Deutschland rüstet nicht nur mit Milliarden auf – jetzt geht es auch um die Truppen! Die Bundeswehr soll auf bis zu 460.000 aktive Soldaten und Reservisten anwachsen. Besonders brisant: Ehemalige Soldaten sollen künftig auch gegen ihren Willen zum Reservedienst herangezogen werden können. Was das neue Reservestärkungsgesetz wirklich bedeutet und warum selbst Arbeitgeber und Rettungsdienste Alarm schlagen, lesen Sie hier.
Deutschland befindet sich mitten in einem tiefgreifenden militärpolitischen Umbau. Mehr Soldaten, erheblich mehr Reservisten, neue Infrastruktur, eine stärkere Einbindung der Wirtschaft und eine Bundeswehr, die für Landes- und Bündnisverteidigung in einer völlig anderen Größenordnung vorbereitet werden soll.
Die Bundesregierung bezeichnet diesen Kurs als notwendige Antwort auf die veränderte Sicherheitslage in Europa und insbesondere die Bedrohung durch Russland. Kritiker sehen dagegen die Gefahr, dass Deutschland Schritt für Schritt immer tiefer in eine militärische Konfrontationslogik gerät.
Fest steht: Die Dimensionen sind gewaltig.
Die Bundeswehr soll perspektivisch auf mindestens 460.000 Soldatinnen und Soldaten anwachsen. Davon sollen mindestens 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten sein. Die Bundeswehr selbst bestätigt diese Größenordnung.
Doch woher sollen diese zusätzlichen Kräfte kommen?
Eine Antwort darauf liefert das neue Reservestärkungsgesetz.

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Bundesregierung beschließt Reservestärkungsgesetz
Am 1. Juli 2026 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf. Nach den Plänen der Regierung sollen Reservisten künftig regelmäßiger und verlässlicher für die Bundeswehr zur Verfügung stehen.
Das Entscheidende daran:
Reservedienst soll nicht mehr grundsätzlich von der Zustimmung des Reservisten und seines Arbeitgebers abhängig sein.
Die Bundesregierung selbst bezeichnet dies ausdrücklich als „Abkehr von der doppelten Freiwilligkeit“.
Bisher galt in der Praxis grundsätzlich: Ein ehemaliger Soldat wurde nur zum Reservedienst herangezogen, wenn sowohl er selbst als auch sein privater Arbeitgeber einverstanden waren.
Damit soll Schluss sein.
Die Bundesregierung schreibt:
„Die verpflichtende Heranziehung wird notwendig, damit Reservisten verlässlich und regelmäßig Dienst leisten können.“
Die Regelung soll allerdings nicht für ehemalige Freiwillig Wehrdienstleistende gelten. Außerdem ist ein abgestuftes Modell vorgesehen: Je länger jemand aktiv gedient hat und je umfangreicher seine Qualifikation ist, desto umfangreicher kann grundsätzlich auch sein Reservedienst ausfallen.
Das ist ein erheblicher Paradigmenwechsel.
Auch der Arbeitgeber kann künftig nicht mehr einfach Nein sagen
Besonders brisant ist die Veränderung für Unternehmen.
Bislang war die Zustimmung privater Arbeitgeber Bestandteil der „doppelten Freiwilligkeit“. Künftig soll ein Arbeitgeber zwar angehört werden und betriebliche Gründe können berücksichtigt werden – ein grundsätzliches Vetorecht wie bisher ist jedoch nicht vorgesehen.
Genau dagegen läuft die Wirtschaft Sturm.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert ausdrücklich, am bisherigen Grundsatz festzuhalten. Das vorgesehene Anhörungsrecht reiche nicht aus. Gerade die Systemrelevanz des Handwerks müsse berücksichtigt werden.
Die Befürchtung liegt auf der Hand: Ein hochqualifizierter ehemaliger Soldat kann im Zivilleben zugleich ein dringend benötigter Elektriker, Techniker, Handwerker, Ingenieur oder Spezialist sein.
Was die Bundeswehr personell stärkt, kann deshalb an anderer Stelle Personal fehlen lassen.
Selbst die Luftrettung schlägt Alarm
Dass dies keineswegs eine theoretische Debatte ist, zeigt eine Stellungnahme der ADAC Luftrettung.
Sie fordert, Beschäftigte, die für Luftrettung, Intensivtransporte sowie Zivil- und Katastrophenhilfe benötigt werden, bereits in Friedenszeiten verbindlich als unabkömmlich einzustufen.
Bemerkenswert ist die Begründung: Eine Stärkung der militärischen Reserve dürfe nicht zulasten der Einsatzfähigkeit des zivilen Bevölkerungsschutzes gehen.
Auch die ADAC Luftrettung plädiert deshalb dafür, am bisherigen Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ festzuhalten.

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Damit zeigt sich ein grundlegendes Problem:
Deutschland verfügt nicht über zwei getrennte Arbeitsmärkte – einen militärischen und einen zivilen. Die Menschen, die im Ernstfall als Reservisten benötigt werden, sind häufig genau jene Fachkräfte, die auch Krankenhäuser, Rettungsdienste, Energieversorgung, Industrie, Handwerk und kritische Infrastruktur am Laufen halten.
460.000 Menschen sollen militärisch ausgerüstet werden können
Parallel zum personellen Aufwuchs läuft ein gewaltiges Ausrüstungsprogramm.
Unter dem Programm FASER – „Feldausstattung Soldat/Erweiterte Reserve“ – soll persönliche militärische Ausrüstung bis Ende 2028 auch für sämtliche Reservisten bereitgestellt werden können.
Die Bundeswehr nennt ausdrücklich die Zielgröße von 460.000 Menschen.
Kampfbekleidung, Schutzwesten, Helme und weitere persönliche Ausrüstung sollen im Spannungs- und Verteidigungsfall entsprechend verfügbar sein. Selbst rund 80.000 zivile Bundeswehrangehörige sollen im Rahmen des Programms unter anderem mit Helm und Schutzweste ausgestattet werden.
Das alles zeigt:
Deutschland bereitet sich nicht mehr nur theoretisch auf einen möglichen großen europäischen Krieg vor. Es schafft ganz konkret Personal, Material, Infrastruktur und gesetzliche Voraussetzungen dafür, im Ernstfall erheblich schneller militärisch reagieren zu können.
Die Bundesregierung nennt das Abschreckung.
Doch damit stellt sich eine viel grundsätzlichere Frage:
Wo endet Abschreckung – und wo beginnt eine Dynamik, in der sich beide Seiten immer stärker auf einen Krieg vorbereiten, den angeblich niemand will?
FORTSETZUNG FOLGT!




Im Grunde macht dieses Gesetz jeden ehemaligen Zeitsoldaten, sofern diensttauglich, zum Berufssoldaten auf Abruf, bis zum 65. Lebensjahr. Die Übungslängen und Intervalle dienen lediglich der Auffrischung der jeweiligen Ausbildungen. Einsätze unter Artikel 80 a werden nicht angerechnet. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Man zielt hier auf die Veteranen des Landes, doch birgt dies allein schon seine Sprengkraft in sich. Auch ich bin betroffen und habe umgehend telefoniert. Wir sollten uns einmal austauschen Herr Grandt.
Bitte per Mail. Danke!