Ein Gastkommentar von LOIS SASEK
(Produktionsleitung Kla.TV)
Für große Aufregung sorgte im Jahr 2023 das extrem milde Urteil gegen Florian Teichtmeister, den österreichischen Schauspieler und Freimaurer der Großloge von Österreich.
Teichtmeister war offensichtlich so überzeugt von der Freimaurerei, dass er auf seinem Grundstück sogar einen entsprechenden Tempel errichtete.
Er stand vor Gericht, weil eine größere Menge Drogen bei ihm gefunden wurden und er 76.000 kinderpornografische Dateien gesammelt hatte.
Viele davon wurden von ihm bearbeitet, mit Kommentaren versehen oder zu Collagen zusammengestellt. In seinen Kommentaren schilderte er schlimmste Gewaltphantasien, die er sich vorstellte, Kindern anzutun. Von Auspeitschen, Folter, grauenvollen Vergewaltigungen bis hin zum Tod kannten seine Phantasien keine Grenzen.
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Die Staatsanwaltschaft stufte Teichtmeister auf einer Gefährlichkeitsskala auf der zweithöchsten Stufe 9 von 10 ein.
Trotz dieser hohen Gefahr, die von ihm ausgeht und trotz der Tatsache, dass hier Kinder in abertausenden Fällen geschädigt wurden und Teichtmeister als Konsument eine Mitschuld trifft, wurde er nur zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt unter der Auflage, sich einer Therapie unterziehen zu müssen.
Er muss also für keinen einzigen Tag für seine Taten ins Gefängnis.
Nicht nur das völlig unangemessene Urteil, sondern auch das Verhalten der Prozessbeteiligten wirft große Fragen auf.
Es wurde weder erforscht, für wen Teichtmeister die Dateien kommentiert hatte, noch ob er Teil eines Netzwerks war. Es gab laut Prozessbeobachtern keine kritischen Fragen an den Angeklagten und keinerlei Befragungen von Zeugen durch Staatsanwaltschaft und Richter.
Hatte man Angst, dass hier weitere prominente Persönlichkeiten auffliegen würden?
Es wurde nie erforscht, ob er seine Gewaltphantasien auch in die Tat umgesetzt hatte. Dies trotz deutlicher Hinweise, wie einer bei ihm gefundenen Einkaufsliste für den Kauf von Mädchenkleidern und sadomasochistischen Gegenständen.
Der Richter Stefan Apostol bedauerte die soziale Ächtung von Teichtmeister und nahm Demonstrationen gegen ihn als Anlass für die Gewährung mildernder Umstände.
Die eher passive Staatsanwältin Julia Kalmar hielt wichtige Details bis zum Abschluss der Beweisaufnahme zurück. Sie verzichtete trotz der von ihr bescheinigten hohen Gefährlichkeit Teichtmeisters darauf, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der geladene Gutachter Prof. Dr. Peter Hofmann setzte sich ebenfalls sehr für den Angeklagten ein und spielte die von ihm ausgehende Gefahr herunter. Hofmann fiel bereits in früheren Missbrauchsprozessen dadurch auf, sonderbare Gutachten zugunsten der Angeklagten zu erstellen und die Taten zu verharmlosen.
Er äußerte einmal folgendes: „Die Hälfte der betroffenen Kinder kann mit pädophilen Übergriffen gut umgehen. Sie ordnen sie in ihre Biographie ein und bekommen keine posttraumatische Belastungsstörung.“
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War es Zufall, dass gerade er als Gutachter für diesen Prozess ausgesucht wurde?
Zwischenfazit: Das Urteil und das seltsame Verhalten von Gutachter, Richter und Staatsanwaltschaft werfen Fragen auf.
Wurde Teichtmeister zart angefasst, damit dieser nicht weitere Mittäter aufdeckt?
Haben ihn seine Freimauerverbindungen vor der Haft bewahrt?
Entsprechend dem Motto, mit dem bereits die Zeitung „Der Standard“ vielsagend hinsichtlich der Freimaurer titelte: „Brüder halten nun einmal zusammen“?
Quelle: https://www.kla.tv/28454
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Foto: Symbolbild Shutterstock und Screenshot/Bildzitat:https://www.youtube.com/watch?v=G98tWbLspGQ
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