Ein Kollegenbeitrag von Hans Schmiederer (Kriminalhauptkommissar a.D)


  • Seeunfall 03.09.2008 / 23.43 Uhr nahe Nordseeinsel Norderney (Deutsche Bucht)

  • Tragödie Jenny Böken (18)

  • Der pensionierte Kriminalbeamte stellte nach Fallanalyse und Recherchegespräche mit Eltern/ Anwalt/Insidern schon 2012 „vier“ Thesen zum Tode von Kadettin Jenny Böken auf!

Anlass zur Recherche:

Im Rahmen der zugrunde liegenden Aktenrecherche – jedoch ohne staatsanwaltschaftlichen Ein-stellungsbericht – befasste sich Unterzeichner mit der zentralen Frage: „War der Tod von +Jenny Böken abwend- oder unabwendbar“? Darüber hinaus die weitergehende Differenzierung: Gibt es persönliche Schuldzuweisungen für die Umstände, wie sie überhaupt auf’s Schiff und später vom Schiff kam? Bei Nachforschung dieser Kriterien stößt man staunend auf eine Vielzahl von Ungereimtheiten, die entweder auf gänzliche Fehleinschätzung der Gesamtsituation oder aber auf be-wusstes Verscheigen bzw. Vertuschen hinweisen.

Fatale Folgen ergaben sich erst nach dem neuerlichen Todesfall der Kadettin +Sarah Seele auf dem Bundeswehrschulschiff Gorch Fock.

Der Qualitätsstandard der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit liegt offenbar bundesweit im Abwärtstrend – was aber Gründe hat! Die Staatsanwaltschaft ist zwar Herrin des Verfahrens, hat sich aber im Rahmen des (noch) hohen Rechtsgutes an strafbaren Regularien zu orientieren und ist daher in der Strafverfolgung auf die Güte des Ermittlungsergebnisses angewiesen. Daher sind Defizite im justiziellen Fortgang schwierig vermittelbar; insbesondere für Opferangehörige.

Der Fall Böken ging nach deutschem Recht durch alle Instanzen und fand keine strafrechtliche Relevanz (vgl. gar Beschlüsse auf Verwerfung der Klageerzwingungsverfahren durch das Schleswig-Holsteinische Ober-landesgericht vom 12.06.2012 gegen Bordarzt und Schiffskapitän wegen Vorwurfs der fahrlässigen Tötung usw.).

Somit hat der Tod von +Jenny Böken nach wie vor als Unglücksfall ohne „Verschulden Dritter“ Bestand, das heißt, ohne neue beweiskräftige Anhaltspunkte (z.B. überführungswürdige Zeugenaussagen oder Tatgeständnis) kommt das Verfahren nicht mehr in Gang!

Im Klartext: Die strafprozessualen Ermittlungen von behördlicher Seite sind zum jetzigen Zeitpunkt „endgültig“ abgeschlossen. Außer „tragischem Unglücksfall ohne Fremdverschulden“ wird von der StA Kiel keine andere These zugelassen! Bei weiteren, externen Recherchen ist dies zu beachten. Ohne finanzielle Anreize wird es ohnehin schwierig sein, an noch mehr stichhaltiges Belastungsmaterial – als schon vorhanden – zu gelangen.

Funktionsarzt, Dr. D., der als Insider erhebliche Missstände innerhalb des medizinischen Verantwor-tungsbereiches der Bundeswehr bis hoch zum Verteidigungsministerium anprangert, sieht m. E. berechtigt Garantenpflichten verletzt; sei es bei Zulassungskriterien allgemein, Erfüllung der Frauenquote und disziplinären Umgangsformen.

In Presseartikeln kommen diese Problemfelder – meist von politisch Verantwortlichen dementiert und kaschiert – deutlich zum Ausdruck.

Nach den mir vorliegenden Aktenerkenntnissen, Presseauszügen etc. erscheint von den VIER erarbeiteten Ursachenthesen hauptsächlich der „Schluss“ am naheliegendsten, dass Jenny Böken durch ein Gewaltdelikt zu Tode kam.

Diese Annahme stützt sich im Wesentlichen auf die nachfolgend abgefassten Thesen …

These 1 – Naturgewalt: 

Nicht außer Acht zu lassen sind äußere Einflüsse, die in „höhere Gewalt“ ausarten. Betroffen in der Schifffahrt ist insbesondere ein Segelschiff, das daher über hohe Sicherheitsstandards verfügen muss und strenge Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten hat. Gorch Fock als militärisches Boot der Extraklasse müsste hierfür als Paradebeispiel dienen!

Setzt man die Beaufortskala zur authentischen Windstärke „7“ zugrunde, herrschte zum Unfallzeitpunkt „steifer Wind – sehr grobe See“ und die Wirkung auf dem Meer zeigte sich mit „weißem Schaum von brechenden Wellenköpfen, die sich in Schaumstreifen in Windrichtung legten“. Die Windgeschwindigkeit lag zwischen 50 bis 61 km/h.

Laut Aussagen mehrerer Zeugen, die im Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 12.06. 2012, Az. 1 Ws 203/12 (113/12) wiedergegeben sind, herrschte starker Wind von hinten, nur minimale Krängung nach Backbord, so dass das Schiff ruhig und fließend durch die Wellen zog. Von einer strafbaren Verantwortbarkeit des Kommandanten war bezüglich der phänomenologischen Wetterkriterien abgesehen worden, weil keine „schwere See mit orkanartigen Stürmen“ vorzuweisen war, die einer zwingenden Anordnung zum Anlegen einer Rettungsweste sowie Toppsgurtes bedingt hätte.

Jenny Böken versah bis zum Unfallzeitpunkt ihren Wachdienst auf dem Mitteldeck (Posten Back) – selbst fragestellend ohne Sicherheitsweste? Immo von Schnurbein, ehemaliger Kommandant, bezeichnete diese Position aber als extrem sicher. „Ein Überbordgehen sei sehr unwahrscheinlich, auch bei Windstärke 7“.

Hypothetisch denkbar bleibt dennoch, dass Jenny Böken durch naturgewaltige Einflüsse über Bord bzw. Reling fiel, dessen Unglück durch rigide, präventive Befehlsanordnungen hätte aber vermieden werden können.

In einem weiteren Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 12.06.20012 (1 WS 183/12 (97/12) sieht das Gericht ebenso zahlreiche weitere Kausalverläufe, die zum Überbord-gehen geführt haben könnten!

Zum dezidierten Ablauf des von den Ermittlungs- und Justizbehörden angenommenen „Unglücksfalles“ gibt es darüber hinaus noch genügend Ungereimtheiten, die bei mehr Verantwortbarkeit durch Vorgesetzte unfallhemmender verlaufen wäre.

Trotz Rettungsschwimmerin mit goldenem Abzeichen hatte Jenny Böken im tobenden, 17 Grad kalten Meerwasser, ohne Schwimmweste, jedoch keine vernünftige Überlebenschance.

Den tragischen Unfallausgang nunmehr allein auf die Selbstverantwortlichkeit der Getöteten abzuwälzen, wird der „Garantenstellung“, die der Dienstherr durch seine Verantwortungslosigkeit mit zu tragen gehabt hätte, nicht gerecht.

Daher stellt sich durchaus der strafrechtliche Beteiligungsvorwurf einer „Fahrlässigen Tötung“!

FORTSETZUNG FOLGT!


Siehe auch:

DAS GORCH FOCK-KOMPLOTT: Der mysteriöse & ungeklärte Tod der Seekadettin JENNY BÖKEN!

EXKLUSIV: Bundesmarine-Skandal – „Leichenfledderei, Totenfotos, falsche Fährten“ – Wurde der Tod der Gorch Fock-Kadettin Jenny Böken vertuscht? (1)

EXKLUSIV: Bundesmarine-Skandal – “Leichenfledderei, Totenfotos, falsche Fährten” – Wurde der Tod der Gorch Fock-Kadettin Jenny Böken vertuscht? (2)

Das „Gorch Fock-Komplott“: Wie und warum starb Seekadettin Jenny Böken? (1)

EXKLUSIV: Das „Gorch Fock-Komplott“ (2): Die Schleier lüften sich!


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9 Gedanken zu „EXKLUSIV: Das „GORCH FOCK-KOMPLOTT“: Tragödie oder Mord? – Wie starb Seekadettin Jenny Böken wirklich? (1)“
  1. […] Guido Grandt berichtet: Ein Kollegenbeitrag von Hans Schmiederer (Kriminalhauptkommissar a.D) Seeunfall 03.09.2008 / 23.43 Uhr nahe Nordseeinsel Norderney (Deutsche Bucht) Tragödie Jenny Böken Übernommen von: Guido Grandt Weiterlesen auf EXKLUSIV: Das „GORCH FOCK-KOMPLOTT“: Tragödie oder Mord? – Wie starb Seekadettin Jenny Böken… […]

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