Es ist eigentlich ein Skandal. Nur keiner spricht darüber. Oder keiner weiß es; nicht einmal der größte Teil deutscher Medienvertreter:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist angehalten, die „europäische Integration“ zu „fördern“!!!
Das ist sogar vertraglich vereinbart! Wo steht es?
Im
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV -) vom 31. August 1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 15. bis 21. Dezember 2010 in Kraft seit 1. Januar 2013
heißt es u.a. (Hervorhebungen durch mich):
II. Abschnitt Vorschriften über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk § 11 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern…
Sehen wir uns diese „Anweisung“ für die öffentlich-rechtlichen Medien einmal genauer an. Was heißt eigentlich „europäische Integration“ genau?
Laut der „Bundeszentrale für politische Bildung“ (Hervorhebungen durch mich):
Europäische Integration
Bezeichnung für die immer engere Zusammenarbeit europäischer Staaten, die Entwicklung der Gemeinschaft von der Montanunion (1952) bis zur EU von heute und den prinzipiell nicht abgeschlossenen Prozess der europäischen Einigung. Die europäische Integration ist durch eine Reihe von Erweiterungen (Aufnahme neuer Mitglieder) und Vertiefungen (Intensivierung der Zusammenarbeit) gekennzeichnet. Sie beruht auf supranationaler und intergouvernementaler Zusammenarbeit.
Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-europa/16687/europaeische-integration
„Supranational“ wiederum bedeutet:
[lat. überstaatlich] Bezeichnung für einen Zusammenschluss von Staaten, die ihre nationalen Souveränitätsrechte teilweise auf gemeinsame Institutionen übertragen. Beispiel: Die Organe der EU entscheiden nach dem Mehrheitsprinzip in bestimmten Politikbereichen (Binnenmarkt, Agrarpolitik, Währungsunion) verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Dagegen muss bei der intergouvernementalen Zusammenarbeit ein Konsens aller hergestellt werden.
Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-europa/16955/supranational
Und „intergouvernemental“ heißt:
Zwischen Regierungen stattfindende Zusammenarbeit. Sie bedarf im Unterschied zur supranationalen Integration der Einstimmigkeit unter den teilnehmenden Ländern.
Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-europa/16822/intergouvernemental
Zusammengefasst ist im Rundfunkstaatsvertrag eine „Anweisung“ verankert, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die europäische Integration (und damit einen Zusammenschluss von Staaten, die ihre nationalen Souveränitätsrechte teilweise auf gemeinsame Institutionen übertragen (haben), wie die EU), fördern sollen!
Das ist meines Erachtens „Staatsfernsehen“! Denn was ist mit jenen Medien; Journalisten etc., die aufgrund der desaströsen Entwicklung der EU-Politik der letzten Jahre, einer (weiteren) europäischen Integration nicht mehr zustimmen, ihr die rote Karte zeigen? Sich von der Aufgabe der Souveränitätsrechte der einzelnen Mitgliedsländer zugunsten einer Übertragung auf die EU abwenden? Sind diese nicht mehr „Medienkonform“, mit dem was im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt wurde? Können diese deshalb nicht (mehr) so berichten, wie es eigentlich ihr Job sein sollte – objektiv? Wird deshalb Kritik entweder erst gar nicht zugelassen oder wenn dann doch, weichgespült?
Wo also bleibt da die hierzulande vielgelobte Pressefreiheit, wenn in einem Rundfunkstaatsvertrag schon die Richtung der politischen Berichterstattung festgeschrieben wird (nämlich die „europäische Integration“ zu fördern, statt – wo erlaubt – zu kritisieren)?
Liegt deshalb auch aufgrund solcher „verordneten Meinungsbildungen“ Deutschland in der Rangliste der Pressefreiheit 2013 (veröffentlicht von „Reporter ohne Grenzen“) nur auf Platz 17, sogar noch hinter Jamaika???
Rangliste der Pressefreiheit 2013 – Die Plätze (1-20)
Platz | Land | Region | Veränderung (Vorjahresrang) |
1 | Finnland | Europa/GUS | 0 (1) |
2 | Niederlande | Europa/GUS | +1 (3) |
3 | Norwegen | Europa/GUS | -2 (1) |
4 | Luxemburg | Europa/GUS | +2 (6) |
5 | Andorra | Europa/GUS | – |
6 | Dänemark | Europa/GUS | +4 (10) |
7 | Liechtenstein | Europa/GUS | – |
8 | Neuseeland | Ozeanien | +5 (13) |
9 | Island | Europa/GUS | -3 (6) |
10 | Schweden | Europa/GUS | +2 (12) |
11 | Estland | Europa/GUS | -8 (3) |
12 | Österreich | Europa/GUS | -7 (5) |
13 | Jamaika | Amerika | +3 (16) |
14 | Schweiz | Europa/GUS | -6 (8) |
15 | Irland | Europa/GUS | 0 (15) |
16 | Tschechien | Europa/GUS | -2 (14) |
17 | Deutschland | Europa/GUS | -1 (16) |
18 | Costa Rica | Amerika | +1 (19) |
19 | Namibia | Afrika | +1 (20) |
20 | Kanada | Amerika | -10 (10) |