Wieder schlägt ein verurteilter Kinderschänder zu!
Wann ist endlich Schluss mit der Kuscheljustiz für Pädokriminelle?
Ich bin wütend.
Ich bin fassungslos.
Ich bin empört.
Vor wenigen Tagen wurde in München ein 11-jähriges Mädchen von einem Mann mit Wolfsmaske „schwer sexuell missbraucht“, wie es im Amtsjargon heißt. Sprich: VERGEWALTIGT!
Gestern nun wurde der 43-jährige Täter Christoph K. von der Polizei gefasst und verhaftet. Dabei kam heraus, dass dieser ein gefährlicher Pädophiler ist.
Schon im Februar 2010 wurde er wegen Vergewaltigung zu vier Jahren und elf Monaten verurteilt. Damals hatte er bereits acht Vorstrafen, unter anderem wegen 17 Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern.
Christoph K. wurde in die psychiatrische Klinik in Haar eingewiesen. Im Oktober 2018 lockerten die Ärzte seine Unterbringung, vier von ihnen unterzeichneten dann ein Gutachten, dass ihm einen Umzug in eine betreute Wohngemeinschaft in Großhadern ermöglichte, die rund um die Uhr bewacht sein soll. Dort arbeitete der verurteilte Pädophile als Hilfskraft.
Noch einmal zum Mitschreiben: Der Kinderschänder und Vergewaltigung wurde für seine Taten (mit bereits 8 Vorstrafen u.a. 17-facher sexueller Missbrauch von Kindern) NUR zu rund 5 Jahren KUSCHELKNAST verurteilt.
Doch da ging er gar nicht mal hin, sondern gleich in eine psychiatrische Klinik, durfte dann aufgrund der Gutachter in eine betreute WOHNGEMEINSCHAFT umziehen.
Ich fasse es nicht!
Und wenige Monate später schlägt der Pädokriminelle ERNEUT zu und VERGEWALTIGT eine 11-Jährige, die nun schwer traumatisiert ist. Wohl ihr ganzes Leben lang!
WANN IST DENN ENDLICH SCHLUSS MIT DER KUSCHELJUSTIZ FÜR KINDERSCHÄNDER?
Harte Strafen, keine Vollzugslockerungen und vor allen Dingen keine Wohngemeinschaften mehr für solche Täter.
Wir wollen diese Verbrecher NICHT mehr in der Mitte unserer Gesellschaft. Mit ihren verwerflichen Taten an unseren Kindern haben sie sich Zeit ihres Lebens ins gesellschaftliche Abseits gestellt!
Nein, wir WOLLEN die nicht wieder integrieren.
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte einmal vollkommen richtig:
„Was … die Behandlung von Sexualstraftätern betrifft, komme ich mehr und mehr zu der Auffassung, dass erwachsene Männer, die sich an kleinen Mädchen vergehen, nicht therapierbar sind. Deswegen kann es da nur eine Lösung geben: wegschließen – und zwar für immer! In diesen Fällen ist die Wiederholungsgefahr nie ganz auszuschließen. Und deswegen gibt es nur ein Gebot: Die Kinder müssen geschützt werden. Deshalb bin ich in dieser Frage weniger liberal, als ein Gutachterkartell den Richtern nahe legt. Dafür habe ich kein Verständnis.“
Quelle: Exklusiv-Interview von Gerhard Schröder für BILD AM SONNTAG v. 08.07.2001 sowie: https://www.abendblatt.de/archiv/2001/article204896963/Kinderschaender-lebenslang-wegsperren.html
Damit hat der Ex-Bundeskanzler vollkommen recht!
Diese Gutmenschen-Gutachter-Kartelle würden am liebsten jeden Pädokriminellen so schnell wie möglich wieder in der Freiheit sehen.
DAGEGEN MÜSSEN WIR UNS WEHREN.
Unsere Kinder sind KEIN FREIWILD!
Ohnehin, in einem Staat, in dem Steuerhinterziehung wohl härter bestraft wird, als Kindesmissbrauch, kann irgendetwas nicht stimmen.
Lasst euch nicht einlullen von der Kuschel-Politik und Kuscheljustiz!
Denn es ist unfassbar, was in dieser Gutmenschen-Republik alles möglich ist!
Jetzt fällt sogar schon das Wort „Kinderschänder“ dem Genderwahn zum Opfer!
Denn dieser Begriff soll „stigmatisieren“ und Kinder „retraumatisieren“ und würde als Folge den Tätern in die Hände spielen.
Was für ein Schwachsinn!
Und so lautet die Erklärung:
Kinderschändung beziehungsweise Kinderschänder setzt sich zusammen aus den Worten Kinder und Schändung. Dabeibedeutetdie Schändung zum einen, jemandem Schaden zuführen, aber zum anderen eben auch, jemanden zu entweihen, zu entehren und zu beschmutzen.
„Das Wort ‚Schändung‘ verweist auf die Schande, die dem Opfer bereitet wird und der damit verbundenen Stigmatisierung“, schreibt die Sprachwissenschaftlerin Maria Pober in ihrem Buch „Gendersymmetrie.“
Das Wort „Vergewaltiger“ hingegen ist ein sogenanntes Nomen agentis – ein Hauptwort, das von einem Verb abgeleitet wird und in direktem Zusammenhang mit seinem Akteur steht. Spreche man also von einem Vergewaltiger – ausgehend von der Tat Vergewaltigung –, stehe, so Prober, der Täter anstelle des Opfers im Mittelpunkt und mache ihn und seine Tat selbst explizit.
Und weiter:
Durch diese Form der Berichterstattung besteht nicht nur die Gefahr, dass ein Mensch, der im Kindesalter sexuelle Gewalt erleben musste, durch das Lesen dieser Stigmatisierungen retraumatisiert wird. Auch wird er oder sie in der Presse erneut zum Opfer gemacht – und damit potenziell für immer.
Viele Befürworter dieser „Ihr-dürft-nicht-mehr-Kinderschänder-sagen-Theorie“ bezweifeln sogar, ob alle Menschen mit pädophiler Neigung überhaupt Straftäter sind!
Mit diesem kruden Gedankenkot, den einst die Grünen aufgebracht haben, bereiten die Gutmenschen-Genderisten erst den Boden des (sexuellen) Kindesmissbrauchs und verharmlosen Pädokriminalität.
Wie immer im Gutmenschen-Luschi-Staat Deutschland steht dabei der arme, arme Täter im Mittelpunkt.
Vergessen wird, was diese Bestien mitunter den Kindern und Kleinkindern tatsächlich antun. Wie sadistisch und brutal sie vorgehen. Und wie sie damit die Seelen unserer Kleinen zerstören, oftmals für immer.
Ich habe monatelang in dieser Szene recherchiert, habe erfahren, wie diese Typen tatsächlich ticken. Diese Recherchen haben mich verändert!
Ich habe Täter vor allem Männer, aber auch Frauen kennengelernt, die Kinder wie Ware als Sexobjekte benutzten und dann „wegwarfen“ oder töteten.
Für mich gibt es keine Gnade und keine Ausrede für diesen Bestien, die unsere Kinder schänden und/oder dann ermorden.
Jeder von den Gutmenschen da draußen, die jetzt aufschreien und mich für meine Meinung verurteilen, sollten erst selbst solche Recherchen anstellen, mit Vergewaltigern, Mördern, Päderasten und Pädophilen sowie mit den Opfern reden und ihre grausigen Verbrechen analysieren. Nur so können sie sich ein eigenes Bild machen.
Ich denke, wir verstehen uns!
Schauen Sie beispielsweise in die Schweiz. Dort werden die Kinder viel besser vor Pädokriminellen geschützt. Darüber schrieb ich bereits im November 2018:
Dort hat der Schutz der Kinder Vorrang vor dem Recht von Kinderschändern, wieder mit solchen arbeiten zu dürfen!
Schon 2014 wurde eine dementsprechende „Pädophilen-Initiative“ eingebracht. Diese wird zukünftig auch umgesetzt.
Denn der Schweizer Bundesrat beschloss bereits Anfang Oktober 2018, dass die entsprechenden Gesetzesbestimmungen ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen.
Sprich: Wer wegen Sexualstraftaten mit Kindern verurteilt wurde, darf nie mehr mit Kindern arbeiten!
Das lebenslängliche Tätigkeitsverbot gilt unabhängig von der Höhe der Strafe. Auch wer wegen sexueller Belästigung verurteilt wurde, darf künftig nicht mehr mit Kindern oder anderen besonders schützenswerten Personen, also beispielsweise Menschen mit Behinderung oder Senioren, arbeiten.
So werden unsere Kinder von den Eliten gequält, missbraucht & ermordet:
Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur bei Personen vor, die wegen eines besonders leichten Vergehens verurteilt werden und bei denen keine Rückfallgefahr besteht.
Und so wird das Berufsverbot kontrolliert:
Mittels Auszugs aus dem Strafregister und einem sogenannten Sonderprivatauszug.
Mit diesen können Arbeitgeber, Organisationen oder Behörden prüfen, ob ein Bewerber oder Mitarbeiter einem Tätigkeitsverbot unterliegt. Zudem können die Täter von der Bewährungshilfe überwacht werden.
So schützt man unsere Kleinen effektiver vor Kinderschändern. Hierzulande würde eine solche Gesetzesinitiative wohl an der Intervention der Grünen scheitern!
Ein weiterer Blick in die USA (November 2017):
US-Präsident Donald Trump macht Ernst im Kampf gegen Kinderschänder!
Von den hiesigen Leitmedien verschwiegen, hat das US-Justizministerium eine neue Verordnung erlassen.
Diese macht es zur Pflicht, dass wenn verurteilte Kinderschänder aus den USA ausreisen, die Details ihrer sexuellen Übergriffe künftig deutlich in ihrem Pass sichtbar sein müssen!
Demnach muss auf der Rückseite stehen:
„Der Halter dieses Passes wurde wegen eines Sexualdelikts gegen einen Minderjährigen verurteilt und ist laut US-Recht ein überführter Sexualstraftäter.“
Alte Pässe müssen von Sextätern eingetauscht werden, bevor sie reisen dürfen.
Damit sollen, so ein Sprecher des US-Justizministeriums, Kinder auf der ganzen Welt geschützt sowie der Sex-Tourismus eingedämmt werden.
Natürlich gehen selbst gegen diesen hehre Ziel des Schutzes unserer Kinder vor Kinderschändern die Politisch Korrekten vor.
Janice Bellucci von der Bürgerrechtsorganisation Alliance for Constitutional Sex Offense Laws warnt vor schlimmen Konsequenzen:
„Die neue Verordnung betrifft alle ohne Ausnahme. Selbst Jugendliche, die sich einmal als Triebtäter registrieren mussten, weil sie im Alter von 18 Jahren einvernehmlichen Sex mit ihrer minderjährigen Freundin hatten oder weil sie einmal ein Nacktbild verschickten.“
Auch die Türkei geht rigoroser gegen Kinderschänder vor (Februar 2018):
Ein 20-Jähriger missbraucht auf einer Hochzeit ein vierjähriges Kind. Die türkische Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 66 Jahren.
Entsprechende Schritte würden in den kommenden Tagen ergriffen!
Die Türkei hatte bereits 2016 die Möglichkeit der chemischen Kastration für Sexualstraftäter eingeführt, doch hatte der Staatsrat das Gesetz gestoppt, weil es zu vage formuliert war.
Natürlich laufen die Gutmenschen dagegen Sturm!
Eine Frauenrechtsorganisation kritisierte die neue Initiative der Regierung. Chemische Kastration sei eine Strafe, die nicht den modernen Gesetzen entspreche und gegen die Menschenrechte verstoße, schrieb die Versammlung der Frauen auf Twitter. Die Lösung sei vielmehr, endlich aufzuhören, reduzierte Strafen bei Kindesmissbrauch zu verhängen.
So erwägen sie nun die Wiedereinführung der chemischen Kastration von Sexualstraftätern. Justizminister Abdülhamit Gül sagte, Gerichte würden darüber entscheiden, in welchen Fällen und für wie lange die Maßnahme verhängt werde, um den Sexualtrieb der Straftäter zu reduzieren oder zu unterdrücken.
In Indien geht die Regierung noch härter gegen Pädokriminelle vor.
Ein weiteres – jedoch bei uns mehr als umstrittenes – Beispiel für harte Strafen gegen Kinderschänder, anstatt Kuscheljustiz finden wir dort.
Dort ordnete die Regierung an, die Todesstrafe für Vergewaltiger von Kindern einzuführen!
Davor hat das Kabinett in Neu Dehli einer Verschärfung der Gesetze für Sexualverbrechen zugestimmt.
Gegen Vergewaltiger von Kindern unter zwölf Jahren kann demnach die Todesstrafe verhängt werden, auch die Mindeststrafen für Sexualverbrechen wurden heraufgesetzt.
Das Dekret sieht überdies vor, dass die Prozesse im notorisch langsamen Gerichtswesen in Indien im Falle der Vergewaltigung von Kindern binnen zwei Monaten nach der Festnahme abgeschlossen sein müssen.
Das geschah allerdings nicht nur einfach so. Sondern die Regierung „erhörte“ das Volk. Denn nach brutalen Vergewaltigungen kam es dort zu Massenprotesten.
Beispielsweise die Vergewaltigung und Ermordung eines 8-jährigen (!!!) Mädchens. Dieses wurde in zwei Bundesstaaten (Jammu und Kaschmir) von Männern missbraucht und ermordet.
Das kleine Opfer war Muslimin. Die erwachsenen Täter Hindus.
Hinzu kommt, dass auch ein Abgeordneter der Regierungspartei BJP eine Jugendliche missbraucht haben soll.
In Chennai, Indien, wurden im Juli 2018 sadistische Kinderschänder sogar vor Gericht verprügelt:
Wie die Hyänen fallen Männer im Alter zwischen 23 und 66 (!) Jahren über das kleine, 12-jährige Mädchen her, das unter einem Hörschaden leidet und missbrauchen es immer wieder.
Das Martyrium hält seit Januar 2018 an.
Im eigenen Wohnhaus wird die 12-Jährige unter Drogen gesetzt und so für die Pädokriminellen (Sicherheitskräfte, Klempner, Bauarbeiter) gefügig gemacht. Sie bringen das Mädchen in öffentliche Toiletten, Keller oder leerstehende Wohnungen, um es zu vergewaltigen!
Dabei drohen sie mit einem Messer, mit anderer Gewalt oder damit, dass sie Videos im Internet hochladen, sobald sie einen Mucks sagt.
Doch das Mädchen vertraut sich bei einem Besuch ihrer Schwester an. Diese alarmiert die Polizei. Die Täter werden verhaftet. Sie müssen sich nun wegen Vergewaltigung, versuchten Mordes und krimineller Einschüchterung vor einem Gericht verantworten.
Als sie dort erscheinen, platzt sogar den Anwälten der Kragen. Mitten im Gerichtsgebäude gehen die 50 Juristen auf die 17 Pädokriminellen los und attackieren sie heftig!
2 Gedanken zu „„FREIWILD KIND!“ – Wann ist endlich Schluss mit der GUTMENSCHEN-KUSCHELJUSTIZ für KINDERSCHÄNDER?“
Mir scheint, daß so ziemlich überall die Politik willens ist, seine schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu schützen – nicht so bei uns.
Warum übergibt man nicht einfach solche Täter den Familienangehörigen ?
Ich wäre dafür für solche Fälle die Kastration einzuführen.
Die Psychiater die den Kerl laufen liessen sollen sich ihr Lehrgeld auszahlen lassen. Unfähige Leute.
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Mir scheint, daß so ziemlich überall die Politik willens ist, seine schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu schützen – nicht so bei uns.
Warum übergibt man nicht einfach solche Täter den Familienangehörigen ?
Ich wäre dafür für solche Fälle die Kastration einzuführen.
Die Psychiater die den Kerl laufen liessen sollen sich ihr Lehrgeld auszahlen lassen. Unfähige Leute.