Nur wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sorgen ausgerechnet Fehler bei der Briefwahl für Unruhe: In Magdeburg wurden Hunderte Wahlscheine doppelt versandt, in Halle waren sogar über Tausend Briefwahlunterlagen betroffen. Die Behörden versichern, eine doppelte Stimmabgabe sei ausgeschlossen. Doch gerade bei Wahlen reicht es nicht, dass am Ende alles rechnerisch stimmt. Eine Demokratie lebt auch vom Vertrauen der Bürger in ein Verfahren, das über jeden Zweifel erhaben sein sollte.
Am kommenden Sonntag, dem 6. September 2026, wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzung des neuen Landtags zu entscheiden. Politisch könnte die Wahl erhebliche Folgen haben: Jüngste Umfragen sehen die AfD deutlich vor der CDU.
Ausgerechnet in dieser aufgeheizten Situation häufen sich Pannen bei der Briefwahl.
440 doppelte Wahlscheine in Magdeburg
Zunächst wurde bekannt, dass in Magdeburg 440 Wahlscheine mit identischer Nummer doppelt gedruckt und verschickt worden waren. Die Stadt identifizierte die betroffenen Wahlberechtigten, erklärte die fehlerhaften Wahlscheine für ungültig und stellte neue Unterlagen mit neuen Nummern aus. Die ungültigen Nummern sollen bei der Wahl entsprechend kontrolliert werden.
Damit hätte man den Vorgang als ärgerliche, aber beherrschbare Panne abhaken können.
Doch kurz darauf wurde ein wesentlich größerer Fall bekannt.

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Dann Halle: weitere 1.200 Briefwahlunterlagen doppelt verschickt
In Halle wurden 1.200 Briefwahlunterlagen doppelt gedruckt und versandt. Auch dort wurden die betreffenden Wahlscheine nach Bekanntwerden des Fehlers ungültig gemacht. Die betroffenen Bürger sollen neue Unterlagen mit einer neuen Wahlscheinnummer erhalten.
Nach Angaben der Behörden sei eine doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen. Die ungültigen Wahlscheinnummern würden den Wahl- und Briefwahlvorständen vorliegen und eingehende Wahlbriefe entsprechend überprüft.
Die Stadt Halle erklärte zudem, sie habe den Fehler nicht verursacht. Vom verantwortlichen Dienstleister sei ein Bericht angefordert worden. Die bereits laufende Zustellung habe trotz entsprechender Bemühungen nicht mehr gestoppt werden können.
Damit sind allein in Magdeburg und Halle 1.640 fehlerhaft doppelt versandte Wahlscheine beziehungsweise Briefwahlunterlagen bekannt geworden. Tichys Einblick nennt für die beiden Vorgänge eine Summe von 1.624 Fällen; die dort gleichzeitig genannten Einzelzahlen von 440 und 1.200 ergeben allerdings rechnerisch 1.640.
Gerade diese Diskrepanz zeigt, wie wichtig eine präzise Dokumentation solcher Vorfälle ist.
Panne ist nicht Wahlbetrug
An dieser Stelle muss allerdings sauber unterschieden werden.
Dass Wahlunterlagen offiziell versehentlich doppelt verschickt wurden, beweist keinerlei Wahlmanipulation. Für eine gezielte Manipulation der Landtagswahl durch diese Vorfälle gibt es nach den bislang öffentlich bekannten Informationen keinen Beleg.
Auszuschließen ist jedoch nichts, wie ich weiter unten aufzeigen werde.
Die zuständigen Stellen haben zudem Sicherungsmaßnahmen ergriffen, nachdem die Fehler bekannt geworden waren.
Die Bundeswahlleiterin beschreibt für Wahlen in Deutschland ein Kontrollsystem, das Mehrfachabstimmungen verhindern soll. Wer Briefwahlunterlagen erhält, wird im Wählerverzeichnis entsprechend vermerkt. Briefwähler müssen außerdem auf dem Wahlschein versichern, dass sie den Stimmzettel persönlich ausgefüllt haben. Eine falsche Versicherung an Eides statt kann strafbar sein.
Auch die Auszählung der Briefwahl findet keineswegs hinter verschlossenen Türen statt: Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist öffentlich und darf von Bürgern beobachtet werden.
Das sind gewichtige Argumente gegen die Behauptung, die Briefwahl könne nach Belieben manipuliert werden.
Doch damit ist die grundsätzliche Diskussion nicht erledigt.
Denn freilich gab es bereits manipulierte Briefwahlen.
Hier die spektakulärsten Einzelfälle von Briefwahlfälschung in Deutschland, die bekannt geworden sind:
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- Der Stendaler Wahlbetrug (Sachsen-Anhalt, 2014): Dies gilt als der bekannteste Fall. Bei der Kommunalwahl fälschte ein CDU-Stadtratskandidat rund 300 Briefwahlvollmachten, um im Namen von Heimbewohnern und Bürgern Unterlagen zu beantragen und im großen Stil selbst auszufüllen. Die Fälschung flog auf, die Stadtratswahl musste komplett wiederholt werden und der Täter wurde zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.
- Wahlfälschung in Dresden (Sachsen, 2024): Bei den Kommunal- und Landtagswahlen 2024 manipulierte ein Tatverdächtiger nachträglich über 130 Briefwahlstimmzettel vor allem zugunsten der rechtsextremen Kleinstreitkräfte „Freie Sachsen“ und teilweise der AfD. Der Fälscher wurde vom Landgericht Dresden zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
- Der Fall Geiselhöring (Bayern, 2014): Bei der Kommunalwahl in Niederbayern ließ ein Spargelbauer die Briefwahlunterlagen für Hunderte seiner osteuropäischen Erntehelfer gesammelt anfordern und füllte diese teilweise aus, um seine Ehefrau in den Stadtrat zu hieven. Das Ergebnis wurde für ungültig erklärt und die Wahl musste im Folgejahr wiederholt werden.
- Wülfershausen (Bayern, 2020 / Aufarbeitung bis 2026): Ein ehemaliger Bürgermeister manipulierte Briefwahlunterlagen im Zuge einer Kommunalwahl, was zu strafrechtlichen Ermittlungen und seinem Rücktritt führte.
- Ergaunerte Unterlagen in Frankfurt am Main (Hessen): Im Rahmen einer Oberbürgermeisterwahl wurden Briefwahlunterlagen gezielt unberechtigt abgefangen oder über erschlichene Vollmachten ergaunert.
FORTSETZUNG FOLGT!




Haben Sie schon einmal an Folgendes gedacht?
Dass die „Fehler“ absichtlich kurz vor der Wahl aufgedeckt und mit grossem Tamtam korrigiert wurden?
Und man dann die Tatsache der tatsächlichen Briefwahlmanipulation zurückweist mit dem Hinweis, man hätte ja durch die Korrektur der vorherigen „Irrtümer“ die Wahlintegrität ja schon bewiesen?