Ohne Zweifel ist die ganze Welt, ganz Europa, ganz Deutschland hinsichtlich der Corona-Pandemie im Ausnahmezustand. Mitunter in heller Panik. Gerade in einer solchen Zeit besteht die Gefahr, dass der Staat, die Regierung die Bürgerrechte aushebelt, grundlegende Freiheitsrechte beseitigt. Vielleicht sogar dauerhaft.

Das ist nicht einfach so daher gesagt. Die Geschichte hat schon oft genug gezeigt, dass in Notzeiten oder Katastrophenfällen beschlossene „vorübergehende Maßnahmen“ fortwährend galten. Wie etwa in der Römischen oder Weimarer Republik.

Das ist auch jetzt die große Gefahr.

So findet hierzulande kaum mehr eine politische Opposition statt. Die Mehrheit der Bürger ist anscheinend mit den bereits verhängten schwersten Einschnitten in ihre Freiheitsrechte einverstanden, wie etwa durch das Grundgesetz garantierte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Das jedenfalls wird suggeriert.

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Clemens Arzt befürchtet, dass sich das „Notstandsregime“ der Corona-Krise in Deutschland verselbstständigt – und so zu permanenten Einschränkungen führt.

„Wenn ‚zwingende Notwendigkeiten‘ zu Eilgesetzgebung und Wildwuchs im Verordnungswege führen und damit zu Verboten und polizeilichen Maßnahmen, geraten Bürgerrechte schnell in Gefahr“, meint er. Das habe man auch in Zeiten der Roten Armee Fraktion (RAF) und in der Folge der Anschläge des 11. September beobachten können. „Das wurde später fast durchgängig vom Bundesverfassungsgericht beanstandet.“[i]

Auch der Chefkommentator der Welt warnt: „(…) Notstandsklauseln übereilt auf nicht grundgesetzkonformem Weg zu verabschieden, nur um schnell irgendetwas zu tun, frei nach dem Leitmotiv ‚Sicherheit geht vor’ – das darf die Politik sich bei der Gesetzgebung nicht leisten, gerade jetzt nicht. Die Bekämpfung von Corona darf auf gar keinen Fall dazu führen, dass die Politik aus lauter Eile eine juristische Gasse für ein Ermächtigungsgesetz öffnet, mit dem eine böswillige Regierung die Grundrechte auch zu ganz anderen Zwecken als der Wahrung der Gesundheit einschränken könnte.“


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„Alle Alarmglocken sollten läuten, wenn Forderungen, die seit Jahren von Politikern erhoben und (zum Glück) nicht umgesetzt wurden, nun unter dem Vorwand der Corona-Bekämpfung erneut auf den Tisch kommen und eingeführt werden,“ meint der Historiker und Buchautor Rainer Zitelmann in Tichys Einblick.

„Die Nutznießer der deutschen Politik der schwarzen Null sollen nun jene Länder werden, die nicht die geringste Haushaltsdisziplin gezeigt haben. Diese Idee wurde nun von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hervorgeholt und zur Tarnung mit einem neuen Begriff versehen: „Corona-Bonds“. Und genau das könnte zu einem dauerhaften Instrument werden.

Zitelmann greift hinsichtlich eines „gerechtfertigten Misstrauens gegen die Herrschenden“ auch die Bundeskanzlerin an: „Angela Merkel beispielsweise hat nie ein Verhältnis zum Rechtsstaat gefunden und in Krisen – etwa in der Eurokrise, nach Fukushima oder in der Flüchtlingskrise – immer wieder bewiesen, dass sie bereit ist, gegen Recht und Gesetz zu verstoßen. Ihre Einstellung zur Demokratie wurde zuletzt erst in der Bemerkung deutlich, man müsse die Ergebnisse der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen ‚rückgängig machen‘.“ Und auf EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezogen, meint er, dass sie „bekanntlich eine ähnliche Einstellung“ habe.[ii]

Mitte März 2020 wurde bekannt, dass Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble den  Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen in einer Telefonbesprechung einen unglaublichen Vorschlag unterbreitete. „Demnach schwebe ihm – im Falle eines eingeschränkten oder ausgesetzten Parlamentsbetriebs – eine Grundgesetzänderung vor, wenn dies aufgrund der Corona-Krise nötig sei.“

Eine solche Gesetzesänderung ist eigentlich sonst nur für den Kriegsfall vorgesehen. Kritiker befürchten, dass Beschlüsse und Gesetze auf diesem Wege durch den sogenannten Gemeinsamen Ausschuss“ deutlich schneller und einfacher verabschiedet werden könnten, besteht dieser doch lediglich aus zirka derzeit Ausschussmitgliedern und nicht aus über 700 Bundestagsabgeordneten.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer hätten Schäubles Vorschlag jedoch abgelehnt, weil ein derartiger einschneidender Schritt nicht im Eiltempo vorgenommen werden dürfe.[iii]

Tatsächlich ist schon jetzt in der aktuellen Krise vieles für den Staat erlaubt. Es gilt vor allem der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“.

So sind sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung sowie der Landesregierungen durch das Infektionsschutzgesetz abgedeckt: Reduzierte Geschäftszeiten, Geschäftsschließungen, Behördenmeldungen bei Corona-Infizierungen, Schul- und Kindergartenschließungen, häusliche Quarantäne-Anordnungen, Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Regulierung von Lebensmitteln und anderen Waren, Ausgangssperren …

Schließlich kann beispielsweise der im Grundgesetz garantierte Artikel 11 („Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet“) auch wieder beschnitten werden („Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist).[iv]

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Quellen:

[i] https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87573288/coronavirus-kontaktverbot-ausgangsbeschraenkung-ein-jurist-warnt.html

[ii] https://www.tichyseinblick.de/meinungen/so-koennten-die-herrschenden-die-corona-krise-missbrauchen/

[iii] https://deutsch.rt.com/inland/99429-corona-krise-wolfgang-schaeuble-erwog/?utm_source=Newsletter&utm_medium=Email&utm_campaign=Email

[iv] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html


Foto: Collage aus Symbolbilder Pixabay.com (https://pixabay.com/de/illustrations/alarm-corona-halten-hygiene-4960172/) und: (https://pixabay.com/de/illustrations/corona-maske-fahne-hand-flagge-5499711/)


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2 Gedanken zu „„CORONA-ERMÄCHTIGUNGSGESETZ“: Die Beseitigung der bürgerlichen Grundrechte?“
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