Wie schon mehrfach auf diesem Blog berichtet gab es in Bezug auf den Amoklauf von Winnenden (und Wendlingen) massive Fahndungs- und Ermittlungspannen. Dazu habe ich ein Buch geschrieben („11.3. Der Amoklauf in Winnenden – Hintergründe, Widersprüche und Vertuschungen“, Kai Homilius-Verlag) und einen gleichnamigen Film produziert (vertrieben im gugra-media-Verlag). Auch das juristische Prozedere im Prozess gegen den Vater des Amokläufers, Jörg K., wies Verfahrensfehler auf.

Dies hat nun dazu geführt, dass das Verfahren neu aufgerollt wird! Diese Meldung ist nicht mehr neu, aber im Trubel und die Vorfreude auf die Fussball-EM wohl etwas untergegangen. Deshalb nachfolgend – stellvertretend für andere – ein Artikel DER ZEIT dazu:

Amoklauf Winnenden-Prozess beginnt von vorn

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren um den Vater des Amokläufers Tim K. an das Landgericht Stuttgart zurückverwiesen. Anlass war eine Zeugin, die plötzlich schwieg.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden aufgehoben. Wie aus einem Beschluss der Richter vom 22. März hervorgeht, muss der Prozess neu begonnen werden. Als Begründung nannten die Richter Verfahrensfehler: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen.

Die Therapeutin hatte sich bei ihrer Aussage in Widersprüche verwickelt und sich dann auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Dass die Verteidigung zu keiner Zeit Gelegenheit hatte, die Zeugin zu befragen, sei zu Recht beanstandet worden, begründeten die Karlsruher Richter.

Das Landgericht Stuttgart hatte den Vater des Amokläufers Tim K. im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Jörg K. habe seinem Sohn den Zugang zu Schusswaffen und Munition ermöglicht, hieß es damals in der Begründung des Gerichts. Tim K. hatte am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden sowie auf der Flucht insgesamt 15 Menschen erschossen und 14 weitere verletzt. Danach erschoss er sich selbst.

Anwalt kritisiert Neuverhandlung

Die Verteidiger des Vaters hatten gegen das Urteil im Juni 2011 Revision eingelegt – mit Erfolg, der Fall muss nun von einer anderen Jugendkammer des Landgerichts erneut verhandelt werden. Die Angehörigen der Opfer sehen das kritisch: „Das ist sehr ärgerlich und für die Angehörigen sehr belastend“, zitierte Focus Online den Anwalt einiger Nebenkläger.

Da sich der Gerichtshof lediglich auf Verfahrensfehler bezog, ist eine Änderung von Schuld und Strafmaß unwahrscheinlich. Der Anwalt der Nebenkläger geht davon aus, dass das Gericht den Mann auch bei einem neu aufgerollten Prozess wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilen wird.

Focus Online berichtete, die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe eine Gewalttat voraussehen können, sei nicht zwingend davon abhängig, wie präzise seine Kenntnis über das Maß der psychischen Erkrankung seines Sohnes war. Schon die unzulängliche Sicherung von Waffen und Munition könne den Vorwurf der Fahrlässigkeit von Straftaten begründen.

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