Nach Teil 1 des gestrigen Artikel des „Toten-Zahngold-Verkaufs“ nun der zweite Teil.

Doch zuvor noch eine (berechtigte Kritik) von Daniel Seeburger auf meiner Facebook-Seite vom lokalen „Zollernalb-Kurier“:

Sie schreiben: „Lesen Sie weiter im regionalen “Schwarzwälder Boten”, der als erster den Skandal thematisiert hat“. Sie sollten etwas besser recherchieren: Der Schwabo thematisierte den „Skandal“ am 31. Mai. Der ZOLLERN-ALB-KURIER bereits einen Tag zuvor („Zahngold als kommunale Geldquelle“) und dessen Mantelteil, die Südwestpresse in Ulm,  auch am 30. Mai („Mit Zahngold die Kasse aufbessern“).

Auch wenn das für viele Leser meines Blogs, die mir darauf geschrieben haben, u.a. „unnötiges Regionalzeitungs-Gequatsche“ ist, sehe ich das nicht so und wollte ich es  klarstellen.

Lesen Sie weiter im  “Schwarzwälder Boten”:

ZAHNGOLD LÄSST DIE AUGEN GLITZERN

 

Albstadt. Die Anregung des Rechnungsprüfungsamts, bei Kremierungen in Ebingen anfallendes Zahngold gesondert zu verwerten, hat Kritiker mobilisiert. Die Stiftung „Funus“ aus Halle/Saale warnt die Stadt, dem Vorschlag zu folgen.

Funus – das lateinische Wort bedeutet Begräbnis oder Beisetzung – ist durch die Berichterstattung des Schwarzwälder Boten auf den Kasus aufmerksam geworden und hat die Stadt Albstadt nun wissen lassen, dass man „geradezu entsetzt“ sei über die Vorschläge der Albstädter Rechnungsprüfer, die Verwertung von „Reststoffen“ zu optimieren.

Zum einen aus ethischen Gründen: Die tradierten Werte der deutschen Bestattungskultur, so Funus-Vorsitzender Frank Pasic, seien mit einer „wirtschaftlichen Verwertung Verstorbener“ nicht vereinbar. Diese verletze elementare Grundsätze – daran ändere auch die Verwendung des finanziellen Ertrags für karitative Zwecke oder den Unterhalt des Bestattungswesens nichts.

Auch auf die rechtliche Dimension der Verwertung von Zahngold weist Pasic hin: Wer sie praktiziere, mache sich strafbar. Sein Gewährsmann, der Bonner Rechtsgelehrte und Bestattungsrechtsexperte Tade Matthias Spranger, führt gleich mehrere Gerichtsurteile gegen Mit­ar­- beiter von Krematorien an, die sich nach der Kremierung an Verstorbenen bereichert hatten. Das Oberlandesgericht Bamberg sah 2008 den Straftatbestand Störung der Totenruhe erfüllt, das Oberlandesgericht Nürnberg 2010 den des „Verwahrungsbruchs“, und am Oberlandesgericht Hamburg ist derzeit ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Krematoriums Öjendorf anhängig, in dem neben diesen Vorwürfen auch der des „bandenmäßigen Diebstahls“ erhoben wird. Das Urteil steht noch aus; Spranger hält es aber für wahrscheinlich, dass die Hamburger Richter der Linie ihrer fränkischen Kollegen folgen werden.

Rein rechtlich ist Gold nichts Anderes als Asche.

Und weshalb? Ist Gold nicht etwas Anderes als Asche? Nein, sagt Spranger: Rechtlich gesehen zähle alles, was aus dem Verbrennungsprozess hervorgehe, zu sterblichen Überresten; davon etwas „wegzunehmen“, untersagten die deutschen Landesfriedhofsgesetze. Dass künstliche Hüftgelenke, die zu groß sind für die Urne, aussortiert werden müssen, räumt Tade Matthias Spranger ein; ein schlagender Einwand gegen das Prinzip sei das allerdings nicht.

Doch selbst wenn es anders wäre – es bliebe der Vorwurf, sich an fremdem Eigentum zu bereichern: Ein Krematorium, das Zahngold einsacke, missachtet laut Spranger das „Aneignungsrecht“ der Erben des Verstorbenen – sie allein dürften über die Verwendung des Zahngolds befinden.

So empfiehlt Spranger der Stadt dringend, die Finger von fremdem Zahngold zu lassen – Störung der Totenruhe und Bandendiebstahl seien Offizialdelikte, an denen kein Staatsanwalt vorbeikomme. Dass die Versuchung groß ist, weiß er indes: Pro Kremation fallen im Schnitt Metallreste im Wert von 78 Euro an; bei großen Krematorien – Ebingen ist keines – kämen zuweilen siebenstellige Summen zusammen. „Da tritt vielen das Glitzern in die Augen.“

Und die Stadt Albstadt? Sie prüft noch – auch die Argumente aus Halle und Bonn sollen laut Pressesprecher Michael Röck berücksichtigt werden. Das letzte Wort hat dann der Gemeinderat.

Es ist das gute Recht, ja die Pflicht eines Rechnungsprüfers, auf der Suche nach neuen Einspar- und Verdienstmöglichkeiten auch ausgefallenen Ideen eine Chance zu geben. Allerdings sollten sie nicht nur ausgefallen, sondern auch gut sein. Der Vorschlag des Albstädter Rechnungsprüfungsamts, das im Ebinger Krematorium anfallende Edelmetall zu Marktpreisen zu verhökern, hält schon der rechtlichen Prüfung nicht ohne weiteres stand. Zahnersatz und Prothesen sind mehr als nur Accessoires, sagen die Richter, und ihre Sicht der Dinge erscheint zwingend. Etwas anderes ist es, ob jemand aus freien Stücken sein Zahngold der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Das steht ihm frei, ebenso, wie es einem frei steht, seinen Körper der Anatomie zu überlassen. Auch die Hinterbliebenen darf die Stadt fragen – mit der gebotenen Pietät. Mehr darf sie nicht.

Quelle:

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.albstadt-zahngold-laesst-die-augen-glitzern.847019f3-988d-4755-8ea7-cb1299add0ff.html

Eine Frage, die bereits entschieden ist, geschrieben von Roland Späth

Wer so frech, wie der Reutlinger Leiter der Betriebsdienste Fröb, Diebstahl resp. Unterschlagung zugibt, dem sollte umgehend die zuständige Staatsanwaltschaft einen Besuch abstatten und die gesamten Unterlagen beschlagnahmen. Keine Spur von Unrechtsbewusstsein, aber Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Ob es sinnvoll ist, das Gold in die Urne zu legen, lassen wir dahingestellt, wenn die Gräber nach 10 oder 20 Jahren geräumt werden, ist das Gold nach wie vor erhalten, da es ein unverrottbares Element darstellt. Wo diese Mio oder Mrd. bislang hingeflossen sind, sollte unbedingt umgehend geklärt und die entsprechenden Bürgermeister oder anderweitig Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Dass, wie bspw. in Stuttgart aufgedeckt, „Leichenwäscher“ Toten Schmuck abgenommen und Goldzähne herausbgebrochen haben, ist schlimm genug, die wurden aber bestraft. Warum also sollen Gemeindebedienstete einen Freifahrschein für kriminelle Handlungen erhalten? Wer sagt denn, dass die sich nicht auch persönlich bereichern, kann ja kaum einer nachweisen?

Was ist Mein und was ist Dein?

Betrifft: Diskussion um Verwertung von Zahngold kremierter Personen durch die Stadt Mein und Dein oder wie weit werden wir noch sinken? Wenn das Rechnungsprüfungsamt in Albstadt meint, das Zahngold der Verstorbenen würde der Stadt gehören, dann ist man im Rechnungsprüfungsamt eindeutig der Ansicht, man wäre Eigentümer der Verstorbenen. Keiner der Damen und Herren auf dem Amt ist aber auf die Idee gekommen, für die Kosten der Bestattung des vermeintlichen Eigentums aufzukommen. Was ist hier Mein und Dein? Neben rechtlichen Fragen stehen für mich aber die moralischen Gesichtspunkte im Vordergrund. Landläufig werden Menschen, die Leichen bestehlen, als „Leichenfledderer“ bezeichnet. Wie tief ist man in der Verwaltung, im Gemeinderat und der Stadt Albstadt eigentlich gesunken, um sich intern und öffentlich mit solchen Gedanken überhaupt auseinander zu setzen? Hier versucht die Stadt Albstadt doch eindeutig, sich an unseren Verstorbenen zu bereichern, um ihren beziehungsweise unseren Stadtsäckel aufzubessern, aus dem weiß Gott genug fragwürdige Projekte finanziert werden. Noch bedeutender scheint mir die Frage: „Wo ist man moralisch anzusiedeln, wenn man sich an Wehrlosen vergreift, und möchten oder können wir uns, als Bürger dieser Stadt, noch von solchen Menschen vertreten beziehungsweise verwalten lassen? Roland Gutbrod Albstadt

Quelle:

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.albstadt-was-ist-mein-und-was-ist-dein.93e9f5c6-4b78-4dab-a2ea-d5e2d041c210.html

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