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SIGMAR GABRIEL: „NATÜRLICH WIRD ES AUCH KONFLIKTE GEBEN!“+++PROBLEME MIT MIGRANTEN-JUGENDLICHEN MIT „MASSIVER GEWALTERFAHRUNG“ +++MEHR ALS 14.000 UNBGEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND+++ANGRIFF AUF POLIZEI UND VERHÖHNUNG DER OPFER+++

Ganz Deutschland diskutiert noch immer die Vorgänge in Bautzen, bei denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf Einheimische und Rechte losgegangen sind.

Siehe auch meine Artikel:

https://guidograndt.wordpress.com/2016/09/16/krawallnacht-in-bautzen-zeigt-so-manipuliert-die-mainstream-presse-chef-der-polizeigewerkschaft-sieht-deutschland-am-beginn-einer-gewaltspirale-bald-buergerkrieg/

https://guidograndt.wordpress.com/2016/09/16/update-bautzen-krawallnacht-einer-der-fluechtlings-raedelsfuehrer-posiert-auf-facebook-mit-einer-kalaschnikow/

https://guidograndt.wordpress.com/2016/09/16/update-2-bautzen-krawallnacht-video-anwohner-will-klartext-mit-buergermeister-sprechen-reporter-bricht-ab/

Zeit also, sich näher mit dieser Thematik zu beschäftigen. Nachfolgend ein Auszug aus meinem Buch

Cover

Straffällige, minderjährige Flüchtlinge:

Kein anderer als Vize-Kanzler Sigmar Gabriel sagte in der Bild: „Ja, es hilft nichts, wenn wir Tabus aufbauen, Probleme nicht benennen! Natürlich wird es auch Konflikte geben. Da kommen zum Beispiel Jugendliche mit massiver Gewalterfahrung. Aus einem Leben, in dem sie ohne Gewalt nicht überlebt hätten. Das kann Probleme bringen, mit Polizei, Justiz, Jugendämtern.“[1]

Sicher war er bereits über die Schwierigkeiten mit straffälligen, minderjährigen Flüchtlingen informiert, als er sich zu diesem Statement hinreißen ließ.

In der Hart aber Fair-Sendung vom 23. Februar 2015 zum Thema „Flüchtlinge in Deutschland – wie willkommen sind sie wirklich?“[2] enthüllte Moderator Frank Plasberg ein zugespieltes internes Polizeidossier,  aus dem zitiert wurde. Mit seltener Offenheit, was kriminelle jugendliche Flüchtlinge anbelangt. Plasberg teaserte an, dass es in deutschen Großstädten ein „spezielles Problem“ gebe, über das die Behörden, die Polizei offiziell gar nicht gerne reden würde. Danach läuft der Einspieler:

14.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen aktuell in Deutschland leben.

Auch die Zahl der Neuankömmlinge steigt. Im vergangenen Jahr um plus 50 Prozent. Alleine in Hamburg leben 1.300 junge Flüchtlinge. Offiziell wird stets betont, nur ein sehr kleiner Teil davon mache als Intensivtäter Probleme.

In Hamburger Brennpunkten ist die Lage aber offenbar ernst.

Hart aber Fair liegt ein internes Polizeidossier vor. Hier heißt es über diese kriminellen jungen Flüchtlinge unter anderem:

„Sie signalisieren, dass ihnen die polizeilichen Maßnahmen gleichgültig sind … Sehr oft verhalten sie sich aggressiv und versuchen, die Polizei zu kratzen, zu beißen und zu treten.“

Und die Ermittler schreiben ihnen zahlreiche Straftaten zu, etwa:

„… Taschendiebstähle, hinzu kommen vermehrt Raube und Körperverletzungen.“

Die Beamten stellen fest, dass die Jugendlichen „… griffbereit Messer und Pfefferspray mit sich führen … die Tatausführungen werden aggressiver, das heißt, sie setzen Waffen oder ihren Körper gegen Geschädigte ein.“

Vorfälle, die zu Schlagzeilen wie diesen führen: „Übergriffe, Diebstahl, Erpressung: Gewaltige Probleme mit jungen Flüchtlingen!“, „Ehepaar klagt: Wir werden von kriminellen Kids terrorisiert!“, „Polizei kapituliert vor kriminellen Flüchtlingskindern!“

Bereits Anfang 2015 fordern die Hamburger CDU-Fraktion sowie die Deutsche Polizeigewerkschaft ein konsequenteres Vorgehen gegen straffällige minderjährige Flüchtlinge.

Bei aller Schutzbedürftigkeit der Migranten gebe es auch ein bürgerliches Recht auf Sicherheit. Für die 60 bis 80 jungen Flüchtlinge, die besonders straffällig sind, will der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph de Vries, den „zeitnahen Bau einer geschlossenen Einrichtung.“[3]

Auch in Bremen gibt es Probleme mit unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen, die keine Regeln kennen. Und das schon seit 2014.

Bei einer Kontrolle werden Polizeibeamte von jugendlichen Asylbewerbern aus Marokko und Algerien bespuckt und angegriffen.

„Das sind junge Leute im Alter von 16, 17 oder 18 Jahren, die zum Teil drogenabhängig sind und Straftaten begehen, um die Sucht befriedigen zu können“, gesteht Bremens Polizeipräsident Lutz Müller ein.

Der Bürgermeister der Freien Hansestadt, Jens Böhmsen, meint, dass für einen Gefängnisaufenthalt die Straftaten jedoch meistens nicht ausreichten. Die Polizeiarbeit sei deshalb sehr frustrierend, weil die Jugendlichen eingesammelt und zum Jugendnotdienst gebracht würden, aus dem sie wieder türmten. Dann ginge das Spiel erneut von vorne los.

Gundula Oerter, Beraterin bei der Flüchtlingsinitiative Bremen ist der Ansicht, die Jugendlichen wegzusperren sei genau das falsche Signal und würde die Stimmung zum Negativen verändern. Vielmehr macht sie die jahrelange „Vernachlässigung der Strukturen in Deutschland“ verantwortlich, um die Flüchtlinge „angemessen zu versorgen und zu betreuen“.[4]

Da unbegleitete Minderjährige nach dem Asylgesetz als besonders schutzbedürftig gelten, können sie auch nicht abgeschoben werden.

In Berlin verhöhnen sogenannte Klau-Kids ganz unverhohlen die Polizei und ihre Opfer.

150 von ihnen soll es geben, zumeist aus Osteuropa oder Nordafrika, die ohne festen Wohnsitz in der Hauptstadt leben. In der Regel haben sie einen Asylantrag gestellt, besitzen entweder gar keinen Pass oder aber gleich mehrere und dann oft noch mit falschem Namen, wie Ermittler berichten.

Ohne Scham posieren die Asyl-Klau-Kids mit ihrem Diebesgut im Internet. Darunter Smartphones, Geld, Laptops, Designer-Sonnenbrillen und zeigen auch schon mal grinsend den Stinkefinger in die Kamera. Wie beispielsweise der 16-jährige Ismat, gegen den in 20 Fällen wegen Diebstahls, Raub und Sachbeschädigung ermittelt wird. Oder der gleichaltriger Nabil und der 19-jährige Walid.[5] Jugendliche Serientäter,

die sich sprichwörtlich ins Fäustchen lachen über die deutsche Justiz.

Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft äußert, dass man rechtlich gesehen einen dringenden Tatverdacht brauche. „Genau das ist bei Taschendieben oftmals sehr schwierig.“[6] Die Innenverwaltung erklärt, dass die Ermittlungen „keinen Einfluss“ auf das Asylverfahren hätten. Denn auch Straftäter könnten einen Asylantrag stellen, den man prüfen müsse.

Tatsächlich kann nach dem Aufenthaltsgesetz ein Täter erst abgeschoben werden, wenn er rechtskräftig zu einer Haftstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde.[7] So muss Berlin mit den kriminellen „Asyl-Kids“ wohl noch lange leben (Stand Januar 2016).

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, wie beispielsweise eines der klassischen Einwanderungsländer, nämlich Kanada, mit diesen Problemen umgeht.

Einwanderungsminister Chris Alexander spricht dahin gehend Klartext. Wenn sich Einwanderer nicht an die Verfassung halten, würden sie sofort wieder ausgewiesen.

Jährlich seien das 5.000 bis 10.000 Personen. Es gebe keinen Kompromiss, was die Einhaltung der Gesetze anbelange. Zum Beispiel Zwangs- oder Vielehe, Gewalt im Namen der Ehre oder häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder wären in Kanada illegal.[8]


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Ein weiteres Beispiel: Unlängst hat ein bislang nicht vorbestrafter 14-jähriger Jugendlicher, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in einem Kinder- und Jugendwohnheim in Hannover lebt, eine Erzieherin sexuell genötigt.

Hier der Sachverhalt, der vom Gericht festgestellt wurde:

Der Angeklagte küsste während der Nachtschicht die Geschädigte feucht auf die rechte Gesichtshälfte. Die Geschädigte stand auf, der Angeklagte schlang nun seine Arme in Höhe der Oberarme der Geschädigten um deren Körper und küsste sie weitere Male auf beide Wangen. Schließlich gelang es der Geschädigten, den Angeklagten wegzudrücken.

Sie drehte sich um und wollte den Raum verlassen. Nunmehr umfasste der Angeklagte die Geschädigte erneut von hinten und griff mit beiden Händen ihre Brüste. Hierbei strich er mehrfach mit beiden Händen über den Oberkörper der Geschädigten. Die Geschädigte rief wiederholt „Nein“, dennoch hielt der Angeklagte die Unterarme der Geschädigten so fest, dass diese sich nicht entfernen konnte.

Schließlich gelang es der Geschädigten, den Angeklagten zu kratzen, so dass sich sein Griff löste und sie sich entfernen konnte. Nunmehr kam der Angeklagte noch mindestens 4 mal wieder auf die Geschädigte zu, die ihn jedes Mal wegdrücken musste. Als die Geschädigte zu weinen begann, ließ der Angeklagte von ihr ab.

Die Geschädigte schilderte vor Gericht den Übergriff als sehr beängstigend. Sie war noch in der Verhandlung von dem Verhalten des Angeklagten beeinträchtigt. In der nicht-öffentlichen Verhandlung wurde der 14-jährige Angeklagte wegen Körperverletzung und Nötigung zu einem Dauerarrest von 2 Wochen verurteilt.

Die Vorsitzende Richterin des Amtsgerichts Hannover führte in der Urteilsbegründung (Az. 328 Ds 96/16) aus, dass sich der Angeklagte, wenn er in Deutschland leben wolle, an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten habe. Hierzu gehöre selbstverständlich auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Aufgrund der Massivität des Übergriffs und der Erheblichkeit der Folgen für das Opfer hielt das Gericht die Verhängung eines Dauerarrestes für geboten, obwohl der Angeklagte bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Quellen:

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 08.09.2016 – 328 Ds 96/16

http://www.rechtsindex.de/strafrecht/5671-sexuelle-noetigung-durch-14-jaehrigen-auf-seine-Erzieherin


Weitere Quellen:

[1]        Zitiert nach: „Flüchtlinge nicht in Watte packen“ in: Bild v. 10.10.15, S. 2

[2]      Siehe: http://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/sendungen/fluechtlingeindeutschland100.html (Zugriff: 12.11.15)

[3]        Siehe: http://www.bild.de/regional/hamburg/cdu-und-dpolg-fordern-harte-hand-gegen-junge-39470574.bild.html (Zugriff: 12.11.15)

[4]        Siehe: http://www.radiobremen.de/politik/dossiers/fluechtlinge/fluechtlinge166.html (Zugriff: 07.11.15)

[5]        Alle Namen wurden von der Bild-Zeitung geändert

[6]        Zitiert nach: „Klau-Kids verhöhnen die Polizei“ in: Bild v. 13.10.15, S. 6

[7]        Siehe: „Klau-Kids verhöhnen die Polizei“ in: Bild v. 13.10.15, S. 6

[8]        Siehe: http://www.zdf.de/zdfzoom/ein-staat-zwei-welten-einwanderer-in-deutschland-39881050.html (Zugriff: 15.10.15)/ https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=UVOSUuuJIoc (Zugriff: 15.10.15)


 

DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT


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Ein Gedanke zu „TABUTHEMA: "Straffällige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" – Die unbequemen Fakten!“

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