Die Abtrennung des Kosovo von Serbien war Völkerrechtswidrig, wie manche Staatsrechtler behaupten.
In einer Erklärung des russischen Außenministeriums zum 20. Jahrestag der NATO-Aggression gegen Jugoslawien hieß es unter anderem:
„Am 24. März 1999 begann die NATO ihre Bombenangriffe gegen Jugoslawien, die 78 Tage dauern sollten. Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einer Aggression gegen einen souveränen europäischen Staat, der ein aktives Mitglied der Antihitlerkoalition und Mitbegründer der UNO sowie des internationalen Sicherheitssystems in der Nachkriegszeit gewesen war.“
Und: „Die Allianz hatte absolut keine legitimen Gründe für solches Vorgehen, vor allem kein Mandat des UN-Sicherheitsrats. Mit dieser Aggression wurden die Basisprinzipien des Völkerrechts, die in der UN-Charta und in der Schlussakte von Helsinki verankert sind, sowie die internationalen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der NATO verletzt.“
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Völkerrecht wurde zum Recht des Starken
Das russische Außenministerium stellte weiter fest: „Das Vorgehen der Allianz widersprach zudem selbst dem Nordatlantischen Vertrag von 1949, in dem sich die NATO-Länder verpflichtet hatten, Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit in der Welt nicht zu gefährden und auf Gewaltanwendung bzw. Drohung der Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen zu verzichten, falls dies den Zielen der UNO widerspricht.“
Weiter: „Damit begann eben die Auswechslung des Völkerrechts durch die ‚Ordnung‘, die sich auf gewisse willkürlich bestimmte Regeln, und zwar auf das Recht des Starken stützt.“
Genauso sollte es auch bleiben!
Vor allem seit der Kosovo sich – mit Unterstützung vieler europäischer Regierungen – für unabhängig erklärte, wachsen dort die Spannungen zwischen der albanischen und serbischen Bevölkerung.
Aber auch die Präsenz der internationalen Truppen, die im Kosovo einen von der EU abhängigen Staat errichten sollen, löst bei allen Bevölkerungsgruppen im Kosovo Protest aus.
Diese Demonstrationen werden zunehmend durch EULEX, KFOR und die kosovoarische Polizei aufgelöst. Da es hierbei ganz offensichtlich nicht mehr um den Schutz der Zivilisten – der das internationale Mandat begründet –, sondern um die Durchsetzung einer neuen »öffentlichen Sicherheit und Ordnung« geht und sich (jedenfalls in den Demonstrationen) kaum noch irreguläre bewaffnete Kräfte aufhalten, ist die Legitimität des Einsatzes besonders prekär. Deshalb wird vorwiegend auf WLW zurückgegriffen, auch wenn der Einsatz von Schusswaffen – beispielsweise zum Eigenschutz – zulässig wäre.
Quelle: „Weniger tödliche Soldaten? – Die Wirkmittel der Weltinnenpolitik“ von Jonna Schürkes und Christoph Marischka (Informationsstelle Militarisierung e.V.), Beilage zu Wissenschaft und Frieden 4/2009, Herausgegeben von der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden
Dass die Abspaltung des Kosovo von Serbien durch die EU und die USA gefördert wurde, während das Unabhängigkeitsreferendum auf der Krim nach wie vor von der westlichen „Wertegemeinschaft“ streng verurteilt wird, zeigt in plakativer Art und Weise die politische Motivation der Westpolitiker auf.
Die Kooperation des BND mit der terroristischen UCK im Kosovo oder die zeitweise Kohabitation der CIA mit islamistischen Kräften in Bosnien- Herzegowina erhöhten die Geschwindigkeit des angestrebten Zerfallsprozesses Gesamtjugoslawiens.
Quelle: „Geheimdienste in Demokratien“ von Erich Schmidt-Eenboom, WeltTrends 51 (Sommer), 14. Jahrgang, 2006, S. 5
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Warum hält sich der Westen nicht aus diesen Gebieten raus? Was ist da zu holen ? Sonst würde doch kein Hahn nach denen krähen.