Die Enquete-Kommission »Sogenannte Sekten und Psychogruppen«, kam in Bezug auf die sogenannte Arkandisziplin der Kulte, Logen und Orden zum Schluss: »Initiierte (eingeweihte) Mitglieder dürfen oft bei martialischer Strafandrohung (z.B. Folter, Vergewaltigung, Tod usw.) keine Informationen über die Infrastruktur und den Organisationsgrad der Gruppe, Loge, des Ordens nach außen weitergeben. Auch dürfen sie nicht über Initiationsgrade, über den genauen Ablauf von Ritualen oder sonstigen Praktiken berichten. Das Initiationsritual bindet ferner die Mitglieder zeit ihres Lebens an die Organisation. Sie können nach dem Selbstverständnis der Gruppe, Loge oder des Ordens nicht mehr aussteigen.« (16/16)

So verlangt beispielsweise die Communitas Saturni von ihren Mitgliedern, dass diese beim Beitritt in den Orden eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben und sich verpflichten, lebenslang die Einweihungen geheim zu halten. (16/17)

Ein anderer Okkultorden (Name  bekannt) war noch strenger in der Aufnahmeselektion, so musste man dort sogar Hand- und Fußabdrücke abgeben. (16/18)

Wiederum in einem anderen Orden werden Namen der weiblichen Mitglieder niemals enthüllt, heißt es in einer internen Schrift.

Abb.: Archiv Grandt

HARDCORE-SATANISMUS: Über »okkulte Treue« und »Logengeheimnisse« (1)

 

Und anderswo: »Es gibt auch eine einfachere Methode der Weihung, von welcher es unzulässig ist, hier zu sprechen; sie ist Initiierten hohen Ranges vorbehalten. «

Abb.: Archiv Grandt



Über »Verschwiegenheit« und »Geheimnis« ist in einem anderen Insiderdokument von »Häusern«, die »geheime Bastionen von Wahrheit, Licht, Stärke und Liebe« sind, gesprochen. »Ihr Standort wird unter dem Eid der Geheimhaltung nur jenen enthüllt, welche berufen sind, davon Gebrauch zu machen.«

Abb.: Archiv Grandt

Außerdem wird genau das bekundet, was viele Aussteiger berichten: dass in den »unteren Graden« die »letztendlichen Geheimnisse« durch Symbole lediglich angedeutet werden. Nur in den »höheren Graden« werden »alle Dinge« »offen erklärt«.

Abb.: Archiv Grandt

Ferner, dass der Name des »Höchsten« eines mir bekannten Ordens »niemals enthüllt« wird, außer seinen unmittelbaren Stellvertretern:

Abb.: Archiv Grandt

Aber auch ansonsten verpflichten sich »profane« Mitglieder einer absoluten Geheimhaltung:

Abb.: Archiv Grandt

Mitunter sind neosatanistische Okkult-Gemeinschaften in einen »äußeren« Orden gegliedert, in dem nur »harmloses« geschieht, was der profanen Öffentlichkeit nicht unbedingt verschwiegen werden muss  sowie einen »inneren« Orden, in dem nur streng eingeweihte Zutritt und Einblick haben.


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Dazu erklärt beispielsweise der »Frater« eines »Luzifer-Ordens« (Name bekannt): »Der Innere Kreis enthält lediglich die Gründungsmitglieder. Der Innere Kreis ist der einzige feste Kern. Alle anderen können nur in den Äußeren Kreis.« (16/19)

Wie der Leser unschwer erkennen kann, ist es im ernstgemeinten Satanismus nicht möglich, einfach mal so in Geheimbünde, Kulte, Orden und Logen ein- oder auszusteigen. So konnte sich über Jahrzehnte hinweg eine Szene im religiösen Untergrund bilden, von denen die meisten nicht einmal etwas erahnen, geschweige denn wissen.

Geheimbünde und Logen, sektiererische Gruppierungen und Organisationen, klüngeln so im Verborgenen. Und wenn einmal ein Verdacht aufkommt, dann wird dieser schnell ausgeräumt. Auch das hat Methode.

»Wisse – wage – schweige«, wie der Mentor des Neosatanismus Aleister Crowley es ausgedrückte. Denn eines dürfen wir nie vergessen: Menschen, die andere Menschen aus religiösen Motiven ermorden, nehmen ihre Lehre ernst! Somit haben sie die Macht über Leben und Tod des Einzelnen.  Seltsamerweise haben wir keine Probleme damit, dies etwa islamistischen Fundamentalisten, und Selbstmordattentätern oder rechtsterroristischen Tätern durchaus zu attestieren. Okkultisten jedoch trauen wir so etwas nicht zu. Das ist ein eklatanter Fehler!


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Quellen:

(16/16) Vgl. Endbericht der Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“: „Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland“, Hrsg.: Deutscher Bundestag, 1998, S. 45

(16/17) Vgl. „Satanismus – (k) ein polizeiliches Problem?“ in: „Kriminalistik 4/2006“, S. 248

(16/18) Vgl. Andreas Huettl/Peter-R. König: Satan – Jünger, Jäger, Justiz, Kreuzfeuer-Verlag 2006, S. 204

(16/19) Archiv Grandt


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