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Von einer Leserin habe ich folgenden Kommentar, verbunden mit einer Bitte, erhalten:

Die Leistungsabteilung des Jobcenters in Buxtehude, bezahlt allen in 2015 hier einmarschierten und angesiedelten Flüchtlingen pauschal einen Führerschein. Bitte stellen Sie eine Anfrage, wie vielen Flüchtlingen dieser Führerschein bereits bezahlt ist. Wie vielen Schutzsuchenden der Führerschein noch bezahlt wird und auf welcher rechtlichen Grundlage dieser Vorgang beruht…

Dementsprechend fragte ich am 14.09.16 beim zuständigen Jobcenter schriftlich nach.

Antwort des Stellvertreters der Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Stade (Hervorhebungen durch mich):

Zu Ihrer Anfrage:

Eine pauschale Förderung eines Führerscheinerwerbs für im Jobcenter gemeldete Arbeitssuchende ist rechtlich nicht zulässig und hat nicht stattgefunden.

Nur im individuellen Einzelfall kann eine Förderung möglich sein, beispielsweise um nach längerer Arbeitslosigkeit – d.h. wenn sich über einen längeren Zeitraum keine beruflichen Integrationsmöglichkeiten gefunden haben – die Aufnahme eine Tätigkeit zu fördern, für die ein Führerschein eine Voraussetzung ist.

In der Regel muss hier die Zusage eines Arbeitgebers, längerfristig eine Beschäftigung anzubieten, vorliegen.

Diese im Einzelfall zu prüfende Förderung kann allen im Jobcenter gemeldeten Arbeitssuchen angeboten werden, unabhängig von beispielsweise dem Status „Geflüchtete“.

Ziel des Jobcenters ist, mit jedem Arbeitsuchenden eine auf die individuellen Voraussetzungen abgestellte Strategie zu entwickeln, langfristig in eine Erwerbstätigkeit integriert zu werden. Hierzu gehören unter anderem Qualifizierungsmaßnahmen oder Beschäftigungsfördernde Leistungen.

Quelle: Persönliche Mail v. 19.09.16 an mich


DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT


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