Nun ist es also soweit: Die grundrechtlich verankerten Freiheitsrechte der Bürger können ab sofort weiter MASSIV eingeschränkt werden!
Das belegt die klammheimlich verabschiedete Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (konkret: „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“) vom 10. Dezember 2021 zur „Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“.
Siehe hier:
Quelle: Screenshot/Bildzitat: 5162 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil 1, Nr. 83, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2021
Darin heißt es unter anderem konkret (Hervorhebung durch mich:
„Durch Artikel 1 Nummer 3 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Siehe hier:
Quelle: Screenshot/Bildzitat: 5162 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil 1, Nr. 83, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2021
Das Gesetz tritt nach der Verkündung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verschiedene Artikel zum 1. Januar 2022 oder 1. Januar 2023.
Siehe hier: Quelle: Screenshot/Bildzitat: 5162 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil 1, Nr. 83, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2021
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Zugestimmt haben neben Bundespräsident Steinmeier – und kaum im Amt – auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Siehe hier:
Quelle: Screenshot/Bildzitat: 5162 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil 1, Nr. 83, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2021
Das heißt nichts anderes, als dass der Staat und seine Amtsträger nun ohne richterlichen Beschluss Impfgegner gegen Covid-19 „zwangsimpfen“ könnte (Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit). Ebenso das Handeln und den Bewegungsradius des Einzelnen massiv beschränken kann (Freiheit der Person, der Freizügigkeit). Und die staatlichen Erfüllungsgehilfen können auch in Privatwohnungen eindringen (Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung).
So jedenfalls sehe ich das.
Also nur zwei Tage, nachdem der neue SPD-Kanzler Olaf Scholz im Amt war, wurden diese massiven Freiheitsbeschränkungen der Bürger abgesegnet.
Und dennoch gibt es keinen Aufschrei. Gleich gar nicht in den Mainstream-Medien, die dies viel lieber verschweigen!
Selbst auf der Homepage des Bundesrates kein Wort darüber. Dort sind lediglich folgende Themen aufgeführt:
Zustimmung für Maßnahmenpaket zur Impfprävention, Einrichtungsbezogene Impfpflicht, Schutz für vulnerable Gruppen, Handlungsbefugnisse für das Gesundheitsamt, Erweiterter Kreis der Impfberechtigten, Längere Geltung für Schutzmaßnahmen der Länder, Nachschärfungen am Handlungskatalog, Hilfe für Krankenhäuser, Erweiterte Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld, Weiterhin virtuelle Versammlungen, Verlängerte Sonderregeln für Werkstätten und Rechtsberufe.
Also noch einmal: Kein Wort beim Bundesrat zu „Artikel 22 Einschränkung von Grundrechten!“
Siehe hier:
Quelle Screenshot/Bildzitat: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1013/1013-pk.html
Verkündet wurde das neue Gesetz bereits im Bundesanzeiger und ist damit rechtskräftig.
Auf der oben genannten Homepage des Bundesrates heißt es dazu:
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wurde am 11. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zu großen Teilen schonen einen Tag danach – am 12. Dezember 2021 – in Kraft getreten.
Stand: 13.12.2021
Das also sind die ersten Handlungen der der neuen Bundesregierung.
Ein Schelm der zukünftig Böses denkt!
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DENKEN SIE IMMER DARAN: SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!
Ein einmal Aufgewachter, schläft nicht mehr ein.
Wir werden täglich mehr. 🙂
In Wirklichkeit sind wir in einer 50:50 Situation, wenn man die Menschen mitzählt,
die sich nicht mehr boostern lassen. Es fehlt also nicht mehr viel.
🙂
Die Bundesregierung hat in dem Infektionsschutzgesetz („Änderung des Infektionsschutzgesetzes“) vom 10. Dezember 2021 zur „Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ darin den Artikel 22 und 23 geändert.
Es wurde nicht das Grundgesetz geändert, somit ist das höherstehende Gesetz immmer noch gültig, dass Grundgesetz.
Niemand darf gegen seinen Willen zwangsgeimpft werden, dies wäre grundgesetzwidrig.
Es ist nur eine weitere Zuspitzung ihrer Blendung, was die Rechtsgrundlage für das Zwangsimpfen betrifft.
Alle CORONA Kriegsverbrecher, müssen vor ein Kriegstribunal angeklagt und/oder am internationalen Strafgerichtshof in DEN HAAG, angeklagt werden, wegen Massenmord + „“schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit „
wurde das auch unterschrieben? erst heute habe ich das irgendwo gelesen. nicht unterschrieben=entwurf?
Art. 82(GG)
(1) 1Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet.
Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
(2) 1Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. 2Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
Das Gesetz tritt nach der Verkündung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verschiedene Artikel zum 1. Januar 2022 oder 1. Januar 2023.
Ich bin mir absolut sicher das den hier lebenden Menschen
bald nicht nur der Kragen platzt .Demütigungen ,Erlasse, Erpressungen, Willkür
Erfundene und schnell zusammen gebastelte „Gesetze“
Kein normal denkender Mensch lässt sich langfristig von solchen „Gesundheit – Fetischisten “
sowie Paranoiden inkompetenten Irren ,sagen wo es lang zu gehen hat .
Diese Polit Mafiosi und ihre Handlanger kann man in keiner
Hinsicht weder Tolerieren oder Akzeptieren .Normal müssten Millionen
von Menschjen auf die Straße gehen und den geistig Defragmentierten Gestalten zeigen wer hier der Souverän ist.