Bei Zahlen und Statistiken wird oftmals getäuscht, um den überproportional hohen Anteil von ausländischen Straftätern möglichst gering erscheinen zu lassen.

Wie dabei getrickst wird, deckte mitunter die Onlinezeitung Sächsische.de schon am 2. Februar 2016 auf.

In Riesa kam es zu Streitigkeiten zwischen Asylbewerbern (Tunesier und Marokkaner), sogar mit einem Schwerverletzten. Im „offiziellen“ Polizeibericht wurde dies jedoch verschwiegen.

Der hanebüchene Grund: „Eine Körperverletzung gelte als Antragsdelikt – wird also nur auf eine Anzeige hin verfolgt. Zudem habe sie nicht im öffentlichen Raum stattgefunden, sei damit nicht Gegenstand polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit.“

Dafür schaffte es der Vorfall in eine „interne Statistik“, die regelmäßig an das Innenministerium geht. Denn dort erhält die Abteilung „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ täglich eine Informationsmeldung zu „polizeilich relevanten Sachverhalten unter Beteiligung von Asylsuchenden“.


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Siehe da, am 2. Februar 2016 waren gleich vier diesbezügliche Ereignisse verzeichnet! Nämlich die Körperverletzung von Riesa, zwei Raubdelikte aus Dresden und ein mutmaßlicher sexueller Missbrauch einer Sechsjährigen durch einen 44-jährigen Syrer, der das Kind von hinten umarmte, festhielt und gegen dessen Willen auf den Mund küsste. Erst als ein Fahrgast einschritt, hörte er damit auf.

Aber tatsächlich veröffentlicht wurde davon nur einer der beiden Raubüberfälle!

Fehlt also selbst Kindesmissbrauch durch einen Asylbewerber „Öffentlichkeitsrelevanz“, so dass nichts davon öffentlich wird?

Die Polizei erläuterte dazu, dass es sich um eine „Art kulturelles Missverständnis“ gehandelt habe: Der Syrer habe in seiner Vernehmung angegeben, das Kind nicht auf den Mund, sondern väterlich auf den Kopf geküsst zu haben. Das sei in seiner Heimat so üblich.

Alles klar? Die Polizei erklärte, dass eine Weisung durch das Ministerium nicht existiere, solche Fälle nicht öffentlich zu machen. Und das sächsische Innenministerium bekundete, dass die Polizeidirektionen selbst entscheiden könnten, was sie veröffentlichen – und was nicht.

Die Frage nach der Geheimstatistik zu Asylbewerbern,  also dem täglichen Rapport über deren Delikte, die jedoch nicht öffentlich, aber dennoch an das Innenministerium gemeldet wird, beantwortete ein Sprecher so: „Aus allen Direktionen gehen täglich Infomeldungen über Dinge mit besonderer Brisanz ein, damit das Innenministerium weiß, was im Land los ist.“[i]

Neben „Geheimstatistiken“ gibt es auch noch andere Möglichkeiten, Flüchtlingskriminalität zu vertuschen: indem sie gleich gar nicht mehr polizeilich verfolgt und somit auch in keine Statistik eingehen!

Im Januar 2016 flog eine derartige Methode auf. Damals berichtete die BILD:

In offiziellen Leitlinien vom Oktober 2015 hat die Polizeidirektion Kiel die Verfolgung von Diebstahl und Sachbeschädigung massiv eingeschränkt – wenn die mutmaßlichen Täter Flüchtlinge sind. Und deren Personalien nicht eindeutig feststehen oder nicht (wie vorgeschrieben) binnen zwölf Stunden geklärt werden können (…) Im Klartext: Die Polizei fängt nicht einmal mehr an, die Personalien festzustellen – geschweige denn in der Sache gegen Verdächtige zu ermitteln. Begründung: zu hoher Aufwand, zu geringe Erfolgsaussichten.“

Die Polizei Kiel behauptete, die Regelung sei inzwischen „überholt“, was die BILD jedoch anzweifelte.

Der „Freibrief“ für kriminelle Flüchtlinge kam oder kommt so zustande, weil viele weder Pass, Personaldokumente noch eine Personenerfassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei sich führe. Dadurch ist die Polizei ist oftmals personell überfordert, die gewachsene Arbeitsbelastung zu bewältigen.[ii]

FORTSETZUNG FOLGT!


SIEHE NEBEN VIELEN ANDEREN THEMEN AUSFÜHRLICH DAZU:


Quellen: [i] https://www.saechsische.de/polizei-fuehrt-geheimstatistik-zu-asylbewerbern-3317271.html?utm_source=szonline; [ii] https://web.archive.org/web/20190517094758/https://www.bild.de/politik/inland/polizei/so-kapitulieren-die-beamten-vor-der-fluechtlings-kriminalitaet-44327348,var=a,view=conversionToLogin.bild.html






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Ein Gedanke zu „ENTHÜLLT: So wird bei der Asylbewerber- und Flüchtlingskriminalität getäuscht und getrickst! (1)“

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