1977, im sogenannten Deutschen Herbst, zitterte die Republik vor der Roten Armee Fraktion, heute steht die letzte Ex_Terroristin dieser Gruppe, inzwischen Heilpraktikerin,  vor Gericht. Doch so wirklich scheinen die meisten der Beteiligten an einer Aufarbeitung der mörderischen Vergangenheit nicht interessiert zu sein. Vergangenen Donnerstag hatte ein weiterer Zeuge seinen Auftritt im Gebäude des Stuttgarter Landgerichts, in dem das Verfahren gegen Frau Becker läuft. Im Zeugenstand saß Burkhard U., Chefreporter einer nicht unbedeutenden deutschen Wochenzeitung. Er soll Professor Michael Buback, Sohn des ermordeten Spitzenjuristen Siegfried Buback, über geheimnisvolle Akten berichtet haben, die ein ehemaliger Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes Bundesnachrichtendienst (BND) dem Reporter angeboten haben soll. Der Inhalt: Aussagen darüber, Verena Becker habe Buback 1977 von einem Motorrad aus erschossen. Seit spätestens 1981 war die ehemalige Terroristin dann Tipp-Geberin für den Verfassungsschutz. Doch vor Gericht wollte der wackere Journalist plötzlich von all dem nichts berichten und bezog sich auf sein  Zeugnisverweigerungsrecht. Er könne zu der ganzen Sache keine Angaben machen, ließ er über eine Anwältin, die ihm als Zeugenbeistand diente, wissen. Somit blieb auch im Dunkeln, ob es den BND-Informanten überhaupt gibt. War der scheinbar clevere Chefreporter einem Betrüger auf den Leim gegangen? Warum hat er seine brandheißen Rechercheergebnisse zum Mord an Siegfried Buback nicht schon längst veröffentlicht? Konnte oder wollte er sie nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen? Hatte ein Phantom am entstehen der Papiere mitgewirkt? Der 49-jährige Redakteur jedenfalls bezog sich immer wieder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht – und kam beim Gericht damit durch.

Ähnlich mysteriöse Erlebnisse verkündete der dem Journalisten folgende Zeuge, ehemaliger leitender Mitarbeiter einer Karlsruher Verwaltungsbehörde, deren Gebäude direkt am Tatort von 1977 liegt. Bernd K. (73) hielt sich am 7. April 1977 zur Tatzeit in einem der Büros auf, hörte von draußen die Schüsse auf Buback und eilte zum Fenster. Auf der Kreuzung will er den zuckenden Körper eines sterbenden Menschen neben dem stehenden Dienstwagen des Generalbundesanwalts gesehen haben. „Der Wagen war ausgerollt“, so der Zeuge. Doch sämtliche Fotos, die kurz nach dem Attentat entstanden, zeigen den Mercedes nicht auf der Kreuzung stehend, sondern über sie hinaus gerollt von einem Bordstein gestoppt. Demnach muss das Auto ohne Fahrer – er war nämlich der sterbende Mensch mitten auf der Kreuzung – wie von Geisterhand zunächst gestoppt und dann wieder gestartet worden sein. Doch wenn es so war, wer hat den Wagen wieder in Bewegung gesetzt und aus welchem Grund? Der Zeuge, glaubwürdig und von gutem Erinnerungsvermögen, blieb bei seiner Version.

So wie im Frühwinter ein gewisser Herr „Meerfeld“, früher Mitarbeiter des in Köln beheimateten Bundesamtes für Verfassungsschutz und eingesetzt in der Auswertungsabteilung „Linksextremismus“. Meerfeld war es, der einen Auswertungsbericht zu den Aussagen einer geheimen Quelle (die Vermutungen gehen in Richtung Verena Becker) zum Karlsruher Attentat angefertigt hatte. Und plötzlich tauchten in seinem eigenen Bericht, den zunächst niemand sonst in den Händen gehabt habe, die Namen Knut Folkerts, Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski als Täter von Karlsruhe auf. Nur: „Meerfeld“ weiß eigenen Angaben zufolge nicht, wie die Namen in den Bericht kamen. Er habe sie jedenfalls nicht hineingeschrieben, aber es habe auch kein anderer Zugang zu dem Schriftstück gehabt. Seit Jahren suche dass gesamte Amt nach der Ursache – bislang vergeblich. Der Ex-Verfassungsschützer, der derart gebeugt geht, als trage er die gesamte Last der unausgesprochenen Geheimdienstwahrheiten auf seinen Schultern, hinterließ übrigens auch inhaltlich keine gute Figur vor Gericht  – und musste deswegen zwei Mal als Zeuge auftreten. Beim ersten Mal hatte er sich offenbar in keiner Weise vorbereitet und wurde vom Vorsitzenden Richter Hermann Wieland prompt wie ein Schuljunge nach Hause geschickt.

Am nächsten Verhandlungstag, dem 24. Februar, soll der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) als Zeuge aussagen.

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