GuidosKolumneNeu
388 (49/2014)
Die BILD kann und darf alles, denken wohl die meisten, die die Macht von Europas größter Tageszeitung kennen und vielleicht auch fürchten.
Selbst Journalisten-Kollegen von mir, meinen das.
 Doch mitnichten!
 Ich habe mich aufgrund eines abstrusen Kommentars über den ukrainischen Ex-Präsidenten Viktor Janukowitsch beim Deutschen Presserat über den Autoren Franz Josef Wagner beschwert.
Und Recht bekommen!
 Die große BILD darf doch nicht alles und das ist auch gut so!
Der Deutsche Presserat hat mit seiner Entscheidung zu Recht bekräftigt, dass Menschen in ihrer Würde nicht herabgesetzt werden dürfen. Das ist ein großes Plus für eine Demokratie!
 Hier die wichtigsten Zitate des von mir kritisierten Kommentars von Franz Josef Wagner, veröffentlicht in der BILD am 24. Februar 2014 in der Kolumne „Post von Wagner“ (Hervorhebung durch die BILD):
 Liebe Ukrainer,

Euer Präsident ist geflohen. Geblieben ist seine Residenz, ein Protzanwesen, das jeden Mafia-Gangster vor Neid erblassen lässt. Sie hatten einen Privatzoo.

Wenn Sie aufwachten gackerten Pfaue und Antilopen hüpften anmutig. Enten schwammen auf einem künstlichen See, Rehe schnüffelten am Gras. Sie duschten aus vergoldeten Wasserhähnen. Wenn der Präsident Lust hatte, schwamm er in seinem Pool.

Danach spielte er Golf. Er hatte die besten Golfschläger der Welt, sein Name war eingraviert. Auf seinem Anwesen hatte er ein Schiff. Auf diesem Schiff feierte er wunderbare Feste.

Ich habe keine Ahnung, wie es weitergeht in der Ukraine. Sieg dem Volk, Ruhm dem Volk. Wichtig ist, dass die Korrupten verschwinden.

Die Residenz des Ex-Präsidenten ist ein Beispiel für Gier. Haben wollen, mehr haben wollen. Er schuf sich ein Paradies wie ein Pharao. Wenn man in seinen Palast guckt, dann muss man kotzen. Er hat sein Volk bestohlen, er hat sich bereichert. Er hat auf Kosten der Armen gelebt.

Er war ein egoistisches, luxuriöses Schwein.

Herzlichst Ihr

Franz Josef Wagner
Quelle: http://www.bild.de/news/standards/franz-josef-wagner/liebe-ukrainer-34808096.bild.htmlAm 25. Februar 2014 beschwerte ich mich beim Deutschen Presserat (Hervorhebung durch mich):

Artikel Kommentar von Franz Josef Wagner: „Liebe Ukrainer“
Bild Bundesausgabe
Datum der Veröffentlichung: 24. Februar 2014
Begründung:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbst Journalist und sehe im letzten Satz des Kommentars von Franz Josef Wagner, bezogen auf den Ex-Präsidenten der Ukraine Viktor Janukowitsch, („Er war ein egoistisches, luxuriöses Schwein“ einen ethischen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodes, in der es heißt: „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“. Diese Ehrverletzung liegt hier vor und ist meines Erachtens nicht dazu geeignet, als Kommentar in der größten Tageszeitung Europas zu stehen. Auch der Kollege sollte sich an den Pressekodex halten und keine ehrverletzenden Kommentare abgeben, unabhängig davon, ob er recht hat oder nicht! Für die BILD müssen dieselben ethischen Grundsätze gelten, wie für alle anderen Journalisten auch.

 

 

Am 10. Juni 2014 erhielt ich vom Deutschen Presserat (Beschwerdeausschuss) ein Schreiben, in dem es u.a. heißt (Hervorhebung durch mich):

 

... der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat aufgrund Ihrer oben genannten Beschwerde eine Missbilligung ausgesprochen. Die Gründe hierfür können Sie der beiliegenden Entscheidung entnehmen …
Entscheidung
des Beschwerdeausschusses 1
in der Beschwerdesache 0166/14/1-BA
Beschwerdeführer: Guido Grandt
Beschwerdegegner: BILD
Ergebnis: Beschwerde begründet, Missbilligung, Ziffer 1
*
Datum des Beschlusses: 03.06.2014
A. Zusammenfassung des Sachverhalts
I. Die BILD-Zeitung veröffentlicht am 24.02.2014 die Kolumne „Post von Wagner“. Sie
erscheint unter der Überschrift „Liebe Ukrainer“. Darin schreibt der Kommentator an die
Bewohner der Ukraine vor dem Hintergrund der Ereignisse auf dem Maidan-Platz in Kiew.
Diese hatten zur Flucht des Präsidenten geführt. Beschrieben wird das luxuriöse Leben und
das Anwesen des Präsidenten, über den es am Ende in der Kolumne heißt: „Er war ein
egoistisches, luxuriöses Schwein.“
II. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass das Zitat gegen die Ziffer 9 des Pressekodex
verstoße.
III. Für BILD und BILD.de nimmt die Rechtsabteilung des Verlages Stellung. Sie
argumentiert, dass die Texte des Kolumnisten Franz Josef Wagner durch ihre teilweise
saloppen Formulierungen sowie durch ihre Zuspitzung immer wieder Anlass zu intensiven
Diskussionen gäben. Dieser Effekt sei jedoch ausdrücklich gewünscht und Teil des
gesellschaftlich politischen Diskurses in der demokratischen Grundordnung unseres Staates.
Die Beschwerde hält die Rechtsabteilung für unbegründet und argumentiert mit einem
Referenzfall aus dem Jahr 2012, einer Kolumne von Josef Wagner zum Gesetzentwurf,
homosexuelle Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichzustellen. Der Fall wurde vom
Presserat als unbegründet bewertet. Grund hierfür war, dass es sich um eine zugespitzte
Positionierung handele, die erkennbar Raum für Interpretationen der Leser lasse. Nichts
Anderes gelte im vorliegenden Fall nach Ansicht der Rechtsabteilung.
Die Bezeichnung des ukrainischen Ex-Präsidenten als „egoistisches, luxuriöses Schwein“ sei
eine Formulierung, mit der der luxuriöse Lebensstil Janukowitschs bewertet werde. Die
Bilder des prachtvollen Privatpalastes des Präsidenten, der vom ukrainischen Volk
„eingenommen“ worden sei, seien sicher auch dem Beschwerdeausschuss noch gut in
Erinnerung. Eine Gleichstellung mit Tieren erfolge mit dieser Formulierung ersichtlich nicht.
Hier nimmt die Rechtsabteilung Bezug auf den Fall 47/2012, in der ein Angeklagter von der
BILD-Redaktion als „Sexschwein“ bezeichnet wurde.
B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses
Der Beschwerdeausschuss gelangt zu dem Ergebnis, dass der Kommentar „Liebe Ukrainer“
gegen die Ziffer 1 des Pressekodex verstößt. Ausschlagend hierfür ist die
Schlussformulierung über den geflohenen Präsidenten der Ukraine, Viktor Janukowitsch: „Er
war ein egoistisches, luxuriöses Schwein.“ Diese Formulierung kritisiert nicht das konkrete
Verhalten des Präsidenten, sondern setzt einen Menschen insgesamt in abwertender
Absicht mit einem Tier gleich. Das ist mit dem Ansehen der Presse und der Achtung der
Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex nicht vereinbar. Auch wenn sich ein Mensch
moralisch höchst zweifelhaft verhalten hat und im konkreten Fall auf Kosten anderer gelebt
hat, so rechtfertigt dies aus presseethischer Sicht nicht, ihn in einem abwertenden Kontext
als „Schwein“ zu beschimpfen. Solch eine Äußerung ist auch in einem Kommentar, für den
weitere Maßstäbe bei der Bewertung angesetzt werden, nicht mit der Verantwortung, die die
Presse trägt, vereinbar.
C. Ergebnis
Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 1 des Pressekodex für so
schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung
wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den
betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung
empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.
Die Entscheidungen über die Begründetheit der Beschwerde sowie über die Wahl der
Maßnahme ergehen mit sechs Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.

 

*
Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der
Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

 

Die BILD-Zeitung hat also mit Ihrer Argumentation nicht recht bekommen!

Damit dürfen auch zukünftig Menschen bei der Berichterstattung/Kommentaren etc. in ihrer Würde nicht herabgesetzt oder mit Tieren verglichen werden.

Vielleicht überlegt sich die BILD generell eine objektivere Berichterstattung über die Ukraine.

Das würden wir uns alle wünschen!

 

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Mehr Hintergrund-Informationen zur Ukraine-Krise hier:

 

Maidan-Faschismus-Cover

http://www.alaria.de/home/3240-maidan-faschismus.html

 

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