Nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg verlor das Deutsche Reich, gemessen an den Grenzen von 1937, rund 114.000 Quadratkilometer (24 Prozent) seines Staatsgebietes (darunter Pommern, Schlesien, Ostpreußen und Ostbrandenburg) und einem damit einhergehenden Bevölkerungsverlust von etwa 9,6 Millionen Menschen.

Die Reparationszahlungen Deutschlands (1945-1952) nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auf 320 Milliarden US-Dollar bestimmt. Aber auch diese Summe war angesichts des in weiten Teilen zerstörten Landes und seiner völlig am Boden liegenden Wirtschaft nicht zu erbringen. Schließlich wurden 16,2 Milliarden Deutsche Mark und 1952 7 Milliarden Deutsche Mark als Nachkriegsschulden sowie 7,3 Milliarden Deutsche Mark für Vorkriegsschulden festgelegt.

»DEUTSCHLANDS BESTRAFUNG!« – So hoch waren die Reparationen an die Alliierten wirklich! (1)

»DEUTSCHLANDS BESTRAFUNG!« – So hoch waren die Reparationen an die Alliierten wirklich! (2)

 

Nicht zu vergessen, dass dies vor dem Hintergrund des aufziehenden Kalten Krieges zwischen den Siegermächten der USA und der Sowjetunion geschah. Denn die unterschiedlichen Staatsformen – auf der einen Seite die liberale, demokratische und marktwirtschaftliche Ideologie und auf der anderen die kommunistische, planwirtschaftliche und einparteiliche Ideologie – entzweiten die einstigen Verbündeten. Dementsprechend wollten die Westalliierten ihre Besatzungszonen (in Deutschland) als spätere Bündnis- und Handelspartner sehen.

Erneut zitiere ich als Quelle dazu den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages (Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik:
»Das von der Bundesrepublik Deutschland am 27. Februar 1953 unterzeichnete und am 24. August 1953 ratifizierte ‚Abkommen über Deutsche Auslandsschulden‘ (‚Londoner Schuldenabkommen‘) regelt die deutschen Auslandsschulden bei annährend 65 Gläubigerstaaten (Bundesministerium der Finanzen 2003: 91).«


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Doch neben diesen »eigentlichen Staatsschulden« wurden noch andere »öffentliche Verbindlichkeiten«, wie es hieß, berücksichtigt, wie beispielsweise die der ehemaligen Reichbahn sowie die offenen Auslandsschulden deutscher Unternehmer oder Einzelpersonen.
»Im Ergebnis wurden der Bundesrepublik ein großer Teil der Auslandsschulden erlassen. Gleichzeitig erklärte sich die Bundesrepublik vertraglich zu einer Rückzahlung von Teilen ihrer ausländischen Staatsschulden bereit. Die Gesamthöhe der durch das Londoner Schuldenabkommen erfassten Vor- und Nachkriegsschulden beliefen sich auf insgesamt 14,5 Milliarden DM (Bundesministerium der Finanzen 2003: 92/93) Mit dem Abkommen erlangte die Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg wieder weltweite Kreditwürdigkeit.«

Und: »Allerdings wurde im Londoner Schuldenabkommen die Entschädigung für von 1945 bis Ende 1952 aufgelaufene Zinsrückstände von Auslandsschulden bis zur Wiedervereinigung Deutschlands zurückgestellt. Dazu gehörte insbesondere die Entschädigung der Zinsrückstände der besagten Periode aus der Dawes-Anleihe, der Young-Anleihe sowie der Kreuger-Anleihe. Aufgrund dieser noch offenen Zinsrückstände ist das Londoner Schuldenabkommen heute noch in Kraft (Bundesministerium der Finanzen 2003: 91).«

Wie bereits erwähnt stammt dieses Pamphlet aus dem Jahr 2008.

Der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, setzte wegen des Holocausts zudem innenpolitisch ein Sonderabkommen mit Israel durch, das 1952 in Luxemburg unterzeichnet wurde. Darin wurde festgelegt, dass Deutschland drei Milliarden D-Mark als »globale Erstattung der entstandenen Eingliederungskosten für entwurzelte und mittellose jüdische Flüchtlinge aus Deutschland und den ehemals unter deutscher Herrschaft stehenden Gebieten« zahlen würde. Zusätzlich noch 450 Millionen D-Mark an die Jewish Claims Conference (Zusammenschluss jüdischer Organisationen, die seit 1951 Entschädigungsansprüche jüdischer Nazi-Opfer und Holocaust-Überlebender vertritt) zur Unterstützung jüdischer Opfer der NS-Verfolgung außerhalb Israels. Später wurde das durch Härtefallregelungen und weitere Sonderleistungen für jüdische Opfer ergänzt. Natürlich konnten dieses Zahlungen das unendliche Leid des Zivilisationsbruches des Holocausts nicht wieder gut machen.

In der Ausarbeitung »Finanzielle Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Versailler Vertrag« des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik erfahren wir auch noch weitere Regelungen des »Londoner Schuldenabkommens« nach der Deutschen Einheit im Jahr 1990:

»Mit Inkrafttreten der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 betrugen die Zinsrückstände aus der Dawes-Anleihe 40,2 Millionen DM, aus der Young-Anleihe 175,8 Millionen DM und aus der Kreuger-Anleihe 23,4 Millionen DM (Bundestagsdrucksache 15/1279 vom 27.06.2003; Bundesministerium der Finanzen 2003: 91ff.; Deutsche Finanzagentur: 2006: 1). Die Bedienung des Kapitals dieser Auslandsanleihen aus dem Zeitraum bis 31. Dezember 1944 war bereits Anfang der 1980er Jahre vollständig abgeschlossen. Dabei hat die Bundesrepublik die aus den Anleihen valutierenden Schulden getilgt, wofür von ihr insgesamt eine Summe von 1,53 Milliarden DM aufgewendet worden ist (Bundestagsdrucksache 15/1279 vom 27.06.2003; Bundesministerium der Finanzen 2003: 94).«

Und: »Mit der Deutschen Einheit sind von der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Abgeltung der Ansprüche der Zinsrückstände der drei besagten Auslandsanleihen (auch ‚Schattenquoten‘ genannt) so genannte Fundierungsschuldverschreibungen mit einheitlichen Konditionen von 3% Zinsen, fünf tilgungsfreien Jahren und mit einer 20-jährigen Laufzeit – bis zum Jahr 3. Oktober 2010 – ausgegeben worden. Sie werden seit 1996 von der Bundeswertpapierverwaltung getilgt. Dabei hat die Bundesrepublik zur Erfüllung der Ansprüche aus den Fundierungen im Zeitraum von 1990 bis 2002 73 Millionen DM an Zinsen und 22 Millionen DM an Tilgungen bereit gestellt (Bundestagsdrucksache 15/1279 vom 27.06.2003; Bundesministerium der Finanzen 2003: 91/93; Deutsche Finanzagentur: 2006, Glasemann 1994: 314).«


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Zusammengefasst heißt das nach Ansicht des Bundestages: »In der Weimarer Republik hat das Deutsche Reich mit der Dawes-Anleihe, der Young-Anleihe sowie der Kreuger-Anleihe insgesamt drei Auslandsanleihen aufgelegt. Die beiden erstgenannten Anleihen standen im mittelbaren Zusammenhang mit der Bedienung von jährlichen Reparationsraten, welche Deutschland als Folge des verlorenen Ersten Weltkrieges gegenüber den Alliierten vertraglich zu leisten hatte. Im Londoner Schuldenabkommen von 1952 verpflichtete sich die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches dazu, für einen Teil der Vor- und Nachkriegsschulden finanziell aufzukommen. Dazu gehörten auch die drei erwähnten Auslandsanleihen aus den Jahren 1924 und 1930. Allerdings wurde 1952 zwischen den Vertragspartnern festgelegt, dass die rückwirkende Bedienung des Kapitals dieser Auslandsanleihen durch die Bundesrepublik zunächst für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1944 gelten sollte.«

Die Schulden für diesen Zeitraum wurden vertragsgemäß bis Anfang der 1980er Jahre zurückgezahlt. »Dagegen wurden die Zinsrückstände aus diesen Auslandsanleihen für die Jahre 1945 bis 1952, was den finanziellen Interessen der Bundesrepublik zum Zeitpunkt des Abschlusses des Londoner Schuldenabkommens im Jahr 1952 sehr entgegenkam, bis zum Zeitpunkt der Wiedererlangung der staatlichen Einheit im Einvernehmen aller Vertragspartner zurückgestellt. Aus diesem Grund hat die Bundesrepublik erst nach Erlangung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 gemäß dem Londoner Schuldenabkommen die Abgeltung der Ansprüche aus den aufgelaufenen Zinsrückständen für die Jahre 1945 bis 1952 aus den drei Auslandsanleihen in die Wege geleitet. Aller Voraussicht nach wird die Bedienung dieser Auslandsschulden am 3. Oktober 2010 abgeschlossen sein. Die Dawes-Anleihe sowie die Young-Anleihe stehen in mittelbarem Zusammenhang mit den Reparationsverpflichtungen Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg stehen.«

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages verwehrt sich dagegen: »Die sporadisch in der Öffentlichkeit – vor allem aus rechtsextremen Kreisen, etwa in einschlägigen Internet-Foren erhobene Behauptung, Deutschland zahle immer noch Reparationen auf der Grundlage des Friedensvertrages von Versailles, ist sachlich falsch. Diese Behauptung ignoriert den tatsächlichen historischen Kontext der in der Weimarer Republik aufgenommenen und von der NS–Diktatur nicht bedienten Auslandsanleihen, von denen zwei mittelbar und eine nicht im Zusammenhang mit den Reparationszahlungen standen. Die Anleihen sind Verhandlungsgegenstand des Londoner Schuldenabkommens von 1953 gewesen. Die Anleihen sind seit Ende der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts zurückgezahlt, die aufgelaufenen Zinsrückstände werden seit der Wiedervereinigung bedient und werden 2010 ebenfalls zurückgezahlt sein.«

Statista.com veröffentlichte folgende Statistik der Reparationszahlungen Deutschlands:

Abb.: Quelle Screenshot/Bildzitat: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1116824/umfrage/reparationszahlungen-deutschlands-nach-dem-zweiten-weltkrieg/

Doch erst im Jahr 2010, also nach 92 Jahren (!) wurde die letzte Rate der Reparationsschuld aus dem Ersten Weltkrieg von der Bundesregierung getilgt. Darüber berichteten auch die deutschen Mainstream-Medien.
Nachfolgend drei Beispiele:


Abb.: Screenshot/Bildzitat: https://www.stern.de/politik/geschichte/rueckzahlung-abgeschlossen-deutschland-hat-keine-kriegsschulden-mehr-3888104.html

 

Abb.: Screenshot/Bildzitat: https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/zeitzeichen/letzte-rate-100.html

 


Abb.: Screenshot/Bildzitat: https://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland

Am 17. März 2015 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass die Bundesrepublik bislang 71 Milliarden Euro für das von den Nazis begangene Unrecht (im Zweiten Weltkrieg) pauschal an Staaten, aber auch an einzelne Opfer bezahlt hätte.

Doch damit scheint diese Schuld noch nicht beglichen zu sein. Denn vor allem Griechenland fordert  weitere Reparationszahlungen, weil das Land, gleich nach dem Krieg aufgrund eines »Entschädigungsabkommens« lediglich 115 Millionen D-Mark erhielt, aber – auf heute umgerechnet – 14 Milliarden Euro will. Mit Polen verhält es sich ähnlich.

Übrigens: Nach der Wiedervereinigung 1990 kamen auch entsprechende Entschädigungen für die osteuropäischen Staaten hinzu. So erhielten Russland, Weißrussland und die Ukraine 511,3 Millionen Euro und Polen 255,6 Millionen. »Endgültige Regelungen sollte ein Friedensvertrag bringen, zu dem es aber nicht kam«, ist dazu in der Süddeutschen Zeitung zu lesen. »Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Einheit sind aus deutscher Sicht völkerrechtlich alle weiteren Ansprüche erloschen.«


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Foto: Bundesarchiv Bild 183-E0406-0022-018 / CC-BY-SA 3.0 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_183-E0406-0022-018,_Berlin,_Siegesfeier_der_Roten_Armee.jpg)


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2 Gedanken zu „»DEUTSCHLANDS BESTRAFUNG!« – So hoch waren die Reparationen an die Alliierten wirklich! (3)“
  1. Kann man es überhaupt in Zahlen erfassen wie wir schon ewig ausgenommen wurden von unseren Besatzern ? Und immer noch werden……danke unser doofen Politik

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