Der britische Philosoph, Mathematiker, Logiker und Nobelpreisträger für Literatur, Bertrand Russell, schrieb am 19. Oktober 1945 anklagend in der Times:

„In Osteuropa werden jetzt von unseren Verbündeten Massendeportationen in einem unerhörten Ausmaß durchgeführt, und man hat ganz offensichtlich die Absicht, viele Millionen Deutsche auszulöschen (…) dadurch, dass man ihnen ihr Zuhause und ihre Nahrung nimmt und sie einem langen, schmerzhaften Hungertod ausliefert.“

Und: „Das gilt nicht als Kriegsakt, sondern als Teil einer bewussten ‚Friedens-Politik‘ (…) Im Potsdamer Protokoll wird vorgeschrieben, dass die Ausweisungen von Deutschen in ‚geregelter und humaner‘ Weise durchgeführt werden sollten. Und es ist wohl bekannt (…) dass diese Bedingung von unseren russischen und polnischen Verbündeten nicht beachtet worden ist.“

(Quelle: zitiert nach: Alfred M. de Zayas: „Die deutschen Vertriebenen – Keine Täter, sondern Opfer – Hintergründe, Tatsachen, Folgen“, Graz 2006, S. 167).

US-amerikanischer Völkerrechtler klagt an: Die Vertreibung der Deutschen war ein „Völkermord“ und ein „Kriegsverbrechen!“ (1)

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1950 urteilte die „Walter-Kommission“ des amerikanischen Repräsentantenhauses in einem ausführlichen Bericht über die Vertreibung der Deutschen, dass „keine Phase der Vertreibung als human“ bezeichnet werden könne.

Der Völkerrechtler Alfred-Maurice de Zayas kommt zum Resümee, dass Heimatrecht Menschenrecht ist und deshalb die Vertreibung der Deutschen „völkerrechtswidrig“ war!

Außerdem (Auszüge):

– „Eine Massenvertreibung ist mit der Haager Landkriegsordnung in keiner Weise in Einklang zu bringen. „

– „Auch gemäß der ‚Martenschen Klausel‘ in der Präambel der IV. Haager Konvention von 1907 sind Vertreibungen rechtswidrig.“


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– „Vertreibungen waren im Jahre 1945 völkerrechtswidrig, auch in Friedenszeiten, denn sie verletzen die Minderheitenschutzverträge, die Polen und die Tschechoslowakei verpflichteten.“

– „Die Rechtsprechung des Internationalen Militär-Tribunals in Nürnberg verurteilte die Vertreibungen, die von den Nationalsozialisten durchgeführt worden waren, als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit. Das Völkerrecht hat per definitionem universale Geltung, und darum stellten die Vertreibungsaktionen gegen die Deutschen, gemessen an denselben Prinzipien, ebenfalls Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.“

– „Artikel XIII des Potsdamer Protokolls konnte nicht und hat auch keine Legalisierung der Vertreibung der Deutschen bewirkt. Die Alliierten hatten keine unbeschränkte Verfügungsgewalt über das Leben der Ostdeutschen.“

– „Nach dem Stand des heutigen Völkerrechts sind Zwangsumsiedlungen völkerrechtswidrig.“

– „In Friedenszeiten verstoßen Vertreibungen gegen die UNO-Charta, gegen die Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948 und gegen die Menschrechtspakte von 1966.“

– „In Kriegs- sowie Friedenszeiten stellen Vertreibungen und Verschleppung völkerrechtliche Verbrechen dar. Gemäß Artikel 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs gelten Vertreibungen als Kriegsverbrechen, gemäß Art. 7 als Verbrechen gegen die Menschheit.“

– „Flüchtlinge und Vertriebene haben ein Recht auf Rückkehr sowie Recht auf Restitution (Rückerstattung oder Abgeltung geraubter, enteigneter und zwangsverkaufter Kulturgüter/d.A.).“

(Quelle: zitiert nach: Alfred M. de Zayas: „Die deutschen Vertriebenen – Keine Täter, sondern Opfer – Hintergründe, Tatsachen, Folgen“, Graz 2006, S. 224-226).

Führt man sich das Resümee des renommierten Völkerkundlers Alfred-Maurice de Zayas kritisch vor Augen, dann gelten all diese Heimat- und Menschenrechte in Bezug auf die  Vertreibung der Deutschen wohl nicht!

Auch das ist angesichts der rund drei Millionen toter Vertreibungsopfer, hauptsächlich Frauen, Kinder und Greise, schändlich.

Darüber schweigt die deutsche Politik.

Bis heute.


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Foto: Symbolbild (Quelle: Wikimedia.commons (Flüchtlingstreck Ostpreußische Bauern, the try over the Kurischen Haff for the russischen Einmarsch in den Jahren 1945.) (Bundesarchiv, Bild 146-1990-001-30 / Unbekannter Autor / CC-BY-SA 3.0) https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_146-1990-001-30,_Fl%C3%BCchtlingstreck.jpg)


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8 Gedanken zu „US-amerikanischer Völkerrechtler klagt an: Die Vertreibung der Deutschen war ein „Völkermord“ und ein „Kriegsverbrechen!“ (2)“
  1. DIE GESAMTE SEITE SAMT DER KURZEN FILME gehört in den Schulunterricht der gemeinsamen Fächer
    Geschichte, Erdkunde u. Politik – ja, ihr habt richtig gehört, es gibt keinen „Geschichtsunterricht“ als
    Einzelfach mehr – mit der Überschrift zum Thema „Was ihr nach Siegermächte Meinung nicht erfahren
    sollt!“ Denn, es ist klar, diese Mächte über ihre eigenen Kriegsverbrechen hinwegsehen wollen,
    nur die deutschen Kriegsverbrechen sollen relevant sein, auch noch zum Teil übertrieben in der Zahl,
    während über die eigenen das Tabu fällt, es soll nie darüber geredet werden!
    Und das Schreckliche ist, daß „unsere“ eigenen Politiker und die Medien bzw. die „Journaille“ diesen
    Verschweigekurs bedingungslos deckt, dieses Gebaren ist fast noch schrecklicher, als das dem
    deutschen Volk angetan wurde, auch schon vor Hitlers „Totalherrschaft“ sogar, und natürlich
    auch die ungeheuren Menschenverluste der Deutschen nach dem 8. Mai 1945, Adenauer sprach
    in einer Rede am 23. März 1949 in Bern von „6 Millionen Deutschen, die einfach verschwunden
    sind!“ Die Rede durfte er auf Siegermächteweisung der „Hohen Drei Mächte“ (der drei Westmächte)
    nicht in Deutschland halten, deshalb fuhr er damit in die Schweiz bzw. mußte das tun! Erwähnt wurde
    dies im Buch „Fremdbestimmt“ v. Thorsten Schulte, das man unbedingt lesen sollte, damit man nicht
    mehr so dumm und wissenslos sich die „herschende Geschichtsdarstellung nach Siegermächten“
    anhören muß!

  2. Es ist offenkundig:
    Das Deutsche sollte vernichtet werden.
    Der Grund:
    Wenn es ein besonders ethisch wertvolles Volk gibt, dann sind das die Deutschen.
    Das schmerzt Gläubige, die sich ihrerseits für unentbehrlich halten.

    Ich will, daß ein Ankläger alle beteiligten Bundesregierungspersonen vor ein europäisches Schiedsgericht bringt, denen eine Mitwirkung an der Verschiebung des Deutschen Reichsvermögen nachgewiesen werden kann.

    Es gibt mittlerweile genug Menschen, die über gesicherte Erkenntnisse verfügen, dass diese BRD kein Staat sein kann und das Deutsche Reich fortbesteht. Wo ist das VERMÖGEN hin??? Alle jeweiligen BRD-Regierungen durfen nur verwalten, nicht verhökern.
    Dieses Wissen und der öffentliche Nachweis sind brisant. Die verwaltende geschäftsführende Regierung der BRD hat das Volksvermögen des Deutschen Reichs aktiv verschoben, daran mitgewirkt oder dieses auch geduldet. Das darf als eine kriminelle Handlung angesehen werden, die aufzuarbeiten ist.

    1. natürlich ist das richtig, das Deutsche Reich in den Grenzen v. 31.12.1937 besteht als nicht handlungsfähiges Völkerrechtssubjekt unverändert fort, d.h. eben, daß man es organisieren
      muß, um es handlungsfähig zu machen, damit man dann einen Friedensvertrag abschließen
      kann, den es immer noch nicht gibt!
      Die endgültige Grenzziehung, heißt es im Potsdamer Protokoll, bleibe einem Friedensvertrag
      vorbehalten, also ist danach die Grenzregelung noch garnicht endgültig geregelt, wenn dieser
      Friedensvertrag nicht geschlossen wurde.
      „Unsere“ Politik verhindert bewußt – mithilfe der Medien, der Justiz und der Geschichtswissenschaft
      – daß dieses Problem überhaupt erörtert wird.

  3. Da gibt es gewisse Politiker in Deutschland, z.B. Gutmensch Rita Süssmuth, bewusst vermeide ich „deutsche“ Politiker , die ein Denkmal in Berlin für polnische Kriegsopfer fordern. Der unwürdige Kniefall des Ernst Karl Frahm, besser bekannt unter dem Pseudonym Willy Brandt, als deutscher Bundeskanzler in Warschau, wäre mit dem geforderten Schandmal noch übertroffen. Nicht nur würde einmal mehr Ursachen und Kriegsschuld allein den Deutschen angelastet, wo doch längst erwiesen ist, dass die Polen ein gerütteltes Mass an Eigenverantwortung zum Entstehen des Zweiten Weltkriegs haben (siehe Standardwerk : Gerd Schultze- Rhonhof, 1939. Der Krieg, der viele Väter hatte. Der lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg, 9. Auflage, Reinbek 2015 ). Auch wurde mit der Usurpation der ehrwürdigen deutschen Hansestadt Stettin, samt dem Haff , durch Polen zum Kriegsende, im Widerspruch zu den Oder-Neisse Beschlüssen der Alliierten, und der Vertreibung der Deutschen Verwaltung und ihrer Einwohner, der Höhepunkt einer Entwicklung erreicht, die mit der Misshandlung, der Vertreibung und der Besitznahme deutschen Landes (Danzig, Korridor und mehr) nach dem Ersten Weltkrieg ihren Anfang nahm.
    Deshalb ist längstens überfällig, dass den unreflektierten und den bösartigen Geschichtsfälschern endlich widersprochen wird. Man erkennt diese Leugner daran , dass sie, wenn alliierte Verbrechen und Schandtaten, einschliesslich jene ihrer Mitläufer (Polen), zur Sprache kommen, reflektionsartig versuchen, diese mit der Keule „die Deutschen , die Nazis haben damit begonnen“ totzuschlagen.

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