Zwischen der EU, Polen und Russland entbrannte schon 2019 ein Streit über den 2. Weltkrieg!

Und auch die USA mischten mit!

Dabei kam die offizielle Geschichtsschreibung ins Wanken!

Am 17. September 1939, kurz nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen, marschierte die Rote Armee in dem Land ein. Grundlage war der im August 1939 geschlossene Molotow-Ribbentrop-Pakt, ein Nichtangriffspakt zwischen dem Dritten Reich und der Sowjetunion, der auch als Hitler-Stalin-Pakt bekannt wurde.

In geheimen Zusatzprotokollen wurde die Aufteilung Polens unter den beiden Ländern sowie die Annexion der Baltenstaaten durch die Sowjetunion beschlossen.

(Quelle: https://www.welt.de/politik/ausland/article146898163/Russland-gibt-Polen-Mitschuld-am-Zweiten-Weltkrieg.html).

Mit einer Entschließung des Europaparlaments vom 19. September 2019 „zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas“ wird der Molotow-Ribbentrop-Pakt mit seinen Geheimprotokollen als Weichenstellung für den Zweiten Weltkrieg bezeichnet.

In diesem Rahmen hätten die „gleichermaßen das Ziel der Welteroberung verfolgenden totalitären Regime Europa in zwei Einflussbereiche“ aufgeteilt.

(Quelle: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/russland-polen-putin-101.html)

 Ganz konkret hieß es in der „Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas (2019/2819(RSP)“ (Hervorhebungen durch mich):

A. in der Erwägung, dass sich der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, der menschliches Leid in einem nie dagewesenen Umfang mit sich brachte und zur jahrzehntelangen Besetzung von Ländern in Europa führte, in diesem Jahr zum 80. Mal jährt;

B. in der Erwägung, dass vor 80 Jahren, am 23. August 1939, die kommunistische Sowjetunion und das nationalsozialistische Deutsche Reich den als Hitler-Stalin-Pakt bekannten Nichtangriffspakt und dessen Geheimprotokolle unterzeichneten, womit die beiden totalitären Regime Europa und die Hoheitsgebiete unabhängiger Staaten untereinander aufteilten und in Interessensphären einteilten und damit die Weichen für den Zweiten Weltkrieg stellten;

C. in der Erwägung, dass eine unmittelbare Folge des Hitler-Stalin-Pakts zwischen dem nationalsozialistischen Deutschland und der Sowjetunion, dem am 28. September 1939 der Grenz- und Freundschaftsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion folgte, darin bestand, dass die Republik Polen zuerst von Hitler und zwei Wochen später von Stalin überfallen wurde – wodurch das Land seine Unabhängigkeit einbüßte und eine beispiellose Tragödie für das polnische Volk ihren Anfang nahm –, dass die kommunistische Sowjetunion am 30. November 1939 einen Angriffskrieg gegen Finnland begann, im Juni 1940 Teile Rumäniens besetzte und annektierte – die seitdem nicht an Rumänien zurückgegeben worden sind – und sich die unabhängigen Republiken Litauen, Lettland und Estland einverleibte;

 D. in der Erwägung, dass nach der Niederlage des nationalsozialistischen Regimes und dem Ende des Zweiten Weltkriegs einige europäische Länder in der Lage waren, ihre Eigenstaatlichkeit wiederzuerlangen und einen Prozess der Aussöhnung einzuleiten, während andere europäische Länder ein halbes Jahrhundert lang Diktaturen blieben – einige davon unmittelbar von der Sowjetunion besetzt oder unter direktem sowjetischem Einfluss – und ihnen Freiheit, Souveränität, Würde, Menschenrechte und sozioökonomische Entwicklung weiterhin versagt blieben;


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E. in der Erwägung, dass zwar die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes in den Nürnberger Prozessen aufgeklärt und entsprechende Strafen verhängt wurden, das Bewusstsein für die Verbrechen der stalinistischen und anderer Diktaturen jedoch nach wie vor dringend geschärft werden muss und moralische und rechtliche Bewertungen dieser Diktaturen vorgenommen werden müssen;

F. in der Erwägung, dass die kommunistische und die nationalsozialistische Ideologie in einigen Mitgliedstaaten gesetzlich verboten sind;

G. in der Erwägung, dass die europäische Integration von Beginn an eine Reaktion auf das Leid war, das durch zwei Weltkriege und die Tyrannei des Nationalsozialismus verursacht wurde, die zum Holocaust sowie zur Ausbreitung totalitärer und undemokratischer kommunistischer Regime in Mittel- und Osteuropa führten, und ein Weg zur Überwindung tiefer Spaltungen und Feindseligkeiten in Europa im Wege der Zusammenarbeit und Integration sowie zur Abkehr vom Krieg und zur Sicherung der Demokratie in Europa; in der Erwägung, dass für die europäischen Länder, die unter sowjetischer Besetzung und kommunistischen Diktaturen gelitten haben, die Erweiterung der EU seit 2004 bedeutete, dass sie in die Familie der europäischen Staaten zurückkehrten, zu der sie gehören;

H. in der Erwägung, dass die Erinnerung an die tragische Vergangenheit Europas wachgehalten werden muss, um die Opfer zu ehren, die Täter zu verurteilen und die Fundamente für eine Aussöhnung auf der Grundlage von Wahrheit und Erinnerung zu legen;

I. in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung für die Einheit Europas und seiner Bevölkerung und für die Stärkung der Widerstandskraft Europas gegen die aktuellen Bedrohungen von außen ist, dass der Opfer totalitärer und autoritärer Regime gedacht wird und dass das gemeinsame europäische Erbe der von kommunistischen, nationalsozialistischen und anderen Diktaturen begangenen Verbrechen anerkannt und das Bewusstsein für dieses Erbe geschärft wird;

J. in der Erwägung, dass sich vor 30 Jahren am 23. August 1989 zum Gedenken an den 50. Jahrestag des Hitler-Stalin-Pakts und an die Opfer totalitärer Regime zwei Millionen Litauer, Letten und Esten bei einer beispiellosen Demonstration, dem „Baltischen Weg“, die Hände reichten, um eine Menschenkette zu bilden, die sich von Vilnius über Riga bis Tallinn erstreckte;

K. in der Erwägung, dass die russischen Stellen ungeachtet dessen, dass der Kongress der Volksdeputierten der UdSSR am 24. Dezember 1989 die Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Pakts und anderer mit dem nationalsozialistischen Deutschland geschlossener Abkommen verurteilte, im August 2019 die Verantwortung für dieses Abkommen und seine Folgen bestritten haben und derzeit die Auffassung vertreten, dass Polen, die baltischen Staaten und der Westen die wahren Initiatoren des Zweiten Weltkriegs sind;

L. in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung für die Einheit Europas und seiner Bevölkerung und für die Stärkung der Widerstandskraft Europas gegen die aktuellen Bedrohungen von außen ist, dass der Opfer totalitärer und autoritärer Regime gedacht wird und dass das gemeinsame europäische Erbe der von kommunistischen, nationalsozialistischen und anderen Diktaturen begangenen Verbrechen anerkannt und das Bewusstsein für dieses Erbe geschärft wird;

M. in der Erwägung, dass unverhüllt radikale, rassistische und fremdenfeindliche Gruppierungen und politische Parteien zu Hass und Gewalt in der Gesellschaft aufgestachelt haben, beispielsweise durch die Verbreitung von Hetze im Internet, die häufig zu einer Zunahme von Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz führt;

  1. erinnert daran, dass gemäß Artikel 2 EUV die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, sind; in der Erwägung, dass diese Werte allen Mitgliedstaaten gemein sind;
  1. betont, dass der Zweite Weltkrieg, der verheerendste Krieg in der Geschichte Europas, als unmittelbare Folge des auch als „Hitler-Stalin-Pakt“ bezeichneten berüchtigten Nichtangriffsvertrags zwischen dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und der Sowjetunion vom 23. August 1939 und seiner geheimen Zusatzprotokolle ausbrach, in deren Rahmen die beiden gleichermaßen das Ziel der Welteroberung verfolgenden totalitären Regime Europa in zwei Einflussbereiche aufteilten;
  1. erinnert daran, dass das nationalsozialistische und das kommunistische Regime Massenmorde, Völkermord und Deportationen durchführten und im 20. Jahrhundert einen in der Geschichte der Menschheit nie dagewesenen Verlust an Menschenleben und Freiheit verursachten, und gemahnt an das von den Nationalsozialisten verübte abscheuliche Verbrechen des Holocausts; verurteilt in aller Schärfe die Akte der Aggression, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die massenhaften Menschenrechtsverletzungen, die von Nationalsozialisten, Kommunisten und anderen totalitären Regimen begangen wurden;
  1. gibt seinem tief empfundenen Respekt für jedes einzelne Opfer dieser totalitären Regime Ausdruck und fordert alle EU-Organe und Akteure auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit abscheulicher totalitärer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und systematischer schwerer Menschenrechtsverletzungen gedacht wird und diese Handlungen gerichtlich verfolgt werden, und dafür zu sorgen, dass es nie wieder zu derlei Verbrechen kommt; betont, wie wichtig es ist, die Erinnerung an die Vergangenheit lebendig zu halten, da es ohne Erinnerungsarbeit keine Aussöhnung geben kann, und bekräftigt sein gemeinsames Eintreten gegen jegliche totalitäre Herrschaft, unabhängig von ihrem ideologischen Hintergrund;
  1. fordert alle Mitgliedstaaten der EU auf, eine eindeutige und auf Grundsätzen beruhende Beurteilung der Verbrechen und Akte von Aggression vorzunehmen, die von den totalitären kommunistischen Regimen und dem nationalsozialistischen Regime begangen wurden;
  1. verurteilt sämtliche Ausdrucksformen und jegliche Verbreitung totalitärer Ideologien wie des Nationalsozialismus und Stalinismus in der EU;
  1. verurteilt, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten Geschichtsrevisionismus betrieben wird und Personen verherrlicht werden, die mit den Nationalsozialisten kollaborierten; ist bestürzt über die zunehmende Akzeptanz radikaler Ideologien und die Rückkehr von Faschismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz in der Europäischen Union, und ist besorgt darüber, dass es Berichten zufolge in einigen Mitgliedstaaten zu Absprachen von führenden Politikern, politischen Parteien und Strafverfolgungsbehörden mit radikalen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bewegungen unterschiedlicher politischer Couleur gekommen sein soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, derlei Handlungen aufs Schärfste zu verurteilen, da sie die Werte der EU – Frieden, Freiheit und Demokratie – aushöhlen;
  1. fordert alle Mitgliedstaaten auf, den 23. August sowohl unionsweit als auch auf nationaler Ebene als den Europäischen Tag des Gedenkens an die Opfer totalitärer Regime zu begehen und das Bewusstsein der jüngeren Generation für diese Problematik zu schärfen, indem die Geschichte der totalitären Regime und die Untersuchung ihrer Folgen in die Lehrpläne und die Schulbücher aller Schulen in der EU aufgenommen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Dokumentation der konfliktreichen Vergangenheit Europas beispielsweise durch die Übersetzung der Verfahren der Nürnberger Prozesse in alle Amtssprachen der EU zu fördern;
  1. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Formen der Leugnung des Holocaust, wozu auch die Verharmlosung und Bagatellisierung der von den Nazis und ihren Kollaborateuren begangenen Verbrechen zählt, zu verurteilen und ihnen entgegenzuwirken und gegen Verharmlosung im politischen und medialen Diskurs vorzugehen;
  1. fordert eine gemeinsame Erinnerungskultur, die die Verbrechen faschistischer, stalinistischer und anderer totalitärer und autoritärer Regime früherer Zeiten ablehnt, um die Widerstandskraft – insbesondere der jüngeren Generation – gegen aktuelle Bedrohungen der Demokratie zu stärken; legt den Mitgliedstaaten nahe, allgemeine kulturelle Bildungsmaßnahmen in Bezug auf die Vielfalt unserer Gesellschaft und unsere gemeinsame Geschichte zu fördern, wozu auch Bildungsmaßnahmen zu den im Zweiten Weltkrieg begangenen Gräueltaten, beispielsweise zum Holocaust, und zur jahrelang praktizierten systematischen Entmenschlichung der Opfer gehören;
  1. fordert außerdem, dass der 25. Mai (der Jahrestag der Hinrichtung des Helden von Auschwitz, Rittmeister Witold Pilecki) zum Internationalen Tag der Helden des Kampfes gegen den Totalitarismus ausgerufen wird, um damit all jenen Respekt und Achtung zu zollen, die durch den Kampf gegen die Tyrannei Heldenmut und wahre Menschenliebe bewiesen haben, und auch künftigen Generationen ein klares Vorbild für die richtige Einstellung gegenüber der Bedrohung durch totalitäre Versklavung zu bieten;
  1. fordert die Kommission auf, Projekte zum historischen Gedächtnis und Gedenken in den Mitgliedstaaten und die Tätigkeiten der Plattform für das Gedächtnis und das Gewissen Europas wirksam zu unterstützen und angemessene finanzielle Ressourcen im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zuzuweisen, um im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments zu dem Programm „Rechte und Werte“ für den Zeitraum 2021–2027 die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer des Totalitarismus zu unterstützen;
  1. erklärt, dass die europäische Integration als Modell für Frieden und Aussöhnung auf der freien Entscheidung der Völker Europas beruht, sich zu einer gemeinsamen Zukunft zu bekennen, und dass der Europäischen Union besondere Verantwortung für die Förderung und die Sicherung der Demokratie sowie die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union zukommt;
  1. betont, dass die Länder Mittel- und Osteuropas durch ihren Beitritt zur EU und zur NATO nicht nur in die europäische Familie freier demokratischer Länder zurückgekehrt sind, sondern auch Erfolge bei der – von der EU unterstützten – Durchführung von Reformen und im Bereich der sozioökonomischen Entwicklung vorweisen können; betont jedoch, dass diese Möglichkeit anderen europäischen Ländern auch künftig offenstehen sollte, wie in Artikel 49 EUV vorgesehen;

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  1. ist der Ansicht, dass Russland noch immer das größte Opfer des kommunistischen Totalitarismus ist und dass es so lange kein demokratischer Staat wird, wie die Regierung, die politische Elite und die politische Propaganda nicht nachlassen, die kommunistischen Verbrechen zu verharmlosen und das totalitäre Sowjetregime zu verherrlichen; fordert deshalb die russische Gesellschaft auf, ihre tragische Vergangenheit aufzuarbeiten;
  1. ist zutiefst besorgt angesichts der Bemühungen der derzeitigen russischen Führung, historische Tatsachen zu verfälschen und die vom totalitären Regime der Sowjetunion begangenen Verbrechen schönzufärben, betrachtet diese Bemühungen als eine gefährliche Komponente des Informationskriegs gegen das demokratische Europa, der auf die Spaltung des Kontinents abzielt, und fordert die Kommission daher auf, diesen Bemühungen entschlossen entgegenzuwirken;
  1. ist besorgt darüber, dass nach wie vor Symbole totalitärer Regime in der Öffentlichkeit und zu kommerziellen Zwecken verwendet werden, und weist darauf hin, dass zahlreiche europäische Staaten die Verwendung nationalsozialistischer und kommunistischer Symbole verboten haben;
  1. weist darauf hin, dass es im öffentlichen Raum einiger Mitgliedstaaten (z. B. in Parks, auf Plätzen oder in Straßen) noch immer Denkmäler und Gedenkstätten gibt, die totalitäre Regime verherrlichen, was der Verfälschung historischer Tatsachen über die Ursachen, den Verlauf und die Folgen des Zweiten Weltkriegs Tür und Tor öffnet;
  1. verurteilt, dass extremistische und fremdenfeindliche politische Kräfte in Europa derzeit immer häufiger historische Tatsachen verfälschen und sich Symbolen und rhetorischer Figuren bedienen, die Aspekte totalitärer Propaganda aufgreifen, etwa Rassismus, Antisemitismus und Hass gegenüber sexuellen und anderen Minderheiten;
  1. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften des Rahmenbeschlusses des Rates einzuhalten und gegen Organisationen vorzugehen, die in der Öffentlichkeit und im Internet hetzen und zu Gewalt anstiften;
  1. betont, dass die tragische Vergangenheit Europas auch künftig als moralische und politische Inspiration dienen sollte, sich den Herausforderungen der Welt von heute zu stellen, wozu der Kampf für eine gerechtere Welt, die Schaffung offener und toleranter Gesellschaften und Gemeinschaften, in denen ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten vertreten sind, und die praktische Umsetzung der europäischen Werte für alle Menschen zählen;
  1. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der russischen Duma und den Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft zu übermitteln.

(Quelle: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RC-9-2019-0097_DE.html#)

Das ist starker Tobak für Moskau. Denn damit behauptet Straßburg/Brüssel unter anderem, dass nicht nur Hitler-Deutschland, sondern auch Stalin-Sowjetunion die „Weichen“ für den Zweiten Weltkrieg gestellt haben.

Dass die Russen einen „Angriffskrieg“ gegen Finnland begannen, Teile Rumäniens besetzten und annektierten und sich die unabhängigen Republiken Litauen, Lettland und Estland „einverleibten“.

Vor allem, dass Russland das alles bis heute verharmlost, beziehungsweise verschweigt.

Das führte natürlich zu einer schroffen Reaktion des russischen Präsidenten Wladimir Putin, der damit das vorherrschende Geschichtsbild erneut auf den Kopf stellte …

FORTSETZUNG FOLGT!


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Foto: Wikimedia.commons (Autor: Amaury Laporte (https://www.flickr.com/people/8283439@N04)(https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Protests_Against_War_in_Ukraine_057_-_Three_Tyrants_Stalin_Putin_Hitler_1_(51908663076).jpg) sowie: Screenshot/Bildzitat YouTube-Video (https://youtu.be/JyAx2No0a2M)


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5 Gedanken zu „HISTORISCHES DEBAKEL: Europaparlament gab Hitler UND Stalin Schuld am 2. Weltkrieg!“
  1. Dümmer geht wohl nimmer. Die Geschichtsschreiber sind doch alles Vollpfosten die der Regierung nach dem Maul schreiben.
    Verfälschung können diese x perfekt. Nirgends wird so gelogen wie über WK II

  2. So negativ wie meine Vorschreiberin Ulla sehe i98ch das aber nicht, schließlich wird die Entstehung des 2. WkES
    immerhin Hitler u. Stalin gleichermaßen zugeschrieben, das ist doch gegenüber der „deutschen“ Geschichts-
    schreibungswillkür durch die Siegermächte schon ein gewaltiger Fortschritt, die blöden deutschen Alleinschuld-
    Lügen werden damit ad absurdum geführt! Und daß dies so ist, beweist schon allein die Tatsache, daß unsere
    verlogenen Medien diese Meldung über die europäische Entschließung bisher konsequent unterlassen haben
    anstatt es trompetenhaft laut und auffallend bekanntzumachen! – Endlich mal eine gute Meldung der EU!

  3. Wieder eine Verschwörungstheorie aufgedeckt. 🙂
    Jetzt warten wir noch, wann herauskommt, wer die Nazis finanziert hat.
    Dann sind wir alle wieder in einem Boot.

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