Syrien-Konflikt:

Ein Militärisches Eingreifen der Bundeswehr wäre verfassungswidrig!

Hier die ganze Wahrheit!


Wieder einmal ist es eine Frau, die keine Ahnung hat, vom Geschäft (so ein anonym bleiben wollender Bundeswehr-Informant zu mir), die unlängst einen gefährlichen Vorschlag machte:

Die Rede ist von Annegret Kramp-Karrenbauer, die eine internationale Sicherheitszone in Nordsyrien verlangte.

Sie erklärte vor Kurzem, Verbündete für einen internationalen Stabilisierungseinsatz im umkämpften Nordsyrien gewinnen zu wollen.

Ziel sei es, den Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) fortzusetzen und mit einem Wiederaufbau zerstörter Regionen eine freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen zu ermöglichen.

„Es ist wichtig, dass wir von Europa aus politische Vorschläge machen, wie wir auf Dauer diese Region stabilisieren können – international kontrolliert, aber unter Einbeziehung der Türkei und Russlands“, sagte die CDU-Chefin und Bundesverteidigungsministerin.

Dieser Vorschlag sorgte nicht nur bei den Bündnispartnern zu Irritationen, sondern auch in der Großen Koalition. Denn Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) fühlte sich von der Bundesverteidigungsministerin (CDU) mehr als auf den Schlips getreten!

So meinte Maas: „Von SMS-Diplomatie halte ich wenig. Daraus wird schnell eine SOS-Diplomatie.“

Originalquelle: https://www.tagesschau.de/ausland/kramp-karrenbauer-syrien-107.html


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Doch egal, wie sich die Streithälse einigen werden, Fakt ist, dass ein Eingreifen oder gar ein Militärschlag in Syrien höchstgefährlich wäre.

Solche Kriegsspiele brachte schon Karrenbauers Vorgängerin und heutige EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen vor etwas über einem Jahr ins Spiel.

Im August 2018 schrieb ich dazu (was nach wie vor seine Gültigkeit hat):

Ursula von der Leyens „Kriegsspiele“ drohen zu eskalieren!

Ein deutscher Militärschlag in Syrien wäre Verfassungs- und Völkerrechtswidrig!

Wer stoppt die „Kriegsgelüste“ der Bundesregierung?

Die (damalige) Bundesverteidigungsministerin von der Leyen will Krieg „spielen“. Und zwar in einem der unsichersten Länder der Welt: in Syrien! So lässt sie doch nun tatsächlich prüfen, wie sich die  Bundeswehr an militärischen Vergeltungsaktionen gegen den syrischen Präsident Baschar al-Assad einbringen kann! Und das, obwohl dieser mit seinen Verbündeten Russland und dem Iran endlich die letzten Terroristen von Al-Qaida und Al-Nusra ausmerzen will.

Das zeigt wieder einmal, dass der Westen nur eines will: Ein Regime-Change in Syrien!

Dementsprechend soll Deutschland mit den USA, Großbritannien und Frankreich Vergeltungsangriffe fliegen. Und das – wohlgemerkt – ohne UN-Mandat.

Auch von der Leyens Parteikollege, „Kriegshetzer“ Norbert Röttgen, der grundsätzlich gegen Assad und Putin ist, verkündete bereits lauthals: „Deutschland sollte erwägen, sich unter bestimmten Bedingungen mit seinen Verbündeten USA, Frankreich und Großbritannien an einem Militäreinsatz in Syrien zu beteiligen.“

Nicht zu vergessen: Röttgen ist Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, der bei der Mandatierung von Bundeswehreinsätzen die Federführung hat.

Selbst Teile der Bundesregierung haben die Beteiligung an einem Militäreinsatz in Syrien nicht gänzlich ausgeschlossen.

Doch nun ist es „amtlich“: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält einen deutschen Militär-Schlag in Syrien für Verfassungs- und Völkerrechtswidrig!

Das heißt: Ein solcher würde gegen das Völkerrecht und gegen das Grundgesetz verstoßen!

Im Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes heißt es dazu:

„Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von „Vergeltungsschlägen“ gegen „Giftgas-Fazilitäten“ völkerrechts- und verfassungswidrig.“



Konkret berichten die Deutschen Wirtschaftsnachrichten unter anderem darüber:

– Völkerrechtliche Repressalien in Form von militärischen Vergeltungsschlägen seien grundsätzlich unzulässig. Dies gelte selbst dann, wenn eine Regierung eine zentrale Norm des Völkerrechts verletzt habe, wie es beim Einsatz von Chemiewaffen der Fall wäre.

– Die Argumentation Großbritanniens, dass es sich um eine «humanitäre Intervention» zum Schutz der Zivilbevölkerung handele, lässt der wissenschaftliche Dienst nicht gelten, weil es bei den Bombardements in erster Linie um die Durchsetzung des Verbots von Chemiewaffen und nicht um den Schutz der Bevölkerung gegangen sei.

– Zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz schreiben die Wissenschaftler: „Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein.“ Deutsche Staatsorgane dürften „nicht an einem Verstoß von Drittstaaten gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts mitwirken“.

Quelle: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2018/09/11/bundestags-gutachten-syrien-einsatz-der-bundeswehr-waere-rechtswidrig/ (Zugriff: 11.09.18)

Selbst die bloße militärisch-logistische Unterstützung eines solchen Militäreinsatzes wäre nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit als Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Handelns selbst völkerrechtswidrig.

Fazit: Eine parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes in Syrien wäre ad absurdum geführt. Denn der Bundestag darf Auslandseinsätze nur mandatieren, wenn sie verfassungs- und völkerrechtlich konform sind.

Genau das sollten sich Merkel, von der Leyen, Röttgen & Co. hinter ihre Ohren schreiben, bevor sie erneut geltendes Recht brechen!

Ergänzend gilt das im November 2019 natürlich jetzt auch für Annegret Kramp-Karrenbauer!

Übrigens geht der Streit zwischen Maas und AKK in die nächste Runde:

Am Montag legte Maas nach: AKK habe seine Außenpolitik unterlaufen!

Unions-Fraktionvize Johann Wadephul (56) konterte: Maas selbst schade „deutschen Staatsinteressen“!

Der FDP reicht‘s, sie will Maas offiziell im Bundestag rügen lassen! Die Fraktion beschloss gestern einen Missbilligungsantrag. FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff (53): „Selten musste man sich für einen Minister derart schämen.“

Originalquelle: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/usa-sauer-auf-aussenminister-heiko-maas-nach-mauerfall-gastbeitrag-65841556.bild.html 


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