♦ No. 601 (19/2016) ♦
Die Diskussion um den Gebrauch von Schusswaffen an der Grenze, die AfD-Chefin Frauke Petry und ihre Parteigenossin Beatrix von Storch losgetreten haben, beherrscht schon seit Tagen die Gazetten und die TV-Nachrichten. Wohlgemerkt in einem Monat sind in drei Bundesländern Landtagswahlen und die Parteien tun alles, um ins Rampenlicht zu rücken beziehungsweise sich zu bekämpfen.
Doch der Reihe nach:.
Die Vorsitzende der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD), Frauke Petry, verlangt eine deutlich strengere Überwachung der deutschen Grenzen. „Wir brauchen umfassende Kontrollen, damit nicht weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können“, sagte Petry der Zeitung Mannheimer Morgen. Notfalls müssten Polizisten an der Grenze „auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz“, sagte Petry.
Kein Polizist wolle auf einen Flüchtling schießen. „Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt“, sagte Petry. Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen der Flüchtlingsandrang gebremst werde.
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-01/frauke-petry-afd-grenzschutz-auf-fluechtlinge-schiessen
Soweit also Petry. AfD-Vize Beatrice Storch meinte dazu in einem Facebook-Eintrag:
„Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer“, schrieb sie. „Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen.“
Auf die Nachfrage eines Users, ob sie „Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern“ wolle, hatte von Storch knapp mit „Ja“ geantwortet. Später fügte sie ebenfalls auf ihrem Account eine Erklärung hinzu, wonach sie „grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder“ sei – das umfasse „auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei“. Sie habe nur die Rechtslage referiert.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/afd-schusswaffen-103.html
Aufgrund des Mediensturms und der Empörung aus anderen Parteien, ruderten beide Politikerinnen inzwischen zurück. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel fordert, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Auch das alles nur politisches Kalkül hinsichtlich der bevorstehenden wichtigen Landtagswahlen?
Doch wie sieht die Gesetzeslage hinsichtlich eines Schusswaffengebrauchs an den Grenzen tatsächlich aus? Wer hat recht? Gibt es einen Schießbefehl an der Grenze? Begeht die AfD einen Tabu-Bruch dies anzusprechen?
Um diese Fragen zu beantworten, muss ins geltende Gesetz geschaut werden.
Genauer ins Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG).
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html
Dort heißt es konkret (Hervorhebungen durch mich):
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
§ 12 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
DENKEN SIE IMMER DARAN:
SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!
Ihr und euer
GUIDO GRANDT
„Für Deutschlands Zukunft, für unsere Demokratie und Kultur ist heute nichts wichtiger als ein Klima offener und breiter Meinungsfreiheit. Sie ist das Fundament der Demokratie. Wir müssen uns vor einer Bedrückung durch die allzu mächtige Political Correctness schützen (…) Nur in offener Meinungsfreiheit, die auch extreme Abweichungen toleriert und dann im politischen Streit austrägt, erwachsen Mut und Kreativität.“
Klaus von Dohnanyi (SPD)
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