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EINZELTÄTERTHEORIE VON ANFANG AN ZWEIFELHAFT+++ENTFÜHRUNGSZEUGIN SIEHT 2. TÄTER UND WIRD BEI AUSSAGE BEEINFLUSST+++KAMPUSCH: ICH KENNE KEINEN NAMEN ODER ICH WEISS KEINEN NAMEN+++VERLIES WAR NICHT OHNE MITHILFE VON INNEN ZU VERSCHLIESSEN+++ZEUGE BEOBACHTET KUSS ZWISCHEN KAMPUSCH UND ENTFÜHRER+++FRAGLICHE KINDERFOTOS VON KAMPUSCH+++MINI-DVDs „VERSCHWUNDEN“+++ENTFÜHRER SOLL IM BESITZ VON KINDERPORNOS GEWESEN SEIN+++

Causa Natascha Kampusch:

1998 wurde die damals Zehnjährige von Wolfgang P. in Wien entführt und mehr als acht Jahre lang in seinem Haus gefangen gehalten. 2006 – im Alter von 18 – gelang Kampusch die Flucht. Der Entführer beging Selbstmord.

So die offizielle Geschichte in drei Sätzen.

Doch sie stimmt so nicht. Fakt: Natascha Kampusch ist ein Opfer. Fakt ist aber auch, dass es in diesem Fall unglaublich viele Widersprüche, Fehlermittlungen, Vertuschungen etc. teils auf höchster Ebene gibt.

Dennoch unterlassen es die Mainstream-Medien nach wie vor, den berühmtesten Entführungsfall der Welt überhaupt zu hinterfragen.

Ich habe das in verschiedenen Publikationen und Interviews getan. Und in einem Filmbeitrag.

Am 29.Oktober 2011 lief im RTL-Magazin „Explosiv“ mein Film über die Staatsaffäre Kampusch, den ich zusammen mit einer Kollegen produziert habe. Darin habe ich u.a. auch den ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes in Wien, Johann Rzeszut interviewt.

Johann Rzeszut war die erste gewichtige Persönlichkeit (außer dem Chefermittler der Soko Kampusch, Franz Kröll), der im Ermittlungsfall schwere Vorwürfe gegen die Anklagebehörden erhob. Er wirf der Staatsanwaltschaft konsequente Vernachlässigung entscheidender polizeilicher Ermittlungsergebnisse und eine langfristige Verzögerung bzw. bis zuletzt gänzliche Unterlassung nachhaltigst indizierter wesentlicher Ermittlungsschritte vor. Laut Rzeszut soll auch die vom Innenministerium zur Aufdeckung möglicher Ermittlungspannen eingesetzte Evaluierungskommission, der er selbst angehörte, wesentlich und langfristig […] justiziell behindert worden sein. Zudem seien die Medien gezielt mit falschen Informationen versorgt worden.

Ich habe Johann Rzeszut als völlig integren Mann kennen gelernt, der – im Gegensatz zu vielen seinen Kritikern – nur mit Fakten arbeitet.  Er ist tatsächlich als der Vorkämpfer gegen die Vertuschungen im Fall Kampusch zu sehen. Auch wenn seine „Feinde“ in der Folge versucht haben, ihn auf jede mögliche Art und Weise zu diskreditieren, ist dies aufgrund der Belege, die er liefert, nicht gelungen.

Übrigens: 2006 erhielt Johann Rzeszut das „Große Goldene Ehrenzeichen am Bande“ für Verdienste um die Republik Österreich. Und 2010 das „Goldene Komturkreuz mit dem Stern des Ehrenzeichens“ für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.

Im oben genannten RTL-Beitrag konnte ich natürlich  nur einen Bruchteil dessen unterbringen, was Johann Rzeszut mir beim Interview gesagt hat.

Aus diesem Grund veröffentliche ich nachfolgend und exklusiv seinen gesamten O-Ton zu diesem Fall, der schon damals alles auf den Punkt brachte. Und vor allem noch absolut aktuell ist.

Sichtliste Guido Grandt für Kampusch-Maz:

O-Ton Johann Rzesut (ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofs Wien)

01:011 – 01:16

Seit Februar 2008 mit dem Fall Kampusch befasst.

02:05 – 04:10

Bei der ersten Durchsicht des Falles ist uns etwas ganz A-typisches aufgefallen, dass es von Beginn weg eine Tatzeugin gegeben hat, eine Unbeteiligte, die im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von NK, die ab 2. März 1998 stattgefunden hat, eben das Geschehen rund um den Zugriff auf das Tatopfer deutlich bekundet hat und wiedergegeben hat. Und dieses Mädchen – damals eine Schülerin im Alter von 12 Jahren, 2 Jahre älter als NK, dass 2 Personen unmittelbar am Tatort eingegriffen haben, ein Fahrzeuglenker, der sich vom Lenkersitz niemals entfernt hat und eine 2. Person, die unmittelbar Hand angelegt hat an NK und ins Innere gezerrt hat. Und das Auffallende, das A-typischen war, dass diese Tatzeugin von Seiten der Staatsanwaltschaft als Nichtvorhanden behandelt wurde. Sie wurde nie vernommen. Das Verfahren wurde damals noch in Bezug auf die Ermittlung auf unbekannte Täter bereits am 15.11.06 …2 Monate später ist das Verfahren eingestellt worden, mit der Begründung, es gebe keinen Hinweis auf einen 2. Täter. Die Angaben dieser Tatzeugin von 1998 bis 2006 immer konstant gewesen sind, es waren 2 Täter am Tatort.

06:00 – 06:39

Und diese eindeutigen Angaben der Tatzeugin sind unangetastet in den Ermittlungsergebnissen geblieben, bis 3. Dezember 2009. An diesem Tag hat dann eine sogenannte Gegenüberstellung stattgefunden…bei der nach den Aufzeichnungen eindeutig eine Beeinflussung der Zeugin stattgefunden hat.

08:06 – 08:40

Ihre Angaben, die inhaltlich in Bezug auf diese Beteiligung zweier Täter stets konform waren, dass völlig unangetastet geblieben sind bis 03. Dezember. An diesem Tag wurde eine Anregung der Evaluierungskommission Folge geleistet wurde…eine Gegenüberstellung vornehmen zwischen NK und der Tatzeugin.

09:08 – 10:01

Was am 3.12. abgelaufen ist, dass die Zeugin zwar grundsätzlich ihre alte Darstellung in den Berichten …im Wesentlichen wiederholt hat…und sie sagt dann letztlich nichts anderes als wie sie will die NK nicht der Unwahrheit zollen und wenn es ein nur ein Täter gewesen wäre, könne sie wenigstens ruhig schlafen…Das ist natürlich komplett am Gesetz vorbei, was da geschehen ist.

10:19 – 10:30

Jemanden der in diesem Beruf eine einschlägige Verantwortung getragen hat, kann sich das nicht erklären.

12:35 – 13:10

Sie (NK) behauptet es wäre nur ein Täter gewesen, der eine Täter ist tot und damit hätte sie einen Anspruch darauf, dass diese ganze Sache mehr oder weniger zur Ruhe kommt. Das ist aber dann eben verwehrt, wenn man eine unbeteiligte Tatzeugin hat, die in Richtung mehrerer Täter deponiert hat.

15:13 – 16:30

Es wurden also auch Anhaltspunkte auf einen zweiten Täter vernachlässigt, die direkt aus den Angaben des Tatopfers folgen und zwar nicht aus den späteren Angaben, sondern aus den Primärangaben. NK wurde polizeilich zuerst betreut von einer Dame und sie hat im Gespräch mit dieser Dame, das ist aktenkundig, auf die Frage, hat es Komplizen gegeben, geantwortet, ich kenne keine Namen oder ich weiß keine Namen. Sie hat ferner geschildert, dass sie…im Umfeld des Tatorts stundenlang vom Täter im Kreis geführt worden wäre, dass dieser versucht hätte telefonische Kontakte zu anderen Personen herzustellen, dass diese misslungen wären und dass er, also von ihr beschriebene Einzeltäter behauptet hätte…die kommen nicht, die kommen nicht. Das sind also auch Anhaltspunkte in den Angaben der NK selbst, in die Richtung einer Komplizenschaft, einer Beteiligung mehrerer Täter.

16:39 – 18:40

Ich habe 2 Personen, die eine sagt eindeutig, es waren 2 Täter, die andere sagt, ich bin ins Auto gezerrt worden und derjenige der Hand an mich gelegt hat, war dann der Lenker des Fahrzeugs. Das sind also Widersprüche, zu denen es die Möglichkeit eines Irrtums einer der beiden nicht gibt. Ich kann nicht einen Lenker am Lenkrad sitzen sehen und der zweite, der das Tatopfer hineinzerrt, jetzt aus der Sicht der unbeteiligten Tatzeugin und mich dabei irren. Wenn ich sage, es sind zwei Personen, dann sage ich entweder die Unwahrheit oder es waren 2 Personen. Auf der anderen Seite kann sich auch NK nicht irren, wenn sie sagt, ich bin ins Auto gezerrt worden und der der mich hineingezerrt hat und sitzt am Lenkrad und fährt mit mir herum, dann sagt sie entweder die Unwahrheit bewusst, irrtümlich also kann sie das nicht verfehlt darstellen…oder es war wirklich so und dann lügt die unbeteiligte Tatzeugin. Und wenn ich jetzt ein verantwortlicher Ermittler bin, stelle ich mir die Frage, wer von beiden hat einen Grund bewusst die Unwahrheit zu sagen? Irren können sich beide nicht…da stößt man sofort an Grenzen wenn man sich die unbeteiligte Tatzeugin vergegenwärtigt, die kann kein Motiv haben, die hat NK kaum gekannt…Auf der anderen Seite kann das unmittelbare Tatopfer sehr wohl einen Grund haben einen Mittäter zu decken, und einer davon, der Gründe, ist, dass es nach wie vor einen gewissen Druck des noch lebenden zweiten noch unbehelligt agierenden Täters ausgesetzt ist.

21:54 – 22:18

Aus der Sicht dieser Notwendigkeit der Beiziehung eines Komplizen bei der Tatausführung Überlegungen angestellt und sind davon ausgegangen, dass sich nur eine solche Person als Komplize oder zum Komplizen eignet, die mit dem Täter ein Vertrauensverhältnis hat ein längerfristiges.

22:43 – 23:10

Im gesamten persönlichen Umfeld des Herrn Priklopil hat es nur eine einzige Person gegeben, die dafür in Betracht kommt. Und diese Person hat mehr als 20 zusätzliche Auffälligkeiten gesetzt, so dass man im Kontext der Indizien sehr wohl ein tragfähiges Gerüst hatte, um hier einen dezidierten Vorwurf in Hinsicht der Mittäterschaft untermauern zu können.

23:48 – 24:10

Dass der Hauptverdächtige bis heute trotz zahlreicher gravierendster Widersprüche, trotz zahlreicher Belastungsindizien bis heute von der Justiz noch nicht vernommen wurde.

25:52 – 27:25

Auch nach ihrer Darstellung ist das sogenannte Verlies in einem Zustand gewesen, der damals am Tag der Tat, am 2 März 1998, für einen längeren Aufenthalt gar nicht adaptiert war, es war keine Schlafgelegenheit drinnen, es war verschieden anderes Selbstverständliches was Sanitäranlagen anbelangt, noch nicht eingerichtet. Und das ist nach Darstellung der NK der nächste Tagen, Wochen, so umgestaltet worden, dass es für sie einen längeren Aufenthalt ermöglicht hätte. Als das was vom Tatopfer dazu angegeben wird, ist in verschiedener Hinsicht Hinterfragungswürdig…Ein Punkt ist ganz gravierend, dass die Tür dieses Verlieses von außen, war eine Gewindestange, die innen dann am Türflügel…zu verschrauben war, das man die von außen nicht ohne Mithilfe von der Innenseite verschließen konnte…das ergibt sich aus einer Tatortaufnahme die Aktenkundig ist.

31:44 – 32:05

Das gesamte Ermittlungsgeschehen war völlig A-typisch, für jemanden der routinemäßig gewohnt ist, in der Bereich zu arbeiten…

33:48 – 34:23

Das Verhältnis zwischen NK und ihrem Entführer lässt sich für einen Außenstehenden nicht zuverlässig nachvollziehen. Zahlreiche Punkte, die sie in ihrem Buch angeführt hat, können sich in dieser Form nicht abgespielt haben…

35:20 – 36:09

Es ist die Rede von gemeinsamen Sommerurlauben, von gemeinsamen Winterurlauben, von Skifahren, von Einkäufen in Supermärkten, in Baumärkten, es ist die Rede von Radtouren…ist die Rede von gemeinsamen Fischessen und so weiter, bis hin zum gemeinsamen Baden im Swimming Pool des Nachbars. Überall bei diesen Gelegenheiten, wenn ihr daran gelegen wäre, hätte sie einen Zettel fallen können oder einen Kontakt aufnehmen können… das sind alles Punkte die nicht zusammenpassen.

36:49 – 37:13

Was ihr nicht unbenommen ist, das ist der gesellschaftliche Anspruch auf Opferschutz und zwar nicht nur sie betreffend, sondern in Bezug auf potentielle weitere Opfer, die unter Umständen dem Risiko ausgesetzt sind, einem noch unbehelligten Täter einmal in die Hände zu fallen.

38:21 – 39:03

Im Anschluss an diese Unstimmigkeiten im Zusammenhang auf ungenutzte Möglichkeiten auf sich aufmerksam zu machen, fällt auf dass Beweise, Ermittlungsergebnisse vorliegen, die uns damals noch nicht vorgelegen sind…u.a. auch ein Tonband, das ein Gespräch mit dem Leiter der Soko, Oberst Franz Kröll und einem Zeugen aus der Nachbarschaft des Wolfgang Priklopil stattgefunden hat, inhaltlich dessen der Zeuge angegeben hat, er hat beobachtet, dass NK mit Wolfgang P. aus dem Haus herausgekommt, sich von ihm auf dem Gehsteig mit einem Kuss verabschiedet und er fährt mit dem Auto weg und sie geht wieder ins Haus zurück.

Tape 2:

01:25 – 02:00

Was uns im Rahmen der Evaluierungskommission auch Kopfzerbrechen bereitet hat, das waren Fotos von NK im Alter von ca. 5 Jahren zeigen und die im familiären Verband aufgenommen wurden, angeblich… Sie zeigen NK in absolut unkindlichen Positionen vor allem ein Bild, wo sie unbekleidet auf einem Sofa liegt mit einer Art Boa umgeben ist, wie es die Stripteasetänzerinnen berufsmäßig verwenden, das ist ein Zusammenhang, ein Konnex, der völlig a-typisch war für Kinderfotos herkömmlichen Zuschnitts…

03:22 – 04:23

Ein weiterer Punkt…betraf angebliche zwei bzw. 3 Mini-DVDs, über deren Inhalt wir konkret nichts sagen konnten. Auffällig war nur, dass diese Kassetten zunächst einmal sichergestellt waren auch in Verzeichnissen aufgeführt sind und deren Schicksal dann in der Folge völlig ungeklärt ist. Da gibt es verschiedene Darstellungen…in der Folge waren sie nicht mehr verfügbar und nicht mehr vorhanden sind.

04:46 – 05:00

Es gibt Andeutungen in der Richtung, dass dort pornografische Bezüge wahrnehmbar waren…

06:17 – 06:48

In Bezug auf Besitz von Kinderpornos von Wolfgang P. Können wir keine zuverlässigen Angaben festhalten. Tatsache ist, dass der dem verstorbenen P. nahestehenden Freund eine derartige Behauptung aufgestellt hat, aufgrund einer Mitteilung, die ihm angeblich von Seiten P. zugekommen ist.

09:58 – 10:05

Das eine ist der Umstand, dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft sofort eingestellt wurde obwohl eine Tatzeugin sich in Widerspruch gesetzt hat zu den Angaben des Tatopfers in Bezug auf die Zahl der beteiligten Täter.

12:48 – 12:56

Dass auch der Hauptverdächtige trotz Widerspruch nicht vernommen wurde…

14:55 – 15:29

Der Fall NK hätte nach meiner Auffassung … von Anfang an anders geschrieben werden müssen. ..

Siehe auch:

https://guidograndt.wordpress.com/category/natascha-kampusch/

FORTSETZUNG FOLGT…


Weitere Hintergrundinformationen zum Fall Kampusch:

COVER Band 1

Cover2

Cover3Akte Natascha Kampusch - Die Geheimdokumente_NEU2

https://www.alaria.de/suche?orderby=position&controller=search&orderway=desc&search_query=natascha+kampusch


DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT


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