Es ist ein Tabuthema in Deutschland: Zwangsverheiratung von Migrantinnen und solchen Mädchen und Frauen, die einen Migrantenhintergrund haben.

Erstmals führte jetzte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Studie durch: “Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen”.

Nachfolgend möchte ich die Kurzfassung dieser Studie wiedergeben (mit Ausnahme der zahlreichen Fußnoten, die bei der Originalquelle (siehe Ende des Artikels) nachgelesen werden können):

3.5 Sozialer Kontext der Herkunftsfamilien

3.5.1 Herkunft, Bildung und Einkommen der Eltern

Das häufigste

Herkunftsland der Eltern ist mit einem Anteil von 44 % die Türkei; aus den drei nachfolgenden wichtigsten Ländern Serbien (inkl. Kosovo und Montenegro), Irak und Afghanistan stammen jeweils 6 bis 9 % der Eltern.Die Väter haben mehrheitlich ein höheres Berufsbildungsniveau als die Mütter der Betroffenen (beruflicher Bildungsabschluss – Väter = 52 %, Mütter = 13 %). Gut die Hälfte der Elternhaushalte der Betroffe-nen (52 %) bestreitet ihren Lebensunterhalt ausschließlich durch Einnahmen aus Erwerbstätigkeit. Ein Drittel der Haushalte (33 %) lebt ausschließlich von Transferleistungen und Renten und gut 14 % leben sowohl von Erwerbseinnahmen als auch von Transferleistun-gen. Da es sich um die Elterngeneration handelt, dürften Altersren-ten hier einen erheblichen Anteil stellen.

3.5.2 Religionszugehörigkeit

Mit dem Beirat, der diese Studie begleitete, gab es bereits in der Vorbereitung der Erhebungen eine kontroverse Diskussion über die Erhebung des Merkmals Religion: Die Religionszugehörigkeit wurde überwiegend als „leere Variable“ bezeichnet, die sich ohne Vergleichszahlen und ohne zusätzliches Wissen über die tatsächlich praktizierte Religiosität nicht interpretieren lasse. Daher erfolgte die Verständigung mit dem Beirat dahin gehend, dass eine Erhe-bung hier lediglich zu deskriptiven Zwecken erfolgen sollte.Zur Religionszugehörigkeit der Eltern wurden in knapp 60 % der dokumentierten Fälle Angaben gemacht. Insgesamt genannt wur-den die Religionen Islam, Jesidentum, Christentum, Hinduismus sowie „keine Religionszugehörigkeit“. Dabei entfielen 83 % auf den Islam. Die zweithäufigste Gruppe stellt das Jesidentum mit einem Anteil von 9,5 % dar. Dem Christentum gehören 3 % und dem Hin-duismus 1 % der Eltern an und für 2,5 % wurde „keine Religionszu-gehörigkeit“ angegeben.

Zum besseren Verständnis der vorliegenden Daten sei die Art der Abfrage noch einmal erläutert. Die Frage nach der Religionszu-gehörigkeit war als offene Frage gestellt, Vorgaben in Hinblick auf einzelne Religionsgemeinschaften wurden nicht gegeben.Bekanntlich ist die Zahl der Angehörigen einer Religionsgemein-schaft, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt, schwierig zu bestimmen. Für dieses Merkmal liegen keine amtlichen Statistiken vor; dies gilt auch für Muslime: So wird beispielsweise in der Türkei jede Person als muslimisch gezählt, die sich nicht expli-zit als einer anderen Religion zugehörig bekennt. In Deutschland erfolgt die statistische Zuordnung über das Herkunftsland – die geschätzte Größenordnung von hierzulande etwa 4 Mio. musli-mischen Menschen beruht auf der Anzahl der Migrantinnen und Mi granten, die aus Ländern mit überwiegend islamischer Bevölke-rung stammen.

Erhebungsbedingt lässt sich den vorliegenden Daten nicht entneh-men, aufgrund welcher Kriterien Personen als einer Religion zuge-hörig eingestuft wurden. Sowohl die Beraterinnen und Berater als auch die von ihnen befragten Personen – nämlich die Beratenen – verfügen über je eigene „Formen der Anschauung“, die im Rahmen dieser Untersuchung nicht explizit gemacht werden konnten. Grund-sätzlich muss davon ausgegangen werden, dass das Wissen über Merkmale wie Herkunft, Religionszugehörigkeit, Religiosität u. a. – und folglich das Zuordnungsverhalten – auch davon beeinflusst ist, wie in der öffentlichen Debatte auf bestimmte Communitys geblickt wird. So weisen Chantler, Gangola und Hester in ihrer Untersuchung darauf hin, dass in Großbritannien vor allem indische, bengalische und pakistanische Communitys im Fokus stehen. Dementsprechend höher – auch seitens der befragten Organisationen – war deren Berücksichtigung, obschon Zwangsverheiratungen in einer Reihe weiterer Ethnien, Religionen und Communitys zu finden seien.

Dieser Effekt dürfte auch bei der vorliegenden Untersuchung eine Rolle gespielt haben.Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass die Äußerungen der – meist jungen von Zwangsverheiratungen bedrohten und betroffenen – Personen über ihre Eltern nicht unabhängig von der besonderen Konfliktlage zu sehen sind, in der sie sich befinden. Eine solche Konfliktlage könnte zu einem starken Distanzierungsbe-dürfnis führen und auf diese Weise die geäußerten Einschätzungen beeinflussen.Mit der gewählten Methode und anhand der Datenlage konnte und sollte also nicht überprüft werden, ob und welche Zusammenhänge die Religionszugehörigkeit/Religiosität mit Zwangsverheiratung hat. Um den Einfluss von Faktoren wie Bildung, Herkunft, Religio-sität etc. auf die Praxis der Zwangsverheiratung zu untersuchen, wäre weitere Forschung notwendig.

3.6 Rolle von Gewalt im Familienkontext

Grundsätzlich bestätigen die hier erhobenen Befunde die Aussage einer starken Betroffenheit von familiärer Gewalt: Zwei Drittel, also 67 % der von Zwangsverheiratungen bedrohten und betroffenen Personen, gaben explizit an, schon in ihrer Erziehung Gewalt-anwendung ausgesetzt gewesen zu sein. Die Ausübung von Gewalt erfolgt gegenüber Frauen wie Männern in ähnlicher Weise: An ers-ter Stelle steht psychische, gefolgt von körperlicher Gewalt; sexuelle Gewalt kommt in einer Größenordnung von 7 % vor.In Hinblick auf die Durchsetzung der Zwangsverheiratung wurden am häufigsten psychische Gewaltarten genannt: Jeweils über 70 % waren von Beschimpfungen, Erniedrigungen oder von Erpressun-gen und Drohungen betroffen.Mehr als die Hälfte der Beratenen berichtete in diesem Zusam-menhang – häufig neben anderen Nennungen – von körperlichen Angriffen. 27 % der Ratsuchenden wurden mit Waffen und/oder mit Mord bedroht, 11 % sagten explizit aus, sexueller Gewalt/Belästigung zur Durchsetzung der Verheiratung unterworfen gewesen zu sein.Auch wenn die Gruppe der männlichen von Zwangsverheiratung bedrohten und betroffenen Personen, die hier erfasst wurden, ver-hältnismäßig klein ist, lässt sich auch hier die Tendenz ablesen, dass keine relevanten Unterschiede zur Gruppe der weiblichen Betroffe-nen/Bedrohten bestehen.Die Androhung oder Durchsetzung einer Zwangsverheiratung erfolgt typisch im familialen Kontext. Die vorliegenden Daten zei-gen, dass der Vater von den Bedrohten bzw. Betroffenen mit 80 % am häufigsten als entscheidender Akteur benannt worden ist, gefolgt von den Müttern mit 62 %. Der erweiterte Familienkreis wurde von 38 % genannt, während die Familie des Ehepartners und die Geschwister eine deutlich geringere Rolle spielten.Hier sei auch noch einmal auf die Befunde über weitere Personen verwiesen, die im Kontext der (angedrohten) Zwangsverheiratungs-fälle von Gewalt betroffen waren: In 25 % der Fälle wurde explizit angegeben, dass andere Familienangehörige ebenfalls zwangsver-

heiratet worden sind. Bei weiteren 35 % der Fälle wurde darauf hin-gewiesen, dass im konkreten Fall noch weitere Personen – Familien-angehörige ebenso wie Dritte – bedroht worden sind.

3.7 Status und Art der Zwangsverheiratungen

71 % der Betroffenen sahen sich zum Zeitpunkt der Erhebung einer angedrohten Zwangsverheiratung ausgesetzt, 29 % waren bereits gegen ihren Willen verheiratet worden. Der Status Drohung/Voll-zug hängt insgesamt auch eng mit dem Lebensalter zusammen. Je älter die Personen, desto häufiger waren sie bereits gegen ihren Willen verheiratet. Diese Tendenz gilt auch für diejenigen, die im Ausland geboren waren, die seit weniger als 5 Jahren in Deutsch-land lebten oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten.Insgesamt 68 % der geplanten oder vollzogenen Eheschließungen sind bzw. sollten in einer staatlich anerkannten Form geschlossen werden, hingegen war in 32 % der Fälle ausschließlich eine soziale/religiöse Zeremonie geplant bzw. durchgeführt worden. Immerhin fast ein Drittel der (geplanten) Eheschließungen ist also nicht rechts-verbindlich, sondern das Eheversprechen wird vor Familienange-hörigen, dem sozialen Umfeld und/oder einer Autorität wie etwa einem Imam abgegeben. Die Ehen werden gleichwohl als geschlos-sen angesehen und die Personen gelten als verheiratet. Auch hier zeichnet sich ein deutlicher Zusammenhang mit dem Lebensalter der bedrohten bzw. betroffenen Personen ab: Die ausschließlich religiösen/sozialen Eheschließungen sind in ganz überwiegendem Maße für die unter 18-Jährigen relevant (53 % der [angedrohten] Ehe-schließungen), während bei den über 28-Jährigen nur 13 % der Ehen ohne rechtliche Anerkennung geschlossen wurden bzw. geschlos-sen werden sollten.

3.8 Auslandsbezug

Die Mehrheit von Zwangsverheiratungen (52 %) findet im

Ausland statt oder ist dort geplant, 28 % der Ehen sollten in Deutschland geschlossen werden. Dabei gilt: Sowohl im Ausland wie in Deutsch-land Geborene werden weit mehrheitlich im Ausland verheiratet. Sind die Betroffenen im Ausland geboren, ist zu 59 % auch das Ausland Ort der Zwangsverheiratung, für in Deutschland Geborene beträgt der Anteil 49 %. Die vorgesehenen Ehegatten leben mit rd. 64 % eben-falls im Ausland.Zwangsverheiratungen gehen vielfach mit einem unfreiwilligen Umzug ins Ausland einher. Auch wenn man in Rechnung stellt, dass nur für gut die Hälfte der Beratenen (abs. 440) Angaben über diesen Zusammenhang vorliegen: Mit rd. 34 % der Beratungsfälle ist der Anteil eines bevorstehenden dauerhaften Umzugs ins Ausland beträchtlich, zumal wenn man berücksichtigt, dass in rd. 7 % der Fälle die Verbringung zum Zeitpunkt der Erhebung bereits vollzo-gen war. Das gilt insbesondere für den Status der Androhung einer Zwangsverheiratung – hier befürchten 44 %, zu einem dauerhaften Umzug ins Ausland gezwungen zu werden.Die Androhung, im Ausland leben zu müssen, hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Möglicherweise führt sie auch dazu, dass Bedrohte/Betroffene vor dem Hintergrund eines erzwungenen Auslandsaufenthaltes und damit auch des Verlustes des gesamten sozialen Umfeldes eher Beratung aufsuchen.Dabei ist die Betroffenheit von einem erzwungenen Umzug in das Ausland deutlich größer, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wird.

3.9 Ausbildungsabbrüche

Von erheblicher Relevanz ist die Frage, ob es als Folge einer Zwangs-verheiratung zu einem

Schul- oder Ausbildungsabbruch kommt.Die Betroffenen, die zu Beratungsbeginn bereits zwangsverheira-tet waren, gaben zu 68 % an, von einem Schul- oder Ausbildungs-abbruch betroffen zu sein, demgegenüber lag der entsprechende Wert für die noch nicht Verheirateten nur bei gut 14 %. Dass ein möglicher Ausbildungsabbruch aber auch hier von Relevanz ist, zeigt der folgende Befund: Die Personen, die zu Beratungsbeginn noch nicht verheiratet waren, gaben in 52 % der Fälle an, diesen im Rahmen der Zwangsverheiratung zu befürchten. Diese Befunde sind ein deutliches Indiz, dass Ausbildungsabbrüche im Falle von erfolgten Zwangsverheiratungen tatsächlich ein quantitativ rele-vantes Phänomen darstellen.

Wenn eine Auslandsverbringung vollzogen worden ist, kam es in 86 % der Fälle zu Schul- bzw. Ausbildungsabbrüchen. Wenn eine Auslands-verbringung bisher lediglich angedroht wurde bzw. (noch) nicht stattfand, sind demgegenüber wesentlich seltener (17 % bzw. 31 %) Schul- bzw. Ausbildungsabbrüche angegeben. Selbstverständlich kann hierbei der Schul- bzw. Ausbildungsabbruch unvermeidliche Folge des Ortswechsels im Zuge einer Auslandsverbringung sein.Von diesem Risiko sind Frauen eindeutig stärker betroffen als Männer: Auf nur einen von 13 Rat suchenden Männern (entspricht 8 %) traf ein Schul- oder Ausbildungsabbruch zu, aber immerhin auf 30 % der Frauen.

3.10 Betroffenheit von spezifischen Gruppen: neu zugewanderte Menschen und männliche Betroffene

Im Rahmen der Untersuchung wurde auch der Frage nachgegangen, inwieweit einerseits neu zugewanderte Menschen und andererseits junge Männer von Zwangsverheiratung bedroht und betroffen sind. Hintergrund dieses Untersuchungsschrittes ist die naheliegende Vermutung, dass beide Gruppen von bestehenden Beratungsange-boten generell schwerer erreicht werden.

3.10.1 Neu Zugewanderte

Mit Blick auf die Ergebnisse der bundesweiten Beratungsstellen-befragung zeigt sich, dass 16 % aller bedrohten und betroffenen Per-sonen für eine Ehe nach Deutschland kamen. Die Befunde aus dem Einsatz des Dokumentationsbogens ergeben, dass 7 % der erfassten von Zwangsverheiratung Bedrohten bzw. Betroffenen erst bis zu 3 Jahren in Deutschland leben – der Grund der Einreise wurde hier jedoch nicht ermittelt.

Nach Einschätzung der im Rahmen dieser Untersuchung interview-ten Personen, die über Erfahrung mit Integrationskursen verfügen – und zwar als Kursleitende, als Fachbereichsleitung, als sozialpäda-gogische Beratung oder auch durch Organisation und Durchfüh-rung von Fortbildungen –, ist unklar, wie viel Personen in Integra-tionskursen von Zwangsverheiratung betroffen sind. Von konkreten Fällen wurde kaum berichtet, überwiegend wurde vermutet, dass Zwangsverheiratung als solche kein nennenswertes Problem dar-stellen würde. Ein Teil der interviewten Expertinnen und Experten weist aber auch darauf hin, dass das Thema ein Tabu sei.Hinderungsgrund für eine Thematisierung von Zwangsverheira-tungen scheint vor allem die Angst vor Stigmatisierung und dem Vorwurf einer Scheinehe – und damit verbunden auch dem Verlust des Aufenthaltsstatus – zu sein. In der Regel erfolgt in den Kursen der Zugang zum Problem Zwangsverheiratung eher über andere The-men wie „häusliche Gewalt“, „Partnerwahl“, „Hochzeiten“, „Partner-schaft“; Themen also, die sich für eine vergleichende Behandlung der deutschen Lebensverhältnisse mit den Gegebenheiten in den Herkunftsländern eher eignen.Die im Rahmen dieser Untersuchung interviewten Expertinnen und Experten weisen übereinstimmend darauf hin, dass Zwangsverhei-ratung zwar kein generelles Thema in den Kursen sei. Dennoch wer-den Fortbildungsveranstaltungen für Kursleitende und Sozialbe-raterinnen und -berater als sinnvoll angesehen, um für das Thema zu sensibilisieren und entsprechende Problemlagen identifizieren zu können. Diesen komme eine besonders wichtige Rolle zu, da sie Informationen über Beratungsmöglichkeiten anbieten und als eine Art Schnittstelle fungieren können.

3.10.2 Männliche Betroffene

Erst seit wenigen Jahren wird zunehmend in Forschung wie Praxis auch auf die Betroffenheit von Männern hingewiesen. Die vorlie-gende Untersuchung sollte daher nach Möglichkeit auch Informa-tionen über die Betroffenheit von männlichen Personen, und hier vor allem in Hinblick auf Heranwachsende, erbringen.Auch in Deutschland sind Männer nach diesen Erhebungen von Zwangsverheiratung betroffen und suchen Beratungsstellen auf, wenn auch in deutlich niedrigerem Ausmaß als weibliche Bedrohte/Betroffene. Mit den durchgeführten Erhebungen wurden folgende Größenordnungen für betroffene Männer ermittelt:

I 6 ,6 % in der bundesweiten Befragung von Beratungsstellen (211 Fälle),I 5,2 % bei dem Einsatz des Dokumentationsbogens (42 Fälle) undI 8,3 % in Schulen (10 Fälle).Von diesen Bedrohten und Betroffenen fanden 35 % Zugang über die Einrichtungsart Migrantinnen-/Migrantenberatungsstelle. Immer-hin 24 % wurden aber auch von Mädchen-/Frauenberatungsstellen gemeldet. Hingegen entfielen auf die Jungen-/Männerberatungs-stellen und Lesben-/Schwulenberatungsstellen insgesamt nur 10 %.Hinsichtlich der Gewalt in der Erziehung sowie der Gewalt zur Durchsetzung der Zwangsverheiratung zeigten sich überraschen-derweise keine relevanten Unterschiede zwischen den Geschlech-tern. Männer waren nicht nur in etwa gleich häufig von Gewalt betroffen, auch die Arten der Gewaltausübung wiesen keine auf-fallenden Unterschiede zu den Angaben der weiblichen Bedrohten und Betroffenen auf. Männliche Bedrohte/Betroffene ließen sich auch zu gleichen Anteilen (gut zwei Drittel) wie die Frauen bereits vor der Verheiratung (also im Status der angedrohten Verheiratung) beraten. Allerdings können diese Ergebnisse aufgrund der niedri-gen Fallzahlen nur eine Tendenz abbilden.Hingegen hatten die im Rahmen der Untersuchung befragten Expertinnen und Experten der offenen Jugendhilfe eine teils unein-heitliche Einschätzung darüber, inwieweit männliche Jugendliche betroffen seien. Hier wurde deutlich, dass Zwangsverheiratung im Kontext männlicher Jugendlicher vor dem Hintergrund eines ande-ren Umgangs mit dem Thema Gewalt und Zwang diskutiert werden müsse. Nicht nur die Konsequenzen der Verheiratung unterscheiden sich, auch der Umgang mit Zwang ist anders; Jungen und Männer sehen sich selbst in der Regel nicht als Opfer und machen Zwang nicht zum Thema. Dies entspricht teils auch den Erwartungen der Umwelt an sie.

3.11 Motive und Ursachen von Zwangsverheiratungen

Im Rahmen einer explorativen Auswertung der vorhandenen Daten über Motive und Ursachen wurden vier Konstellationen unterschie-den, in denen sich jeweils spezifische Relationen zwischen Motiven (der Betreibung von Zwangsverheiratung) und sozialem Kontext (der Betroffenen wie der Herkunftsfamilien) erkennen lassen. Aller-dings ergeben die Befunde keine belastbaren Zusammenhänge mit den in der Öffentlichkeit diskutierten Erklärungsansätzen – wie sozioökonomische Diskriminierung, mangelnde Integrationsbe-reitschaft, ethnische Unterschichtung oder rigidem Traditionalis-mus. Die Merkmale der einzelnen Konstellationen legen eher die Vermutung nahe, dass die Genese von Drohung bzw. Vollzug von Zwangsverheiratungen jeweils an spezifische, kaum generalisier-bare Mischungen unterschiedlicher Faktoren gebunden ist.So scheinen ähnliche ökonomische Kontexte nicht nur mit ver-schiedenen Motivlagen aufseiten der Herkunftsfamilie vereinbar zu sein, darüber hinaus führen sie offenbar auch zu unterschied-lichen Verarbeitungsweisen aufseiten der Betroffenen: Im einen Fall nämlich wählen sie häufiger den direkten Weg zu einer Bera-tungseinrichtung, im anderen Fall bedürfen sie eher der Hilfe durch Dritte. In einer dritten Konstellation liegen eher Anzeichen vor, die (wie: Staatsangehörigkeit, Erwerbseinkommen, Beherrschung der deutschen Sprache) üblicherweise als Merkmale von Integrationgedeutet werden. Gleichwohl kommt es hier überdurchschnittlich oft zum Einsatz manifester Gewalt bei der Androhung von Zwangs-verheiratung, ohne dass eine eindeutige Motivlage erkennbar wäre. Besonders die vierte Konstellation bedarf noch intensiver Unter-suchung; als kleinste Gruppe der untersuchten Fälle deutet sie auf ein erhebliches Dunkelfeld hin, das in auffälliger Weise durch Versuche gekennzeichnet ist, die sexuelle Orientierung der Kinder durch Androhung von Zwangsverheiratung sei es zu brechen, sei es zu verbergen.Das Bild, das sich in diesen explorativen Befunden abzeichnet, weist in der Tendenz auf eine Entkoppelung von objektiv beschreibbaren sozioökonomischen Lagen und Motivkomplexen hin, die bei (ange-drohter) Zwangsverheiratung anzutreffen sind. Diese Vermutung würde mit der zentralen Aussage der Studie von Sinus Sociovision über Migranten-Milieus korrespondieren, derzufolge weder von der Herkunftskultur auf das Milieu noch vom Milieu auf die Herkunfts-kultur rückgeschlossen werden könne.Diese Kurzfassung der Studie ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Abstimmung mit den Autorinnen und Autoren der Studie erstellt worden.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Zwangsverheiratung-in-Deutschland-Anzahl-und-Analyse-von-Beratungsf_C3_A4llen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

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