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+++IST DAS GRUNDGESETZ KEINE VERFASSUNG?+++IST DIE BRD EINE FIRMA?+++HAT DEUTSCHLAND KEINEN FRIEDENSVERTRAG UND IST NICHT SOUVERÄN?+++DIE ANTWORTEN!+++


In ihrem Bericht „‚Wir sind wieder da. Die Reichsbürger‘ Überzeugungen Gefahren und Handlungsstrategien“, geht die  Amadeu Antonio Stiftung auf die Ideologie der sogenannten Reichsbürger ein.

Nachfolgend möchte ich diese zusammenfassen!

unbenannt

Quelle

  1. Reichsideolog/innen behaupten: »Das Grundgesetz ist keine Verfassung (Art. 146 GG)!«

Kern dieser Behauptung ist der Glaube, der Name Grundgesetz (GG) deute bereits darauf hin, dasses sich nicht um eine Verfassung handele. Dazu wird gern auch der Artikel 146 GG zitiert:

»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.« (GG, Art. 146,1)

Diese Aussage ist falsch.

Die Alliierten forderten nach dem Zweiten Weltkrieg explizit eine verfassungsgebende Versammlung, den Parlamentarischen Rat. Die Namensgebung war zu dieser Zeit ein politisches Zugeständnis der deutschen Ministerpräsidenten an die Ost-Zone. Die Hoffnung auf eine baldige Wiedervereinigung sollte nicht symbolisch durch den Erlass einer Verfassung getrübt werden. Die deutsche Wortwahl machte jedoch für die Alliierten keinen Unterschied.

Sie genehmigten die vom Parlamentarischen Rat erstellte »constitution« – zu Deutsch: Verfassung.

Spätestens mit dem Inkrafttreten des GG wurde die Gültigkeit der Weimarer Verfassung aufgehoben, da stets nur eine Verfassung in einem Gebiet Gültigkeit beanspruchen kann. Der Art. 146 GG verweist ebenso auf die Hoffnung einer Wiedervereinigung der deutschen Staatsgebiete, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges anderen Staaten zugesprochen wurden.

Diese Bestrebung wurde spätestens mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze 1990 zwischen Deutschland und Polen offiziell aufgegeben.


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2. Reichsideolog/innen behaupten: »Das Grundgesetz besitzt keine direkte demokratische Legitimation!«

Das ist richtig, ABER:  

Demokratische Legitimation ist für eine Verfassung nicht notwendig. Die Initiative zur Verfassungsgebung erfolgte vonseiten der Alliierten, da sie nach dem Zweiten Weltkrieg die Staatsgewalt innehatten. Dennoch kann von einer indirekten Legitimation des Grundgesetzes gesprochen werden. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die das Grundgesetz ausarbeiteten, waren Delegierte der Landtage, die zwischen 1945 und 1948 demokratisch gewähltworden waren.

Richtig ist auch,

dass es einige besondere Vorgaben der Alliierten bei der Ausarbeitung des Grundgesetztes gab.

ABER:

Dies ist nicht verwunderlich, lag doch das Ende des Zweiten Weltkrieges und des von Deutschland verursachten Leides gerade einmal vier Jahre zurück.


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3. Reichsideolog/innen behaupten: »Das Grundgesetz ist nicht mehr gültig, da sein Geltungsbereich zusammen mit dem Artikel 23 GG der alten Fassung aufgehoben wurde!«

Nach Ansicht der Reichsideolog/innen erfolgte am 17. Juli 1990 durch den US-Außenminister James Baker die Anweisung an die Bundesregierung der BRD, den Art. 23 GG (räumlicher Geltungsbereich des GG/ Der Bund und die Länder) in seiner damaligen Fassung aufzuheben. Durch die Aufhebung des Geltungsbereichs sei gleichsam das GG selbst aufgehoben worden.

Diese Aussage ist falsch.

Verfassungen können ohne expliziten räumlichen Geltungsbereich Gültigkeit beanspruchen. Außerdem ist der Geltungsbereich im Titel und in der Präambel weiterhin vorhanden gewesen. Unabhängig davon garantiert die sogenannte »Ewigkeitsklausel« den Fortbestand des Grundgesetzes:

»Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.« (GG, Art. 79)

Die Aufhebung des Art. 23 (alte Fassung) stand im Bezug zur anstehenden Vereinigung von DDR und Bundesrepublik Deutschland. Dazu fand am 17. Juli 1990 in Paris eines der Vorverhandlungstreffen zum 2+4-Vertrag statt, der den Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik regelte.

Das Datum findet sich bei einigen Reichsideolog/innen als Endpunkt der BRD – so etwa in der Auffassung der KRR (siehe Seite 8). Auch das »Deutsche Polizei Hilfswerk« (siehe Seite 22) nutzt das Argumentationsmuster Aufhebung des Geltungsbereichs = Aufhebung des Gesetzeswerks.

4. Reichsideolog/innen behaupten: »Deutschland hat keinen Friedensvertrag!«

Die Argumentation teilt sich in zwei alternative Argumente, je nach Vorliebe der Reichsideolog/innen. Das erste besagt, dass bereits seit dem Ersten Weltkrieg kein Friedensvertrag aller Alliierten mit Deutschland bestünde. Der US-Kongress habe den Versailler Vertrag nicht ratifiziert, Deutschland befände sich noch immer im Kriegszustand mit den USA.

Dieses Argument ist teils richtig, teils falsch.

Richtig ist,

dass der US-Kongress den »VersaillerVertrag« nicht ratifiziert hat.

ABER:

Im Jahr 1921 wurde ein gesonderter Frieden zwischen den USA und dem Deutschen Reich geschlossen.

Das zweite Unterargument verschiebt den Nichtabschluss eines Friedensvertrags um einen Weltkrieg. Demnach habe am 8. Mai 1945 lediglich die deutsche Wehrmacht kapituliert, nicht jedoch das Deutsche Reich. Auch hier besteht die Argumentation aus halb wiedergegebenen Fakten.

Richtig ist: Einen expliziten Friedensvertrag gibt es nicht.

ABER: Die Alliierten haben jeweils einseitige Friedenserklärungen erlassen. Von Seiten der Westalliierten erfolgten diese im Jahr 1951, die Sowjetunion folgte im Jahr 1955 nach. Spätestens mit dem 2+4-Vertrag aus dem Jahr 1990 wurde jedoch ein gesonderter Friedensvertrag zwischen Deutschland und den ehemaligen Alliierten hinfällig.


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5. Reichsideolog/innen behaupten: »Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht souverän!«

Es wird behauptet, Deutschland sei noch immer besetzt, weshalb das Besatzungsrecht weiterhin gelten würde.

Diese Aussage ist falsch.  

Die Souveränität der DDR wurde durch eine Erklärung der UdSSR seit 1954 hergestellt, die Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem Deutschlandvertrag aus dem Jahr 1955 als souverän. Spätestens seit dem 2+4-Vertrag aus dem Jahr 1990 ist die Bundesrepublik Deutschland jedoch ein souveräner Staat.

6. Reichsideolog/innen behaupten: »Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Firma (»BRD GmbH«)!«

Es wird behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat sondern eine Firma. Diese Behauptung soll damit belegt werden, dass Verfassungsorgane, Behörden von Bund, Ländern und Kommunen in Firmenverzeichnissen zu finden sind.

Dies ist falsch:

Die oben Genannten lassen sich in Firmenverzeichnissen finden.

ABER:

Auch staatliche Stellen sind Akteure im Wirtschaftssystem und deshalb in den Verzeichnissen zu finden. Im Warenverkehr unterliegen sie den gleichen Regeln wie Firmen, was sie jedoch nicht zu Firmen macht. Das gleiche Argument existiert in einer Variante bezüglich der Umsatzsteuernummern von staatlichen Akteuren.

Eine wesentlich plumpere Variante des Arguments macht sich am Titel des bundesdeutschen Personalausweises fest. Dieser weise seine Innehabenden als Personal der BRD aus.

Diese Aussage ist falsch:

»Personal-« bezieht sich hierbei auf die im Ausweis enthaltenen Personalien.


DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT


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