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BALD AUSNAHMEZUSTAND IN DEUTSCHLAND?+++NOTSTANDSGESETZE UND KRISENPOLITIK+++WAS STECKT DAHINTER?+++DIE FAKTEN+++

Mein Blogartikel „Was wäre wenn…es eine Hungersnot in Deutschland gäbe?“ ist geradezu „explodiert“!

Hier:

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https://guidograndt.wordpress.com/2016/08/22/bundesregierung-crash-krieg-notfallszenarien-was-waere-wenn-es-eine-hungersnot-in-deutschland-gaebe/

Vor allem in den sozialen Netzwerken  wurde er verbreitet und diskutiert. Hintergrund ist, dass zum ersten Mal seit dem Ende des Kalten Krieges die Bundesregierung die Bevölkerung wieder zum Anlegen von Vorräten animiert hat. Im Fall einer Katastrophe oder eines bewaffneten Angriffs sollen sich die Bürger vorübergehend selbst versorgen können.

Dem Bericht zufolge soll die Bevölkerung im Notfall zum Selbstschutz fähig sein, bevor staatliche Maßnahmen anlaufen, um eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Bargeld sicherzustellen.

Was Sie erwartet, wenn es zu Engpässen bei der Lebensmittelversorgung kommt, habe ich Ihnen bereits im oben genannten Content mitgeteilt.

Heute sage ich Ihnen, was geschieht, wenn in Deutschland tatsächlich der Notstand ausgerufen wird.

Was kann und darf die Regierung dann für Maßnahmen ergreifen? Was wird aus Ihnen? Wie können Ihre  im Grundgesetz verankerten Freiheiten dennoch eingeschränkt werden?

Sie werden nicht glaube, was Sie nachfolgend lesen und dennoch sind es Fakten!

In meinem Wirtschaftsthriller

2018_Cover_3. Auflage

habe ich mich ausführlich damit beschäftigt.

Ich habe ein realistisches Szenario zusammengetragen, um Ihnen einen Vorgeschmack auf das zu geben, was im schlimmsten Fall eintreten könnte.

Bitte beachten Sie dabei auch die Quellenangaben. Viele der geschilderten (fiktiven) Szenen sind bereits anderswo genauso eingetreten.

Und deshalb alles andere als „Verschwörungstheorie!“

Nach dem Crash: Deutschland im Ausnahmezustand – Notstandsgesetze und Krisenpolitik

Nach der Bundestagswahl 2017 regiert eine Koalition zur »Nationalen Rettung« aus CDU/CSU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Doch sie hat es schwer: Das Wohlwollen und das Vertrauen der reaktionärsten Gesellschaftsschichten, auf die Politiker angewiesen sind, um ihre Reformen durchzusetzen, schwindet genauso schnell wie ihre Ersparnisse und Einkommen. Die einzige Oppositionspartei ist nunmehr Die Linke. Bei Umfragen Anfang 2018, direkt nach dem Crash und während der Hyperinflation, wird sie von den enttäuschten und wütenden Bürgern als stärkste Partei bewertet.

Immer mehr schwindet auch die einst viel gelobte nationale Einheit. Nachdem sich der Bürger seiner Vermögens- und Einkommenswerte beraubt sieht, während sich der Staat seiner Schulden entledigt, ist kaum jemand bereit, noch mehr Opfer zu bringen.

Die soziale Gerechtigkeit liegt auf dem Müllhaufen der Zeitgeschichte. Aber genau diese Solidarität ist es, die in der Moderne der »stärkste Kitt einer demokratischen Gemeinschaft« ist, wie es einmal die Kulturtheoretikerin an der Berliner Humboldt-Universität, Christina von Braun, ausdrückte. »Das ist die Voraussetzung für Vertrauen und den Glauben an die Gemeinschaft. Damit ist soziale Gerechtigkeit auch die Basis eines Vertrauens ins Geld und in eine halbwegs krisenfeste Ökonomie.«[1]

Doch Vertrauen in den Staat, in die Politik, in die Wirtschaft, in die Gesellschaft und damit auch der Glaube an die Gemeinschaft sind hoffnungslos zerstört. Hinweggefegt von Not und nacktem Überlebenskampf.

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2018: Zeitung für Berlin:[2]

»Das Selbstvertrauen der Nation schwindet mit ihrem Wohlstand, und im Verlauf dieses Prozesses setzt die moralische Degenerierung des Landes und seiner Institutionen ein. In dem Maße, wie Sicherheit, Gemeinschaftsgefühl und Patriotismus schwinden, machen sich Pessimismus und Ratlosigkeit breit. Das soziale, politische und wirtschaftliche Geflecht löst sich zusammen mit ihren ethischen Werten auf, und die moralischen, materiellen und sozialen Verheerungen der Inflation untergraben den Zustand sowohl der Nation als auch ihrer Ethik und beschädigt sie auf unermessliche Weise.«[3]

Die Bundesregierung ist gezwungen die bereits im Juni 1968 von der ersten großen Koalition verabschiedeten Notstandsgesetze (Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes)[4] zu verkünden. Damals wurden von den insgesamt 145 Grundgesetzartikeln 28 aufgehoben, neu eingefügt oder geändert. Damit wurde ins Grundgesetz eine »Notstandsverfassung« eingefügt, die die Handlungsfähigkeit des Staates, die rechtstaatliche Ordnung in Krisensituationen wie etwa bei Krieg, Aufständen oder Naturkatastrophen sichern sollte.[5] Denn auch bei einem Zusammenbruch des Währungssystems besteht die Gefahr, dass das Rechtssystem kollabiert.

So auch im Jahr 2018. Mit den Notstandsgesetzen sichert sich die Regierung weit reichende Handlungsfreiheiten gegenüber den Parlamenten, die weit über das bloße Mandat der Gesetzgebung hinaus gehen. Das Parlament wiederum muss gegenüber der Regierung Rechte aufgeben und wird damit in seiner Handlungsfähigkeit beschränkt.[6]

Die Linke, Gewerkschaften, Studentenverbindungen und verschiedene Vereine für mehr Demokratie rufen zu einem Sternmarsch nach Berlin auf. Für sie erinnert der Erlass der Notstandsgesetze erschreckenderweise an das Ermächtigungsgesetz zur »Behebung der Not von Volk und Reich« aus dem Jahr 1933. Damals wurden die Rechte vom Reichstag auf die Regierung übertragen und mündeten schließlich direkt in der verheerenden Nazi-Diktatur.

Tatsächlich kann nun auch die Bundesregierung während des »Staatsnotstands« tief in die persönliche Freiheit der Bürger eingreifen, sprich: dessen Grundrechte einschränken.

So geschieht es auch: Die Bundesregierung beschränkt durch ein Gesetz zum Schutz der  freiheitlich-demokratischen Grundordnung zunächst das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis, die eigentlich, laut Grundgesetz, Artikel 10, Absatz 1 »unverletzlich sind«.

Allerdings kann dies laut Artikel 10, Absatz 2, auch geändert werden: »Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.«[7]

Das heißt, dass es gegen die Beschränkung der Grundrechte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis keinen Rechtsweg gibt, sondern allein parlamentarische Kontrolle stattfindet.

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Auch ein weiteres Grundrecht rückt in den Fokus der Regierung, das in Artikel 11, Absatz 1, Grundgesetz verankert ist, nämlich das Recht auf Freizügigkeit: »Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.«[8] Damit ist das Recht einer Person auf freie Wahl des Wohn- und Aufenthaltsorts gemeint.

Unter den Notstandsbedingungen schränkt die Bundesregierung auch dieses Grundrecht ein. Sie bezieht sich dabei auf Artikel 11, Absatz 2, Grundgesetz, in dem es in Bezug auf das Freizügigkeitsrecht heißt: »Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.«[9]

Die Regierung bezieht die »Freizügigkeitseinschränkung« auf die Betretensverbote für Unruhegebiete, um Aufständen entgegenzuwirken. Von nun an haben die Bürger nicht mehr das Recht, jeden Ort ihrer Wahl zu betreten, dort zu verbleiben oder diesen zu verlassen, ohne durch Staatsgewalt daran be- oder gehindert zu werden. Zudem werden politische Demonstrationszüge verboten[10] und auch das Bürgerrecht der Reisefreiheit eingeschränkt: Ab jetzt können die Menschen nicht mehr einfach nach Belieben das Land verlassen und wieder zurückkehren, sondern müssen Reisen anmelden.


Weitere Hintergrundinfos zu einem Krisenszenario hier:

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Quellen:

[1] Vgl. »Eine Anhäufung von Nullen« in: Der Spiegel 26/2012, S. 128

[2] Fiktiv

[3] In leicht abgeänderter Form beschrieb Adam Fergusson den Zustand der deutschen Nation während der Zeit der Hyperinflation in den 1920er Jahren. Vgl. dazu: Adam Fergusson: »Das Ende des Geldes – Hyperinflation und ihre Folgen für die Menschen am Beispiel der Weimarer Republik«, München 2012, S. 127

[4] Vgl. dazu: »Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968, verkündet am 27. Juni 1968 (‚Notstandsgesetze’)« (http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/KontinuitaetUndWandel_gesetzNotstandsgesetze/index.html)/Zugriff: 30.11.12

[5] Beispiel: Die Funktion des Bundestags und des Bundesrats werden von einem »Gemeinsamen Ausschuss« übernommen, wenn der Bundestag in einem Verteidigungsfall nicht mehr zusammenkommen kann. Dieser Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestags und zu einem Drittel aus Abgeordneten des Bundesrats. Die Handlungsfähigkeit des »Gemeinsamen Ausschusses« bezieht sich nicht auf das Grundgesetz; er kann keine Änderungen durchführen. Tritt eine Katastrophe länderübergreifend auf, kann die Bundesregierung den einzelnen Bundesländern Weisungen erteilen.

[6] Im August 2012 sorgte der damalige italienische Regierungschef Mario Monti für Irritationen, als er in der Euro-Krise mehr Handlungsfreiheit für die Regierungen gegenüber den Parlamenten forderte: »Wenn sie im Notfall nicht über das Mandat des Gesetzgebers hinausgingen, seien Europa und der Euro tatsächlich in Gefahr« (Handelsblatt). Vgl. »Euro-Krise: Ungeschriebenes Notstandsgesetz« in: Handelsblatt v. 10.-12.08.12

[7] Vgl. Bundesministerium der Justiz, Grundgesetz, Artikel 10 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html)

[8] Vgl. Bundesministerium der Justiz, Grundgesetz, Artikel 11 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html)

[9] Vgl. Bundesministerium der Justiz, Grundgesetz, Artikel 11 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html)

[10] Dies wurde beispielsweise im Dezember 2010 bei den schweren Unruhen in London erwogen. Vgl. dazu: Michael Grandt/Gerhard Spannbauer/Udo Ulfkotte: »Europa vor dem Crash – Was Sie jetzt wissen müssen, um sich und Ihre Familie zu schützen«, Rottenburg 2011, S. 143


DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT


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