GUIDO-KOLUMNE-MIX♦ No.  593 (11/2016) ♦


Werden Polizeistatistiken hinsichtlich von Straftaten durch Asylbewerber/Flüchtlinge/Ausländer hierzulande geschönt? Gibt es gar Erlasse von Landesinnenministerien, die dies vorschreiben?

Diese Fragen werden heftig diskutiert. Meinen Recherchen nach, müssen beide Fragen mit „ja“ beantwortet werden! Und dafür gibt es Belege.

Doch der Reihe nach…

Die Bild-Zeitung zitiert einen hochrangigen Polizeibeamten aus Frankfurt/Main: „Bei Straftaten von Tatverdächtigen, die eine ausländische Nationalität haben und in einer Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet sind, legen wir den Fall auf dem Schreibtisch sofort zur Seite. Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solche Taten sollen beantwortet werden.“

Michael Schaich, Sprecher des hessischen Innenministeriums, sagt einerseits: „Die Pressestellen-Leiter wurden darauf hingewiesen, dass das Thema ‚Flüchtlinge‘ von Rechtsextremisten instrumentalisiert werden könnte, um gezielt Stimmung gegen Schutzsuchende zu schüren.“

Andererseits aber will Hessens Innenministerium  nach eigenen Angaben die Polizei nicht zur Vertuschung von Straftaten bei Flüchtlingen angehalten haben. Genauer: „Das Innenministerium hat die Pressestellen der Polizeipräsidien nicht angewiesen, Straftaten, die von Flüchtlingen in Hessen begangen wurden, der Presse vorzuenthalten.“

Die Bild hatte von einer Anweisung an die Polizei zum Verschweigen von Straftaten berichtet. Diese sei auf einer Tagung ergangen.

Nach den massiven Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln wurde der Polizei unter anderem vorgeworfen, Details zur Herkunft der Verdächtigen zurückgehalten zu haben.

In NRW sollen laut Bild Vorfälle in und um Flüchtlingsheime nicht gemeldet werden – es sei denn, es handelt sich um Anschläge von Neonazis.

Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/15/seymour-hersch-us-militaers-haben-respekt-vor-leistung-der-russen-in-syrien/

Doch wie sieht es nun tatsächlich mit der Vertuschung von Asyl- und/oder Ausländerkriminalität aus? Gibt es dahingehende Erlasse von Landesinnenministerien (denen die Landespolizei untersteht).

Meinen Recherchen nach, gibt es diese sehr wohl!

Nachfolgend und beispielhaft dafür ein entsprechender Erlass des Innenministeriums NRW (Hervorhebungen durch mich):


Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 14.1.2016

Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen RdErl. d. Innenministeriums v. 15.12.2008

Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen
RdErl. d. Innenministeriums v. 15.12.2008

Die Innenministerkonferenz hat sich mit Regelungen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Verwendung diskriminierender Minderheitenbezeichnungen durch Polizeibehörden befasst. Für die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen erlasse ich folgende Leitlinien:

  1. Grundgesetz, Landesverfassung und Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verbieten es, Menschen u.a. aufgrund ihrer Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft oder ihres Glaubens zu benachteiligen. Zudem verbietet das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.
  2. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen richtet ihr Handeln und Auftreten entsprechend eines angemessenen Minderheitenschutzes aus. Unbeschadet ihrer rechtlichen Verpflichtung zur authentischen Dokumentation von Angaben Dritter bei Anzeigen, Vernehmungen oder Berichten verwendet die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen keine Stigmatisierungen, Kategorisierungen oder pauschalen Bezeichnungen für Menschen oder dafür gewählte Ersatzbezeichnungen.
  3. Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachlichen Bezuges zwingend erforderlich ist.
  4. Form und Inhalt des polizeilichen Sprachgebrauchs im Innen- und Außenverhältnis sind so zu halten, dass sie nicht diskriminieren oder Vorurteile schüren.
  5. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen vermeidet beim internen sowie externen Gebrauch jede Begrifflichkeit, die von Dritten zur Abwertung von Menschen missbraucht bzw. umfunktioniert oder in deren Sinne interpretiert werden kann.
  6. Medienauskünfte enthalten nur dann Hinweise auf eine Beteiligung nationaler Minderheiten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informationsinteresse oder ein Fahndungsinteresse dazu besteht.

MBl. NRW. 2009 S. 20.

Copyright 2016 by Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=12564&val=12564&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1

Der Polizeigewerkschaftler Rainer Wendt bestätigt diese Vertuschungen in den Polizeiberichten. Die Polizeibeamten seien angehalten, „eine politische Erwartungshaltung zu erfüllen“. Heißt übrigens auch: Roma sind aus dem Sprachschatz gestrichen. Das sind jetzt Menschen „mit häufig wechselnden Wohnorten“. Ein „sexueller Übergriff“ wird in Polizeistatistiken gerne unter „Köperverletzung“ subsumiert. Jeder Beamte wisse, dass er eine “bestimmte politische Erwartungshaltung, die gezüchtet wird, zu erfüllen hat“. So gebe es seit vielen Jahren die Vorgabe, dass im dienstinternen Schriftverkehr kein Bezug auf die Herkunft von Tätern genannt werden darf.

Quellen:
http://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/tv-kolumne-hart-aber-fair-wendt-prangert-nach-uebergriffen-in-koeln-an-polizei-darf-nicht-klartext-reden_id_5203428.html
http://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/faktencheck/faktencheck480.html

So also wird die Öffentlichkeit über Straftaten von Asylbewerbern/Flüchtlingen/Ausländer getäuscht: durch manipulierte Statistiken und Erhebungen. Noch einmal: Medienauskünfte enthalten nur dann Hinweise auf eine Beteiligung nationaler Minderheiten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informationsinteresse oder ein Fahndungsinteresse dazu besteht.

Jene „Gutmenschen“, die beispielsweise (und zum Teil auch berechtigt) die Medienzensur in anderen, auch EU-Ländern, beklagen, wenden diese hierzulande selbst an, um Bürger zu täuschen.

Wenn das kein politischer Skandal ist,  wenn dermaßen die Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt, verfälscht und kaschiert wird, um ein falsches Bild in der Öffentlichkeit zu erzeugen, dann weiß ich auch nicht mehr!


Wer mehr über die Vertuschung von Terror & Asylkriminalität und viele weitere Tabuthemen in Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise wissen möchte, der sollte mein neues Buch kaufen:

Cover


DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT

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„Für Deutschlands Zukunft, für unsere Demokratie und Kultur ist heute nichts wichtiger als ein Klima offener und breiter Meinungsfreiheit. Sie ist das Fundament der Demokratie. Wir müssen uns vor einer Bedrückung durch die allzu mächtige Political Correctness schützen (…) Nur in offener Meinungsfreiheit, die auch extreme Abweichungen toleriert und dann im politischen Streit austrägt, erwachsen Mut und Kreativität.“
Klaus von Dohnanyi (SPD)

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