Wenn „Verschwörungstheorien“ wahr werden …
Ohne Zweifel ist die ganze Welt, ganz Europa, ganz Deutschland hinsichtlich der Corona-Pandemie im Ausnahmezustand. Mitunter in heller Panik.
Gerade in einer solchen Zeit besteht die Gefahr, dass der Staat, die Regierung die Bürgerrechte aushebelt, grundlegende Freiheitsrechte beseitigt. Vielleicht sogar dauerhaft.
Das ist nicht einfach so daher gesagt. Die Geschichte hat schon oft genug gezeigt, dass in Notzeiten oder Katastrophenfällen beschlossene „vorübergehende Maßnahmen“ fortwährend galten. Wie etwa in der Römischen oder Weimarer Republik.
Das ist auch jetzt die große Gefahr.
So findet hierzulande weder eine politische Opposition noch eine ernsthafte Medienkritik an der Regierung statt. Die Mehrheit der Bürger ist anscheinend mit den bereits verhängten schwersten Einschnitten in ihre Freiheitsrechte einverstanden, wie etwa durch das Grundgesetz garantierte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Das jedenfalls wird suggeriert.
Doch nun wird es immer kruder, immer abstruser, immer unwirklicher, immer schlimmer!
Vor kurzem berichtete die BILD-Zeitung:
Quelle Screenshot/Bildzitat: https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/corona-sachsen-plant-knast-fuer-quarantaene-verweigerer-74898904.bild.html
Und die Deutschen Wirtschaftsnachrichten legten nach:
Quelle Screenshot/Bildzitat: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/508893/Sachsen-sperrt-Quarantaene-Verweigerer-kuenftig-in-alten-Fluechtlingsheimen-ein?utm_content=link_14&utm_medium=email&utm_campaign=dwn_telegramm&utm_source=mid562&f_tid=2d6bae4bd33ceecccc30b0b415c30498
HIER: https://t.me/GrandtGuido
Tatsächlich plant der Freistaat Sachsen eine, wie es heißt, landesweite Corona-Einrichtung zur „zwangsweisen Unterbringung“ in Dresden.
Die BILD spricht von einem „Corona-Knast für wiederholte Quarantäne-Brecher und -Verweigerer“ in einer erst 2017 errichteten Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge an der Stauffenbergallee in Dresden.
Zuvor noch wollte die SPD-Gesundheitsministerin Petra Köpping Quarantäne-Brecher noch in „Psychiatrien“ unterbringen. Auch Krankenhäuser scheiden aus, um sie nicht „überzubelasten.“
Der „Corona-Knast“ jedenfalls wird von der Polizei bewacht werden und ist umzäunt. Die Kosten pro Nacht sind noch nicht klar.
Dritte jedenfalls sollen so wegen des „renitenten Verhaltens des Unterzubringenden“ geschützt werden.
Solche Zwangsmaßnahmen soll ein letztes Mittel sein.
Und so soll sie umgesetzt werden:
- Das zuständige Gesundheitsamt stellt die Quarantäne fest.
- Der „Infizierte“ wird eindringlich ermahnt, dieser Folge zu leisten.
- Bei weiterem Widersetzen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
- Nützt das nichts, folgt ein Gerichtsverfahren. Antragsteller ist das zuständige Gesundheitsamt.
- Letztlich sieht Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes eine zwangsweise Unterbringung von Verweigerern in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft vor.
- Die zwangsweise Unterbringung erfolgt nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Paragraph 415).
Doch Sachsen ist nicht das einzige Bundesland, das „Quarantäne-Verweigerer“ wegsperren will.
Auch die schwarz-grüne Landesregierung Baden-Württembergs gab längst bekannt, renitente „Quarantäne-Verweigerer“ künftig in „speziellen Krankenhäusern einzusperren.“
Damit sind zwei bis drei ausgewählten Krankenhäuser gemeint.
Das Innenministerium hatte auf eine strikte Zwangseinweisung solcher Personen in eine zentrale Klinik im Land gedrängt.
Hartnäckige Quarantäne-Verweigerer sollen „abgesondert“ werden.
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Hinsichtlich einer „Entseuchung“ können „die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) eingeschränkt werden.
Das geht soweit, dass der „Abgesonderte“ sämtliche Maßnahmen der“ Absonderungseinrichtung“ Folge leisten und erdulden muss.
Dabei dürfen ihm u.a. auch:
- Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden.
- Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist.
- Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist.
Das alles steht so im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 30 Absonderung, indem es konkret heißt (Hervorhebungen durch mich):
Hier:
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html
Wie weit soll das „Wegsperren“ gehen?
Werden auch bald „Impfverweigerer“ in Heimen oder speziellen Einrichtungen „abgesondert“?
Weitere Quellen:
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/508893/Sachsen-sperrt-Quarantaene-Verweigerer-kuenftig-in-alten-Fluechtlingsheimen-ein?utm_content=link_14&utm_medium=email&utm_campaign=dwn_telegramm&utm_source=mid562&f_tid=2d6bae4bd33ceecccc30b0b415c30498///https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/508064/Baden-Wuerttemberg-sperrt-Quarantaeneverweigerer-kuenftig-in-Krankenhaeusern-ein///https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/corona-sachsen-plant-knast-fuer-quarantaene-verweigerer-74898904.bild.html
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Ich will nur noch raus aus dieser Irrenanstalt !
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