahlen LEGITIM sein, wenn doch die Mehrheit von Nicht-Deutschen wählt, die keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzenund ihre deutsche Staatsbürgerschaft damit nicht rechtsverbindlich nachweisen können, obwohl nur jemand wählen kann, der die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat?
Frage AFD: Welche Mitglieder der Regierung besitzen einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Antwort der Landesregierung BW:

Es ist nicht bekannt, ob und welche Mitglieder der Regierung einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen.


Quelle: Dieser Content ist zuerst auf michaelgrandt.de erschienen.


Foto: Symbolbild Pixabay.com


Rechtlicher Hinweis: Die namentlich gekennzeichneten „Kollegen-Beiträge“ auf diesem Blog geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht (immer) die Meinung des Blogbetreibers wieder!



17 Gedanken zu „KOLLEGENBEITRAG: UNFASSBAR & AMTLICH – „Ein deutscher Pass begründet nur die VERMUTUNG, dass Sie Deutscher sind!““
    1. Moin Cuibono,
      dann beschäftige Dich doch mit was anderem, z.B. mit Ausdrucken und Verteilen:
      „Flugblatt des Albert-Schweitzer-Kreises
      Das UN-Vertragswerk „Globaler Pakt für Migration“ wird den Deutschen gezielt verheimlicht:
      Am 11. Dezember 2018 werden die Schleusen für
      300 Millionen Migranten nach Europa geöffnet!
      – die UNO will Europa zur unbeschränkten Aufnahme von Migranten verpflichten“
      https://albertschweitzerkreis.lima-city.de/ASK/2018b/394.html
      Gruß
      Kruxdie

  1. Kein Wunder das Deutschland seinen eigenen Untergang verpennt wenn es so lange
    dauert, bis es sich zumindest zu Ihnen Herr Grandt durchgedrungen ist.
    Wir wissen das schon seit Jahren und die sog. Reichsbürger erst recht.
    Wahrscheinlich werden sie wegen dieser Angelegenheit verfolgt, als ob sie der
    Teufel perönlich wären

      1. Verfolgt weil: Erteilung und Prüfung vom Amt (Köln) ausgehen. Sollten sie den gelben Schein „Deutscher Staatsbürger“ bekommen (endlich bis fraglich inzwischen) fallen Sie unter die Reichsgesetze (gelten bis heute), wonach auch alle heutigen Rechtsgesetze für Sie gelten, sie auch Vermögen haben dürfen in jeglicher Form. Aber: Sie dann auch als (Reichs)deutscher Staatsbürger (!) geführt und registriert (!) werden . Deutscher, können Sie nur werden mit lückenlosem Nachweisen und Aufenthaltsnachweisen (ähnlich arier nachweisen) ihrer männl. Vorfahren bis vor 1913. Was dass heist, weis jeder. „Personaldeutschen“, gehört nichts ! Sind Besitzer (d. h. nur Verwalter) den derzeitigen Gesetzen nach, aber nicht mit einem Recht(s)mässig erworbenen (!) Vermögen als Staatenloser.
        Sie haben das „Privileg“ auf Rechte, aber nicht das Recht selbst bzw. uneingeschränkt ! Auch Menschenrechte. KEINE Bürgerrechte !
        Ein Deutscher (!) mit GG, BGB ect. Rechten und Rechtsmässigem Vermögen ist ein: 1. Migrat mit grüner D Bescheinigung btw. einer Einbürgerungsurkunde. 2. Biodeutscher mit gelben Schein (Reichsbürger). 3. Politiker, Beamter, Staatsbedienstete mit den jeweiligen ID Cards.

        Staatenloses, also vermutetes deutsches Personal, darf nichts. Dem gehört auch nichts ! Wenn, es der Staat bzw. sein Chef (die BRD) so will.

        Man sollte also gut überlegen und Konsequenzen abwägen, welche prompt inzwischen erfolgen sobald die o.g. Registrieung erfolgt ist, man nach dem Schein auch nur fragt.
        P.S. Jedem (!) steht er zu. Aber, man wird massiv geblockt.

        1. Ja mein Bruder versucht seit einem Jahr den Schein zu bekommen , er hat sogar eine offizielle Ablehnung und damit den wirklichen Entzug der angenommen deutschen Staatsangehörigkeit beokommen . Selbst mit Anwalt geht da nichts , obwohl die Sache eindeutig ist , ich habe den gelben Schein ja auch . Gesetze sind für die verwaltung nur Schall und Rauch , die halten sich nicht einmal an ihre eigenen Gesetze. Gerade im bezug auf die Enteignung nächstes jahr über das neue Bankengesetzt wäre der gelbe Schein super , da kann einen die BRD rein gar nichts . Wer es noch nicht weis , ändert sich nächstes jahr was bei einer Finanzierung ( Arbeitslos ) wird der kreditvertrag sofort fällig . Das haus geht dann in dei Zwangsversteigerung , auch wenn man den Kredit weiter bedienen kann , die Bank ist zur Kündigung verpflichtet . Und eine neu geschaffene Firma im Auftrag der RD wickelt dann die Zwangsversteierung ab.

    1. Ja stimmt Dieter,
      das IGH Urteil zur Immunität der BRD war 2011, Schäuble sagte das mit „Deutschland ist seit 1945 keinen einzigen Tag souverän gewesen“ im Nov. 2011 und die Aussage Gabriel, daß „Merkel keine Kanzlerin, sondern die Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation ist“ war auch 2011.
      Alles auf youtube, lange her.

  2. War vor kurzem auf dem Ordnungsamt( da wurde ich hin verwiesen) und wollte den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
    Der nette Herr erklärte mir, dass das nur möglich wäre, wenn ich Arzt oder Anwalt oder Notar sei oder auswandern wolle und verlangte entsprechende Nachweise.

    Als normalem Dödel der BRD-GmbH steht mir sowas also nicht zu!

    Als ich ihm sagte, ich wolle nicht mehr nur dem Personal der BRD Finanzagentur GmbH angehören, wurde er grantig, faselte etwas von einer Ideologie und meinte, er mache hier nur seinen Job…Typische Reaktion, wie ich schon mehrfach gelesen habe.

    1. Ist schon eine unglaubliche Täuschung im Rechtsverkehr, was sich die Firma da erlaubt. Wir werden regelrecht als unwürdig herabgestuft, so etwas wie Menschenwürde besitzen zu dürfen.

      Ein ungeheurer Akt der Kriminalität, Millionen Menschen müssten auf die Straße gehen, aber sie geilen sich lieber an einer dummen Royal-Hochzeit oder am Fußball auf…

      1. Dein Trost soll sein, daß Merkel keine Zeichnungsberechtigung für das rechtlich „schlafende deutsche Reich“ hat. Sie kann niemanden langfristig binden.

        1. Wer von uns hat eigentlich einen Vertrag unterschrieben mit der Firma „Germany“, die Steinmeier gegründet und die BRD abgemeldet ?

    2. Seit wann muß man um Erlaubnis fragen, wenn man seine Rechte wahrnimmt ? Und wo ist unser Arbeitsvertrag, in welchem unsere (versicherten) Rechte und Pflichten geregelt sind, unsere Gehälter und Jahresurlaub, wenn wir doch nur Personal (Personalausweis) sind? Das, was hier abgeht, nennt man Sklaverei, arbeiten ohne Entlohnung.

  3. Also beim Perso könnte ich das ja noch verstehen. Aber beim Reisepass?
    Ist das nicht merkwürdig:
    ich besitze noch einen alten abgelaufenen GRÜNEN Reisepass. Und da steht nicht drin,
    dass ich DEUTSCH bin, sondern da steht drin “ Der Inhaber dieses Reisepasses ist DEUTSCHER“.
    Habe ich als DEUTSCHER denn nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit? Und plötzlich,
    weil ich den ROTEN Reisepass habe, bin ich nur noch DEUTSCH mit vermuteter deutscher Staatsangehörigkeit?
    Warum macht man denn so einen Schwachsinn, man kann das doch von Geburt an gleich feststellen, wer die Eltern und Großeltern sind und die rechtmäßige Staatsangehörigkeit eintragen. Wozu braucht man dann noch eine Extrabestätigung? Ist das in anderen Ländern auch so, oder nur bei uns? Vielleicht liegt es ja auch daran, dass die BRD anscheinend keine Hoheitsrechte ( weil Besatzungsstatus) hat und eine Staatsangehörigkeit gar nicht bestätigen darf? Aber wer bestätigt dann die Staatsangehörigkeit mittels diesem Staatsangehörigenausweis (Gelber Schein), welcher dann für irgendwelche Rechtsgeschäfte in USA anerkannt wird? Geht das evtl.erst nach Rücksprache mit der Besatzungsmacht?
    Das Land hier ist ein absolutes Irrenhaus.

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