GUIDO-KOLUMNE-MIX

♦ No.  541 (79/2015) ♦


Der mysteriöse Tod der 18-jährigen Seekadettin Jenny Böken, die in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2008 bei einer Nachtwache auf dem Marine-Vorzeige- und Segelschulschiff  “Gorch Fock” über Bord ging, ist bis heute nicht hinreichend geklärt.

Bei der offiziell verlautbarten Todesursache und Todesart kommen immer mehr Zweifel auf.

GF2

Es verdichten sich die Indizien, dass “nachgeholfen” wurde und dies nun vertuscht werden soll. Mit allen Mitteln.

Hierzu hat mir ein Insider, der Angst um sein Leben und vor Nachstellungen durch das Verteidigungsministerium und/oder der Geheimdienste hat, ein brisantes Dossier zukommen lassen.

Nachfolgend veröffentliche ich dies exklusiv.

Nur so viel: Durch die von meinem Informanten aufgeführten Fakten dürfte das Verteidigungsministerium/Bundesmarine unter der Leitung von Ursula von der Leyen in arge Erklärungsnot kommen.

Haben offizielle Stellen tatsächlich dazu verholfen, den Tod einer jungen Seekadettin zu vertuschen?


Mit dem im Jahr 2011 auftauchenden „Gorch Fock-Skandal“, als eine nicht borddienst-verwendungsfähige Kadettin aufgrund eines Körperfehlers aus der Takelage des weißen Schwans der Ostsee in den Tod stürzte, tauchten  bezüglich des Todes der am 03.09.2008 von Bord der „Gorch-Fock“ verschwundenen Seekadettin Jenny Böken  zeitgleich neue  Fragen auf.

Diese Ungereimtheiten riefen die Eltern der Jenny B. auf den Plan, die seitdem versuchten, diese offenen Fragen zu klären. Als Jenny B. von Bord der „Gorch-Fock“ verschwand, suchten fliegende und schwimmende Einheiten der Marine im Bereich der Nordfriesischen Inseln, der Halligen und Sylt nach dem im Wasser treibenden Körper.

Nach den damaligen Berechnungen hätte der in der Nordsee treibende Körper dort an Land gespült oder dort auftauchen müssen.  – Zum großen Erstaunen aller entdeckten Seeleute des Forschungsschiffes „Walther Herwig III“ am 15.9. gegen 18 Uhr 65 Seemeilen nordwestlich von Helgoland den Leichnam der seit elf Tagen vermissten Jenny Böken. Kurz nach 18 Uhr meldete die Besatzung des Forschungsschiffes der Leitstelle der Wasserschutzpolizei in Cuxhaven die Entdeckung. Beim Anblick der Uniform war an Bord sofort klar gewesen, dass es sich um die vermisste Soldatin der „Gorch Fock“ handelte.

Am 07.05.2015 erschien in der Aachener Zeitung eine Pressemitteilung, die in der Hauptstadtpresse jedoch keinerlei Beachtung fand. – Hier wurde erstmalig ein offizielles Driftprotokoll veröffentlicht, erstellt von einem Beauftragten des Bundesministeriums der Verteidigung, in der eine Berechnung des Driftweges des Leichnams vorgenommen wurde, der jedoch von dem  Auffindeort um 29 km differierte. Seitens des Anwaltes der Famile Böken wurde gemutmaßt, dass Jenny B. zu einem früheren Zeitpunkt von Bord gegangen sei, sowie vorher schon tot war. Denn bei der Obduktion war kein Wasser in den Lungen nachweisbar.

Ein wichtiges Detail ging in der vorerwähnten Meldung geradezu unter. Laut Zeugenaussagen war Jenny B. mit einem Bordparka bekleidet treibend in der Nordsee gefunden worden. Zumindest nach Aussagen des Bordpersonals der Walther Herwig III, die die Leiche von Jenny B. zu bergen hatten. Die Leiche wurde nur wegen des neuartigen Bordparkas gefunden, da dieser ähnlich wie die Einsatzjacken der  Polizei und der Feuerwehr über Reflexstreifen verfügte. Dieses ist ein äußerst wichtiges Detail, da die Leiche ohne Oberbekleidung in der Gerichtsmedizin in Kiel angeliefert wurde. Mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass der Leichnam sich im Originalzustand befände, so wie sie von den Bergungskräften der Walther Herwig III aus der Nordsee gezogen worden sei.

Hier drängen sich einige Fragen auf: Warum wurde dieser Leichnam gefleddert?  Warum wurden Parka und Stiefel ausgezogen?  Was sollte hiermit erreicht werden?  – Warum war es so wichtig, einen Leichnam zu präsentieren, von dem man beim ersten Anblick annehmen musste, er habe, um besser schwimmen zu können, sich dieser Kleidung erledigt?

Kernaussage bleibt in jedem Fall, der Zustand der Leiche musste dergestalt sein, dass jeder Forensiker davon ausgehen konnte, die Person habe im Wasser lebend sich selbstständig der fehlenden Kleidungsstücke entledigen können. Auf diese Art und Weise konnte seitens der Forensiker auch großzügiger darüber hinweg gesehen werden, dass bei der Toten kein Wasser in der Lunge zu finden war.

In dem rechtsmedizinischen Zweitgutachten des Ordinarius für Rechtsmedizin der Universität zu Köln vom 12.12.2011  unter dem Aktenzeichen 1109473 war bereits daraufhin gewiesen worden, dass das Fehlen der Schnürstiefel an den Füßen und der korrekte Sitz der Socken gerichtsmedizinisch nicht zu erklären sei. Dieses Zweitgutachten wurde seitens der Eltern der Staatsanwaltschaft Kiel zur Verfügung gestellt, fand diesbezüglich jedoch keinerlei Beachtung.

Zweifel an dem originären Bekleidungszustand tauchten schon beim ersten Betrachten der spärlich bekleideten Leiche auf. – So wies die Oberbekleidung der Leiche, ein ehemals weißes Unterhemd, eine komplette gelblich – bräunliche Durchfärbung auf, verursacht durch Leichenwasser. So, wie sie nur entstehen kann, wenn sie von einem weiteren Kompartiment bedeckt wird, welches einen Farbaustausch mit dem umspülenden Nordseewasser verhindert.

Weiterhin hatte der Leichnam für eine Wasserleiche auffallend flache Bauchdecken. D.h. der Bauch war durch Fäulnisgase nicht ballonartig aufgebläht, so wie es nach einer Wasserliegezeit von ca. 12 Tagen häufig der Fall ist. Es hatte den Anschein, als sei der Leichnam von einem äußeren Korsett umgeben gewesen, der diese Aufblähung verhindert hatte (z.B.  dem eng anliegenden Bordparka).

Die Frage des fehlenden Bordparkas stellte sich schon sehr früh. So wurde von Eltern einer  Kadettin, die zusammen mit Jenny B. an Bord gewesen waren, kolportiert, dass Jenny B. am 15.09.2008 in der Nordsee gefunden worden sei und aufgrund ihrer Uniform, an der der Name „Böken“ stand, sofort hätte identifiziert werden können.

Ein weiterer Hinweis war die Aussage eines Mitarbeiters der Firma, die den Bordparka für die Marine produzierte, die Kadettin sei nur aufgrund des neuartigen Borparkas mit den Reflekstreifen in der Nordsee gefunden worden. Einige Zeit später, daraufhin angesprochen, herrschte bei diesem Informanten jedoch eine akute Amnesie.

Ein weiterer Hinweis waren auch die Aussagen des ehemaligen Kommandanten der „Gorch Fock“ des Freiherrn Hans von Stackelberg. Er hatte Fotos der toten Jenny B. in Marineuniform gesehen und diese Photos würden in Marinekreisen kursieren.

Die ersten Minuten in der Berichterstattung bei derartigen Ereignissen sind immer die wertvollsten, da zu diesem Zeitpunkt auch über offizielle Stellen noch teilweise die Wahrheit „durchrutscht“. Die falsche Fährte, die gelegt werden soll, braucht eine gewisse Zeit. Bis dahin ist für die Initiatoren noch nicht alles unter Kontrolle. In ähnlich gelagerten Fällen präsentieren die Protagonisten dann erstaunlich schnell eine komplette ich sich geschlossene Version der Ereignisse.

Die gesamten Ermittlungsprotokolle sind voller Fehler, so dass man sich fragt, warum der eine Lügner sich nicht besser mit dem Anderen abgesprochen hatte. Die Fledderung  der Leiche von Jenny Böken  kann nur einem Zweck gedient haben:  Es sollte unter allen Umständen demonstriert werden, dass die Kadettin lebend in die Nordsee graten war und sich im Wasser noch aktiv  ihrer Kleidung entledigen konnte.

Es war  wichtig diesen Umstand  zu beweisen, weil das Gegenteil der Fall war. Jenny B. war schon tot als sie in die Nordsee eintauchte und Jenny B. konnte auch nicht an dem errechneten Ort in der Nordsee gefunden werden, weil sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt tot über Bord ging. Das Manöver MOB am 03.09.2008 um 23:43 war ein inziniertes Theaterstück, bestimmt für die Bordmannschaft und  die Öffentlichkeit. In Vorfreude auf den 50. Geburtstag der „Gorch Fock“ dürfte es bereits einige Vorfeiern gegeben haben, in deren Rahmen eine Gruppe von Kadettinnen den Entschluss gefasst hatte, der dienstunfähigen Jenny B. einen Streich zu spielen.

Nach dem Tode von Jenny B. kursierten in Bundeswehrkreisen Gerüchte, die das ständige Einschlafen von Jenny B. als Narkolepsie interpretierten. Einige von den Seekadettinnen wollten später Humanmedizin studieren und identifizierten sich bereits deutlich mit dem kurativen ärztlichen Impetus.  – – 4-Hydroxybutansäure oder γ-Hydroxybuttersäure, wurde 2002 in den USA und 2005 in der EU als Medikament zur symptomatischen Behandlung der Narkolepsie zuge-lassen. Dazu wird es in gelöster Form eingenommen. Seit Ende der 1990er Jahre wird die Substanz verstärkt als Partydroge („Liquid Ecstasy“) genutzt.

Dieser Umstand der Therapiemöglichkeit dürfte den jungen angehenden Medizinerinnen nicht verborgen geblieben sein. – Eine Tasse heißen Tees gefüllt mit dieser Party – Droge dürfte leicht gereicht sein, um die ewig müde Jenny B. doch lebhafter ihren Dienst  verrichten  zu lassen.

Die therapeutische Breite dieser Droge ist äußerst gering. Bruchteile von ml können bereits tödlich sein. – So dürfte es gewesen sein, bei Überdosierung  kam  der Tod innerhalb von Minuten.  Jenny B. verstarb noch auf ihrem Posten Back und wurde, nachdem sie von ihren Kameradinnen tot aufgefunden wurde, ins Meer entsorgt.

Das Verbrechen blieb den Vorgesetzten nicht verborgen. Aufgrund der fehlenden Meldungen von der Back wurde von den Decksoffizieren nachgesehen und die Gruppe entdeckt, die gerade Jenny B. ins Jenseits befördert hatte. Da unter den Tätern viele Kinder hochbegabter Eltern aus hohen Bundeswehrkreisen waren, gestaltete sich das weitere Unterfangen äußerst schwierig. – Um keine weiteren Schiffe und Menschenleben zu gefährden, wurde bei dem Manöver MOB nicht der international übliche Notruf „Mayday, Mayday“ verwandt, sondern „Panne, Panne“. Man täuschte eine technische Panne vor!

Anschließend wurden die Aussagen der einzelnen Bordmitglieder, die Zeugenaussagen in Zusammensicht mit der Entwicklung der Unfallversion durch die Vorgesetzten stimmig abgerundet. Glücklicherweise konnte die Marine auf die Zusammenarbeit mit der weisungsgebundenen Kieler Staatsanwaltschaft zählen. Wie der ehemalige Marinerichter Filbinger hegte auch hier die Kieler Staatsanwaltschaft keine Skrupel, sich als Büttel des jeweiligen politischen Systems zu generieren und gewünschte und eingängige Untersuchungsergebnisse zu schaffen.

 


So stellt sich die Frage, in wie weit sich auch die Bundesmarine, das Bundesverteidigungsministerium mit Ursula von der Leyen als Dienstherrin mit diesem „Komplott“ gemein gemacht hat? Denn trotz aller gegenteiliger Fakten und Belege wird noch immer die „Mär“ der offiziellen Todesursache verbreitet.

Die Öffentlichkeit muss auf Aufklärung drängen!

Das sind wir alle der toten Seekadettin Jenny Böken und ihren Eltern schuldig!


Über das „Gorch Fock-Komplott“ habe ich bereits hier berichtet:

https://guidograndt.wordpress.com/2014/10/22/das-gorch-fock-komplott-wie-und-warum-starb-seekadettin-jenny-boken-1/

https://guidograndt.wordpress.com/2014/11/21/exklusiv-das-gorch-fock-komplott-2-die-schleier-luften-sich/

Wer etwas zu den Vorkommnissen um oder auf der “Gorch Fock” sagen kann, der melde sich bitte: guidograndt@web.de


 DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT

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Ein Gedanke zu „EXKLUSIV: Bundesmarine-Skandal – "Leichenfledderei, Totenfotos, falsche Fährten" – Wurde der Tod der Gorch Fock-Kadettin Jenny Böken vertuscht?“
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    Unter folgendem link gibt es neue Erkenntnisse zum Fall „Jenny Böken“:
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    http://ungeloeste-kriminalfaelle.forumprofi.de/-mysterioese-faelle-mit-zweifel-an-der-todesursach-f234/kadettin-jenny-boeken-mysterioeser-tod-auf-der-gor-t1983-s60.html
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    Mittler Weile hat sich herausgestellt, daß der Leichnam schon morgens am 15.9.2008
    in die Rechtsmedizin UKH Kiel, Campus Kiel überfürt worden war, obwohl man offiziell
    bekannt gegeben hatte, selbigen Leichnam erst am 15.9.2008 um 20 Uhr geborgen zu haben. Da der Leichnam nach offiz. Angaben erst mit dem Schiff „Walther Herwig III“ bis nach Helgoland, und von dort mit dem Polizeiboot „Bürgermeister Weichmann“ nach Büsum verbracht wurde, und man dort erst in der Frühe um 01.45 Uhr anlegte, kann es nicht sein, daß die Praparatoren des Rechtsmedizinischen Institutes den Leichnam am 15.9. in Empfang genommen haben wollen. So wurde es aber schriftlich mit Empfangsbekenntnis von dort bescheinigt.
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    Klartext: Der noch nicht einmal gefundene Leichnam liegt schon vor seinem Fund in der Rechtsmedizin, und wird auch noch vor seinem Auffinden obduziert!
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    Weiterhin wurde festgestellt:
    Nach der Kadettin Böken wurde lt. Bericht vom an Bord befindlichen Reporter Jörg Hafkemeier 20 Seemeilen westlich von Norderney gesucht: Dort befindet man sich in deutsch/niederländischen Grenzgewässern, und die Niederlande hat damit Zuständigkeit für den Fall Jenny Böken gehabt, nicht aber die Deutsche Justiz oder die Deutsche Marine!

    Erst später, nämlich 11 Seemeilen nördlich (oberhalb) vor Norderney wird unter Ausschaltung des AIS Kennungssignals der Gorch Fock nach der längst über Bord gegangenen Person „gesucht“. Sie ist allerdings schon 50 KM vorher über Bord gegangen.

    Weiteres: Einem Mitglied der Kadettengruppe wurden Atropinhaltige Augentropfen wg. Bindehautentzündung verschrieben. Diese konnten z.B. entwendet worden sein, und als KO-Mittel für Jenny Böken missbraucht worden sein – damit geht jeder Mensch „freiwillig“ über Bord. Unter diesen Gesamtumständen betrachtet, haben mutmaßlich alle Zeugen zwangsweise niemals die Wahrheit gesagt, sondern massiv gelogen,
    denn der Zeitpunkt des Überbordgehens wäre im Niederländischen Seegebiet (20 SM westl. vor Norderney) 21.30 Uhr bis max 21.45 Uhr. Sämtliche Ablösungen, Personen, die einen Schrei gehört hätten, Crewmitglieder (UOffs), (Offs) (Kap) hätten dann nicht wahrheitsgemäß berichtet, sondern vertuscht. Selbst die andere Kadettin, die angeblich erst ganz kurzfristig Jenny Böken auf einen Wachpostentausch angesprochen haben will, sagt nicht die Wahrheit, weil Jenny Böken auf den letzten Seiten ihres Tagebuches diesen Wechsel bereits mit Uhrzeit 18.28 Uhr (in ihrer Pause) vermerkt hat. Sollte sie also nur auf den relativ einsamen Posten gelotst werden? Wenn J.Böken jedoch 21.45 Uhr über Bord ging, dann hat auch der Vorposten von ihr nicht die Wahrheit gesagt, denn dann könnte nicht Jenny Böken mehr diese als Wache ablösen. Usw. und so fort!
    Naheliegend ist eine Verabreichung der giftigen Substanz Atropin (Ecstasy wäre auch möglich, doch Atropin stand zur Verfügung) in Alkohol, der Jenny Böken gebracht wurde.
    Innerhalb 15 Minuten ist die Wirkung hochgradig, nach weiteren 2 Minuten setzt ein Todeskampf ein der bis zu 20 Minuten dauert. Je nach Verlauf können die Tropfen um 20.50 Uhr oder 21.10 Uhr verabreicht worden sein, so daß man den Leichnam um 21.30 / 21.45 Uhr entsorgt haben muss. Man ist dann weitergefahren bis vor Norderney, und hat dort ein „Schein-Mann über Bord“ gefahren, da die Kadettin schon 50 Km vorher ins Meer kam. Übrigends sind Arztkinder privilegiert genug um einen Mord zu begehen und auch zu vertuschen – d i t o auch die Väter oder Mütter solcher Arztkinder. Ein Arzt hat als Untersuchende Person in dem Fall zudem ein Buch über Atropingift geschrieben.

    Viele Unterlagen, Nachweise finden sich
    unter o.g. link !
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    Gerne könnt ihr anhand dieser Unterlagen weitere Überlegungen anstellen, und der Sache auf den Grund gehen. Übrigends muss man die Kadettin schon am 10.9.2008 gefunden haben, lt. den genannten Berichten u. diesem link.

    Merkwürdig ist auch, warum der Vater eines Kadetten der hinter J.Böken im Dienst gewesen sei, die Obduktion (trotz Interessenkollision) nicht abgelehnt hat, oder warum dieser nicht die Keilbeinhöhlen oder die Atemhilfsmuskulatur (und vieles mehr) untersucht hatte. Auch hätte sich einige Liter der Blutflüssigkeit aufgrund des eingeatmeten Salzwassers in der Lunge befinden sollen – und das Blut hätte die sog. Rollenbildung der roten Blutplättchen aufweisen müssen:
    Von nichts in der Art wird im Obduktionsbericht gesprochen, sondern man legte einfach
    einen „Unfall“ als Grund fest – „am ehesten sei ertrinken die Ursache gewesen“ (ohne handfeste Beweise dafür – und es hätte viele Möglichkeiten gegeben, Beweise zu finden, w e n n denn welche da gewesen wären).

    Ich gebe euch Hinweise:
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    Es mag „Müssig“ sein über einen 10 Jahre zurückliegenden Todesfall nachzudenken,
    doch auch für die Täter gilt: „(XXXXXXX), denke, welche Sünde du begehst.“

    Und zwar für jeden von ihnen.
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