Ein Gastkommentar von LOIS SASEK
(Produktionsleitung Kla.TV)
Schon immer waren Kinder ein begehrtes Instrument von selbsternannten „Möchtegern-Machthabern“, um ihre zerstörerischen Pläne und Ideologien durchzusetzen. Und viele Despoten hatten ihren zugänglichen Geist bereits schamlos ausgenutzt.
Doch noch nie war es so offensichtlich wie heute, dass insbesondere unsere Kinder und wir mit ihnen inmitten eines Allfrontenkrieges stecken. Und egal, wohin man auch sieht, unsere Kinder stehen im Zentrum ihres Visiers.
TEIL 1: Angriff auf Kinder durch die gesetzgebende Gewalt
Gesetzeslockerung für pädophile Sexualstraftäter
Im Mai 2024 hat die Bundesregierung in einer Gesetzesänderung still und unbemerkt beschlossen, dass der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie in Deutschland nicht mehr länger ein Verbrechen sind!
Ja, Sie haben richtig gehört. Die zu verhängende Mindeststrafe wurde von einem Jahr Gefängnis auf nur mehr drei bis sechs Monate abgesenkt und das Verbrechen auf ein simples Vergehen herabgestuft!
Der Grund: Justizminister Buschmann führte an, dass immer wieder auch gegen Eltern und Lehrer hätte ermittelt werden müssen, die Kinderpornos mit anderen Eltern geteilt hatten, um davor zu warnen.
Einmal abgesehen davon, dass es sich nicht ganz erschließt, warum das Bildmaterial der Warnung unbedingt beigefügt werden muss, hatte der Publizist Julian Reichelt bereits Ende 2023 recherchiert, dass genau nur EIN derartiger Fall tatsächlich zur Anklage gekommen war.
Führt man sich vor Augen, dass jedem kinderpornographischen Foto oder Video ein reales, teils schweres Kindesmissbrauchs-Verbrechen zugrunde liegt, ist Buschmanns Begründung ad absurdum geführt.
Doch statt auf Abschreckung, harte Bestrafung und konsequente gesellschaftliche Ächtung setzt die Ampel-Regierung lieber auf Kuschelkurs mit Pädophilen.
Und die freuen sich bereits: Die berüchtigte pro-pädophile Aktivistengruppe „Krumme 13“ hat die Gesetzesänderung auf ihrem Blog ausgiebig gelobt. Sie setzen sogar noch eins drauf und fordern die Entschuldigung der Abgeordneten bei allen, die „Opfer“ des Gesetzes von 2021 geworden sind.
Pädophile Sexualstraftäter dürfen sich in Kinderehen frei austoben
Der investigative Journalist Thomas Röper veröffentlichte auf Anti-Spiegel einen Artikel zum Thema „Legalisierung von Pädophilie“.
US-Demokraten sind dabei, in den USA schrittweise Pädophilie zu legalisieren. Durch Lobbyarbeit soll in den Medien das Wort „pädophil“ vermieden und z. B. durch folgende Formulierung ersetzt werden: „Menschen, die sich zu Minderjährigen hingezogen fühlen“.
Pädophilie soll nicht mehr wie bisher als Straftat, sondern als „unveränderliche sexuelle Orientierung“ definiert werden.
Pädophile selbst sollen nicht mehr unter Stigmatisierung leiden.
Nathan Larson, ein Kandidat für den Kongress im Bundesstaat Virginia, bekannte sich 2018 öffentlich dazu, dass Sex zwischen einem Erwachsenen und einem Kind zulässig seien, wenn zwischen ihnen eine Ehe besteht, auch wenn einer der beiden erst zehn Jahre alt sei.
Tatsächlich ist die Gesetzgebung für das Mindestalter bei Eheschließungen in US-Bundesstaaten schockierend. Das Mindestalter beginnt bei 14 Jahren, wobei es in den letzten Jahren auch dokumentierte Fälle von zehnjährigen Verheirateten gab.
Ebenso schockierend ist das niedrige Strafmaß für Straftäter wegen Sex mit Kindern. In Kalifornien haben Journalisten offen zugängliche strafrechtliche Datenbanken analysiert und herausgefunden, dass von den 7.000 Tätern, die wegen unzüchtiger oder perverser Handlungen an Personen unter 14 Jahren verurteilt wurden, niemand mehr als ein Jahr im Gefängnis verbracht hatte!
Anstatt die alarmierenden Statistiken zum Anlass zu nehmen, um härter gegen Pädophilie vorzugehen, verabschiedet Kalifornien Gesetze, die den Kindesmissbrauch fördern.
Im Jahr 2020 wurde in Kalifornien auf Initiative des schwulen kalifornischen Senators Scott Wiener ein Gesetz verabschiedet, das einen Pädophilen unter bestimmten Umständen nicht als Sexualstraftäter anerkennt, wenn der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer zehn Jahre oder weniger beträgt.
Für den Straftatbestand des Missbrauchs an einem Kind ist doch das Alter des Kindes entscheidend und nicht der Altersunterschied zu einem Erwachsenen!
Quelle: https://www.kla.tv/2024-10-05/30526&autoplay=true
FORTSETZUNG FOLGT!
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Foto: KI-Foto (Magic Studio/canva.com)
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