Dieses Verbrechen ist an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten!

Ein 33-jähriger pakistanischer Flüchtling tötet seine eigene Tochter mit einem Messer.

Konkret: Er schneidet der 2-jährigen die Kehle durch!

Wie kann ein Vater so etwas Barbarisches bloß tun?

Tatort: Ein Mehrfamilienhaus im Hamburger Ortsteil Neuwiedenthal.

Die Hintergründe: Die Mutter erstattete bei der Polizei eine Anzeige wegen einer Bedrohung. Gemeinsam mit den Beamten ging sie in ihre Wohnung zurück, um den Ehemann wegzuschicken.

Doch ihnen bot sich ein Bild des Grauens, als sie das erstochene Mädchen entdeckten.

Der sechsjährige Sohn wurde schon vorher von der Mutter in „Sicherheit“ gebracht.

Der Vater ist auf der Flucht. Zielfahnder des LKA sind ihm auf seinen Fersen.

Die Familie stammt aus Pakistan. Sie war wegen häuslicher Gewalt polizeibekannt. 

Eine Sprecherin des Bezirks Harburgs:

„Sie sind seit 2012 in Deutschland. Sie sind geduldete Flüchtlinge. Das Jugendamt hatte mehrfach Kontakt mit der Familie. Die Kinder waren immer Thema.“

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Nun kommt die Frage auf, warum nicht nach dem Kindermörder-Flüchtling öffentlich gefahndet wird?

Dazu erklärt Oberstaatsanwältin Nana Frombach unglaubliches:

„Wir führen noch andere Ermittlungen durch, daher liegen die Voraussetzungen für eine Öffentlichkeitsfahndung derzeit nicht vor. Die erste Voraussetzung ist dafür immer eine erhebliche Straftat, die zweite, dass es keine weiteren erfolgreichen Ermittlungsansätze gibt.“

Heißt: Die Ermittler gehen davon aus, Sohail A. zügig zu schnappen. Erst als letzte Maßnahme wird die Polizei mit einem Foto des Täters an die Öffentlichkeit gehen. 

Quelle > hier anklicken!

Wie bitte?

KEINE Öffentlichkeitsfahndung nach dem Kindermörder-Flüchtling, weil dafür u.a. eine „erhebliche Straftat“ vorliegen müsste?

Zählt dazu das Durchschneiden der Kehle der eigenen Tochter etwa nicht dazu?


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Foto: Symbolbild Pixabay.com


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7 Gedanken zu „HORROR-Bluttat in Hamburg: Pakistanischer FLÜCHTLING schneidet 2-jähriger Tochter die Kehle durch & flieht!“
  1. […] Guido Grandt berichtet: Dieses Verbrechen ist an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten! Ein 33-jähriger pakistanischer Flüchtling tötet seine eigene Tochter mit einem Messer. Konkret: Übernommen von: Guido Grandt Weiterlesen auf HORROR-Bluttat in Hamburg: Pakistanischer FLÜCHTLING schneidet 2-jähriger Tochter die Kehle durch … […]

  2. Leider sind solche Taten zu Alltag geworden.

    Und Psychopathen wie Claudia Roth, Kathrin Göhring-Eckert, Angela Merkel, und alle ihre gleichgesinnten, finden es sogar gut.
    Sie müssen es doch gut finden; sie wollen unbedingt noch mehr davon.

  3. Täglich neue unfassbare Greueltaten. Davon viele abscheuliche Greueltaten, die unser Land zuvor nicht kannte
    In der Hölle sollt Ihr schmoren, bis in alle Ewigkeit, Ihr gewissenslose Verursacher und Verantwortlichen!
    ——–

    Nie bezogene Flüchtlingsunterkunft aufgelöst – Neue Möbel landen auf dem Müll

    „NRW/Krefeld – Für die nie bezogene, komplett eingerichtete „Flüchtlingsunterkunft Forstwald“ bezahlte das Land NRW 4,5 Millionen Euro an den Malteser Hilfsdienst. 2,1 Millionen davon als Abstandszahlung. Die mit Steuergeld bezahlten Einrichtungsgegenstände landeten nun auf dem Müll.“

    http://www.journalistenwatch.com/2017/10/25/nie-bezogene-fluechtlingsunterkunft-aufgeloest-neue-moebel-landen-auf-dem-muell/
    —-
    Alles klar…und in Kürze, wenn die nächste Welle hier anrollt, wird alles wieder schön neu gekauft und das nächse Verwöhnprogramm „Deluxe“ auf Steuerkosten gestartet!
    Es gibt in Deutschland genügend arme Menschen, die über diese Sachen sehr dankbar gewesen wären!
    Doch was kümmern Euch die armen Deutschen, wenn man mit den „Anderen“ soooviel Geld verdienen kann.

  4. Der Horror geht wird kein Ende nehmen….

    EU beschließt die „Überflutung“ Europas!

    „Vor wenigen Tagen hat der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments (LIBE) die Änderungen des bisherigen Dublin-Abkommens beschlossen. Die neue Regelung zwingt alle Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Migranten – auch gegen den Willen ihrer Bürger.

    EU-Staaten, die die Aufnahme von Migranten in nun unbegrenzter Höhe verweigern, werden von der Vergabe von EU-Fördergeldern ausgeschlossen.“

    „Und das sind einige der Änderungen, die jetzt zur endgültigen Abstimmung im November in Straßburg vorgelegt werden sollen und in denen es keine Zahl der Begrenzung nach oben gibt:

    Die Regelung, nach der das Land für den Asylantrag verantwortlich ist, in das der Migrant seinen Fuß zuerst gesetzt hat, wird aufgehoben.
    Wünsche der Migranten hinsichtlich ihres bevorzugten Landes werden berücksichtigt. Asylbewerber sollen zukünftig zwischen vier Ländern wählen dürfen, die bis dahin die wenigsten Migranten aufgenommen haben.
    Asylbewerber, die in einem Mitgliedsstaat bereits Familienangehörige oder sonstige „Beziehungen“ haben, sollen umgehend in dieses Land gebracht werden. Damit soll die „Wanderbewegung“ verhindert und eine bessere Integration ermöglicht werden. Auch frühere Aufenthalte und Studienzeiten in einem bestimmten Land, verpflichten jetzt zur Aufnahme des Asylbewerbers.
    Asylbewerber, die keine „Beziehungen“ zu einem EU-Mitgliedsstaat haben, werden umverteilt. Vorher sollen im Ankunftsland „zur Sicherheit“ die Fingerabdrücke genommen werden.
    Asylanträge sollen zukünftig auch für ganze Gruppen von bis zu 30 Personen in Europa gestellt werden dürfen. Damit möchte man dem Asylbewerber das Gefühl geben, nicht allein, sondern umgeben von Menschen aus seiner ursprünglichen Umgebung zu sein.
    Alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Asylbewerber aufzunehmen und für sie die Verantwortung zu übernehmen
    Mitgliedsstaaten, die es ablehnen, an der Umsiedlung der Antragsteller teilzunehmen, wird der Zugang zu EU-Fonds verwehrt.“

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