28. Februar 2026: Israel und die USA bombardieren Ziele im Iran, Explosionen erschüttern Teheran. Ein UN-Mandat existiert nicht. Aber auch ein autoritäres Regime rechtfertigt keine Bomben ohne Rechtsgrundlage. Ohne Mandat und ohne eindeutig belegten Selbstverteidigungsfall steht der Vorwurf im Raum: Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Und damit die brisante Frage: Gilt das Völkerrecht beim russischen Angriff auf die Ukraine – aber plötzlich nicht mehr beim Iran? 


Am Morgen des 28. Februar 2026 startete die Israel Defense Forces nach eigenen Angaben einen „Präventivschlag“ gegen Ziele im Iran – unter anderem in der Hauptstadt Teheran.

Explosionen wurden in der Stadt gehört, der Luftraum wurde geschlossen und Sirenen ausgelöst. Israel begründet den Angriff damit, angebliche Bedrohungen für seine Sicherheit neutralisieren zu wollen.

Die USA sollen nach Medienberichten an diesen Militäraktionen beteiligt sein und mit Israel abgestimmt vorgehen. Genaues Ausmaß und Art der US-Schläge sind aber noch unklar.

Zweifellos unterdrückt das Mullah-Regime im Iran seit Jahrzehnten große Teile der eigenen Bevölkerung und viele Iraner wünschen sich politische Veränderung – doch selbst eine berechtigte Kritik an einem autoritären System rechtfertigt es völkerrechtlich nicht, dass ausländische Staaten eine Regierung militärisch „weg­bomben“, wie es die Beispiele Libyen, Irak oder Syrien mit ihren bis heute instabilen Folgen gezeigt haben.

Lageeinschätzung: Die Situation bleibt extrem gespannt. Iran hat bereits angekündigt, bei Angriffen Vergeltung in Betracht zu ziehen, und Sicherheitsmaßnahmen wurden weitreichend ergriffen. Die ersten Raketen fliegen schon auf Israel …

Die Gefahr einer regionalen Eskalation ist hoch, da sowohl Israel als auch die USA ihre Militärpräsenz verstärkt haben und Teheran eine scharfe Reaktion angekündigt hat.

Rein formal kann der heutige Angriff als Beginn einer kriegerischen Handlung ohne klare völkerrechtliche Rechtfertigung angesehen werden, insbesondere wenn er nicht als Reaktion auf einen konkreten bewaffneten Angriff oder mit UN-Genehmigung erfolgt.

In diesem Sinne könnte er – nach internationalem Recht – als Angriffskrieg eingestuft werden. Allerdings ist die internationale Rechtslage bei präventiven Schlägen äußerst umstritten, und politische Akteure argumentieren meist mit Sicherheitsinteressen statt mit völkerrechtlichen Normen.

Nun stellt sich die Frage, ob dieser Angriffskrieg gegen den Iran Völkerrechtswidrig ist oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Der Einsatz militärischer Gewalt zwischen Staaten ist im modernen Völkerrecht streng geregelt.

Nach der United Nations-Charta ist der Einsatz von Gewalt grundsätzlich verboten, es sei denn, er erfolgt unter klar definierten Ausnahmen – etwa legitime Selbstverteidigung oder ein UN-Mandat.

Das grundsätzliche Gewaltverbot

Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verbietet Staaten, militärische Gewalt gegeneinander einzusetzen. Das gilt sowohl für militärische Angriffe als auch für Drohungen mit Gewalt.

Selbstverteidigung nur in engen Grenzen zulässig

Eine Ausnahme erlaubt Art. 51 der UN-Charta: das Recht auf Selbstverteidigung nach einem bewaffneten Angriff oder – in manchen Auslegungen – bei einer unmittelbar bevorstehenden akuten Bedrohung. Das ist das einzige völkerrechtlich akzeptierte Recht zum Einsatz militärischer Gewalt ohne Sicherheitsratsmandat.

Im Fall von Angriffen Israels und der USA auf iranische Ziele argumentieren beide Seiten mit Selbstverteidigung, etwa wegen angeblicher Risiken eines iranischen Atomwaffeneinsatzes oder iranischer Proxy-Angriffe.

Doch Experten halten das für rechtlich nicht haltbar, weil kein konkreter, unmittelbar bevorstehender Angriff nachweisbar war.


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Juristische Kritik an der Rechtfertigung

Viele internationale Völkerrechtler sehen die israelischen und US-Angriffe als nicht völkerrechtskonform an:

Rechtsexperten betonen, dass Präventivschläge gegen vermutete künftige Gefahren im Völkerrecht nicht anerkannt sind und dass ein legitimer Selbstverteidigungsfall die unmittelbare Gefahr eines bewaffneten Angriffs erfordern würde.

Ein Gutachten im Bundestag kommt zu dem Ergebnis, dass die Kriterien für Selbstverteidigung nach Art. 51 in den bisherigen Angriffen überwiegend nicht erfüllt wurden.

Die International Commission of Jurists kritisiert, dass der israelische Angriff auf Iran internationale Normen verletze und eine Gefahr für Frieden und Sicherheit darstelle.

USA involviert ohne klare Rechtsgrundlage

Da Israel keinen klaren Selbstverteidigungsfall belegen konnte, ergibt sich daraus, dass auch die Beteiligung der USA an solchen Angriffen völkerrechtlich problematisch ist.

Nach internationalen Analysen können die USA kein legitimes Selbstverteidigungsrecht geltend machen, das über das Israels hinausgeht, das selbst rechtlich umstritten ist.

Keine UN-Mandate, keine Zustimmung des Sicherheitsrats

Wichtig ist: kein UN-Sicherheitsratsmandat hat militärische Gewalt gegen den Iran genehmigt – eine weitere Voraussetzung für Rechtmäßigkeit im Völkerrecht. Ein Angriff ohne Mandat und ohne eindeutigen Selbstverteidigungsfall wäre damit ein Verstoß gegen die Charta.

Fazit

Obwohl Staaten wie Israel und die USA ihre Einsätze rechtfertigen, fehlt bislang eine eindeutig völkerrechtliche Grundlage. Zahlreiche Experten Gutachten und internationale Organisationen bewerten die militärischen Angriffe als völkerrechtswidrig, weil die Voraussetzungen für legitime Selbstverteidigung nach UN-Recht nicht erfüllt sind.

Angriffe ohne Sicherheitsratsmandat oder einen klaren, unmittelbar bevorstehenden Angriff verstoßen gegen das Gewaltverbot der UN-Charta und gefährden den internationalen Rechts­rahmen, der Gewalt zwischen Staaten eigentlich begrenzen soll.

ZUSAMMENGEFASST:

Doppelmoral im Völkerrecht?

Nach Russlands Angriff auf die Ukraine war die Lage für den Westen eindeutig: Bruch des Gewaltverbots. Völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Sanktionen. Politische Isolation. Moralische Verurteilung.

Die Formel war klar: Wer ohne UN-Mandat und ohne legitimen Selbstverteidigungsfall militärische Gewalt anwendet, verstößt gegen die UN-Charta.

Doch nun stellt sich die unbequeme Frage: Gilt dieses Prinzip universell – oder nur für geopolitische Gegner?

Wenn Israel und/oder die USA militärische Ziele im Iran angreifen, ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats und auf Grundlage einer weit gefassten Auslegung „präventiver Selbstverteidigung“, dann berührt das exakt denselben Kern des Völkerrechts: das Gewaltverbot aus Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta.

Das Völkerrecht kennt kein „West-Privileg“.
Es unterscheidet nicht zwischen Demokratien und Autokratien.
Es erlaubt keine moralische Staffelung.

Entscheidend ist allein die juristische Frage:
Lag ein bewaffneter Angriff vor?
War die Bedrohung unmittelbar?
Gab es ein Mandat?

Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, wird aus militärischer Aktion – völkerrechtlich betrachtet – ein Rechtsbruch.

Der Unterschied zur Ukraine liegt politisch, nicht automatisch juristisch: Russland führt einen offenen Eroberungskrieg. Westliche Staaten argumentieren mit Gefahrenabwehr.

Doch das Gewaltverbot fragt nicht nach Motiven, sondern nach Rechtsgrundlagen.

Und genau hier beginnt das Problem für die internationale Ordnung:

Wenn Sanktionen, Isolation und moralische Empörung nur dann greifen, wenn der Täter geopolitisch unerwünscht ist – wenn aber Verbündete von denselben Maßstäben faktisch ausgenommen werden – dann verliert das Völkerrecht seine Glaubwürdigkeit.

Es wird dann nicht mehr als neutrales Regelwerk wahrgenommen, sondern als Instrument politischer Macht.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Wer ist der Gute?“

Sondern: „Gilt das Recht für alle – oder nur für einige?“

Denn sobald internationale Normen selektiv angewendet werden, beginnt ihre Erosion.

Und genau das ist die eigentliche Gefahr für die regelbasierte Weltordnung.


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3 Gedanken zu „Militärschlag OHNE UN-Beschluss: Völkerrechtswidriger »Angriffskrieg« gegen den Iran und die Heuchelei des Westens!“
  1. Gute Frage. Nicht zu vergessen den Kosovow und die Nato. Wie kam eigentlich Khomeni an die Macht? Da gabs doch auch einen illegalen Putsch, oder?

    1. ja, angeleiert von der CIA und dem MI 6, um den us- und britenfreundlichen Schah zu installieren. der vorherige präsident mossadegh hat das ihr gas und öl verstaatlicht. immer dasselbe…

  2. Kümmert doch Trump nicht ob die UN einverstanden ist. Die Amis haben sich schon immer geholt was sie wollten. Wird noch schlimmer werden. Wartet ab.
    Der Iran greift nun fast sämtliche Länder dort unten an. Sogar Zypern hat schon was abbekommen….

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